Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2021, Praxisprobleme ... / IV. Verfahrensfragen

Die verfahrensrechtlichen Anforderungen in Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB sind hoch. Verfahrensbeteiligte im Sinne von § 7 FamFG sind die Eltern. In der Praxis des Verfassers fällt auf, dass in Verfahren nach § 1666 BGB die Väter – seien sie mitsorgeberechtigt oder auch nicht – oftmals nicht oder nur unzureichend am Verfahren beteiligt werden.[157] Grund hierfür ist, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Fragen aus der... / Antwort

Die Antwort: Für dieses Begehren gibt es keine Rechtsgrundlage. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG spricht davon, dass angegeben werden muss, "ob und welche" Zuzahlungen der Pflichtverteidiger erhalten hat. Von wem die stammen, ist egal. Insoweit besteht keine Erklärungspflicht des Verteidigers.[20] Die Hintergründe von solchen Anfragen von Rechtspflegern versteht man nicht. M.E. sollte es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Berufsrecht – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Dazu gehören auch die Hilfeleistungen in Steuerst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Auswechselung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Nach dem Beschl. des BGH v. 26.2.2020 (StB 4/20, StraFo 2020, 199 = StRR 4/2020, 15 = RVGreport 2020, 239) innerhalb kurzer Zeit die nächste Entscheidung des BGH, die sich mit dem durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.1.2019 (BGBl I, 2128) eingefügten § 143 StPO, der die Auswechselung des Pflichtverteidigers regelt, befasst. Auch hi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 4 Optimaler Ablauf aus Betriebsarztsicht

Wenn ein Beschäftigter das Angebot, ein BEM-Verfahren durchzuführen, angenommen hat, sollte vor der Gesprächsrunde mit dem BEM-Team (Personalabteilung und Mitarbeiter sowie die zuständige Führungskraft und, wenn gewünscht, ein Betriebs-/Personalratsmitglied nach Wahl und eventuell weitere erforderliche Stellen) ein Termin mit dem Betriebsarzt stattfinden. Hier werden in eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Strafb... / 6 Ermittlungsprobleme der Finanzbehörden

Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater sind selten. Neben dem Umstand, dass somit die ganz überwiegende Zahl der Steuerberater die vielfach im Schrifttum behandelten Probleme mit "hinterziehungsgeneigten Mandanten" offensichtlich zu meistern verstehen, sind hierfür spezifische Schwierigkeiten der Ermittlung ursächlich. Beihilfe setzt vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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AGS 12/2020, Akteneinsichts... / 2 Anmerkung

Berechtigt ist berechtigt Der Entscheidung des LG München lag ein alltäglicher Sachverhalt zu Grunde. Im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandates übersandte ein Anwalt 2016 eine Gerichtskostenvorschussrechnung an den Rechtsschutzversicherer. Dieser zahlte die geforderten Gerichtskosten an den Anwalt und bat um Weiterleitung an die Gerichtskasse. Mehr als vier Jahre späte...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / d) Berichte in den Medien

Nach Abschluss der Begutachtung wenden sich enttäuschte Eltern nicht selten an die Presse und Medien. Sie liefern dann mit ihrer subjektiven Geschichte Stoff zu einseitigen Berichten, bis hin zu weithin erfundenen und konstruierten Fernsehberichten. Sachverständige werden als Abzocker oder Familienzerstörer, sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dargestellt.[32] Aufgrun...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / b) Beleidigungen des Sachverständigen bei der Begutachtung

Nicht selten wird der Sachverständige bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme beschimpft oder aufgrund seiner im Internet kritisierten Fachkompetenz herabgewürdigt. Es wird bereits angekündigt, sollte das Gutachten nicht zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, dass bereits Gegengutachter engagiert seien. Beleidigung des Sachverständigen findet am ehesten im Einzelgespr...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / c) Begleitung durch einen Beistand

Ein Elternteil kann zu einem Gespräch mit dem Sachverständigen zu seiner Unterstützung immer einen Beistand teilnehmen lassen.[20] Nicht immer ist der Beistand eine Person, die der psychischen Unterstützung des betroffenen Elternteils dient, sondern er kann einer Organisation angehören, die zum Ziel hat, das Gespräch mit dem Sachverständigen zu stören oder Anlässe zu finden,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Entbindung von der Schweigepflicht (§ 102 Abs. 3 AO)

