Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 08/2010, van Bühren: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 4 Versicherungsrecht

2. Aufl. 2010, Deutscher Anwaltverlag, 488 S., 59,00 EUR, ISBN 978-3-8240-0888-9 Mit der Neuauflage des Bandes 4 – durch die Reform des Versicherungsrechts notwendig geworden – ist die Tetralogie "Das verkehrsrechtliche Mandat" wieder einigermaßen auf dem Laufenden. Der Verf. kann nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Versicherungsrecht, die sich in prak...mehr

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zfs 08/2010, Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht

21. Aufl., C.H. Beck 2010, ISBN 978-3-406-59421-2, 76 EUR Kompression als Kunst wäre eine passende Überschrift für dieses seit langer Zeit etablierte und doch immer wieder in neuen Nuancen überraschende Werk zum gesamten Straßenverkehrsrecht. Diesmal wurde das Versicherungsrecht ergänzt, zudem die zahlreich ergangen Entscheidungen sowohl des EuGH (zum Fahrerlaubnisrecht) als ...mehr

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zfs 12/2010, Verteidigung b... / 2. Bußgeldkatalog

Gleichzeitig wurde in Deutschland durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik ein neuer Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht erarbeitet. Denn vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Grundlagen war es aus Sicht des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik erforderlich, die Grundsätze zur Verfolgung und Ahndung von Zu...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Begriff des Pkw

Leitsatz Für das KraftStG ist der kraftfahrzeugsteuerrechtliche Begriff des Pkw, wie er sich nach dem historischen Willen des Gesetzgebers ergibt und wie er nunmehr in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG enthalten ist, maßgeblich. Normenkette § 2 Abs. 2 S. 1, § 8 Nr. 2 KraftStG, § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG Sachverhalt Die Klägerin lastete ihren Toyota Typ J7 Landcruiser mit zwei Sitzreihen für ...mehr

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ZErb 08/2008, Das RDG und s... / VI. Vereinigungen und öffentliche Stellen

Nach § 7 RDG dürfen Zusammenschlüsse aller Art im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder Rechtsdienstleistungen erbringen. Einschränkend gilt, dass die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gegenüber den eigentlichen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sein darf. Der Verband muss nach § 7 Abs. 2 RDG die zur sachgerechten Erb...mehr

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Keine Kraftfahrzeugsteuerpflicht so genannte Registrierzulassung

Leitsatz Nach Entscheidung des FG Baden-Württemberg erfüllt die kurzzeitige Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Form einer so genannten Registrierzulassung - keine Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil I, kein amtliches Kennzeichen - nicht die Voraussetzung für eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Sachverhalt Im vorliegenden Falle hatte der Senat zu entscheiden, ob eine kur...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Wohnmobiltarif gilt nur für "echte" Wohnmobile i. S. des KraftStG

Leitsatz Auch für verkehrsrechtlich als Wohnmobil eingestufte Fahrzeuge kommt nach dem 31.12.2005 die Besteuerung wie Pkw nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission in Betracht, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2b KraftStG (Wohnmobil) nicht erfüllen. Sachverhalt Mit dem vorliegenden Beschluss hat sich das Niedersächsische Finanzgericht mit der Besteuerun...mehr

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Künftig kein Steuerprivileg für schwere Geländewagen

Leitsatz Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffs des Pkws geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die RL 70/156/EWG zur Angleichung der Rechts...mehr

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Keine Steuerbegünstigung für vor dem Stichtag nur mit Kurzzeitkennzeichen zugelassenem schadstoffarmen Fahrzeug

Leitsatz 1. Der Begriff der "erstmaligen Zulassung" im Kfz-Steuerrecht ist ein Begriff des Verkehrsrechts; seine Auslegung richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. 2. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland mit der dafür er...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 2.1 Dronkovic (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2017, 546 S., Luchterhand, 139 EUR

Eine immense Zeitersparnis! 14 namhafte Praktiker behandeln in ebenso vielen Kapiteln alle Aspekte des Verkehrsrechts. Die zahlreichen Formulare sind einfach und bequem online aufrufbar und können ohne lästige Umformatierung sofort für das eigene Mandat verwendet werden. Zudem sind sie jeweils gut erläutert und mit Verweisen auf Rechtsprechung und weiterführende Literatur ko...mehr

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ZAP 2/2021, Verkehrsrecht: Folgen des Verstoßes gegen das Zitiergebot

(OLG Zweibrücken, Beschl. v. 5.11.2020 – 1 OWi 2 Ss Rs 124/20) • Nach der am 28.4.2020 erfolgten Verkündung der 54. Verordnung zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften besteht, soweit die Änderungsverordnung wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot aus Art. 80a Abs. 3 GG nichtig ist, die bis dahin geltende Rechtslage fort. Dies kann dazu führen, dass ein Geschwindigk...mehr

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ZAP 2/2021, Verkehrsrecht: Folgen des Verstoßes gegen das Zitiergebot

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 4.12.2020 – 1 Ss [OWi] 173/20) • Eine etwaige (Teil-)Nichtigkeit der am 28.4.2020 in Kraft getretenen 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020 wegen des fehlenden Zitats der für die Einführung der erweiterten Regelfahrverbote maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG steht der Ahndun...mehr

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ZAP 20/2020, Die Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht – jetzt noch wertvoller?

Zugleich ein Kommentar zur Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.6.2020 – AnwZ (Brfg) 48/19 (s. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 2020, S. 784 ff. sowie ZAP EN-Nr. 456/2020 [LS] F. 1 S. 129): Eines sei zunächst direkt vorweggeschickt: Ich bin seit dem Jahre 2002 Speditionskaufmann, habe fast acht Jahre in einer mittelständischen Spedition gearbeitet, bin seit 2007 als Rechtsanwalt täti...mehr

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Buchreport / Neidhardt/Nissen, Bußgeldkataloge in Europa, 2. Aufl. 2018, 224 S., Deutscher Anwaltverlag, 29 EUR

Die beiden profilierten und langjährigen ADAC-Juristen und Verfasser diverser Abhandlungen zum Verkehrsrecht mit Auslandsbezug, Neidhardt und Nissen, haben die Bußgeldkataloge Europas in einen Überblick gebracht: Die Länder sind alphabetisch sortiert, jeweils untergliedert in "Polizei und Straßenverkehr" und in den eigentlichen Bußgeldkatalog. Für den Praktiker besonders wic...mehr

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ZAP 22/2017, Anwaltsmagazin / 12 Erfolgreiche Klage gegen Legal-Tech-Portal

Eine erfolgreiche Klage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) könnte dazu beitragen, irreführender Werbung nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleister künftig besser entgegentreten zu können. Das LG Hamburg hat Mitte Oktober entschieden, dass sog. Legal-Tech-Portale auf ihrer Internetseite nicht irreführend damit werben dürfen, "kostenlos" gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorz...mehr

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ZAP 21/2023, Buchreport / 1.1 van Bühren/Held, Unfallregulierung, 10. Aufl. 2023, Deutscher Anwaltverlag, 256 S., 49 EUR

Mit der 10. Auflage der Unfallregulierung von van Bühren und Held liegt eine aktualisierte Fassung des Werks vor, das sich über die Jahre als kompakte und praxisnahe Größe in der Schadenbearbeitung etabliert hat. Das Buch deckt alle relevanten Themen im Zusammenhang mit einer Unfallregulierung im Straßenverkehrsrecht ab und geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein. Das Werk ...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 5.1 Pießkalla/Quarch/Reisert, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, 6. Aufl. 2018, 936 S., Deutscher Anwaltverlag, 94 EUR

Das Werk liegt nun mehr in der 6., erneut umfangreich aktualisierten und ausgebauten, Auflage vor. Erfreulicherweise konnte inzwischen zur Verstärkung des renommierten Autorenteams mit RA Dr. Michael Pießkalla noch ein weiterer ausgewiesener Spezialist im Fahrerlaubnisrecht gewonnen werden. Dieser hat insbesondere auch seine umfangreiche praktische und forensische Erfahrung ...mehr

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ZAP 22/2021, Anwaltsmagazin / 9 Personalia

Die bisherige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, ist in den Ruhestand getreten. Im Rahmen einer Feierstunde wurde sie am 1. Oktober im Bundesarbeitsgericht (BAG) durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verabschiedet. Der Minister sprach ihr im Namen des Bundespräsidenten für die dem deutschen Volk geleisteten treuen Dienste Dank u...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Studie zur Situation der Fachanwaltschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich eine von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde bereits 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die mehr als 1.700 befragten Kollegi...mehr

