Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Teil- und unentgeltliche Übertragungen

Rn. 150 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen ist keine Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG (zum Erwerb vom Rechtsvorgänger s Rn 116f). Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn die Anteilsübertragung beim Empfänger zu einer Bereicherung führen soll (BFH vom 05.03.1991, VIII R 163/86, BStBl II 1991, 630). Entscheidend sind die Vorstellungen der Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Antrag auf abweichende Bewertung (§ 24 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Antrag auf Minderbewertung iSd § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist (von Gesetzes wegen) weder an eine bestimmte Ausgestaltung (inhaltlicher oder formeller Art) gebunden noch ist der Antrag mit einer St- oder Gewinnfeststellungserklärung verbunden. Er muss allerdings inhaltlich hinreichend und klar bestimmt sein. Die Angaben zum konkreten Sacheinla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7.2 Bestandsschutz für bestimmte Altfälle

Tz. 43 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 5 KStG idF des JStG 2009 sind dann, wenn im Einzelfall vor dem 18.06.2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses des JStG 2009) bei der Einkommensermittlung nach anderen Grundsätzen als nach § 8 Abs 7 KStG verfahren worden ist, diese Grundsätze insoweit letztmals für den VZ 2011 maßgebend. UE greift diese Regelung nur, wenn die bish...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 EStG und § 20 EStG

Rn. 281k Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Insbesondere, solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Nennwert oder der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Krise einer ausgefallenen Darlehensforderung als nachträgliche AK iSd § 17 Abs 2a EStG zu berücksichtigen ist (s Rn 281f), stellt sich die Frage nach dem Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 EStG und § 20 EStG. Beispiel: A ist al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8.2 Bestandsschutz für bestimmte Altfälle

Tz. 70 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist im Einzelfall vor dem 18.06.2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses des JStG 2009) bei der Einkommensermittlung nach anderen Grundsätzen als nach § 8 Abs 7 KStG verfahren worden, so sind diese Grundsätze nach § 34 Abs 6 S 5 KStG idF des JStG 2009 insoweit letztmals für den VZ 2011 anzuwenden. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Kein spaltungsbedingter Übergang nicht verbrauchter Verlustabzüge sowie eines Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 und ­§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 432 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das SEStEG hat den früher in § 12 Abs 3 S 2, § 15 Abs 4 und § 19 Abs 2 UmwStG geregelten Übergang nicht verbrauchter kstlicher und gewstlicher Verlustabzüge von der übertragenden auf die übernehmende Kö bei einer Verschmelzung oder Spaltung gestrichen. Tz. 433 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Dass ein verbleibender Verlustabzug nicht mehr auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Veränderungen, die die Sparte im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG betreffen

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Wortlaut des § 8 Abs 9 S 3 KStG führt (auch) die Aufnahme einer weiteren, nicht gleichartigen Tätigkeit, die der Sparte iSd § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG (übrige Tätigkeiten; s Tz 14ff) zuzuordnen ist, zu einer neuen, gesonderten Sparte; entspr gilt für die Aufgabe einer solchen Tätigkeit. Die FinVerw (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit der Vorschrift des § 8 Abs 9 KStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bei einer Eigengesellschaft keine größeren Möglichkeiten der Ergebnisverrechnung eintreten zu lassen als bei der Ausübung der selben Tätigkeiten(en) der jur Pers d öff Rechts in der "Rechtsform" von BgA (s BT-Drs 16/11108, 34). Zu diesem Zweck wird die wirtsch Tätigkeit v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsinhalt und Regelungssinn

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während die §§ 11–13 UmwStG für die Verschmelzung die stlichen Folgen für die übertragende und die übernehmende Kö sowie für die AE der Übertragerin vollumfänglich regeln, erklärt § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die §§ 11–13 UmwStG vorbehaltlich des § 15 Abs 1 S 2 und des § 16 UmwStG für entspr anwendbar, macht aber in seinem Abs 2 eine st-neutrale Spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Veränderungen innerhalb der Sparten, in denen nicht-gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst sind