Rz. 33 Das Recht der Auskunftsverweigerung entfällt gem. § 102 Abs. 3 AO, wenn einer der in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgezählten Berufsträger von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wird. Mit der Entbindungserklärung verliert das das Auskunftsverweigerungsrecht rechtfertigende Vertrauensverhältnis (s Rz. 3) sein Schutzbedürfnis. Dies gilt jedoch nicht für Personen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Mitglieder von Gesetzgebungsorganen (§ 102 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 15 Mandatsträger der deutschen Gesetzgebungsorgane (Bundestag, Landtage, zweite Kammern – z. B. Bundesrat) haben das Recht, über Personen, die ihnen oder denen sie in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsache selbst die Auskunft zu verweigern. Die Vorschrift wiederholt damit Regelungen, die bereits in den jeweiligen Verfass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Mitteilungspflichten nach § 102 Abs. 4 Satz 3 AO

Rz. 37 Nach dem zum 1.1.2020 neu eingefügten und ab 1.7.2020 anzuwendenden § 102 Abs. 4 Satz 3 AO (Rz. 1) haben die sog. Intermediäre [1] innerhalb einer Frist von 30 Tagen[2] grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem BZSt in Gestalt eines Datensatzes[3] elektronisch zu melden. Gem. § 102 Abs. 3 Satz 4 AO gehören zu den Intermediären die Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Geistliche (§ 102 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht für Geistliche trägt der in Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Freiheit der ungestörten Religionsausübung Rechnung. Sie schützt den Bereich der Seelsorge gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung von Steueransprüchen.[1] § 102 Abs. 1 Nr. 1 AO dient damit gleichermaßen dem Schutz der Religionsgemeinschaft und ihrer seelsorgerisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.1 Grundlagen

Rz. 17 Den in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgeführten Berufsgruppen ist gemeinsam, dass zu den Mandanten oder Klienten ein besonders enges Vertrauensverhältnis begründet wird, weil aufgrund der Tätigkeit ggf. auch Informationen über den privaten Bereich des Beteiligten erlangt werden. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO schützt dieses Vertrauensverhältnis[1], soweit die zu ermittelnden Tatsach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.4 Mitarbeiter von Presse und Rundfunk (§ 102 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 26 Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus dem in Art. 5 GG geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung in Presse und Rundfunk und schützt damit neben den insoweit eingesetzten Personen zugleich die Institutionen der Presse bzw. des Rundfunks. § 102 Abs. 1 Nr. 4 AO wiederholt für das Besteuerungsverfahren die Regelung des Art. 3 des Gesetzes über das Zeugnisverweigerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Übersicht über die Mitwirkungsverweigerungsrechte

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Hilfspersonen der Berufsträger (§ 102 Abs. 2 AO)

Rz. 30 Die Mitwirkungsverweigerungsrechte der Berufsträger gelten nach § 102 Abs. 2 S. 1 AO auch für Hilfspersonen, die der Berufsträger im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt oder einsetzt, wenn diese zur Auskunftserteilung herangezogen werden. Gehilfen i. d. S. sind alle Personen, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Berufsausübung des Berufsträgers tätig geworden sind. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Die Vorschriften zielen auf eine Erfassung, Übermittlung und Speicherung personenbezogener und ggf. steuerrelevanter Daten ab. Grundsätzlich gehen die §§ 137ff. AO den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor. Einschränkende Regelungen müssen zudem den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenklarkeit und Verhältnismäßigkeit Genüge tun. Die Voraussetzung, dass Melde...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Die Ansatzvorschriften für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Tz. 46 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Auch für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angeschaffte immaterielle Vermögenswerte besteht gem. IAS 38.18 und IAS 38.21 grundsätzlich ein Ansatzgebot, wenn ein immaterieller Vermögenswert iSd. IAS 38.8 vorliegt, der Nutzenzufluss wahrscheinlich ist und die Kosten verlässlich zu ermitteln sind (vgl. auch ausführlich zum Ansatz von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.9 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.8.2 Vernehmung von Zeugen

Rz. 44 Für Zeugen besteht im Strafverfahren[1] ebenfalls keine Verpflichtung, bei der Steuerfahndung auf Ladung zu erscheinen oder dort auszusagen.[2] Zum Erscheinen verpflichtet sind Zeugen aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Ermittlungsrichter vorlädt.[3] Die Ladung muss im Übrigen nur erkennen lassen, dass der Betreffende als Zeu...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwiegenheitspflicht eines Notars hinsichtlich des eröffneten Inhalts der letztwilligen Verfügung

Leitsatz 1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbes...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 2 Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand:

1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21.8.2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter Ehe zu ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / Leitsatz

1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbeschluss v...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Rechtsschutz und Präventivmaßnahmen

Rz. 990 [Autor/Stand] Ob sich generell bei Durchsuchung der Beraterpraxis und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen die Einlegung von Rechtsbehelfen empfiehlt, ist eine Frage des Einzelfalls. Vor dem Hintergrund der inzwischen gerichtlich weitgehend sanktionierten Verfahrenspraxis der Steufa dürfte dies i.d.R. eher aussichtslos sein. Sie muss vom Berater in Rücksprache mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zugriff auf (DATEV-)Datenbanken

Schrifttum: Bernwald, Buchen elektronischer Belege – Mehr Effizienz durch Übernahme und Weiterverarbeitung elektronischer Kontoauszüge, DSWR 2005, 269; Buch, Elektronische Datenübermittlung über die Datendrehscheibe DATEV-Rechenzentrum, DSWR 2005, 372; Cornelius, Das Non-Legal-Outsourcing für Berufsgeheimnisträger, NJW 2017, 3751; Günther, Aufbewahrung und Archivierung von el...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

1 Grundsätzliche Regelung Rz. 1 Für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen hebt § 105 Abs. 1 AO die Verschwiegenheitspflicht auf, soweit es um Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber den Finanzbehörden geht. Einschränkungen dieses Grundsatzes ergeben sich aus § 105 Abs. 2 AO . Nach den §§ 93, 114 AO kann die Finanzbehörde auch von anderen Behörden[1] oder von sonstig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Das Interesse an der zutreffenden Ermittlung des für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalts und die daraus resultierende grundsätzliche Auskunfts- und Vorlagepflicht von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen (s. Rz. 1) muss jedoch hinter das öffentliche Interesse an der Verschwiegenheit staatlicher Organe zurücktreten, wenn eine entsprechende gesetzliche Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 1 Für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen hebt § 105 Abs. 1 AO die Verschwiegenheitspflicht auf, soweit es um Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber den Finanzbehörden geht. Einschränkungen dieses Grundsatzes ergeben sich aus § 105 Abs. 2 AO . Nach den §§ 93, 114 AO kann die Finanzbehörde auch von anderen Behörden[1] oder von sonstigen öffentlichen Stellen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.5 Inhalt eines Vertrages über die Hilfsmittelversorgung

Rz. 3d Nach Abs. 1 Satz 1 regelt der abzuschließende Vertrag die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringende Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung. Diese Gesetzesvorgaben stellen Eckpunkte dar, welche in jedem Vertrag umzusetzen s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 3 Rechte und Pflichten von Anbieter und zentraler Stelle, Abs. 3 bis 6

Rz. 3 Abs. 3 gibt dem Anbieter ein Anrufungsauskunftsrecht gegenüber der zentralen Stelle. Die Notwendigkeit dieses Auskunftsrechts ergibt sich aus der Einbindung des Anbieters in das Verfahren zur Gewährung der Altersvorsorgezulage (sog. Anbieterverfahren). Nach Abs. 4 kann die zentrale Stelle als Aufsichtsbehörde gegenüber dem Anbieter die Erfüllung der Pflichten des Anbiet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 36 BetrVG "sollen" "sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung" des Betriebsrats in einer "schriftlichen Geschäftsordnung" getroffen werden. Die Vorschrift ist nur eine Sollvorschrift, die dem Betriebsrat den Erlass einer Geschäftsordnung nahe legt. Sollvorschriften sind in der Regel auch Mussvorschriften – es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, von ih...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 1. Vorsorgevollmacht

Sollte die Erteilung einer Vollmacht gewünscht sein, so ist insbesondere bei älteren Partnern darauf zu achten, den überlebenden Lebensgefährten von der Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben des Vollmachtgebers zu befreien.[10] Zu beachten ist, dass eine Vorsorgevollmacht, die die persönlichen Angelegenheiten des Lebensgefährten umfasst, mit dessen Tod endet und deshalb ni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Auskunftspflicht

Rn 3 Die Vorschrift stellt klar, dass den Schuldner bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren grundsätzlich dieselben Auskunfts- und Mitwirkungspflichten treffen, wie im eröffneten Insolvenzverfahren. Voraussetzung ist insoweit, dass ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben ist (§§ 14 Abs. 1; 15; 18 Abs. 3; 305).[5] In diesem Augenblick entstehen die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr