Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck von § 15a EStG ist, sicherzustellen, dass die Anteile am Verlust einer KG für den nur beschränkt haftenden Kommanditisten erst dann steuerlich wirksam werden, wenn sie eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung darstellen. Diese Belastung spiegelt sich nach der Konzeption der Norm im Verlust der Einlage und der Haftung mit künftigen Gewinnanteilen wider, ausnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.3 Person der Verrechnung (Verrechnungsberechtigter)

Rz. 227 Eine Verrechnung i. S. d. § 15a Abs. 2 EStG kann grundsätzlich nur derjenige vornehmen, dem der "Anteil am Verlust der KG" zugerechnet und für den er festgestellt worden ist. Damit bleibt er ein Steuermerkmal des Kommanditisten des Verlustjahres einerseits, Bestandteil des KG-Anteils andererseits. Wird dieser Anteil später auf eine andere Person übertragen, bevor ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1.2 Verlustvortrag

Der Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt möglich; es besteht dazu auch kein Wahlrecht – weder dem Grunde noch der Höhe nach. Vielmehr wird der Verlustvortrag grundsätzlich bis zu der Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte der Körperschaft abgezogen, dass sich ein Einkommen von 0 EUR ergibt. Wichtig Mindestbesteuerung Seit 2004 ist für größere Verlustvolumina aber eine betragsmä...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Der Gesetzgeber hat 2016 mit Rückwirkung auf den 1.1.2016 einen weiteren Ausnahmetatbestand geschaffen. Ein neuer § 8d KStG wurde ergänzend zu den Grundregeln des § 8c KStG in das Gesetz eingefügt.[1] Die Finanzverwaltung hat umfassend zu diversen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dieser neuen Regelung Stellung genommen.[2] Damit noch nicht genutzte Verluste erhalten bleib...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Ermittlung des steuerlichen Einkommens einer Körperschaft erfolgt grundsätzlich analog den einkommensteuerlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, dass für Verluste ein Verlustabzug i. S. d. § 10d EStG möglich ist. Dieser umfasst einen Verlustrücktrag in die beiden Vorjahre und einen grundsätzlich zeitlich nicht befristeten Verlustvortrag auf die folgenden Jahre....mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5.2 Schädliche Tatbestände

Negative Tatbestandsmerkmale, die einem Verlustvortrag entgegenstehen, liegen vor, wenn sich die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, die Stellung eines Organträgers einnimmt oder Wirtschaftsgüter unterhalb des gemeinen Wertes in die Körperschaft eingebracht werden. Zudem sind folgende Verluste von den Vorteilen des § 8d KStG ausgeschlossen: Verluste aus der Zeit...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.1 Zeitspanne

Für die Frage, in welcher Höhe Anteilsübertragungen erfolgt sind, ist auf einen 5-jährigen Betrachtungszeitraum abzustellen. Dieser läuft von der 1. Anteilsübertragung an gerechnet 5 Zeitjahre, losgelöst vom Kalender- oder Wirtschaftsjahr. Frühester Beginn ist jedoch der 1.1.2008, der Zeitpunkt der Einführung des § 8c KStG. Für Anteilsübertragungen vor dem 1.1.2008 kommt ggf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5.1 Fortgeführter Geschäftsbetrieb

Ob der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird, ist nach qualitativen Merkmalen zu beurteilen. Dazu gehören die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, der Kunden- und Lieferantenkreis, die bedienten Märkte und die Qualifikation der Arbeitnehmer. Hierbei müssen nicht alle der o. g. Merkmale gleich stark ausgeprägt vorliegen bzw. gewichtet werden. Relevant ist das Gesamt...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.3 Eigenkapital

Liegt ein Fall vor, in dem ein vollständiger Verlustuntergang droht (schädliche Übertragung > 50 %),[1] ist das gesamte steuerliche Eigenkapital in die Berechnung einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung selbst weniger als 100 % der Anteile umfasst. Entsprechend wird dann auch der gesamte gemeine Wert aller Anteile einbezogen. Praxis-Beispiel 60 %ige Übertragung A e...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.6 Betroffene Verluste

Treten die Rechtsfolgen eines quotalen oder vollständigen Verlustuntergangs ein, stellt sich die Frage, was als Verlust in diesem Sinne gilt. Dabei geht es insbesondere darum, welcher Verlust maßgebend ist und konkret, auf welchen Tag dieser zu ermitteln ist. Dies ist insbesondere relevant bei einem sog. unterjährigen Beteiligungserwerb. Hierzu vertrat die Finanzverwaltung[1]...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.1 Frühere Regelung

Bis 2007 war eine Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften in § 8 Abs. 4 KStG geregelt – der sog. Mantelkauf. Die Vorschrift griff ein, wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen worden sind und sodann überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde. In diesem Fall galt die Gesellschaft als wirtschaftlich nicht mehr identisch mit der Gesellschaft, die den Verlust...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1 Grundlagen zum Verlustabzug

Erwirtschaftet eine Körperschaft einen Verlust, kann sie diesen grundsätzlich bei ihrer Einkommensermittlung abziehen. Für diesen Verlustabzug wird in § 8 Abs. 1 KStG auf die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften verwiesen, die in § 10d EStG niedergelegt sind. Demnach kann ein steuerlicher Verlust auf die Einkommen der beiden dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeit...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 1 Jahresüberschuss der Körperschaft

Ausgangsgrundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einkommens ist der Jahresabschluss, der für die Kapitalgesellschaft erstellt worden ist. Darin sind alle gebuchten Geschäftsvorfälle der Kapitalgesellschaft während des Wirtschaftsjahres enthalten. Unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung sind sämtliche Zuflüsse als Ertrag gebucht und alle Abflüsse als Aufwand behan...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.1 Grundregeln zum beschränkten Verlustabzug

Maßgebend ist, ob ein sog. schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt. Dies ist eine Änderung auf der Gesellschafterebene in Form einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Zwar lässt die Rechtsform einer Körperschaft im Allgemeinen keinen Durchgriff auf die Ebene der Gesellschafter zu. Doch für den Bereich des Verlustabzugs hält der Gesetzgeber es für angebracht, auch bei de...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Begrenzung der Gewinnabführung entsprechend § 301 AktG (§ 17 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG darf die Gewinnabführung den in § 301 AktG genannten Betrag nicht überschreiten. Nach § 301 AktG kann die Gesellschaft als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, weiter verringert um den Betrag, der nach § 300 AktG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 400 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der StPfl kann auf Antrag eine "Steuerfestsetzung entsprechend" § 32d Abs 3 S 2 EStG für KapErtr, die der KapSt unterlegen haben, erreichen ("Wahlveranlagung zum pauschalen Steuersatz", s Rn 150). KapErtr, die nicht der KapSt unterlegen haben, sind nach § 32d Abs 3 S 1 EStG zwingend zu veranlagen. Durch die nach § 32d Abs 4 EStG mögliche, a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Gewinn- oder Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2 (a. F.))

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 1 (a. F.) darf bzw. durfte die Bilanz "auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten ‚Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag’ und ‚...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Rn. 114 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu einem gesonderten Ausweis dieser Position kommt es nur dann, wenn die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 119). Die Höhe dieser Position ist abhängig von den für das VJ gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Wurde der Jahresüberschuss des VJ – vermindert bzw. erhöht um einen vorha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (§ 275 Abs. 4)

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die bisherigen Ausführungen beschäftigten sich ausschließlich mit der GuV – und ihren nach § 275 Abs. 2f. vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragskomponenten – bis zur Abschlusssumme "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag". Nach § 275 Abs. 4 dürfen sämtliche Veränderungen von Kap.- und Gewinnrücklagen in der GuV nach § 275 Abs. 2 oder Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Die Angabepflicht besteht für gro...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 115 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema beinhaltet ausdrücklich die Zeile "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag stellt das Ergebnis des bilanzierenden UN für das abgelaufene GJ dar, für welches Rechnung gelegt wird (vgl. hinsichtlich des Inhalts dieser Position HdR-E, HGB § 275, Rn. 107). Allg. lässt sich festha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Rn. 119 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 An die Stelle der Positionen "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" tritt nach § 268 Abs. 1 Satz 2 die Position "Bilanzgewinn/Bilanzverlust", sofern die Bilanz unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt wird. Ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem VJ vorhanden, so ist dieser in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rücklagenbildung

Rn. 6 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Gegensatz zur "normalen" GmbH, für die es keinen gesetzlichen Zwang zur Rücklagenbildung gibt, muss bei der UG (haftungsbeschränkt) 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem VJ geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Die Rücklage darf nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rn. 101 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 277 Abs. 3 Satz 2 genannten Ergebnisse aus UN-Verträgen sind nach dieser Vorschrift "jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen." Aus dieser Formulierung folgt, dass bei Vorliegen eines oder mehrerer der genannten vier Fälle jeweils zusätzliche (und entsprechend bezeichnete) Posten in das gesetzliche Gliederungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 110 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach § 266 sind grds. alle Positionen des EK unter einer Hauptgruppe zusammengefasst auszuweisen. Dieser zusammengefasste Ausweis ermöglicht es dem externen Bilanzleser i. d. R. unmittelbar zu erkennen, welche EK-Mittel aus der Außenfinanzierung, der Innenfinanzierung und der laufenden Geschäftstätigkeit stammen (vgl. HB-RP (1995), § 266 HGB...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Darstellung der Ergebnisverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG)

Rn. 916 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 158 Abs. 1 AktG sind in der GuV oder im Anhang "nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" [...] die folgenden Posten zu ergänzen: Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der gesetzlichen Rücklage aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrhe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anwendbarkeit der besonderen Bestimmungen auf kleine und Kleinst-Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a (Abs. 5)

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § 264a – vgl. zu den Größenmerkmalen § 267 Abs. 1 bzw. § 267a Abs. 1 – haben nach § 266 Abs. 1 Satz 3f. das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen. Im Hinblick auf diese Erleichterungen wird gemäß § 264c Abs. 5 bestimmt, inwieweit die in den Abs. 1ff. verankerten Vorgaben im Falle einer verkürzten Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzposition (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund des Verweises in § 264a Abs. 1 auf die für KapG anzuwendenden Vorschriften gilt für den EK-Ausweis generell § 266 Abs. 3 A. ((i. V. m. § 268 Abs. 1); bezüglich der vormaligen Definition in § 272 Abs. 1 (a. F.) das gezeichnete Kap. betreffend BT-Drs. 18/6681, S. 13). Zwecks Berücksichtigung der Besonderheiten von PersG hinsichtlich Haf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit. Dementsprechend kann für diese Gesellschaften ein Ausweis ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Auswirkungen des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) auf spezielle Gliederungsvorschriften und Bilanzvermerke

Rn. 8a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit dem Inkrafttreten des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) haben sich für kleine und kleinste KapG und diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a insbesondere Erleichterungen i. R.d. § 266 (vgl. dazu HdR-E, HGB § 266, Rn. 4a) ergeben. Diese Erleichterungen recht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr