Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtswirkungen der Zahlung des Rechtsschutzversicherers an den Anwalt

Rz. 295 Rechnet der Rechtsanwalt seine Kosten unmittelbar gegenüber dem Rechtsschutzversicherer ab, so geschieht rechtlich zweierlei:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Kosten der Verfahren vor Verwaltungsbehörden gem. § 5 Abs. 1 e ARB

Rz. 359 Gem. § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten von Verwaltungsverfahren zu tragen. Hinweis Dazu zählen auch die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheides, was immer wieder übersehen wird. Auch der Mandant rechnet regelmäßig nicht damit und freut sich umso mehr, wenn ihm diese im Falle einer erforderlichen Rücknahme des Einspruchs vom Rechtsschutzve...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Weitere "Sorgeleistungen" des Rechtsschutzversicherers gem. § 5 Abs. 5 ARB

Rz. 364 Gem. § 5 Abs. 5 ARB "sorgt" der Rechtsschutzversicherer für Rz. 365 Die "Sorge" bedeutet, ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Allgemeines

Rz. 366 § 5 Abs. 3 ARB enthält im Sinne eines Risikoausschlusses eine Einschränkung der Leistungspflicht. Danach trägt der Rechtsschutzversicherer nichtmehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Probleme der Aktivlegitimation

Rz. 306 Der gesetzliche Forderungsübergang führt dazu, dass keine Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers mehr hinsichtlich der auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Ansprüche besteht. Dies birgt stets das Risiko, dass der erstattungspflichtige Gegner bei der Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten im Hauptsacheverfahren oder später im Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Ausnahme: Anspruchsübergang auf Rechtsschutzversicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 303 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende gesetzliche Forderungsübergang gem. § 86 VVG gilt auch für die Rechtsschutzversicherung und wird in § 17 Abs. 8 ARB 94/2000/2008 (§ 20 Abs. 3 ARB 75) wiederholt. Das bedeutet, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, mit der Entstehun...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / g) Abtretung von Versicherungsansprüchen an den Anwalt

Rz. 316 Gelegentlich übersehen wird, dass § 17 Abs. 7 ARB 94/2000/2008 (ähnlich § 20 Abs. 1 ARB 75) regelt, dass Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden können (dieses Abtretungsverbot ist wirksam, vgl. BGH VersR 2012, 230). Dieses Einverständnis wird regelmäßig nicht erteilt, sodass die Ansprüche aus dem...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Straf-/OWi-Recht

Rz. 386 Die Situation einer Teildeckung kann z.B. entstehen bei einer Strafverfolgung wegen eines versicherten und eines nicht versicherten (Vorsatz-)Delikts. Beispiel Gegen den Versicherungsnehmer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls sowie einer späteren Beleidigung des den Unfall aufnehmenden Po...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 6. Typische Probleme des Versicherungsfalls beim Verkehrsunfall

Rz. 417 Beim Verkehrsunfall können sich typische Probleme der Rechtsschutzdeckung wegen der Voraussetzung des Versicherungsfalls ergeben. So bereitet der Versicherungsfall zwar bezogen auf den Schadensersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer) regelmäßig keine Probleme, da der Versicherungsfall unproblematisch de...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB

Rz. 325 Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB ist eine Besonderheit betreffend die mitversicherten Kinder zu beachten. Beispiel Der 18-jährige, kurz vor dem Abitur stehende Sohn des Versicherungsnehmers mit Rechtsschutz nach § 26 ARB 94 wird mit seinem eigenen, auf ihn zugelassenen Pkw "geblitzt". Rz. 326 Der Sohn erhält keinen Rechtsschutz, weil grunds...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Betroffene Leistungsarten

Rz. 327 Versichert bei den verschiedenen, den Verkehrs-Rechtsschutz betreffenden Formen des Rechtsschutzes sind die folgenden sechs Leistungsarten:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB

Rz. 332 Der in der Praxis wiederum sehr relevante Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B.:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Rechnungsstellung beim rechtsschutzversicherten Mandanten

