Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beweisführung beim Diebstahl

Rz. 254 Ein Diebstahl geschieht i.d.R. unbeobachtet, sodass der Versicherungsnehmer mit klassischen Beweismitteln keinen Vollbeweis führen kann (regelmäßig keine Zeugen oder überführte Täter). Aufgrund dieser Beweisnot sind durch die Rechtsprechung Beweiserleichterungen anerkannt worden, die allerdings eng mit der Redlichkeit des Versicherungsnehmers verknüpft sind. a) Zwei-S...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Rechtsbeziehungen bei der KH-Versicherung

I. Dreiecksverhältnis der Haftung und Deckung Rz. 274 Bei der KH-Versicherung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Geschädigtem, Versicherer und Versicherungsnehmer, bei dem das Außenverhältnis (Haftung) und das Innenverhältnis (Deckung) zu unterscheiden sind. Rz. 275 Während sich die Deckung (Innenverhältnis) nach den Vorschriften des VVG und der AKB regelt, wird die Haftu...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Eigenständiger Versicherungsvertrag

Rz. 19 Es handelt sich – wie nach bisherigem Recht – bei der vorläufigen Deckung um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Hinweis Beim Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit gescheiterten oder hinsichtlich des Zustandekommens jedenfalls unklaren Versicherungsverhältnissen ist stets gesondert zu prüfen, ob sich ein Leistungsanspruch aus dem (rechtlich selbs...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Eigenhändigkeit

Rz. 203 Da die Vertragspflichten nur den Versicherungsnehmer als Vertragspartner treffen, muss er die Obliegenheitsverletzung oder die grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalles grundsätzlich selbst begangen haben.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in der Kaskoversicherung

1. Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 81 Abs. 2 VVG a) Sorgfaltsmaßstab Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkeh...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 284 Die Fahrerschutzversicherung setzt zunächst einen Personenschaden des berechtigten Fahrers voraus, welcher durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs eingetreten ist, sodass Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen des Fahrzeugs nicht versichert sind (A.5.1). Versichert und anspruchsberechtigt sind im Fall der Verletzung der berechtigte Fahrer sowie i...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vertragliche Obliegenheiten

1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / C. Fälligkeit der Prämien

Rz. 36 Beim Versicherungsvertrag besteht die Hauptpflicht des Kraftfahrtversicherers in der Gewährung des vereinbarten Versicherungsschutzes. Die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers besteht hingegen in der Zahlung der vereinbarten Prämie, wobei die rechtzeitige Zahlung der Erstprämie (§ 37 VVG i.V.m. § 9 KfzPflVV) und die rechtzeitige Zahlung von Folgeprämien (§ 38 VVG) zu...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / F. Leistungskürzungsrecht nach der VVG-Reform 2008

Rz. 138 Kern der VVG-Reform 2008 war der Wegfall des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" und die Einführung eines (quotalen) Leistungskürzungsrechts des Versicherers bei grob fahrlässig begangenen Vertragsverstößen des Versicherungsnehmers. I. Anwendungsfälle Rz. 139 Das mit der VVG-Reform 2008 eingeführte neue Leistungskürzungsrecht findet im Falle der groben Fahrlässigkeit Anwendun...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / V. Wissensvertreter

Rz. 219 Wissensvertreter ist ein Dritter, der vom Versicherungsnehmer mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten verantwortlich betraut wird, so z.B. ein Fuhrparkleiter, der für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge verantwortlich ist. Die Zurechnung der Kenntnisse, die der Dritte im Rahmen der Aufgabenerledigung erlangt, erfolgt auch hier entsprechend § 166 BGB (BGH VersR...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 6. Rechtsfolgen der Gefahrerhöhungen

Rz. 63 Hinsichtlich der Rechtsfolgen sind die Kündigungsmöglichkeit des Versicherers einerseits und die Leistungsfreiheit andererseits zu unterscheiden. a) Kündigung Rz. 64 Im Falle der subjektiven Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag grundsätzlich gem. § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen. Weist der Versicherungsnehmer jedoch nach, dass die Verletzun...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Wichtige Fallgruppen

Rz. 80 Ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit kommt insbesondere bei folgenden Fallgruppen in Betracht:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung

Rz. 88 Bei den Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind wiederum die Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer einerseits sowie die (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit andererseits zu unterscheiden. a) Kündigungsmöglichkeit Rz. 89 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, ist der Ver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Leistungsfreiheit

