Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Fallbeispiele grober Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung

Rz. 123 Grobe Fahrlässigkeit wird in der Kaskoversicherung vor allem angenommen bei:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Leistungskürzung bei mehreren Verstößen

Rz. 176 Aufgrund der oben genannten (siehe Rdn 139) vielfachen Anwendungsfälle der neuen Leistungskürzung stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn mehrere grob fahrlässige Verstöße des Versicherungsnehmers vorliegen, die jeweils eine Leistungskürzung rechtfertigen. Gerade im Bereich der Kraftfahrtversicherung sind in der Praxis derartige Fälle mit mehreren Verstö...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 22 Die vorläufige Deckung endet gem. § 52 VVG beimehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Repräsentantenbegriff

Rz. 207 Fehlverhalten Dritter wird dem Versicherungsnehmer dann zugerechnet, wenn dieser Dritte Repräsentant ist. Der Repräsentantenhaftung liegt folgender Gedanke zugrunde: Überträgt der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherungsvertrages jemand anderem die Vertragspflichten in einem solchen Umfange, dass dieser quasi "an die Stelle des Versicherungsnehmers" ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) "Grundquote" von 50 %?

Rz. 149 Die neue Gesetzessystematik verlangt, dass gegenüber dem bisherigen Recht nicht nur die Verschuldensformen des Vorsatzes, der groben sowie der einfachen Fahrlässigkeit voneinander abzugrenzen sind, was im Einzelfall bereits zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten geführt hat. Nunmehr ist innerhalb des Bereichs der groben Fahrlässigkeit weiter nach der "Schwere des ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Leistungsfreiheit

Rz. 66 Die Folge der Leistungsfreiheit knüpft entsprechend dem neuen Sanktionensystem des VVG (Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips) an das Verschuldensmaß des Versicherungsnehmers an:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Unfall gem. § 12 Abs. 1 II d AKB bzw. A.2.3.2 AKB 2008

Rz. 235 Der Unfallbegriff verlangt gem. § 12 Abs. 1 II d S. 1 AKB bzw. A.2.3.2 S. 2 AKB 2008 ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Hinweis Da die Unfreiwilligkeit kein Tatbestandsmerkmal des Unfallbegriffs ist, trägt der Versicherer im Falle des befürchteten Versicherungsbetrugs durch Unfallmanipulation gem. § ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 81 Grundsätzlich hängt das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort von der Strafbarkeit gem. § 142 StGB ab. Danach besteht auch bei eindeutiger Haftungslage eine Wartepflicht, z.B. bei einem Unfall mit einem parkenden Fahrzeug (BGH VersR 2000, 222), da sich das Aufklärungsinteresse des Versicherers auch auf das Vorliegen der Vor...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Einzelne Kriterien

Rz. 157 Zunächst dürfte das objektive Gewicht der Sorgfaltsverletzung zweifellos ein geeignetes Verschuldenskriterium darstellen. So lädt nach Felsch schwerere Schuld auf sich, wer durch einen Rotlichtverstoß einen Menschen tötet als derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Fahrrades verursacht (im "Goslarer Orientierungsrahmen", zfs 2010, 12, auch als ...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / Literaturtipps

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / Literaturtipps

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Gegnerischer Versicherer bekannt

Rz. 246 Zunächst muss der gegnerische Versicherer angeschrieben werden. Ist dieser bekannt, stellt sich allenfalls das Problem der zutreffenden Adresse. Rz. 247 Tipp Für die Ermittlung von Adressen in Verkehrsunfallsachen hilfreich: "Adressbuch für die Schadensbearbeitung" (Loseblattwerk, hrsg. v. G. P. Julich, GPJ Verlag). Rz. 248 Darin finden sich u.a. die vollständigen Adres...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (b) Betreuung des Partners

