Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.4 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Seit 2020 ist bei verbilligter Überlassung einer Wohnung im Normalfall nur noch der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach Anwendung des Bewertungsabschlags auf 2/3 gekürzten ortsüblichen Mietwert und der vom Arbeitnehmer gezahlten Miete lohnsteuerpflichtig. Das gilt aber nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag mehr als 50 EUR monatlich beträgt, da geldwerte Vorteile bis zu 50 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 885 Der Nießbrauch ist, ohne dass eine abweichende Vereinbarung zulässig wäre, unveräußerlich (§ 1059 S. 1 BGB) und unvererblich (§ 1061 BGB). Er kann allerdings befristet und auflösend oder aufschiebend bedingt bestellt werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit des Nießbrauchs besteht für den Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsatz aus Rente/Versorgungsbezügen/Arbeitseinkommen

Für die Einnahmearten Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit ist der allgemeine Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes anzuwenden. Diese Vorgabe führt dazu, dass ein freiwillig Versicherter für diese Einnahmearten nicht vom günstigeren ermäßigten Beitragssatz profitieren kann, wie di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Größenmerkmal nach JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG nF)

Rn. 302a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für IAB, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wj in Anspruch genommen werden gilt § 7g EStG idF JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096. Bei nach § 4a EStG vom Kj abweichenden Wj ist die neue Gewinngrenze spätestens für IAB anzuwenden, die in nach dem 17.07.2020 endenden Wj in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Betriebsforum und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / d) Pfändungsschutz nach § 811 ZPO

Rz. 325 § 811 ZPO ist die zentrale Vorschrift für den Pfändungsschutz bei der Pfändung von Sachen und Tieren wegen Geldforderungen. Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2022 durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetzes[231] neu gefasst worden, um die weitgehend aus dem 19. Jahrhundert entstammenden, mitunter als antiquiert bezeichneten Pfändungsverbote an die veränderten rec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 6 Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Arbeitgeberleistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse führen grundsätzlich nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten derartiger Leistungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zulässig. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein entgeltliches Rechtsgeschäft ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Berechtigtes Interesse als Kündigungsgrund

Rz. 147 Was für den Vermieter hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung gilt, ist ebenso für den Ersteher zu beachten. Insofern bedarf es zwingend der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 573d Abs. 1 BGB). Damit ist klargestellt, dass allein der Eigentumswechsel durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren ledig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Aufzucht und Halten fremder Tiere

Rn. 265 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einnahmen aus der Pensionspferdehaltung waren bislang als eine den Dienstleistungen vergleichbare, artverwandte Tätigkeit zu beurteilen; die daraus erzielten Gewinne führten in der früheren Fassung des § 13a EStG nur insoweit zu einem Sondergewinn, als sie gegenüber Nichtlandwirten erbracht wurden, und nicht etwa deshalb, weil es sich i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Muster: Isolierter Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen, § 850k Abs. 4 i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO,

Rz. 433 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.49: Isolierter Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen, § 850k Abs. 4 i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner), an der weit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsberichtigung: So g... / 6.4 Dauerleistungen

Bei einer Dauerleistung (z. B. Mietvertrag) liegen Teilleistungen vor.[1] Problem: der ursprüngliche (Miet-) Vertrag weist z. B. eine Mehrwertsteuer von 19 % aus. Die Vermietungen Juli bis Dezember 2020 unterliegen jedoch dem abgesenkten Umsatzsteuersatz von 16 %. Sind diese Mietverträge als Rechnungen anzusehen, wird – insoweit – eine zu hohe Umsatzsteuer ausgewiesen und gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.4 Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen

Rz. 5 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Darunter versteht man solche Nutzungen, die sich der Verkäufer für den Zeitraum nach dem Übergang des Besitzes auf den Erwerber vorbehält (vgl. § 446 BGB). Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge, freie Unterkunft / 6 Ermittlung der ortsüblichen Miete durch das Finanzamt

Der Arbeitgeber muss immer damit rechnen, dass das Finanzamt die vereinbarte Miete mit der ortsüblichen Miete vergleicht. Beim Vergleich zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete ist regelmäßig von der Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten auszugehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere die Grundsteuer, die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.8 Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Der notwendige Veranlassungszusammenhang ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2 Verbilligte Vermietung (unter Angehörigen)

2.2.1 Allgemeine Grundsätze Wer eine Wohnung dauerhaft verbilligt - im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete – insbesondere an Angehörige überlässt, verzichtet bewusst auf mögliche Einnahmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die Einkunftserzielungsabsicht generell zu verneinen ist und die verbilligte Vermietung zur steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.3 Vermietung einer Eigentumswohnung an Ehegatten/Lebenspartner im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Überlässt ein Steuerpflichtiger eine ihm gehörende Eigentumswohnung, die nicht die gemeinsame Familienwohnung ist, seinem Ehepartner bzw. Lebenspartner im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zur Nutzung, steht es ihm frei, ob er die Wohnung unentgeltlich überlässt oder ob er seine Beziehungen zu ihm auf vertraglicher Grundlage regelt. Der Kauf einer Wohnung am zukünftige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.1 Keine dauerhafte Vermietung

Es fehlt die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig veräußern will. Als Indiz für Letzteres hat der BFH (bei einer Beteiligung an einem Bauherrenmodell) die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder einer Wiederve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.1 Wechselseitige Vermietung

Verträge unter Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, sog. Fremdvergleich.[1] Selbst wenn das Mietverhältnis sämtliche Voraussetzungen des Fremdvergleichs erfüllt, kann es gleichwohl im Einzelfall steuerlich nicht anerka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.4 Aufwendungen für unbebautes Grundstück als vorab entstandene Werbungskosten