Tz. 20 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Aufnahme einer Tätigkeit, die keiner der bisher betriebenen Sparten zugeordnet werden kann, führt (innerhalb des Anwendungsbereichs des § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und Nr 2 KStG) zu einer neuen Sparte. Wird eine weitere Tätigkeit aufgenommen, die (nur) nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 oder Nr 3 KStG mit einer bereits bestehenden Sparte zusammenfassbar ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Veränderungen innerhalb der Sparten, in denen gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst sind

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird zu einer bestehenden Sparte jedoch eine gleichartige Tätigkeit (iSd § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG) aufgenommen oder wird eine solche aufgegeben, wird die nämliche Sparte in ihrer veränderten Form fortgeführt (Umkehrschluss aus § 8 Abs 9 S 3 KStG; s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 73); in dieser Sparte bisher angefallene Verlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.5 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, wenn der Betrieb gewerblicher Art von seinem Umfang her nicht mit dem Eigenbetrieb identisch ist

Tz. 324b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach hM (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 36; s Urt des FG Ddf v 16.11.2010, Az: 6 K 3643/09 F; s Schiffers, DStZ 2019, 705; und s Bott/Gastl, DStZ 2012, 570; aA s Schüttler/Engels/Schmidt, DStR 2012, 1069) sind hinsichtlich der Rücklagenbildung (s Tz 307ff) die für einen Regiebetrieb geltenden Grundsätze auch anzuwenden, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

1. Zum Handelsrecht: Teichmann, Die Spaltung von Rechtsträgern als Akt der Vermögensübertragung, ZGR 1993, 396; Geck, Die Spaltung von Unternehmen nach dem neuen Umw-Recht, DStR 1995, 416; Naraschewski, Die vereinfachte Kap-Herabsetzung bei der Spaltung einer GmbH, GmbHR 1995, 697; Kallmeyer, Spaltung: Wie man mit § 132 UmwG 1995 leben kann, GmbHR 1996, 242; Mayer, Spaltungsbrems...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.1 Steuerliche Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Bewertung nu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.2 Bedeutung der Zinsschranke und des Zinsvortrags

Mit der Zinsschranken-Regelung gem. § 4h EStG wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb eingeschränkt. Für den nicht abzugsfähigen Zinssaldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen i. S. d. Zinsschranke einer Periode räumt das Gesetz einen zeitlich unbefristeten Vortrag – den sog. Zinsvortrag – auf künftige Besteuerungszeiträume ein. Somit...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7 Anhang

Latente Steuern sind nach § 285 Nr. 29 HGB für jeden Bilanzposten im Anhang zu erläutern. Darüber hinaus sind latente Steuern aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, Steuergutschriften und Zinsvorträge ebenso wie der Steuersatz, mit dem die latenten Steuern bewertet worden sind, anzugeben. Es sind ebenso Angaben zu machen, ob Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögen...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.3 Ausschüttungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, welche dem Gläubigerschutz dient, indem der Höchstbetrag bei Gewinnausschüttungen beschränkt wird. Die Ausschüttungssperre besagt, dass Gewinne bei einem Ausweis von aktiven latenten Steuern nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.1 Allgemeines

Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen der Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten ergeben. Sie werden auf Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildet, wenn die Differenzen temporär oder quasi-permanent sind. Darüber hinaus können aktive latente S...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / 2. Änderungen im Gewerbesteuergesetz

Erweiterte Grundstückskürzung: Bei der erweiterten Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG) wird die Schwelle für unschädliche Nebeneinnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie aus dem Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder von 10 % auf 20 % der Einnahmen aus der Grundstücksüberlassung angehoben (§ 9 Nr...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / d) Änderungen beim steuerlichen Verlustabzug (§ 10d EStG)

3 Jahre Rücktrag: Der Verlustrücktrag soll ab dem VZ 2024 dahingehend erweitert werden, dass negative Einkünfte bis in den dritten dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen und (in den Grenzen der Mindestbesteuerung) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Beibehaltung der erhöhten Betragsgrenzen: Darüber hinaus sollen die für die Min...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.3 Komponenten der steuerlichen Überleitungsrechnung