Rz. 476 Hier ist es umstritten, ob der verletzte Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch die Kosten geltend machen kann, die dadurch entstehen, dass er nicht mehr zur Fremdversorgung in der Lage ist, also nicht mehr die Haushaltsführung für den Lebensgefährten bewerkstelligen kann. Rz. 477 Der Verletzte, der einen Gesundheits- oder Körperschaden erleidet, hat gru...mehr

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AGS 01/2020, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle 2019

Herausgegeben von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 16. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 890 S., 119,00 EUR Das Werk setzt sich aus einem Handbuch und Tabellen zusammen, die auf Basisdaten von mehr als 4.300 Schmerzensgeld-Entscheidungen beruhen. Der erste Teil des Werkes enthält eine praxisorientierte Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Der zweite Teil enthält ein...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / c) Argumente für Werkstätten zur Zusammenarbeit mit Verkehrsanwälten

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zfs 01/2020, Goslar bleibt Goslar bleibt Goslar …

(Frei nach Gertrude Stein 1913: Sacred Emily – a rose is a rose is a rose . Bedeutung: a thing is what it is.) Liebe Leserin, lieber Leser! Auch dieses Jahr wieder in Goslar: Alljährlich – dieses Jahr zum 58. Mal! – findet im Januar der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Denn im August vergangenen Jahres hat der Vorstand entschieden, dass Goslar auch in den nächsten Jahren al...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / 1

Das Verkehrsrecht dürfte neben dem Miet- und dem Arbeitsrecht einer der Bereiche sein, in dem die Tätigkeit für rechtsschutzversicherte Mandanten nicht wegzudenken ist. Insgesamt stammen rund ¼ aller Versicherungsfälle in der Rechtsschutzversicherung aus dem Verkehrsbereich.[2] Der nachfolgende Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund grundsätzliche Fragen sowie spezielle P...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / III. Vergleichsbetrachtung Reparaturfall/Wiederbeschaffungsfall

Rz. 58 Zur Beurteilung der Frage, ob der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnen darf oder auf eine Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis angewiesen ist, sind die durch den Sachverständigen ermittelten Werte gegenüberzustellen. Maßgeblich sind die folgenden Werte: Rz. 59 Regelmäßig kalkuliert der Sachverständige zunächst die erforderlichen Reparaturkosten und stellt e...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / A. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Das so genannte Quotenvorrecht wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh, nämlich vom Reichsgericht, entwickelt und vom BGH fortgeführt. Es ist eine Art Vorrecht des Begünstigten zu Lasten eines anderen. Die Anwendung führt im Endergebnis aber zu keiner Mehrzahlung des Zahlungspflichtigen. Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtungen ist § 86 VVG. Rz. 2 Es findet in f...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (2) Regelgebühr von 1,3

Rz. 473 In der amtlichen Begründung heißt es, dass die Regelgebühr bei 1,3 liegt. In normal gelagerten Fällen wird die Schwellengebühr von 1,3 somit zur Regelgebühr. Rz. 474 Welche Gebühr der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Einzelfall verdient hat, ist gem. § 14 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände zu bestimmen. Dies sind vor allem:mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Grundkenntnisse

Rz. 190 Ein Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht befasst, muss in gewissem Umfang auch über unfallrekonstruktive Grundkenntnisse verfügen, um seinen Mandanten von Anfang an richtig zu beraten und im Prozessfall die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für einen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag stellen zu können. Rz. 191 Diese kann er ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (a) Eigenversorgung

Rz. 475 Unstreitig steht dem verletzten Partner ein eigener Anspruch aus § 843 Abs. 1 Var. 2 BGB zu, wenn es wegen der Verletzung zu einer Vermehrung seiner eigenen Bedürfnisse gekommen ist. Die Schadensberechnung erfolgt auf Basis des Arbeitslohns, der brutto an eine Hilfskraft gezahlt wird. Wird keine Aushilfskraft eingestellt, etwa weil ein Familienangehöriger oder der Pa...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / G. Regress des Rechtsschutzversicherers