Bei unbebauten Grundstücken stellen sich im Hinblick auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ähnliche Fragen wie bei leer stehenden Immobilien. Obwohl eine Nutzungsüberlassung (noch) nicht stattfindet, begehrt der Steuerpflichtige oftmals den Abzug grundstücksbezogener Aufwendungen unter Hinweis auf eine in der Zukunft vorgesehene Vermietung als vorweggenommene Werb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 3 Totalüberschussprognose – Überblick

Sprechen besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunfterzielungsabsicht, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss erzielt werden kann. Objekte mit mehr als 250 qm Wohnfläche Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 1 Allgemeine Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.5 Fallgestaltungen

Das nachfolgende Beispiel zeigt die steuerlichen Auswirkungen der vereinbarten Miete im Vergleich zu der ortsüblichen Marktmiete auf den Werbungskostenabzug und damit einhergehend auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Unentgeltliche Überlassung bzw. Vereinbarung einer abweichenden Miete Der Steuerpflichtige S könnte seine Eigentumswohnung für 1.000 EUR monatlich v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.4 Fallgestaltungen

Das nachfolgende Beispiel zeigt die steuerlichen Auswirkungen der vereinbarten Miete im Vergleich zu der ortsüblichen Marktmiete auf den Werbungskostenabzug und damit einhergehend auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Praxis-Beispiel Unentgeltliche Überlassung bzw. Vereinbarung einer abweichenden Miete Der Steuerpflichtige S könnte seine Eigentumswohnung für 1.000 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.5 Entstehen oder Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht kann zu einem späteren Zeitpunkt sowohl begründet werden als auch wegfallen. Deshalb ist z. B. bei Umwandlung eines ausdrücklich mit Veräußerungs- oder Selbstnutzungsabsicht vereinbarten befristeten Mietvertrags in ein unbefristetes Mietverhältnis (erneut) zu prüfen, ob eine dauernde Vermietungsabsicht vorliegt. Entsprechend ist bei Vereinbarun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.4 Schaubild (verbilligte Überlassung von Wohnraum)

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.2 Verzicht auf entgeltliches Wohnungsrecht o. Ä. und Abschluss eines Mietvertrags

Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander möglichst günstig zu gestalten. Insbesondere können Angehörige frei darüber entscheiden, ob sie ihre Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Basis erbringen. Es stellt daher keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss zu erzielen. Obwohl bei einem vermieteten Objekt häufig zunächst jahrelang Verluste eingefahren werden, geht § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG typisierend davon aus, dass die langfr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Wer eine Wohnung dauerhaft verbilligt - im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete – insbesondere an Angehörige überlässt, verzichtet bewusst auf mögliche Einnahmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die Einkunftserzielungsabsicht generell zu verneinen ist und die verbilligte Vermietung zur steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei führt.[1] Wichtig Definition d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.1 Ortübliche Miete beträgt weniger als 50 %

In § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG wird bestimmt, dass die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die wegen verbilligter Vermietung vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.1.1 Ortsübliche Miete beträgt weniger als 50 %

In § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG wird bestimmt, dass die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die wegen verbilligter Vermietung vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.2 Ortsübliche Miete beträgt mindestens 50 %, aber weniger als 66 %

Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. Fällt diese Prüfung positiv aus, ist für die verbilligte Wohnraumüberlassung Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und der volle Werbungskostenabzug möglich. Führt die Totalüberschussprognoseprüfung hingegen zu einem negativen Ergebnis, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / Zusammenfassung

Überblick Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zeichnen sich dadurch aus, dass regelmäßig zu Beginn der Vermietungstätigkeit jahrelang Werbungskostenüberschüsse entstehen und u. U. erst mit zunehmender Vermietungsdauer ein Totaleinnahmeüberschuss realisiert wird. Da eine einkommensteuerrechtlich relevante Vermögensnutzung die Absicht voraussetzt, auf Dauer gesehen na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.3 Schaubild (verbilligte Überlassung von Wohnraum)

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.3 Anwendunszeitraum

Mit der Herabsetzung der bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2020 geltenden Grenze von 66 %[1] auf nunmehr 50 % ab dem Veranlagungszeitraum 2021 [2] durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)[3] soll dem Umstand der vielerorts steigenden Mieten und des hohen Mietniveaus in Deutschland Rechnung getragen werden. Dadurch können insbesondere Vermieter, die im Interesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Textform / 1.4 Auskünfte über die Miete

Die Textform ist bei einem Wohnraummietverhältnis gem. § 556g Abs. 4 BGB im Zusammenhang mit den Auskünften über die Miete ebenfalls zu berücksichtigen. Dies betrifft zunächst die vorvertraglichen Auskünfte des Vermieters, die er nach § 556g Abs. 1a BGB dem Mieter unaufgefordert erteilen muss. Hierzu gehört die Auskunft über die Höhe der Vormiete, wenn diese höher als die in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2 Unentgeltliche oder verbilligte (teilentgeltliche) Überlassung von Wohnraum

Den Tatbestand des § 21 EStG verwirklicht derjenige, der insbesondere ein bebautes Grundstück einem anderen (teil-)entgeltlich zur Nutzung überlässt. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung erfüllt demgegenüber den Tatbestand des § 21 EStG nicht. Wer eine Wohnung einem anderen voll unentgeltlich überlässt, kann (insoweit) keine Werbungskosten geltend machen. Seine Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.1.2 Ortsübliche Miete beträgt mindestens 50 %, aber weniger als 66 %

Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist eine Totalüberschussprognose vorzunehmen. Fällt diese Prüfung positiv aus, ist für die verbilligte Wohnraumüberlassung Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und der volle Werbungskostenabzug möglich. Führt die Totalüberschussprognose hingegen zu einem negativen Ergebnis, ist von einer ...mehr