Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 4 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Eine teleo­lo­gische Reduktion kommt ni...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt auf grundstücksübertragenden Gesamthänder A überträgt im Jahr 01...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge einer heterogenen form...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Formwechse...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 7 Anzeigepflichten und verfahrensrechtlichen Folgen

Die nach § 13 GrEStG als Steuerpflichtige beteiligten Personen haben Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen, nachdem sie von dem anzeigepflichtigen Vorgang Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht besteht una...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a sowie 2bGrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbes...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.5 Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung

Erfolgt eine Verminderung der Anteile nach vorheriger steuerbarer Grundstücksveräußerung, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht anzuwenden, da eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet bereits mit der Veräußerung des Grundstücks. Praxis-Beispiel Veräußerung eines Grund...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6 Auswirkungen und Folgen einer Option nach § 1a KStG

Nach § 1a KStG ist eine Perso­nen­ge­sell­schaft auf unwider­ruf­lichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine Kapital­ge­sell­schaft zu behandeln. Einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung können Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) s...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Die heterogene formwech­selnde Umwandlung der grund­stück­s­er­wer­benden Gesamthand in eine Kapital­ge­sell­schaft führt zu einer rückwir­kenden Versagung der Steuer­ver­güns­tigung, da die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand entfällt. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er und B zu jeweils 50 % be...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Anders als bei Kapital­ge­sell­schaften tritt bei Gesamt­hands­ge­mein­schaften keine Verselb­stän­digung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.4 Wirtschaftliche Anteilsvereinigung

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / III. Vertikale Delegation

Bei einer vertikalen Delegation reicht der Verpflichtete seine Aufgaben im Rahmen einer hierarchischen Beziehung weiter an von ihm arbeitsvertraglich abhängige Mitarbeiter oder an externe Kräfte.[10] Die Aufgabenbearbeitung nimmt in diesem Sinne einen Weg "von oben nach unten". Beauftragung eines Steuerberaters: Die einfachste Form vertikaler Delegation stellt die Beauftragun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4 Verhältnis zu den personenbezogenen Befreiungsvorschriften

§ 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GrEStG steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird. Die Vorschrift setzt die objektive Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwa­chung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. nach § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung 4.0: Herausforderun... / Zusammenfassung

Überblick Teamarbeit und Führung Der Arbeits- und Führungsalltag in Unternehmen erfindet sich immer schneller wieder neu. Die komplexer werdenden Aufgaben können effektiv nur mit einem neuen Führungsverständnis und neuen Teamstrukturen gelöst werden. Damit ändern sich aber auch die Aufgaben der Führungskraft. Neue Führungsformen sind notwendig. Der permanente Wandel und die s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung 4.0: Herausforderun... / 2 Welche Anforderungen werden an Führungskräfte gestellt?

Die Anforderungen an Führungskräfte werden ständig ausgeweitet und erhöht. Reichte vor etwa 15 Jahren noch eine hohe Fachkompetenz und grundlegende Führungskompetenzen im Bereich "Weisung und Kontrolle" allein aus, erwartet man heute umfassende soziale Kompetenzen und insbesondere auch mehr Führungskompetenz. Die Führungskraft ist für das bedeutsamste und sensibelste Kapital...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensbericht / 6.3 Tatsächlich vorhandenes Vermögen

Daneben muss der Vermögensbericht eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Das wesentliche Vermögen umfasst insbesondere alle Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einzelne Wohnungseigentümer und Dritte, alle Verbindlichkeiten, sonstige Vermögensgegenstände. 6.3.1 Forderungen der Gemeinschaft In erster Linie sind sämtliche Forderunge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensbericht / 6 Inhalt des Vermögensberichts

Nach § 28 Abs. 4 WEG n. F. muss der Vermögensbericht den Stand der in den jeweiligen Eigentümergemeinschaften gebildeten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Im Einzelnen ist also jeweils der Ist-Stand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG., etwaiger weiterer gebildeter Rücklagen der gemeinschaftlichen Bankkonten und des t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensbericht / 6.3.2 Verbindlichkeiten der Gemeinschaft