Bei Leistung des Rechtsschutzversicherers gehen die Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer über. Hieraus ergeben sich in erheblichem Umfang Rückforderungsansprüche, bei deren Realisierung der Versicherungsnehmer den Versicherer zu unterstützen hat, § 86 Abs. 2 VVG. Regressansprüche des Rechtsschutzversic...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Stapelvollmacht und Visitenkarten

Rz. 162 Ein Mandat, das aufgrund einer Stapelvollmacht (d.h. der Anwalt hat bei Werkstatt, Mietwagen- oder Abschleppunternehmen "vorsorglich" einen Stapel seiner Vollmachten zur schnellen und unmittelbaren Mandatserteilung deponiert) erteilt wurde, ist heutzutage nach neuer Auffassung nicht mehr rechtswidrig und deshalb auch nicht mehr nichtig, es sei denn, es handelt sich u...mehr

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§ 14 Anhang / E. Anlage 5: Checkliste zur Erfassung der fixen Kosten

Rz. 6 (Nach Ege, Band 7, S. 81 ff. der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV) A. Aufwand für Wohnung, Garten, Haustierhaltung und Grabpflege 1. Wohnung OLG Hamm MittBl 1998, 58mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (a) Angelegenheit "umfangreich oder schwierig"

Rz. 485 In Fällen, die schon vom Aktenumfang her einer Prozessakte gleichkommen, ist mindestens eine 1,5 Gebühr angemessen, in der Regel sicher auch eine 2,0 Gebühr, vereinzelt sogar eine 2,5 Gebühr jedenfalls dann, wenn mindestens eine ausführliche Besprechung stattgefunden hat (vergleichbar früher einer 10/10 Geschäftsgebühr und einer 10/10 Besprechungsgebühr). Das gilt be...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / Literaturtipps

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zfs 01/2020, Qualifizierter Rotlichtverstoß – Schätzung durch Polizeibeamte nicht ausreichend

Hinweis "Der Betroffene bestreitet, am Tattag einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als 1 Sekunde Dauer begangen zu haben. Die Verteidigung weist darauf hin, dass der Polizeibeamte als Zeuge lediglich die Dauer der Rotlichtzeit aufgrund des beobachteten Geschehens geschätzt hat. Weiterhin hat der Zeuge bei seiner Schilderung auf das Passieren der Ampel durch den Betr...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Wichtiges zur Klage

Rz. 371 Jedenfalls aber dann, wenn die letzte gesetzte Frist verstrichen ist, immer noch keine oder nur eine unbefriedigende Antwort des Versicherers des Schädigers vorliegt und auch noch nichts gezahlt worden ist, bleibt nur noch der Klageweg. Das ist zunehmend erforderlich, da die Regulierungsgeschwindigkeit bei den Versicherern wegen übermäßiger Personaleinsparungen einer...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Quotenvorrecht des Geschädigten bei unzureichender Haftungshöchstsumme

Rz. 79 Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch Gesetz der Höhe nach begrenzt, so erfolgt ein Forderungsübergang auf den Sozialleistungsträger nur, soweit er nicht zum Ausgleich des Schadens des Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen erforderlich ist (§ 116 Abs. 2 SGB X). Rz. 80 Ebenso wie das Befriedigungsvorrecht des § 116 Abs. 4 SGB X ist das Quotenvorrecht des §...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / dd) Frühere Regulierungsempfehlungen einiger Versicherer

Rz. 522 Das ehemalige so genannte DAV-Abkommen (zutreffender als "Regulierungsempfehlung Gebhardt/Greißinger" bezeichnet) ist mit Wirkung ab 1.7.2004, dem Inkrafttreten des RVG, entfallen. Gerade auch nach Geltung des RVG ist es aber ein wichtiges Anliegen, die Abwicklung von Schadensfällen möglichst unkompliziert und unbürokratisch zu gestalten. Überflüssige Diskussionen be...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / Literaturtipps