Rz. 94 Nach IAS 12.81 c) ist die Relation zwischen dem Steueraufwand bzw. -ertrag und dem IFRS-Periodenergebnis in Form einer Überleitungsrechnung (Abstimmung von Absolutbeträgen oder Steuersätzen) zu erörtern. Die Struktur der steuerlichen Überleitungsrechnung hat sich an sämtlichen möglichen Abweichungen zwischen dem theoretisch zu erwartenden Steueraufwand bzw. -ertrag, d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 7 Verfahren bei einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 3a Abs. 4 EStG

Rz. 81 Die Bestimmungen des § 3a Abs. 4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Spezialregelungen gegenüber den Vorschriften der AO. Sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO gesondert (und einheitlich) festzustellen, hat das zuständige Feststellungs-FA (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 6 Zusammenveranlagung nach § 3a Abs. 3a EStG

Rz. 80 Nach § 3a Abs. 3a EStG sind bei Zusammenveranlagung auch die laufenden Beträge und Verlustvorträge des anderen Ehegatten einzubeziehen. Da dies bereits in den Regelungen der § 3a Abs. 3 S. 2 Nr. 9, Nr. 10 und ggf. in Nr. 11 EStG enthalten sein sollte, wird § 3a Abs. 3a EStG klarstellender Charakter beigemessen.[1] Vor dem Hintergrund der Anwendungsregelung in § 52 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.1 Allgemeines

Rz. 104 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG können die übergehenden Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, soweit alle in § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten Voraussetzungen gegeben sind. Die übertragende Körperschaft kann dann zwischen dem Ansatz zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten wählen. Rz. 105 Die nach § 3 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 144 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen beim übernehmenden Rechtsträger einer Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Handelt es sich bei dem übernehmenden Rechtsträger um eine Personengesellschaft, ist dies gesellschafterbezogen zu prüfen. Ist die Besteuerung der übergegangenen stillen Reserven bei dem übernehmenden Rechtsträger i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.1 Allgemeines

Rz. 63 Abs. 3 und 4 sind durch das G. v. 25.7.1988 in § 2a EStG eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzte § 2 AIG; das AIG wurde durch dieses Gesetz aufgehoben. Rz. 64 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 2a Abs. 3, 4 EStG mit Wirkung ab Vz 1999 ersatzlos aufgehoben.[2] Die Beseitigung der Möglichkeit, laufende ausl. Verluste im Inland abzuziehen, verstößt nicht gegen das GG oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.2 Hinzurechnung späterer Gewinne

Rz. 74 Ergeben sich in den der Verlustzurechnung nach § 2a Abs. 3 S. 1 EStG folgenden Vz Gewinne aus den in demselben Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätten, die nach dem anzuwendenden DBA im Inland der Steuerfreistellung unterliegen, sind diese Gewinne bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Einkommens hinzuzurechnen. Die hinzuzurechnenden Gewinne müssen nur aus einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.4 Konkurrenz des § 2a Abs. 1 EStG zu § 15a EStG

Rz. 32 § 2a Abs. 1 EStG kann in Konkurrenz zu § 15a EStG treten. So ist es denkbar, dass unter § 2a EStG fallende negative Einkünfte einem Kommanditisten zuzurechnen sind, der nicht über ein positives Kapitalkonto verfügt. M. E. stehen § 2a Abs. 1 EStG und § 15a EStG selbstständig nebeneinander, d. h. jede Vorschrift ist für sich anzuwenden, wenn ihr Tatbestand vorliegt, und...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.1 Anwendungsbereich des Abs. 1

Rz. 15 Der persönliche Regelungsbereich des § 2a Abs. 1 EStG, also die Frage, welche Stpfl. von dieser Vorschrift erfasst werden, ist nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus dem Zweck und der systematischen Einordnung der Vorschrift. § 2a Abs. 1 EStG greift bei denjenigen Stpfl. ein, bei denen negative Einkünfte der in § 2a Abs. 1 EStG genannten Art ohne die Vorsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.5 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG sind die am Schluss des Vz verbleibenden negativen Einkünfte gesondert festzustellen. Festzustellende "verbleibende negative Einkünfte" sind die im Vz nicht durch Verlustausgleich ausgeglichenen negativen Einkünfte nach § 2a Abs. 1 EStG des laufenden Vz zuzüglich der noch nicht verfallenen, noch nicht ausgeglichenen und noch nicht durch Verl...mehr