Rz. 91 Die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit ist im neuen VVG hinsichtlich der Verletzung der Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall vereinheitlicht worden. aa) Abstufung nach der Verschuldensform Rz. 92 Aufgrund des neuen Sanktionensystems gilt grundsätzlich bei einer Obliegenheitsverletzung abhängig von der Verschuldensform:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Vorläufiger Deckungsschutz

Rz. 18 Die bisher im Kfz-Bereich schon lange übliche vorläufige Deckung ist erstmals in den §§ 49–52 des VVG 2008 gesetzlich geregelt worden. 1. Eigenständiger Versicherungsvertrag Rz. 19 Es handelt sich – wie nach bisherigem Recht – bei der vorläufigen Deckung um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Hinweis Beim Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit gesch...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / G. Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter

Rz. 202 Das Fehlverhalten Dritter kann dem Versicherungsnehmer nur unter engen Voraussetzungen zugerechnet werden. I. Eigenhändigkeit Rz. 203 Da die Vertragspflichten nur den Versicherungsnehmer als Vertragspartner treffen, muss er die Obliegenheitsverletzung oder die grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalles grundsätzlich selbst begangen haben. II. Regelung der Zur...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen" gem. § 4 Abs. 1 c ARB

Rz. 400 In den übrigen im Bereich des Verkehrsrechts versicherten Leistungsarten wird der Versicherungsfall gem. § 4 Abs. 1 c ARB definiert als Zeitpunkt des (behaupteten) Rechtsverstoßes, den der Versicherungsnehmer oder ein anderer begangen hat oder begangen haben soll. Bereits allein die Behauptung ist entscheidend ohne Rücksicht auf ihre Richtigkeit. Rz. 401 In Betracht k...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtsanwaltskosten gem. § 5 Abs. 1 a ARB

Rz. 351 Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Das bedeutet zunächst, dass zusätzliche, durch einen Anwaltswechsel verursachte Rechtsanwaltskosten grundsätzlich nicht vom Rechtsschutzversicherer zu tragen sind, ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherungsfall im Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 4 Abs. 1 a ARB

Rz. 391 Im Bereich des Schadensersatz-Rechtsschutzes kommen je nach vereinbarten Bedingungen für den Versicherungsfall zwei unterschiedliche Zeitpunkte in Betracht. Beispiel Der Versicherungsnehmer begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich bereits im Jahre 2001 ereignet hat, der jedoch erst im Jahre 2004 zu einem G...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 308 Da § 86 VVG für die gesamte Schadensversicherung – und damit auch für die Rechtsschutzversicherung – gilt, ist auch das Quotenvorrecht gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG anwendbar. Dies führt dazu, dass im Falle der Erstattungen von Dritten zunächst der Versicherungsnehmer hinsichtlich der ihm persönlich entstandenen Kosten zu befriedigen ist, bevor der Rechtsschutzversichere...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Bestimmung der "richtigen" Kostenquote

Rz. 376 Die von der vorgenannten Klausel verlangte "richtige" Kostenquote entsprechend dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Maßgeblich ist das Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis, wobei das rechnerische Verhältnis entscheidend ist, während Aspekte wie die Erfolgsaussichten bzw. das Prozessrisiko irrelevant sind (BGH...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VI. Ablehnung mangels Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit gem. § 18 ARB

Rz. 426 Der Rechtsschutzversicherer kann die Deckung ablehnen, wenn die Interessenwahrnehmung keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet oder mutwillig erscheint. Eine Erfolgsaussichtenprüfung findet allerdings nicht in den Leistungsarten des Straf-/OWi-Rechtsschutzes statt. Hinweis Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer im Bereich des Straf-/OWi-Rechtsschutzes keinerl...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Deckungszusage

Rz. 345 Bei der vom Rechtsschutzversicherer erteilten Deckungszusage handelt es sich um eine Bestätigung über die Rechtsschutzgewährung für einen bestimmten Rechtsschutzfall. Sie hat die Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, d.h. alle dem Versicherer zum Zeitpunkt der Erteilung bekannten Einwendungen werden ausgeschlossen (OLG Düsseldorf VersR 1996, 844 = r+s...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Anwendbarkeit der Klausel

Rz. 369 Die Klausel ist vor allem anwendbar beim Abschluss gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche (BGH VersR 2006, 404; VersR 2011, 1005). Streitig ist allerdings, ob die Klausel darüber hinaus auch beim lediglich einseitigen Nachgeben bzw. Sich-zufrieden-geben des Versicherungsnehmers bzw. des Gegners anzuwenden ist (für die Anwendbarkeit auch in diesen Fällen Böh...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Zeitschriften

