Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 26 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[55] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[56] ...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 511 ff. ZPO zulässige Berufung ist unbegründet. Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberaterkammer: Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Honorarstreitigkeiten

Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant birgt auch Konfliktpotenzial. Dabei geht es oft um die vermeintlich unzureichend erbrachten Leistungen des Steuerberaters, die Herausgabe von Unterlagen oder man streitet sich über die Höhe der Gebührenrechnung. Trotz bester Kenntnis der StBVV, der Abrechnungsmodalitäten und einer akkurat erstellten Rechnung, lässt sich ein Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgekartei / 2 Umgang mit der Vorsorgekartei

Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss damit gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz) umgegangen werden, auch ohne dass Detailregelungen dazu in der ArbMedVV aufgeführt wären. Konkret bedeutet das: Es muss eine verbindliche Zugriffsregelung bestehen, d. h. die Vorsorgekartei muss unter Verschluss aufbewahrt werden, z. B. in einem versc...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 1. Notarielle Schweigepflichten

Rz. 107 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Notar zu Umständen der Beurkundung, u.a. über seine Wahrnehmungen betreffend die Geschäfts- und Testierfähigkeit, vor Gericht oder gegenüber einem Beteiligten außerhalb eines Rechtsstreits erst Angaben machen kann, wenn er von der Schweigepflicht entbunden worden ist. Das Ze...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 2. Ärztliche Schweigepflichten

Rz. 110 Der behandelnde Arzt kann als sachverständiger Zeuge (§ 414 ZPO) vernommen werden. Er kann aufgrund seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht die Aussage verweigern gem. § 30 Abs. 1 FamFG, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, denn die ärztliche Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod seines Patienten, sondern besteht darüber hinaus. Sollte der Arzt aussagen, ohne von seiner Schw...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / F. Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 38 Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO steht einem Rechtsanwalt in Bezug auf alle Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Mandatierung anvertraut wurden, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.[30] Erforderlich ist dabei grundsätzlich nicht, dass der Mandant ausdrücklich ein Stillschweigen verlangt. Es genügt vielmehr auch das stillschweigende Verlangen nach Vertraulichkeit.[31] Die anwal...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schweigepflicht im Sozialrecht

Rz. 112 Je älter die Erblasser werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, bspw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, mit diesem Kontakt hatte. Diesem Mitarbeiter könnte aufgrund des sogenannten Sozialgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 35 Abs. 3 SGB I zustehen. Rz. 113 Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritt...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / III. Schweigepflichten

1. Notarielle Schweigepflichten Rz. 107 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Notar zu Umständen der Beurkundung, u.a. über seine Wahrnehmungen betreffend die Geschäfts- und Testierfähigkeit, vor Gericht oder gegenüber einem Beteiligten außerhalb eines Rechtsstreits erst Angaben machen kann, wenn er von der Schweigepflic...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Rechtsanwälte

Rz. 84 Grundsätzlich stößt die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch einen Rechtsanwalt nicht auf berufsrechtliche Probleme. Dennoch können der Annahme des Amtes im Einzelfall entgegengesetzte Interessen i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO entgegenstehen. Auch darf gemäß § 43 Abs. 1 BRAO die berufliche Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes nicht gefährdet sein.[65] Gehö...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / b) Muster

Rz. 30 Muster 24.6: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 24.6: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Ich, _________________________, entbinde schon heute die mich bisher und zukünftig behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, soweit es um die Frage meiner Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit geht.mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 8. Muster

Rz. 242 Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _______________...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / K. Muster: Ehegattentestament

Rz. 153 Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in _______________________...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / Literaturtipps

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Geschäftsfähigkeit

Rz. 29 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich.[26] Die frühere Sonderregelung des § 2275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für Ehegatten und Verlobte ist aufgehoben. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist auch erforderlich für die Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts. Testierunfähigkeit kann vorliegen, we...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Ermittlungen durch das Gericht