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / dd) Daten der Verletzten

Rz. 225 Wie z.B. im Ausgangsfall (siehe Rdn 5) sind die Fragen nach den behandelnden Ärzten und deren Adressen für die weitere Schadensregulierung von Wichtigkeit. Rz. 226 Bei dieser Gelegenheit sollte sich der Anwalt auch zugleich eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben lassen. Diese benötigt er, um eigene Auskünfte bei den behandelnden Ärzten zu erhalten. Si...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / A. Vorbemerkung zur Personenschadenregulierung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden ist grundsätzlich verschieden von der Sachschadenregulierung. Bereits die fachliche Qualität der Sachbearbeiter der Versicherer ist eine wesentlich Bessere. Aber es findet auch viel mehr "orientalischer Basar" statt, es wird mehr taktiert und gepokert. Dies alles muss der Anwalt beherrschen. Rz. 2 Es ist ein fundamentaler Irrtum, die ...mehr

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zfs 12/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 74. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: 5.3. – 4.7.2020 (6 Bausteine à 3 Tage, jeweils Do.-Sa.) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht; RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung; Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen; Referendare/-innen // 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein // 2....mehr

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AGS 12/2019, Zeitliche Fest... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts ist der Rechtsschutzfall nicht in der versicherten Zeit eingetreten. Nach std. Rspr. des BGH entscheide über die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalles allein der Tatsachenvortrag, mit dem der Versicherungsnehmer sein Rechtsschutzbegehren begründe. Das gelte im Vertragsrechtsschutz unabhängig dav...mehr

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zfs 12/2019, Nix Gwiss woass ma ned – oder: Was ist ein bedeutender Schaden?

Montag, 8:15 Uhr, ich betrete mein Büro. Nach einem "Guten Morgen" empfängt mich eine Mitarbeiterin mit den Worten, ich möge unbedingt eine Frau … zurückrufen, es gehe um ihren Führerschein. Gesagt, getan: Ich hole mir einen Kaffee und rufe also zurück. Völlig aufgelöst berichtet mir die Dame, sie habe einen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg erhalten und man habe ihr vorlä...mehr

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zfs 12/2019, Mithaftung bei Überschreitung der Annährungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung (halbe Vorfahrt)

Hinweis Im Ergebnis hat der Bekl. den Unfall durch eine unangepasste Geschwindigkeit zu mindestens 1/3 mitverursacht und verschuldet. Zu beachten ist, dass der Bekl. sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befand, sondern dass für ihn lediglich die "halbe Vorfahrt" galt, d.h. dass er gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig war. Einmündungen, wie die hier streit...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / C. Checklisten zum materiellen Verkehrsrecht und weiteren Besonderheiten der Unfallregulierung in ausgewählten Nachbarstaaten Deutschlands

Rz. 57 Es ist daher unerlässlich, bei einem Auslandsunfall das materielle ausländische Verkehrsrecht zumindest in einem Überblick zu kennen. Folgende materielle Rechtsordnungen unserer europäischen Nachbarn sind daher im Überblick wie folgt zu skizzieren – wegen weiterer Einzelheiten ist allerdings je nach der Komplexität des Falles die Betreuung durch einen in dieser Rechts...mehr

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Autorenverzeichnis

Torsten Bendig, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg Dr. Oliver Brockmann Diplom-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Kottenheim Jens Dötsch Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Andernach Dr. Matthias Franzke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versich...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Auflage 2013 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018 Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 66. Auflage 2019 Freyschmidt/Krumm, Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 11. Auflage 2019 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und ...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / aa) Grundregel: Recht des Schadensortes (Art. 4 Abs. 1 Rom II)

Rz. 29 Ansprüche des geschädigten EU-Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 4 Abs. 1 Rom II grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. Erfasst werden die primären Folgen wie auch die indir...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VI. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Polen

Rz. 68 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach polnischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten. Teilweise liegen erste Urteile deutscher Gerichte zur Anwendung materiellen polnischen Rechts vor.[120] 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Das polnische Recht kennt zwar grundsätzlich eine verschuldensunabhängige Gefäh...mehr