DAR, Deutsches Autorecht, Rechtszeitschrift des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs DV, Der Verkehrsanwalt/Die Verkehrsanwältin, Mitteilungsblatt der ARGE Verkehrsrecht des DeutschenAnwaltvereins NVersZ, Neue Zeitschrift für Versicherung und Recht NZV, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Haftungs- und Versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht P...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Erstprämie

Rz. 37 Die erste Prämie ist gem. § 33 VVG nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins (Ablauf der Widerrufsfrist) unverzüglich zu zahlen. Grundsätzlich gilt insoweit die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 VVG, d.h. die Zahlung hat "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen. Interessant ist allerdings, dass hiervon abweichend in B.2.4 S. 1 AKB 2008 im Zusammenh...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / D. Obliegenheiten

Rz. 48 Das Versicherungsrecht unterscheidet die gesetzlichen (d.h. im VVG geregelten) von den vertraglichen Obliegenheiten, welche in den jeweiligen AVB geregelt sind, bei denen lediglich die Rechtsfolgen gesetzlich in § 28 VVG bestimmt sind. Als gesetzliche Obliegenheiten des VVG sind insbesondere verschiedene Anzeigepflichten (Gefahrerhöhungen, Wohnungswechsel, Versicherun...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Subjektive Gefahrerhöhung

Rz. 56 § 23 Abs. 1 VVG verbietet dem Versicherungsnehmer, nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung oder Wissen des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr von erheblicher Dauer vorzunehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten zu gestatten (sog. Gefahrstandspflicht). Rz. 57 Die Vornahme oder Gestattung einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG verlangt p...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / IV. Wissenserklärungsvertreter

Rz. 215 In gewissem Umfang kann auch das Wissen eines Wissenserklärungsvertreters dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Wissenserklärungsvertreter ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten oder zur Abgabe von Erklärungen beauftragt ist. Dies kann z.B. der Rechtsanwalt, der Sohn oder ein Angestellter sein. Die Zurechnung erfolgt in die...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Monatsfrist zur Wiederauffindung entwendeter Gegenstände

Rz. 250 Eine Besonderheit besteht beim Diebstahl darin, dass gem. § 13 Abs. 8 AKB eine Rücknahmepflicht des Versicherungsnehmers besteht, falls entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder "zur Stelle gebracht" werden. A.2.10.1 AKB beschränkt diese Pflicht auf das Wiederauffinden des Fahrzeugs, enthält also keine Rücknahmepflicht bei s...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Erforderlichkeit eines gewissen Dauerzustands

Rz. 51 Die Gefahrerhöhung setzt einen gewissen Dauerzustand voraus, sodass eine nur kurzfristige Gefahrsteigerung ausscheidet (BGH VersR 1957, 123; 1968, 1033; 1966, 559), z.B. die lediglich einmalige Trunkenheitsfahrt, einmalige Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs, das einmalige Überladen des Fahrzeugs. Das Zeitmoment schafft die Abgrenzung zur grob fahrlässigen He...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Objektive Gefahrerhöhung

Rz. 61 Tritt eine Gefahrerhöhung unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers ein, hat er dies ebenfalls unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Versicherer anzuzeigen (§ 23 Abs. 3 VVG). Die nachträglich erkannte schuldlose subjektive Gefahrerhöhung und die objektive Gefahrerhöhung werden vom Gesetz gleichgestellt. Rz. 62 Nach h.M. fällt hierunter der Fall, dass der Versich...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Entwendung i.S.d. § 12 Abs. 1 I b AKB bzw. A.2.2.2 AKB 2008

Rz. 227 Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung umfasst auch eine Beschädigung durch einen Diebstahlversuch (OLG Köln VersR 1995, 1350). Allerdings ist eine mutwillige Beschädigung nach einem fehlgeschlagenen Diebstahlversuch – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – nicht zu ersetzen (BGH zfs 2011, 213). Rz. 228 Vom Dieb nach dem Diebstahl verursachte Schäden s...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vorsatz in der Haftpflichtversicherung

Rz. 135 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls unschädlich. Rz. 136 Der subjektive Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht gem. § 103 VVG nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Vorsatz muss sich auch auf die Schadensfolge erstrecken (BGH VersR 1998, 1011). Im Falle des Vorsa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 140 Der Gesetzgeber hat in den vorstehend genannten Vorschriften lediglich gesetzlich geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Er überlässt die Herausbildung geeigneter Kriterien und Abgrenzungsmerkmale vollständig der Rechtsprechung. Rz. 141 In der G...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Kündigung