Bei den Verbindlichkeiten der Gemeinschaft kann es sich etwa um Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Schlusszahlungen an Energieversorger für das abgelaufene Wirtschaftsjahr handeln.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Ausstehende Einlagen

Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital der GmbH müssen auf der Passivseite der Bilanz vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden. Es ist nicht zulässig, ausstehende Einlagen aktivisch auszuweisen. Der verbleibende Betrag ist als "eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite zu erfassen. Er schließt auch eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte aussteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensbericht / 2 Zeitraum

Nach der Bestimmung des § 28 Abs. 4 WEG ist der Vermögensbericht nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen. Da das Gesetz auch die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung an das Kalenderjahr knüpft, wobei auch unter Geltung des neuen Rechts anerkannt ist, dass die Wohnungseigentümer die Wirtschaftsperiode abweichend vom Kalenderjahr regeln können, ist der Vermöge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensbericht / 6.3.1 Forderungen der Gemeinschaft

In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen Hausgeldrückstände, also Rückstände auf den Wirtschaftsplan, beschlossene Sonderumlagen, beschlossene Jahresabrechnungen. Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage, Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen. Weiter sind auch Forderungen der Gemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensbericht / 6.3.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände können bevorratete Brennstoffe – insbesondere bereits angeschafftes, aber noch nicht verbrauchtes Heizöl – darstellen. Darzustellen sind jedenfalls nur wesentliche Vermögensgegenstände. Unwesentlich sind Vermögensgegenstände dann, wenn sie für die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft unerheblich sind. Der Gesetzentwurf sieht hier keine betragsm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Firmenwert

Der Wert einer GmbH setzt sich aus der Summe der Zeitwerte aller aktivierten und passivierten Wirtschaftsgüter, dem Zeitwert nicht bilanzierter Wirtschaftsgüter sowie dem Geschäftswert zusammen. Der Geschäftswert repräsentiert dabei nicht messbare, den Gesamtwert aber erhöhende Faktoren wie z. B. den guten Ruf der GmbH, deren Organisation, ihre Produktpalette, die Qualifikati...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eigene Anteile

Eigene Anteile darf die GmbH nach § 33 Abs. 2 GmbHG erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine andere nach der Satzung vorgeschriebene Rücklage zu mindern, die nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Weiterhin ist der Erwerb von eigen...mehr

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Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 2.1 Berechnungsalternativen

Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente. Hinweis Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müss...mehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 1.1 Substanzwertverfahren

Beim Substanzwertverfahren wird die Summe aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten ermittelt. Grundlage der Bewertung sind meist Wiederbeschaffungs- oder Marktpreise. Soweit sich für immaterielle Werte keine Marktpreise ermitteln lassen, wird deren Höhe geschätzt. Der Unternehmenswert oder Kaufpreis entspricht der Summe dessen, was ein Kä...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.3 Mehrere Tätigkeiten

Werden von einer Personengesellschaft mehrere Tätigkeiten ausgeübt, können auch mehrere Einkunftsarten nebeneinander vorliegen. Praxis-Beispiel GbR ist nur vermögensverwaltend tätig Eine GbR ist nur mit der Verwaltung ihres Vermögens befasst. Dieses besteht aus einem Wertpapierdepot und einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Die GbR erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] aus den...mehr

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Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 6: Kalkulatorische Kosten ansetzen

Kalkulatorische Kosten können Sie ansetzen, wenn Sie z. B. für sich selbst einen Unternehmerlohn berücksichtigen oder wenn Sie Ihr eingesetztes Kapital (Eigenkapital) verzinsen möchten. Bei diesen Kostenpositionen entstehen Ihnen i. d. R. keine "echten" Ausgaben, sondern sie sind eine rechnerische Größe, deren Ansatz in der Kalkulation Ihnen Ihr unternehmerisches Risiko vergü...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.2 Gezeichnetes Kapital

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG über ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR verfügen. Dieses Stammkapital müssen die Gesellschafter bei der Gründung der GmbH entweder durch eine Überweisung auf das Bankkonto der GmbH oder in Form einer Sacheinlage aufbringen. Wird das Stammkapital auf das Konto der GmbH überwiesen, ist dieser Vorgang wie folgt zu buchen:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.3 Ausstehende Einlagen

Bei der Bargründung einer GmbH reicht es nach § 7 Abs. 2 GmbHG aus, wenn die Gesellschafter nur 50 % des Mindeststammkapitals aufbringen. Der fehlende Betrag ist die sog. "ausstehende Einlage". Diese ist auf der Passivseite der Bilanz offen vom "Gezeichneten Kapital" abzusetzen.[1] Werden 15.000 EUR des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen st...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld ...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.9 Eigene Anteile

Eigene Anteile sind Geschäftsanteile, die die GmbH an sich selbst hält.[1] Zweck des Erwerbs eigener Anteile kann deren Einziehung, die Veräußerung an einen Gesellschafter, die Beteiligung von Mitarbeitern oder die Abfindung eines Gesellschafters sein. Handels- und steuerrechtlich[2] werden der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Anteilen wie eine Kapitalherabsetzung bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 1 Handelsrechtliche Pflicht

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. HGB. Diese Vorschriften unterscheiden folgende Kaufmannstypen: Istkaufleute, d. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.1 Eigenkapitalausweis in der Bilanz

Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH besteht aus verschiedenen Komponenten. Deren Trennung ist wichtig, da sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Verfügt eine GmbH über alle infrage kommenden Eigenkapitalteile, beginnt die Passivseite ihrer Bilanz gem. § 266 Abs. 3 HGB mit folgenden Positionen:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.3 Folgen des Verzichts auf ein Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der GmbH gewährtes Darlehen, ist die Behandlung des Verzichts handelsrechtlich eindeutig: In Höhe der zum Zeitpunkt des Verzichts bilanzierten Verbindlichkeit erzielt die GmbH einen Ertrag, der folgendermaßen zu verbuchen ist:mehr

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Unternehmensnachfolge im Mittelstand – Private Equity, um die Zukunft zu sichern?

Zusammenfassung Den deutschen Mittelstand prägen familiengeführte Unternehmen, die sich mit Innovationskraft und regionaler Verankerung einen Ruf als "hidden champions" verdient haben. Bei der Unternehmensnachfolge kann Private Equity eine attraktive Option sein, die oft übersehen wird. Was ist Private Equity? Unter Private Equity (PE) versteht man eine Investitionsform, bei d...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.2.2 Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge

Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind Gestaltungen, die noch zu Lebzeiten umgesetzt werden. Gründe dafür gibt es viele, etwa, um vorab schon einen Teil des eigenen Vermögens der nachfolgenden Generation zur Verfügung zu stellen, oder um das Vermögen dem Zugriff anderer Personen, etwa im Falle einer Insolvenz oder erhöhten Pflegeaufwands, zu entziehen. Sehr häufig sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.3 Auflösung von Miterbengemeinschaften

Ist das Vermögen der verstorbenen Person mehreren Personen zugewendet worden, begründet diese Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft. Die Verwaltung und die Auflösung einer solchen Erbengemeinschaft erfordert z. T. tiefgreifende Kenntnisse des Erbschaftsrechts, insbesondere, wenn die Beteiligten an der Gemeinschaft untereinander zerstritten sind. Ob eine Rechtsberatu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Leitsatz Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist der Vermögenszugang bei der Personengesellschaft aufgrund der umwandlungssteuerrechtlichen Abweichungen vom Zivilrecht und des § 4 Abs. 4a EStG steuerlich als (fingierte) Einlage und damit als eine bei der Berechnung der Überentnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigende Ei...mehr