Rz. 86 Sind hinreichende Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen, müssen zunächst die Verhaltensweisen des Erblassers aufgeklärt werden, um Klarheit über die tatsächlichen Umstände (unter Berücksichtigung medizinischer Befunde etc.) zu schaffen.[158] Danach ist zu prüfen, ob dies seitens des Gerichts für die Beurteilung ausreicht oder ob ein Sachverständigengutachten ein...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 3. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB – Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen

Rz. 16 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn sich der Abkömmling eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht macht hat, wobei eine strafgerichtliche Verurteilung nicht erforderlich ist.[26] Ob ein schweres Verge...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.1 Kreis der Auskunftspflichtigen

Rz. 3 Verpflichtet sind Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. § 100 ist im Zusammenhang mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) zu sehen. Hiernach sind dem Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder dem Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigt, die unbedingte Offenbarung...mehr

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§ 45 Korrespondenz mit dem ... / E. Rückwirkender Wegfall der Deckung bei Vorsatztat

Rz. 10 Kommt es zu einer Vorsatzverurteilung des Mandanten in einem Strafverfahren, kann rückwirkend die Deckung in der Rechtsschutzversicherung entfallen, § 2i aa) ARB 2010 bzw. 2.2.9 ARB 2012. In einem solchen Fall ist streitig, ob der Rechtsanwalt zur Auskunft über den Ausgang des Verfahrens gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist. Dies wird teilweise mit g...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / II. Informationspflichten gegenüber dem Mandanten nach Art. 13 DSGVO

Rz. 44 Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss. Zu unterscheiden sind diese Informationsp...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Nachweis des Schadensumfangs

Rz. 7 Ebenso wie für jede andere Schadensposition trägt der Geschädigte auch für die Höhe des Schmerzensgeldes die Darlegungs- und Beweislast. Danach ist es allein seine Aufgabe, geeignete Belege zum Umfang des eingetretenen Personenschadens vorzulegen. In der Praxis erfolgt der Nachweis des eingetretenen Personenschadens durch Vorlage von Arztberichten bzw. -gutachten. Solch...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / I. Anlasstat

Rz. 3 Aus § 69 Abs. 1 StGB ergibt sich, dass eine sog. Anlasstat Voraussetzung für die Entziehung sein muss. Bei dieser Anlasstat muss ein Tatbezug zum Straßenverkehr bestehen. Die Tat muss nämlich beim Führen eines Kraftfahrzeugs, im Zusammenhang mit dem Führen eines solchen oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. In der strafrec...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _______...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Nach Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 504 Nach dieser am 9.9.1994 in Kraft getretenen Vorschrift ist ein Rechtsanwalt, der eine Gebührenforderung erwirbt, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Rechtsanwalt (§ 49b Abs. 4 Satz 1 BRAO); die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist unzulässig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 358 Die Verschwiegenheitspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag.[1339] Berufsrechtlich enthält § 43a Abs. 2 BRAO ( § 2 BORA ; § 57 Abs. 1 StBerG ; § 62 StBerG ; § 43 Abs. 1 WPO) eine gesetzliche Regelung.[1340] Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit bezieht sich danach auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Eine Ausnahm...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VIII. Pfändung der Gebührenforderung

Rz. 518 Aus der Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, die die Abtretung einer anwaltlichen Gebührenforderung an einen Dritten, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, grds. für unzulässig erklärt, wird von einer Mindermeinung im Schrifttum abgeleitet, die anwaltliche Gebührenforderung sei infolgedessen gem. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit nicht die in § 49b Abs. 4 ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Verschwiegenheit

Rz. 357 Die Pflicht zur Verschwiegenheit[1336] ist eine der anwaltlichen Kardinalpflichten. So hat das BVerfG in dem viel beachteten Beschluss aus 1987 zu den für verfassungswidrig erklärten Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts betont, dass die Verschwiegenheitspflicht – ebenso wie das Verbot, widerstreitende Interessen wahrzunehmen (vgl. Rdn 369–383) – zu denjenigen G...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Verschwiegenheitsrecht

Rz. 368 Der Verschwiegenheitspflicht entspricht ein Verschwiegenheitsrecht.[1363] Dies kommt insb. in denjenigen Vorschriften zum Ausdruck, die Rechtsanwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumen, wie § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 29 Abs. 2 FamFG; §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG; § 98 VwGO; § 65 Abs. 2 VwVfG; § 118 Abs. 1 SGG; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Gesetzliche nachvertragliche Pflichten

Rz. 230 Nachvertragliche (Neben-)Pflichten werden dem Rechtsanwalt in §§ 203 Abs. 1 Nr. 3, 204 StGB (Schweigepflicht), § 356 StGB (Verbot des Parteiverrats), § 50 Abs. 2 BRAO (Aufbewahrung von Handakten),[570] §§ 675 Abs. 1, 666 BGB (Rechenschaftslegung) oder §§ 675 Abs. 1, 667 BGB (Herausgabe erlangter Gegenstände) auferlegt. Diese Pflichten sind allerdings haftungsrechtlic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vor Einführung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 500 Im Anschluss an seine Rechtsprechung zur Abtretung ärztlicher Honorarforderungen[1921] und zur Weitergabe einer ärztlichen Patienten- und Berufskartei[1922] hat der BGH[1923] entschieden, dass die Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts (§§ 398, 675 BGB) ohne Zustimmung des Mandanten i.d.R. den objektiven Tatbestand der – das Privatgeheimnis schützenden – ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Einführung

Rz. 49 In einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten meistens nicht nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sondern auch Rechtsanwaltsfachangestellte . Daneben gibt es in Kanzleien mit mehr als einem oder zwei Anwälten oft Bürovorsteher bzw. Rechtsfachwirte . Darüber hinaus bilden viele Kanzleien auch Auszubildende aus. Aufgrund des immer größer werdenden Fachkräftemangels werden heu...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / 3. Form

Rz. 26 Der Erblasser kann ein Testament durch eine von ihm geschriebene, eigenhändig unterschriebene und notariell beglaubigte Erklärung errichten, Art. 1044 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZGB RB. Auch kann ein öffentliches Testament vor einem Zeugen zur Niederschrift bei einem Notar errichtet werden, Art. 1045 Abs. 1 S. 1 ZGB RB. Rz. 27 Eine weitere Möglichkeit der Hinterlegung ei...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rz. 173 Im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (e-Justice-Gesetz I) verkündet.[5] Mit diesem Gesetz sollte die bereits vor Jahren begonnene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden. Für folgende Rechtswege ist der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend seit 1.1.2018 durch das e...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. EDV-Sicherheit und Datenschutz

Rz. 94 Die EDV-Sicherheit ist heutzutage immens wichtig. Sind die einzelnen PCs auch am Internet angeschlossen, so sollten Richtlinien für die Internet-Nutzung eine Selbstverständlichkeit sein. Ist das private Surfen im Internet verboten, sollte man sich daran auch halten. Denn ein Verstoß gegen dieses Verbot kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Verbote sind auch verständlic...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Besondere Pflichten des Arztes – Rechte des Patienten

Rz. 57 Jeder ärztliche bzw. zahnärztliche, die Integrität des Menschen berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Die durchgeführte Heilbehandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfüllt damit grundsätzlich den Tatbestand der Körperverletzung. Der Arzt bedarf zu Behandlung deshalb der Einwilligung des Patienten. Ohne Einwilligung ist die Haftun...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Rechtsanwaltsfachangestellte

Rz. 52 Rechtsanwaltsfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei, die i.d.R. eine dreijährige Ausbildung nach dem dualen Ausbildungssystem durchlaufen haben. Bei besonderer schulischer Vorbildung (z.B. Abitur) ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Rz. 53 Die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten ist in der Verordnung über die ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.17.8 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 983 Das Aufsichtsorgan und jedes einzelne seiner Mitglieder sind zum Stillschweigen über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, insbesondere über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, verpflichtet (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. §§ 116, 93 Abs. 1 Satz 3 AktG). Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann außerhalb des Aufsichtsorgans, d. h. auch geg...mehr