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ZAP 7/2024, Anwaltliche Haf... / V. Fazit

Bei sachgerechter Vorgehensweise lässt sich auch bei Personenschadenregulierungen das Haftungsrisiko minimieren. Es gilt im Übrigen der alte Grundsatz "wer schreibt, der bleibt". Die vom Haftungssenat in der Entscheidung vom 20.4.2023 getroffenen Feststellungen zur Beweislast zwingen den Rechtsanwalt, eine schriftliche Dokumentation der Beratung im Hinblick auf Vergleichsabs...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 3. Fachanwaltstitel/Spezialisierung

Wird mit Teilbereichen der Berufstätigkeit geworben, so ist dies unzulässig, soweit hierdurch eine Verwechslungsgefahr mit Fachanwaltstiteln hervorgerufen wird oder eine anderweitige Irreführung droht (vgl. § 7 BORA, § 7 BRAO, § 5 UWG). Unzulässig ist mithin die Werbung mit solchen Bezeichnungen, die den existierenden Fachanwaltstiteln gleichen oder ähnlich sind. Die Verwend...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Weinbeer, Die größten Haftungsrisiken des Anwalts, Typische Fälle von A-Z, 1. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 296 S., 44 EUR

Weinbeer will das anwaltliche Haftungsrecht aus seinem Schattendasein führen. So gibt es nach einer allgemeinen Einleitung ein Haftungs-ABC, dass sich nach den Schwerpunkten der Haftung richtet und schließlich – das ist neu – sich in § 3 mit der Risikosteuerung und dem Krisenmanagement vor und im Schadenfall befasst. In der Einleitung werden die Anspruchsgrundlagen behandelt...mehr

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ZAP 4/2018, Die Drittwiderk... / V. Kostenrechnung einer streitgenössischen Drittwiderklage

Für die Kostenrechnung einer streitgenössischen Drittwiderklage soll ein häufiger Fall aus dem Verkehrsrecht betrachtet werden (nach www.muenster.de/~lucas/jura/Kostenquotelung.pdf ): Nach einem Verkehrsunfall erhebt K (Kläger), Fahrer und Halter des einen unfallbeteiligten Fahrzeugs, Klage gegen B1 (Beklagter zu 1), Fahrer und Halter des gegnerischen am Unfall beteiligten F...mehr

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ZAP 8/2023, Buchreport / 2.1 Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, C.H. Beck, 2.463 S., 145 EUR

Der Hentschel/König/Dauer ist ein Standardwerk zum Straßenverkehrsrecht und durch die recht kurzen Abstände zwischen den Auflagen stets sehr aktuell. Die 47. Auflage ist auf dem Stand von Oktober 2022. Das Werk umfasst sämtliche Aspekte des Straßenverkehrsrechts und bietet Kommentierungen zum Straßenverkehrsgesetz (StVG), zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG), zur Straßenverkeh...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.1 Kilian/Offermann-Burckhardt/vom Stein (Hrsg.), Praxishandbuch Anwaltsrecht, 3. Aufl. 2018, 750 S., Deutscher Anwaltverlag, 84 EUR

Dieses Praxishandbuch beschreibt – wahrlich eine Mammutaufgabe – die umfangreichen Rahmenbedingungen der anwaltlichen Tätigkeit. Das Werk ist in fünf Teile gegliedert: Berufsbild und Stellung des Rechtsanwalts, Organisation der Berufsausübung (hier fehlt auch das Thema elektronischer Rechtsverkehr/beA nicht, aber auch wer über eine neue Kanzleistrategie und Kanzleimarketing ...mehr

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ZAP 8/2020, / 2.1 Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 5. Aufl. 2019, ZAP Verlag, 1072 S., 104 EUR

Das bereits in 5. Auflage erscheinende Standardwerk zu Messungen im Straßenverkehr will der Anwaltschaft technische Kenntnisse für die Argumentation bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen vermitteln. Dies gilt insb. deshalb, weil die Messverfahren mit Beispielsfällen unterlegt sind, sodass der Zugang zu der technisch komplexen Materie nachvollziehbar wird. Da...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 2. Werbung für kostenlose Erstberatung