Rz. 64 Im Falle der subjektiven Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag grundsätzlich gem. § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen. Weist der Versicherungsnehmer jedoch nach, dass die Verletzung der Gefahrstandspflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist, kommt im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung eine Kündigung mit Monatsfrist in Be...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Vandalismusschäden gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008

Rz. 239 Der Vandalismusschaden verlangt gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008 mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Betriebsfremd in diesem Sinne ist, wer das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt und mit dem Betrieb oder der Betreuung nichts zu tun hat. Die Beweislast dafür, dass der Täter nicht betriebsfremd ist, liegt beim Versi...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Vorsatz in der Kaskoversicherung

Rz. 129 Nach bisherigem Recht brauchte in der Praxis selten entschieden zu werden, ob lediglich ein grob fahrlässiges oder bereits ein vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalls vorlag, da beide Verschuldensformen gleichermaßen gem. § 61 VVG a.F. zur Leistungsfreiheit führten. Entscheidend war vielmehr allein die Schwelle zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Grobe Abstufungen

Rz. 144 Weitestgehende Einigkeit herrscht darüber, dass die Quoten in groben, größeren Schritten gebildet werden sollen, da anderenfalls eine mathematische Genauigkeit suggeriert würde, die tatsächlich nicht zu erzielen ist. So wird überwiegend eine Aufteilung in Drittel, Viertel und Fünftelschritten vorgeschlagen (Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rn 78; Rixecke...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Rettungskostenersatz gem. §§ 82, 83 VVG

Rz. 233 Dem Versicherungsnehmer kann ein Schaden entstehen, wenn dieser zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit Haarwild ausweicht und es dadurch zu einem Unfall kommt. Voraussetzung für einen Aufwendungsersatzanspruch ist gem. § 83 Abs. 1 VVG, dass die Rettungshandlung objektiv zur Abwendung oder Minderung des versicherten Schadens geeignet ist. Nach der durch die VVG-Refor...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Falschangaben nach dem Versicherungsfall

Rz. 85 Im Bereich der Falschangaben nach dem Versicherungsfall gegenüber dem Versicherer oder der Polizei spielen eine Rolle:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Kündigungsmöglichkeit

Rz. 89 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, ist der Versicherer gem. § 28 Abs. 1 S. 1 VVG berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats seit Kenntniserlangung fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er lediglich leicht fah...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 98 Die (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit tritt bei einer Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall nur dann ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat, § 28 Abs. 4 VVG. Rz. 99 Das Erfordernis der Rechtsfolgenbelehrung bei der Obliegenheitsverletzung nach dem Versich...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VI. Sachverständigenverfahren nach den AKB

Rz. 268 Gem. § 84 VVG kann in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren geregelt werden. Dies ist in § 14 AKB bzw. A.2.17 AKB 2008 erfolgt. Danach entscheidet bei Streit über die Höhe der Kaskoentschädigung ein Sachverständigenausschuss. Ein Mitarbeiter einer Partei (z.B. beim Versicherer angestellter Sachverständiger) kann nicht als Sachverständiger für den...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / B. Vertragsschluss

Rz. 12 Wie jeder andere Vertrag auch, kommt der Versicherungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Das bedeutet im Versicherungsrecht, dass ein Versicherungsantrag gestellt und daraufhin ein Versicherungsschein ausgefertigt und ausgehändigt worden sein muss. Interessant ist insoweit eine jüngste Entscheidung des Familiensenats des BGH, wonach der Abschluss und die Kündi...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Abstufung nach der Verschuldensform

Rz. 92 Aufgrund des neuen Sanktionensystems gilt grundsätzlich bei einer Obliegenheitsverletzung abhängig von der Verschuldensform:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV

Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei denn, der unberechtigte Fahrer hat d...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Kaskoversicherung

Rz. 31 In der Kaskoversicherung bedarf es einer gesonderten Zusage vorläufiger Deckung durch den Versicherer bzw. – wie üblich – durch den den Versicherungsantrag vermittelnden Versicherungsagenten im Versicherungsantrag (§ 1 Abs. 3 AKB bzw. B.2.2 AKB 2008). Hat aber der Versicherungsnehmer (für den Hauptvertrag) den Abschluss sowohl einer Haftpflicht- als auch einer Kaskove...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Allgemeines Widerrufsrecht

Rz. 15 Künftig kann gem. § 8 VVG jeder Versicherungsnehmer grundsätzlich seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung von Versicherungsschein, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen. Rz. 16 Beachte Das Widerrufsrecht besteht bei einem für den Versicherer nicht nachweisbaren Zugang der vorgenannten Unt...mehr