Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.2 Handel mit Wertpapieren und Devisen

Großzügiger ist der BFH hingegen, was den Handel mit Wertpapieren betrifft: Vor dem Hintergrund, dass die Bestandsveränderung bei Wertpapieren in der Natur der Sache liegt, um insbesondere zur Realisierung von Kursgewinnen verlustträchtige Papiere wieder zu verkaufen und gewinnträchtige Papiere zu erwerben, ist nach der Verkehrsauffassung die Umschichtung von Wertpapieren au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.3 Handel mit Gold/Edelmetallen

Auch der Handel mit Gold/Edelmetallen ist i. d. R. der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Das FG München[1] hat sich in diesem Zusammenhang für die Übertragung der für den Wertpapierhandel entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze auf den Handel mit Gold mittels Handelsplattformen ausgesprochen. Der BFH[2] hingegen hat 2017 im Rahmen einer Entscheidung zum "Goldfingermode...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.3 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Sofern der Steuerpflichtige sog. Airdrops innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erhält, wird – zumindest in Internetforen – die Ansicht vertreten, dass es zu einer Verlängerung der Haltefrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf 10 Jahre hinsichtlich der bereits gehaltenen Kryptowährung komme, was mit der Nutzung dieses Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung minde...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.1 Handel mit Grundstücken

So existiert bezüglich des Handels mit Grundstücken die sog. Drei-Objekt-Grenze des BFH.[1] Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung ist hiernach i. d. R. dann überschritten, wenn mehr als 3 Objekte innerhalb von 5 Jahren gekauft bzw. wiederverkauft werden.mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4 Lending, Staking, Minting, Masternodes, Yield Farming

Steuerlich ist zwischen der Besteuerung der Erträge aus dem Lending, Staking, Minting, Yield Farming oder als Masternode[1] und der möglichen Auswirkung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auf die in das Lending oder Staking hingegebenen Coins[2] zu unterscheiden.[3] Insbesondere bei Masternodes ist – wie beim Mining[4] stets zu prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vor...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.7 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Um zusätzliche Erträge zu generieren, setzen einige Inhaber ihre Coins bzw. Token ein, um zusätzliche Einnahmen z. B. durch sog. Lending oder Staking zu generieren. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG sieht vor, dass "bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, […] sich der Zeitrau...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1 Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung ("Versicherungsmäntel")

Auf dem Versicherungsmarkt besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung abzuschließen (z. B. bei den besonders im Ausland vertriebenen sog. "Versicherungsmänteln"). Bei diesen Verträgen wird anders als bei konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der wirtschaftlich Berechtigte all...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.4 Besteuerung der vermögensverwaltenden Versicherungsverträge

In den Fällen einer individuellen Vermögensverwaltung tritt der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung soweit hinter dem Zweck der Kapitalanlage zurück, dass eine privilegierte Besteuerung nicht angemessen erscheint. Vielfach preisen die Anbieter oder Vermittler derartige Produkte als sog. "Versicherungsmantel" an, was dokumentiert, dass es nicht um die Vorsorge durch ei...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.3 Dispositionsbefugnis des wirtschaftlich Berechtigten

Eine unmittelbare Dispositionsmöglichkeit ist gegeben, wenn der Versicherungsvertrag ein Weisungsrecht des wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder gegenüber einem beauftragten Vermögensverwalter vorsieht. Von einer mittelbaren Dispositionsmöglichkeit ist insbesondere auszugehen, wenn die Anlageentscheidungen von einem Vermögensverwalter getroffe...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.2 Öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile bzw. veröffentlichte Indizes

Die ausschließliche Auswahl von im Inland oder im Ausland öffentlich vertriebenen Investmentfondsanteilen schließt die Annahme eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags aus (Negativabgrenzung). Die Verwendung von versicherungsinternen Fonds beeinträchtigt nicht die Charakterisierung als öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile, vorausgesetzt dass diese internen ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.1 Gesonderte Verwaltung speziell zusammengestellter Kapitalanlagen

Bei einer gesonderten Verwaltung wird die Sparleistung nicht vom Versicherungsunternehmen für eine unbestimmte Anzahl von Versicherten gemeinschaftlich, sondern separat für den einzelnen Vertrag angelegt bzw. verwaltet, wobei der wirtschaftlich Berechtigte das Kapitalanlagerisiko trägt. Die Kapitalanlage erfolgt bei einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag typischerw...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.5.1 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

Bei einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Auszahlungstermin erlebt oder wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt. Die Leistung im Todesfall unterliegt nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wichtig "Gebrauchte" Lebensversicherungen Du...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / b) Betriebsvermögen

Erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigt ist die Übertragung von Betriebsvermögen in Form von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen – letztere nicht nur in Form von gewerblich tätigen Gesellschaften (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), sondern auch in Form von gewerblich infizierten Gesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und gewerblich geprägten Gesellschafte...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / 1. Die Bedeutung des Verwaltungsvermögens

Das begünstigungsfähige Vermögen ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG "begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen im Sinne des Absatzes 7 gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens im Sinne des Absatzes 6 übersteigt (begünstigtes Vermögen)." Verwaltungsvermögen ist demnach nicht verschonungswürdig, d.h. die erbschaft- und schenkungsteu...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 3.2 Empfängerin ist steuerbegünstigte Körperschaft

Ist die Empfängerin eine steuerbegünstigte Körperschaft, können die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung, welchem Bereich die Einnahmen zuzuordnen sind, gelten die allgeme...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / c) Abgrenzung zur bloßen Vermögensverwaltung

Eine steuerfreie Vermögensverwaltung liegt regelmäßig vor, wenn Vermögen genutzt, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (§ 14 S. 3 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insoweit nur im Ausnahmefall vor, wenn die Stiftung z.B. als gewerblicher Wertpapierhändler[49] oder Grundstückshändler[50] tätig wird...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Abgrenzung zwischen der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze der Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb einerseits und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.3 Halten von Beteiligungen

Tz. 38 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Halten von Beteiligungen stellt sich für gemeinnützige Körperschaften gleichfalls als komplex dar. So werden die von einem gemeinnützigen Verein gehaltenen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung zugeordnet. Nimmt der Verein hingegen auf die laufende Geschäftsführung der Tochter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Überblick über die vier Sphären

Aus steuerrechtlicher Sicht hat eine gemeinnützige Stiftung vier Sphären:[46] Eine gemeinnützige Stiftung kann in diesen Bereichen tätig sein und Einnahmen und Ausgaben erzielen.[47] Im ideellen Bereich verwirklicht eine gemeinnützige Stiftung ausschließlich ihre gemeinnützigen Satzungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsaufspaltung

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erfordert eine Betriebsaufspaltung eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen verschiedenen Rechtsträgern, die einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen ausüben, der auf die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet ist (BMF vom 07.10.2002, BStBl I 2002, 1028). Eine personelle Verfl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tennisturniere

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tennisturniere, die von Vereinen ausgerichtet werden, sind "sportliche Veranstaltungen" und somit als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) geforderten Bedingungen erfüllt sind. Wird die Bedingung bezüglich der Zweckbetriebsgrenze erfüllt, können anlässlich von derartigen Tennisturnieren sowohl bezahlte als auch unbezah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Übersicht

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die nachstehende Übersicht (s. Tz. 20) zeigt, welche Einnahmen bei einem steuerbegünstigten Zwecken dienenden Musikverein der Körperschaft-, ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Ist ein Musikverein nicht wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt, sind alle Einnahmen steuerpflichtig, allerdings dann auch Verluste steuerlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 000 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / a) Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (§ 14 S. 1 und 2 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insb. dann vor, wenn die gemeinnützi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bindungsdauer

Tz. 14 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Verein als Unternehmer ist an die Verzichterklärung (Option) mindestens für fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). Die Berechnung der Fünfjahresfrist hat von dem Beginn des ersten Kalenderjahres, für das die Erklärung Gültigkeit hat, zu erfolgen (Abschn. 19.2 Abs. 3 UStAE). Beispiel: Ein Verein hat auf die Kleinu...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von dem Grundbesitz erhoben. Der Grundbesitz einer gemeinnützigen Stiftung ist jedoch von der Grundsteuer befreit, soweit er für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird (§§ 3, 4 GrStG).[59] Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes jedoch für Zwecke eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder die Vermögensverwaltung genutzt,...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 3. Umsatzsteuer in den vier Sphären

Im ideellen Bereich unterliegen die Leistungen einer gemeinnützigen Stiftung nicht der Umsatzsteuer. Umgekehrt steht ihr für Eingangsleistungen in diesem Bereich auch kein Vorsteuerabzug zu. Soweit eine gemeinnützige Stiftung als Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG) tätig ist und umsatzsteuerbare Leistungen erbringt, was in ihren anderen drei steuerlichen Sphären (Vermögensverwaltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat bei all ihren Ausgaben das Mittelverwendungsgebot des § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) zu beachten. Danach darf sie ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden, kein Mitglied darf Gewinnausschüttungen oder in seiner Eigenschaft als Mitglied Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. ...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / I. Problemstellung

Im Bereich der Vermögensnachfolge stehen verschieden Rechtsformen für eine Bündelung von Familieninteressen für verschiedene Motive und Zwecke zur Verfügung.[1] Welche davon am geeignetsten ist, hängt weitestgehend von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Diese gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen dazu dienen, Familienvermögen in einer Einheit zu bündeln un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Keine Gewinnrealisierung beim Stifter

Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 20 Abs. 2 EStG oder § 17 EStG bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 1 %) oder Immobilien, bei de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufteilung von Betriebsausgaben (gemischt veranlasste Aufwendungen)

Tz. 22 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Sind bestimmte Aufwendungen – Kosten – (Ausgaben bzw. AfA) sowohl den steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen (ideellem Bereich, Vermögensverwaltung und den steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben [Zweckbetrieben]) wie auch dem steuerpflichtigen Tätigkeitsbereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 ...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / IV. Zulässsiger Förderzweck

Über die Frage, was im Einzelfall als zulässige Fördertätigkeit anerkannt werden kann, besteht momentan viel Rechtsunsicherheit. Die Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 GenG, wonach der Zweck der Genossenschaft darauf gerichtet sein muss, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, schließt eine Familieng...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beim Betreuten Wohnen erfüllt die Überlassung von Wohnungen nicht die Voraussetzungen der Förderung der Altenhilfe –. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungen auf die besonderen Bedürfnisse und Belange älterer Menschen etwa mit einer besonderen Küchen- und Badausstattung sowie technischen Sondereinrichtungen zugeschnitten sind. Die V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewinnermittlung nach handelsrechtlichen Vorschriften oder § 4 Abs. 1, § 5 EStG

Tz. 18 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Gewinne in den einzelnen Tätigkeitsbereichen freiwillig nach handelsrechtlichen Vorschriften oder nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (s. Anhang 10) durch Bilanzierung ermittelt, kann bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen ein Abzug als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) zugelassen werden. Ermittelt wird das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC der Teilbetriebe

Rn. 212 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindung für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832). Appartementhaus u Hotelbetrieb können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69). Aufbau-Teilbetrieb Aufbau-Teilbetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) bestimmt den Begriff der Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind die "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind" (Veranlassungsprinzip). Abzugrenzen sind die Betriebsausausgaben von Werbungskosten (diese betreffen die Überschusseinkunftsarten, beispielsweise nichtselbständige Arbeit oder Vermietung und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfälle für eine Aufteilung

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Die Abschreibung für ein Vereinsheim mit Gaststätte muss in der Regel aufgeteilt werden, weil es sowohl ideellen Zwecken (dem steuerneutralen Bereich und den Zweckbetrieben) als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) dient. Lässt sich eine Aufteilung nicht leicht und einwandfrei vornehmen, kann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Grundsätzee

Rz. 156 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung kumulativ vor, betreibt neben der Betriebsgesellschaft auch das Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb, der auch der GewSt unterliegt.[1] Anders als bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. Rz. 228, 228b) sind die hierfür entwickelten Grundsätze, denen zu Folge die GewSt-Pflicht regelmäßig erlischt, nic...mehr