Rz. 299 Aus dem Dreiecksverhältnis folgt ferner, dass der Anwalt lediglich für seinen Mandanten tätig wird und sich dementsprechend auch die Honorarforderungen ausschließlich gegen den Versicherungsnehmer als Mandanten richten. Merke Auch die Kostenrechnung ist daher ausschließlich an den Mandanten (als Rechnungsempfänger) zu stellen und lediglich dem Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB

Rz. 329 Beim Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Geltendmachung von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, niemals jedoch die Abwehr versichert ist, da letztere in den Bereich der Haftpflichtversicherung fällt (vgl. oben Rdn 278 ff.). Ferner besteht ein genereller Ausschluss für Schadensersatz aufgrund von absoluten Rechten i...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Kaskoabwicklung

Rz. 423 Im Bereich der Kaskoversicherung besteht auch zunächst kein Deckungsschutz für die Abwicklung der Regulierung durch den Anwalt. Auch hier fehlt es (zunächst) an einem Streit (behaupteter Rechtsverstoß) mit dem Kaskoversicherer. Sobald sich allerdings die Regulierung verzögert (Untätigkeit genügt), unberechtigt Unterlagen (z.B. Reparaturrechnung o.Ä.) gefordert werden...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Rechtsschutz für "Verteidigung"

Rz. 334 Beim Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist zu berücksichtigen, dass danach von vornherein Rechtsschutz nur für die Verteidigung gewährt wird. Das bedeutet zunächst, dass jegliche aktive Strafverfolgung (Nebenkläger-, Privatkläger-, Verletztenvertretung, Zeugenbeistand etc.) ausscheidet. Ausnahmen gibt es insoweit in Individualklauseln einzelner Versicherer für bestim...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Fehlende Anpassung von AKB "alter" Versicherungsverträge an das neue Recht

Rz. 112 Inzwischen vom BGH entschieden ist die folgende, bis dahin streitige Frage: Hat ein Versicherer bei bereits vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Verträgen (Altverträgen) auf seine ihm durch Art. 1 Abs. 3 EGVVG eingeräumte Möglichkeit verzichtet, die Altverträge zum 1.1.2009 an die neuen Versicherungsbedingungen (AVB) anzupassen, kann er sich auf in den (alten) AVB enthal...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (3) Rechtsschutz bei den verkehrsrechtlichen Vergehen gem. § 2 i aa ARB

Rz. 339 Bei den verkehrsrechtlichen Vergehen ist der Rechtsschutz wie folgt geregelt:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Streit mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 425 Für einen Streit mit dem Rechtsschutzversicherer selbst über dessen Deckungspflicht besteht gem. § 3 Abs. 2 h ARB in keinem Fall ein Rechtsschutzanspruch. Hinweis Der rechtsschutzversicherte Mandant ist umfassend über die Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung aufzuklären. Anderenfalls besteht bei Erteilung von Mandaten, für die keine Deckung erteilt wird, ein erhebl...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtsanwaltskosten bei Auslandsfällen gem. § 5 Abs. 1 b ARB

Rz. 357 Bei einem Versicherungsfall im Ausland trägt der Rechtsschutzversicherer gem. § 5 Abs. 1 b S. 1 ARB nach Wahl des Versicherungsnehmers entweder die Gebühren eines ausländischen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall trägt der Rechtsschutzversicherer die Vergütung bis zur Höhe der...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Kosten privater Sachverständiger gem. § 5 Abs. 1 f ARB

Rz. 361 Grundsätzlich werden vom Rechtsschutzversicherer keine Privatgutachterkosten erstattet, was einen generellen Anreiz für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bietet. Hinweis Bei einem selbstständigen Beweisverfahren wird der Sachverständige vom Gericht herangezogen, sodass die diesbezüglichen Sachverständigenkosten gem. § 5 Abs. 1 c ARB versichert si...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtswirkungen der Deckungszusage

Rz. 294 Soweit der Rechtsanwalt beim Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage einholt, tut er dies rechtlich lediglich im Deckungsverhältnis im Namen seines Mandanten als Versicherungsnehmer. Dementsprechend wird auch die Deckungszusage rechtlich lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer erteilt, welche der Rechtsanwalt (Wissenserklärungsvertreter) im Namen des Versiche...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 302 Aus der rechtlich erfolgenden Leistung über das Dreieck folgt auch, dass eventuelle Rückzahlungsansprüche jeweils nur in dem betreffenden Rechtsverhältnis bestehen. Beispiel Bestehen aufgrund des Vorsatzvorbehaltes und geleisteter Honorarvorschüsse Rückzahlungsansprüche des Versicherers, beziehen diese sich ausschließlich auf den Versicherungsvertrag (Deckungsverhältn...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Folgen im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 298 Vorsicht Aufgrund dieses doppelten Leistungsverhältnisses besteht auch im Falle der Insolvenz lediglich ein Anspruch des Anwalts aus der Insolvenzmasse, während der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung in die Masse fällt und der Befriedigung aller Gläubiger dient. Ein § 110 VVG in der Haftpflichtversicherung vergleichbares Privileg des Anwa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Mehrere Versicherungsfälle gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB

Rz. 408 Sind für die Interessenwahrnehmung mehrere (selbstständige) Versicherungsfälle ursächlich, ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB der erste Versicherungsfall maßgeblich. Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Verstöße, die noch Bedeutung für den späteren Konflikt haben. Rz. 409 Hinweis Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszent...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Schema der Anspruchsprüfung

Rz. 319 Bei der Anspruchsprüfung ist daher wie folgt vorzugehen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Übergangsfähige Ansprüche

Rz. 304 Bei den regelmäßig übergehenden Ansprüchen handelt es sich z.B. ummehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung gem. § 4 Abs. 3 a ARB

Rz. 412 Gem. § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen des Versicherungsfalls in versicherter Zeit noch eine weitere Voraussetzung der Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung den Versicherungsfall ausgelöst hat. Rz. 413 In Betracht kommen als derarti...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. "Goslarer Orientierungsrahmen"

Rz. 186 Aufgrund einer Empfehlung des Arbeitskreises II des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2009 hat im November 2009 ein Symposium von Verkehrsrechtlern aus dem Kreise der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände stattgefunden. Aus diesem Symposium ist ein "unverbindlicher Orientierungsrahmen" hervorgegangen, der für typische, in der Praxis häufig vorkomm...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB

Rz. 322 Grundsätzlich ist beim Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB zu beachten, dass das Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Rechtsschutz bei das Kfz betreffenden Vertragsstreitigkeiten (z.B. Gewährleistung beim Fahrzeugkauf) besteht gem. § 21 Abs. 6 ARB jedoch bereits vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehm...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Korrespondenz mit eigenem KH-Versicherer des Mandanten

Rz. 420 Schaltet sich der Anwalt in die Schadenmeldung und -abwicklung mit dem eigenen KH-Versicherer des Mandanten ein, so besteht für diese Tätigkeit (die gebührenrechtlich eine gesonderte versicherungsrechtliche Angelegenheit darstellt) zunächst ebenfalls keine Rechtsschutzdeckung. Insoweit fehlt es an einem Versicherungsfall bezogen auf die eigene KH-Versicherung des Man...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB

Rz. 406 Gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB besteht bei den Leistungsarten § 2b bis 2 g (also nicht beim Schadensersatz- und Straf-/OWi-Rechtsschutz) eine Wartezeit. Das bedeutet, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten seit Vertragsbeginn eingetreten ist. Vorsicht Inzwischen gibt es Individualklauseln mit der Vereinbarung einer längeren Wartez...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherte Kostenarten

Rz. 350 Im Verkehrsbereich kommen folgende versicherte Kostenarten in Betracht:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (2) Abgrenzung verkehrsrechtlicher und sonstiger Vergehen

Rz. 336 Der Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist unterteilt nach verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen. Bei den verkehrsrechtlichen Vergehen – die hier allein relevant sind – gibt es gem. § 2 i aa ARB einen weiter gehenden Versicherungsschutz. Zu berücksichtigen ist, dass unter den Rechtsschutz für "verkehrsrechtliche Vergehen" i.S.d. § 2 i aa ARB nicht...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Unterschiedliche Bedingungswerke

Rz. 288 Grundsätzlich besteht auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung aufgrund der zunehmenden Verwendung von Individualklauseln die Notwendigkeit, sich zur Anspruchsprüfung stets den Versicherungsschein sowie die konkreten zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorlegen zu lassen. Rz. 289 Aufgrund der Verbreitung wird nachfolge...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 81 Abs. 2 VVG

a) Sorgfaltsmaßstab Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkehrsbedürfnissen (vgl. § 276 Abs. 1 S. 2 BGB), während sie sodann auf...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Beweislast

Rz. 122 Für sämtliche Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 VVG trägt der Versicherer die Beweislast. Lediglich die Voraussetzungen des § 827 BGB bei einer Berufung auf Schuldunfähigkeit als Ausnahmetatbestand hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Besonderheiten bei den einzelnen Risiken

a) Brand i.S.d. § 12 Abs. 1 I a AKB bzw. A.2.2.1 AKB 2008 Rz. 226 Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Beispiele zu den Voraussetzungen eines "Brandes":mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Aufklärungsobliegenheit

Rz. 79 Die in der Praxis entscheidende Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 I Abs. 2 AKB bzw. E.1.3 AKB 2008. aa) Wichtige Fallgruppen Rz. 80 Ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit kommt insbesondere bei folgenden Fallgruppen in Betracht:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Begrenzung der Leistungsfreiheit nach der KfzPflVV

(1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei d...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Zusammenstoß mit Haarwild gem. § 12 Abs. 1 I d AKB bzw. A.2.2.4 AKB 2008

aa) Voraussetzungen des Versicherungsfalls Rz. 232 Ein Zusammenstoß mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz liegt auch beim Überfahren eines bereits durch einen vorangegangenen Unfall getöteten Haarwilds vor (OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 537). Jedoch muss stets ein unmittelbarer adäquater Kausalzusammenhang des Schadens mit dem Zusammenstoß vorliegen, woran es bei ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Anwendungsfälle

Rz. 139 Das mit der VVG-Reform 2008 eingeführte neue Leistungskürzungsrecht findet im Falle der groben Fahrlässigkeit Anwendung in folgenden Fällen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beweisführung beim Diebstahl

Rz. 254 Ein Diebstahl geschieht i.d.R. unbeobachtet, sodass der Versicherungsnehmer mit klassischen Beweismitteln keinen Vollbeweis führen kann (regelmäßig keine Zeugen oder überführte Täter). Aufgrund dieser Beweisnot sind durch die Rechtsprechung Beweiserleichterungen anerkannt worden, die allerdings eng mit der Redlichkeit des Versicherungsnehmers verknüpft sind. a) Zwei-S...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Rechtsbeziehungen bei der KH-Versicherung

I. Dreiecksverhältnis der Haftung und Deckung Rz. 274 Bei der KH-Versicherung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Geschädigtem, Versicherer und Versicherungsnehmer, bei dem das Außenverhältnis (Haftung) und das Innenverhältnis (Deckung) zu unterscheiden sind. Rz. 275 Während sich die Deckung (Innenverhältnis) nach den Vorschriften des VVG und der AKB regelt, wird die Haftu...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Eigenständiger Versicherungsvertrag

Rz. 19 Es handelt sich – wie nach bisherigem Recht – bei der vorläufigen Deckung um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Hinweis Beim Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit gescheiterten oder hinsichtlich des Zustandekommens jedenfalls unklaren Versicherungsverhältnissen ist stets gesondert zu prüfen, ob sich ein Leistungsanspruch aus dem (rechtlich selbs...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Eigenhändigkeit

Rz. 203 Da die Vertragspflichten nur den Versicherungsnehmer als Vertragspartner treffen, muss er die Obliegenheitsverletzung oder die grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalles grundsätzlich selbst begangen haben.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in der Kaskoversicherung

1. Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 81 Abs. 2 VVG a) Sorgfaltsmaßstab Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkeh...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 284 Die Fahrerschutzversicherung setzt zunächst einen Personenschaden des berechtigten Fahrers voraus, welcher durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs eingetreten ist, sodass Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen des Fahrzeugs nicht versichert sind (A.5.1). Versichert und anspruchsberechtigt sind im Fall der Verletzung der berechtigte Fahrer sowie i...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vertragliche Obliegenheiten

1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr