Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.5 Zeilen 18–26

In den Zeilen 18–26 sind die Kapitalerträge einzutragen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Hinweis Investmentfonds im Auslandsdepot Eine Ausnahme gilt hierbei für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht in den Zeilen 18–26 der Anlage KAP 2023, sondern in den entsprechenden Zeilen der Anlage KAP-INV zu erklären.[...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.3 Aktienveräußerungsverluste

Für Aktienveräußerungsverluste gilt ein eigenes Verrechnungsverbot.[1] Diese dürfen nur mit Aktienveräußerungsgewinnen ausgeglichen bzw. verrechnet werden. Da das Verlustverrechnungsverbot ausdrücklich nur für Aktienveräußerungsverluste gilt, sind ähnliche Investitionen wie z. B. Aktienzertifikate, Aktienfonds (so die Gesetzesbegründung), oder Bezugsrechte hiervon nicht betro...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.5 Anrechnung weiterer ausländischer Steuern

Grundsätzlich werden ausländische Steuern bereits in der zutreffenden Höhe vom inländischen Institut berücksichtigt. In bestimmten Fällen können diese aber nicht berücksichtigt werden. Dies gilt z. B., wenn keine oder nur geringe Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen oder durch eine Verlustverrechnung einzubehalten ist bzw. im Ausland ein Erstattungsanspruch ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.4 Scheinrenditen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter

Hat der Anleger (typischer stiller Gesellschafter) die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung und Wiederanlage der ihm in den Büchern des Unternehmers gutgeschriebenen "Gewinnanteile" und entscheidet er sich für die Wiederanlage, kann die darin liegende Schuldumschaffung (Novation) zu einem Zufluss der "Gewinnanteile" führen. Das gilt auch[1], wenn ein Anspruch des gutgläubigen...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.4 Termingeschäfte

Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionen, Futures, Forwards, Devisentermingeschäfte und Swaps sowie Contracts for Difference (CFDs).[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.4 Verrechnung von Verlusten verschiedener Institute

Unterhält der Anleger Geschäftsbeziehungen zu mehreren inländischen Kreditinstituten und erzielt er bei einem dieser Institute Verluste aus Kapitalvermögen, kann er die Bescheinigung dieser Verluste beantragen und anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung diese Verluste mit positiven anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Hinsichtlich der Verlustverrechnung und des...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch ab 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.2 Ausnahme bei Vermietungseinkünften: Anrechnungsmethode

Sieht ein DBA die Anrechnungsmethode vor, wie es in den DBA mit Spanien und der Schweiz vereinbart ist, sind die Vermietungseinkünfte auf der Anlage "V" zu ermitteln und zu erklären. Die im Ausland auf die Vermietungseinkünfte bezahlte Einkommensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar (Antrag auf Anrechnung auf Anlage "AUS"). Praxis-Beispiel Vermietungseinkünft...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aktien

Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Veräußerungsverluste unterliegen einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung.[1] Wichtig Verlustverrechnung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Verlustverrechnung innerhalb der Sparten – § 8 Abs 9 S 4, 5 und 8 KStG

3.6.1 Verlustausgleich zwischen den Sparten – § 8 Abs 9 S 4 KStG Tz. 28 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 4 KStG ist ein Ausgleich eines in einer Sparte erzielten negativen GdE mit dem positiven GdE einer anderen Sparte oder ein Abzug nach § 10d EStG in einer anderen Sparte nicht zulässig. Die spartenweise Ermittlung des GdE (s Tz 16ff) wird also in Bezug auf die Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Verlustausgleich zwischen den Sparten – § 8 Abs 9 S 4 KStG

Tz. 28 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 4 KStG ist ein Ausgleich eines in einer Sparte erzielten negativen GdE mit dem positiven GdE einer anderen Sparte oder ein Abzug nach § 10d EStG in einer anderen Sparte nicht zulässig. Die spartenweise Ermittlung des GdE (s Tz 16ff) wird also in Bezug auf die Verlustverrechnung fortgesetzt. Tz. 28a Stand: EL 111 – ET: 09/2023...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 EU-beihilferechtliche Problematik des § 8 Abs 7 KStG

Tz. 13a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei Einführung des § 8 Abs 7 KStG war es erklärtes Ziel des Ges-Gebers, an den bisherigen Verw-Grundsätze zur stlichen Behandlung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öff Hand mittels BgA oder Eigengesellschaften festzuhalten (s BT-Drs 16/10189, 69), diese also unverändert in das Ges zu übernehmen (hierzu s Tz 8 und s Tz 13). Dies ist vor dem Hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Veränderungen, die die Sparte im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG betreffen

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Wortlaut des § 8 Abs 9 S 3 KStG führt (auch) die Aufnahme einer weiteren, nicht gleichartigen Tätigkeit, die der Sparte iSd § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG (übrige Tätigkeiten; s Tz 14ff) zuzuordnen ist, zu einer neuen, gesonderten Sparte; entspr gilt für die Aufgabe einer solchen Tätigkeit. Die FinVerw (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2 Verlustabzug innerhalb der jeweiligen Sparten – § 8 Abs 9 S 5 KStG

Tz. 28b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 5 KStG mindert ein (für die einzelnen Sparten gesondert festzustellender, s Tz 28c) Verlust nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven GdE des unmittelbar vorangegangenen (Verlustrücktrag) bzw der folgenden VZ (Verlustvortrag) für dieselbe Sparte. Da der Verlust einer Sparte "nach Maßgabe des § 10d EStG" mit Gewinnen anderer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 36 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für eine Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG bereits erfüllt, ist § 8 Abs 9 KStG erstmals für den VZ 2009 anzuwenden (s § 34 Abs 6 S 9 KStG idF des JStG 2009), dh die Spartenrechnung ist erstmals für das Wj der Kap-Ges vorzunehmen, das in 2009 endet. Zu Problemen, die sich daraus ergeben, dass § 8 Abs 9 KStG erst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung

Tz. 166 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umwandlung (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwölf Monate in 2020 und 2021, s Tz 164c) zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Keine verdeckte Gewinnausschüttung beim Dauerverlustgeschäft einer Eigengesellschaft – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Reaktion auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961 und s Tz 11), nach der die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt, sah der Gesetzgeber sich aus den oa Gründen (s Tz 14ff) veranlasst, auch insoweit die frü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Maßgeblichkeit der gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die Anerkennung der Zusammenfassung von BgA?

Tz. 138a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das FG Nbg hat mit Urteil vom 16.06.2015 (EFG 2016, 592) für das Streitjahr 2008, dh vor Inkrafttreten des § 4 Abs 6 KStG (s Tz 112), über einen Sachverhalt entschieden, in dem eine jur Pers d öff Rechts einen BgA "Hallenbad" betrieb und daneben alleinige Kdstin einer KG war, die als Holdinggesellschaft die Anteile an einer Stadtwerke GmbH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Sparten im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 2 KStG – nach § 4 Abs 6 S 1 KStG zusammenfassbare Tätigkeiten sowie (sonstige) Dauerverlustgeschäfte

Tz. 8 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 2 KStG sind die Tätigkeiten, die nach § 4 Abs 6 S 1 KStG zusammenfassbar sind oder aus den übrigen, nicht in § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG bezeichneten Dauerverlustgeschäften stammen (s Tz 7), jeweils gesonderten Sparten zuzuordnen, wobei zusammenfassbare Tätigkeiten jeweils eine einheitliche Sparte bilden. Nach der ersten Alt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustabzugsverbot für unentgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst a EStG)

Rn. 278 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb wurde durch das SEStEG mit Wirkung ab dem VZ 1999 eine Sperrfrist von 5 Jahren eingeführt, durch welche der Verlust, der auf die unentgeltlich erworbenen Anteile entfällt, nicht steuerlich berücksichtigt werden kann. Im Ergebnis wird so verhindert, dass ein nicht relevant Beteiligter seine Anteile an einen r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Gesonderte Feststellung der Verluste je Sparte – § 8 Abs 9 S 8 KStG

Tz. 28c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 8 KStG idF des JStG 2010 ist der am Schluss eines VZ verbleibende negative GdE einer Sparte gesondert festzustellen; § 10d Abs 4 EStG gilt entspr. Diese gesonderte Feststellung soll Rechtssicherheit über die Höhe des jeweils maßgebenden Betrages schaffen (s BT-Drs 17/2249, 115). Gesondert festzustellen ist uE jedoch nicht d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.6 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs 6 KStG