In einem weiteren, in jeder Hinsicht begrüßenswerten Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht entschied der Anwaltssenat des BGH jüngst (Urt. v. 3.7.2017 – AnwZ [Brfg] 42/16, ZAP EN-Nr. 517/2017), dass das Angebot einer kostenlosen Erstberatung (im Verkehrsrecht) durch eine Rechtsanwaltskanzlei berufsrechtlich zulässig ist (s. auch ZAP Anwaltsmagazin 16/2017, S. 832). Damit hat...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.3 v. Landenberg (Hrsg.), Erfolgreich starten als Rechtsanwalt, 6. Aufl. 2019, 696 S., Deutscher Anwaltverlag, 39 EUR

Das von einem verjüngten Autorenteam auf den Weg gebrachte Werk ist ein Begleiter und Coach – nicht nur für junge Rechtsanwälte. Der mit 39 EUR als sehr niedrig zu bezeichnende Preis sollte für Berufsanfänger, aber auch für "alte Hasen" einen Anreiz darstellen, sich dieses Werk zuzulegen. In zwölf Abschnitten führt das Buch durch die verschiedenen Stationen der Rechtsanwalts...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 4.1 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, C.F. Müller Verlag, 109,99 EUR

In diesem Handbuch werden tatsächlich sämtliche Themen der Kfz-Haftpflichtversicherung behandelt. Auch Auslandsschäden und versicherungsvertragliche Aspekte sind in der gebotenen Kürze erfasst. Die handliche Form und die übersichtliche Darstellung vermitteln ein rasches Problembewusstsein. Unterstützt wird dies mit nützlichen Tabellen zur Kapitalisierung, Zeitrente etc. sowi...mehr

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Buchreport / Junker, Beweisantragsrecht im Strafprozess, 3. Aufl. 2019, 248 S., ZAP Verlag, 49 EUR

Zutreffend weist der Autor darauf hin, dass der richtig eingesetzte Beweisantrag Wirkung in diverse Richtungen entfalten kann: zum einen nämlich in die Erweiterung der Aufklärungspflichten, zum anderen in die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts zur Führung einer erfolgreichen Revision. Zunächst stellt Junker die Grundlagen der Beweisaufnahme dar...mehr

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ZAP 1/2015, Mündliche Verha... / XV. Verzicht auf mündliche Verhandlung

§ 128 Abs. 2 ZPO eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, bei Einverständnis von Kläger und Beklagtem auf die sonst vorgeschriebene mündliche Verhandlung zu verzichten. Das ist sinnvoll, wenn die Parteien über Rechtsfragen streiten oder nach durchgeführter Beweisaufnahme die erneute Terminierung überflüssig erscheint, etwa nach einem Sachverständigengutachten, dessen Erkenntnis...mehr

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Buchreport / Tietje/Rupprecht, Personalmanagement für Anwaltskanzleien, 1. Aufl. 2018, 141 S., Deutscher Anwaltverlag, 39 EUR

Ronja Tietje, Vorsitzende des RENO-Bundesverbands, und Georg Rupprecht, Rechtsanwalt in Bremen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, das "Personalmanagement für Anwaltskanzleien" in den Blick zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass qualifiziertes Personal gefunden und zugleich gebunden wird. Die Folgen einer fehlenden Kanzleiorganisation sind nämlich ungestellte Rechnungen, ...mehr

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ZAP 4/2018, Die Drittwiderk... / 2. Anwendungsbeispiele

Sind im Erbrecht drei oder mehr Erben vorhanden, von denen einer gegen einen der anderen klagt, kann es für den Beklagten Sinn machen, nicht nur den ursprünglichen Kläger, sondern auch die anderen Miterben in den Streit einzubeziehen, da wegen der Degression der Kosten dieses Vorgehen vorteilhaft ist (s. oben I.). Auch im Verkehrsrecht ist die streitgenössische Drittwiderkla...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 4.1 Beer/Schäpe/Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 3. Aufl. 2020, C.H. Beck, 625 S., 89 EUR

Ein „Knöllchen” für falsches Parken. Große Emotionen bei den Betroffenen, geringer Streitwert für den Anwalt. Ein Streitthema, das schnell und sicher bearbeitet werden muss, aber doch erstaunlich viele Facetten aufweist. Seit der Vorauflage von 2004 hat sich einiges geändert, worauf das fast vollständig ausgewechselte Autorenteam umfassend eingegangen ist. Es werden auch ent...mehr

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ZAP 7/2019, Akteneinsicht b... / XII. Fazit

§ 142 Abs. 1 ZPO ist ein von Beibringungsgrundsatz und Dispositionsmaxime weitgehend gelöstes Aufklärungsinstrument des Gerichts, von dem es nach eigenem Ermessen Gebrauch machen kann. Die Unterlage kann die Faktenbasis und damit die Qualität der gerichtlichen Entscheidung erhöhen, aber auch einer Partei mit Mitteln aus der Sphäre des Gegners zum Sieg verhelfen. Wenn die Par...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Samimi, AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 388 S., 69 EUR

Samimis Werk erscheint nun schon in der 4. Aufl. und zeigt das Bedürfnis nach praktischer Handhabe zwischen der Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern. Schöner geworden ist die Ausgabe schon deshalb, weil sie in einem anderen Format gestaltet ist und dem Buch eine CD-ROM mit den entsprechenden Textmustern beigefügt ist, was die Anwendung erleichtert. Insbesondere die Einl...mehr

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ZAP 21/2017, Rechtsprechung... / 6. Wirksame Berufungsbeschränkung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, § 318 StPO)

Zwischen den OLG war umstritten, welche Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu stellen sind, um eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch als wirksam bewerten zu können. Das OLG Bamberg (DAR 2013, 585 = VRR 2013, 429 = StRR 2014, 226 [jew. Hillenbrand]) sowie das OLG München (NZV 2014, 51 = VRR 2012, ...mehr

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ZAP 18/2018, Anwaltsmagazin / 2 Neuregelungen im September

Im Umwelt- und Verkehrsrecht sowie im Sozialrecht sind Anfang September einige Neuregelungen in Kraft getreten: Neues Abgasprüfungsverfahren für die Erstzulassung von Pkw Neu zugelassene Pkw werden seit dem 1. September mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre...mehr

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Buchreport / Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl. 2018, 528 S., Deutscher Anwaltverlag, 64 EUR

Dieses Werk erinnert ein wenig an einen Ausspruch von Loriot: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos." Man kann also in Bußgeldsachen ohne das Werk von Beck/Löhle zu kennen verteidigen, das ist aber nicht ratsam. Das Buch an dieser Stelle ausführlich vorzustellen, hieße, dem im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht tätigen Anwalt die Arbeit zu erklären. Dennoch sei darau...mehr

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ZAP 19/2018, Die Kraftfahrt... / a) Schadensversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung keine Summenversicherung, sondern eine Schadensversicherung (Halm/Kreuter/Schwab, a.a.O., Fahrerschutzversicherung Rn 8; Himmelreich/Halm/Wilms, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 6. Aufl. 2017, Kap. 23 Rn 10; Knappmann ZAP F. 9, S. 871, 874; Heinrichs DAR 2011, 565, 566; OLG Koblenz, 12 U 1095...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.2 Hülskötter, Erfolgreiche Kanzleizertifizierung, 2018, 152 S., Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Der Autor beschäftigt sich in seinem Werk – mit dem Untertitel "Vorteile des Qualitätsmanagement für Anwaltskanzleien" – mit der Kanzleizertifizierung nach DIN ISO 9001:2015. Er weist richtigerweise darauf hin, dass Haftpflichtversicherer von Rechtsanwälten, beispielsweise bei bestehenden Qualitätsmanagementzertifikaten, günstigere Konditionen bei der Berufshaftpflicht-Versi...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 3.1 van Bühren/Naumann (Hrsg.), AnwaltFormulare Versicherungsrecht, 2015, 584 S., Deutscher Anwaltverlag, 79 EUR

Hier handelt es sich gerade nicht – wie der Titel vermuten lässt – um eine schlichte Auflistung von Formularen im Versicherungsrecht. Vielmehr werden die wichtigsten und in der Praxis häufigsten versicherungsrechtlichen Fragen klar, anschaulich und kompakt erläutert. Anhand brauchbarer Muster und begleitet von zahlreichen Hinweisen verschafft dieses Werk schnell ein Problemb...mehr

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Buchreport / Rinklin (Hrsg.), Der Strafprozess – Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung, inkl. App, 1. Aufl. 2019, 1.500 S., Deubner Verlag, 179 EUR (bis 30.4.2019), 198 EUR

Die Besonderheit des Buchs besteht darin, dass hier die zeitliche Abfolge der Hauptverhandlung abgebildet wird. Das erleichtert das Auffinden verschiedener Stichworte. Diesem ist zunächst eine Einführung in das Thema vorangestellt, an die sich prozesstaktische Hinweise und schließlich Muster anfügen. Manchem Muster ist zwar anzusehen, dass es nicht aus der Verteidigerfeder s...mehr

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ZAP 19/2018, Die Kraftfahrt... / c) Verdienstausfall

Der Verdienstausfall ist gem. § 252 BGB zu ersetzen. Der entgangene Verdienst aus abhängiger Tätigkeit wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nach der modifizierten Bruttomethode ermittelt (Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 252 BGB, Rn 8; BGH zfs 2000, 14). Ersparnisse an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind nach den Grundsätzen des Vorteilausgleichs zu berücksichtigen. Be...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 2.2 Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, 1.510 S., Werner Verlag, 179 EUR

Mit dem Titel und der Auflagenzahl wäre eigentlich schon alles gesagt: Wer sich vertieft mit Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen auseinandersetzt, kommt an diesem Standardwerk nicht vorbei! Gewohnt strukturiert und allumfassend werden die zivil- und steuerrechtlichen Themen auf den neuesten Stand gebracht. Wenngleich die rechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals noch andaue...mehr

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ZAP 8/2020, / 6.2 Duve/Eidenmüller/Hacke/Fries, Mediation in der Wirtschaft. Wege zum professionellen Konfliktmanagement, 3. Aufl. 2019, Verlag Dr. Otto Schmidt, 400 S., 49,80 EUR

Das Autorenquartett hat vor allen Dingen das Ziel, die Lesenden mit der Methode und dem Potenzial der Mediation als Instrument eines effektiven Konfliktmanagements bei Streitigkeiten in und zwischen Unternehmen vertraut zu machen. Zunächst möchte man meinen, dass der Adressatenkreis damit auf im Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Berater beschrä...mehr

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ZAP 18/2024, Anwaltsmagazin / 2.1 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren

7. Aufl. 2024, ZAP Verlag, 1894 S., 129 EUR Es gibt immer noch Kanzleien, die sowohl ohne aktuelle Fachbücherei auskommen als auch ohne kostenpflichtige juristische Datenbanken. Das kann nicht die Grundlage für gute Strafverteidigung sein und darf es nicht! Eigentlich ist es eine undankbare Aufgabe, die frisch gedruckte, siebte Auflage dieses Standardwerks für die Verteidigung...mehr

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ZAP 18/2019, Anwaltsmagazin / 12 Fernstudiengang Master of Laws "Anwaltsrecht"

Das Institut für juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen bietet seit dem vergangenen Jahr den neu konzipierten Masterstudiengang "Anwaltsrecht" im Fernstudium an. Darauf hat jetzt noch einmal die Bundesrechtsanwaltskammer hingewiesen. Ziel des Fernstudiengangs ist es, spezialisierte rechtsmethodische und praktische Kenntnisse mit Blick auf die anwaltliche Tätigke...mehr

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ZAP 1/2018, Anwaltsmagazin / 2 Neue Fachanwaltschaft für Opferrecht vorerst gescheitert

Anfang Dezember fand die 5. Sitzung der 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Auf der Agenda standen u.a. Änderungen im Bereich der Fachanwaltschaften und der Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei der Mitwirkung Dritter (Stichwort "Outsourcing"). Beschlossen wurde eine Änderung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hier war nämlich Praktikern – 12 Jahre na...mehr

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ZAP 12/2024, Anwaltsmagazin / 1.2 Weniger niedergelassene Anwälte, mehr Syndizi

Die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt erneut einen Rückgang bei den Einzelzulassungen auf. Wie die BRAK im Mai mitteilte, verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern zum Stichtag 1.1.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder und damit im Vergleich zum Vorjahr zwar einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (+1,8 %), allerdings beruht dieser Zuwachs der G...mehr