Tz. 324e Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bzgl der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei der Zusammenfassung von BgA enthält das BMF-Schr v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 32) nur die Aussage, dass im Falle der Zusammenfassung eines BgA in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges (der als Regiebetrieb gilt, s Tz 326) mit einem Eigenbetrieb der zusammengefasste BgA f...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.1 Steuerliche Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Bewertung nu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2 Verlustverrechnung im Erbfall

4.2.1 Grundsatz Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 3 Verlustausgleich

Verluste sind vorrangig im Jahr der Verlustentstehung durch Verlustausgleich zu berücksichtigen. Nur soweit ein solcher Verlustausgleich nicht möglich ist, kommt ein Verlustabzug in Betracht. Verrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus bestimmten Einkunftsquellen lassen eine Verlustverrechnung nur mit positiven Einkünften aus der nämlichen Einkunftsquelle zu.[1] Bei zusamm...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.3 Wahlrecht bei Verlustrücktrag

Das Wahlrecht, auf den Verlustrücktrag zu verzichten[1], steht jedem einzelnen Mitunternehmer für seinen Anteil gesondert zu.[2] Da die Verlustverrechnung auf Ebene des einzelnen Beteiligten durchgeführt wird, liegen auch insoweit jeweils gesonderte Verrechnungskreise, zusätzlich unterteilt nach den einzelnen Beteiligungen vor. Bezogen auf den einzelnen Beteiligten hat das A...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.3 Verlustabzug

Handelt es sich um die Verlustverrechnung im Wege des Verlustrücktrags, kann der Steuerpflichtige durch entsprechenden Antrag diesen Rücktrag ausschließen. Ausgeschlossen ist ein solcher Verzicht beim Verlustvortrag, der – wie der Verlustausgleich – zwingend vorzunehmen ist. Zu beachten ist, dass die Verlustverrechnung innerhalb der den besonderen Beschränkungen unterliegende...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.1 Grundsatz

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Stirbt einer der beiden Partner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.6 Kein Verlustvortrag

Die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags für Verluste, die der Erblasser erlitten hat und die bei der Veranlagung, ggf. einschließlich Rücktrag in das Vorjahr (ab VZ 2022 in die beiden Vorjahre), nicht ausgeglichen oder abgezogen werden konnten, erübrigt sich, da kein weiterer Abzug mehr möglich ist.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.1 Veranlagungsart

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2 Ehegatten/Lebenspartner

4.2.2.1 Veranlagungsart Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3] 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlus...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.7.1 Regelung

Die Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften, wie z. B. Waren- und Devisentermingeschäfte mit Differenzausgleich[1], unterliegt den gleichen Beschränkungen wie diejenige von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung.[2] Außerdem unterliegen diese Verluste ähnlichen Verrechnungsbeschränkungen wie Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eine Spekul...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.4 Todesjahr Einzelveranlagung, vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit er sie in den Vorjahren erzielt hatte. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr (ab VZ 2022 in die beiden Vorjahre) ist auch auf positive Einkünfte des hinterbl...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.4 Feststellungsverfahren

Im Rahmen des Feststellungsverfahrens [1] hat das Finanzamt alle erforderlichen Grundlagen für die Verlustverrechnung mitzuteilen.[2] Bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften sind nur die verrechenbaren Verluste der Untergesellschaft/en in die Feststellung der verrechenbaren Verluste der Obergesellschaft/en einzubeziehen.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr).[1] Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ sind im Rahmen des Verlustvortrags[2] zu berücksichtigen.[3] Ein Verlustrücktrag für nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers[...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.5 Todesjahr und vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des Erblassers können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit sie auf von ihm in den Vorjahren erzielte Verluste zurückgehen. Ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste des Erblassers ist nur bei seiner Einzelveranlagung für das Vorjahr (ab VZ 2022...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.1 Grundsatz

Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend mach...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.3 Todesjahr Zusammenveranlagung, vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners aus dem Todesjahr werden verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr). Verlustvorträge des Erblassers aus vorangegangenen VZ sind – unabhängig von der Art der Vorjahresveranlagung – im Rahmen des Verlustvortrags zu berücksichtigen.[1] Ein Rücktrag von nicht ausgeglichenen Verlusten des Erblassers in das Vorjahr (ab VZ 202...mehr