Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Hauptberuflich Selbstständige / 3 Versicherung aufgrund der hauptberuflichen Selbstständigkeit

3.1 Rentenversicherung Hauptberuflich Selbstständige sind aufgrund dieser Tätigkeit für sich gesehen grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Zur Rentenversicherung sind allerdings selbstständig Tätige bestimmter Berufsgruppen in die Versicherungspflicht einbezogen. Dies erfolgt allein aufgrund der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit und ist nicht an das Merkmal d...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherung im EU-Ausland

Die obligatorische Anschlussversicherung gilt nur für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen. Eine Vorversicherungszeit muss daher nach wie vor erfüllt werden, wenn die freiwillige Mitgliedschaft für eine Person begründet werden soll, die aus der Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Mitgliedsstaates un...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1.5 Durchführung der Versicherung

Die Versicherung der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Tätigen wird grundsätzlich nach den gleichen Vorschriften durchgeführt, die auch für die versicherungspflichtig Beschäftigten gelten. Menschen mit Behinderungen haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die übrigen Versicherten. Die Arbeitgeberpflichten – insbesondere die Abführung der Be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Muster: Anzeige des Eintritts in die Versicherung gegenüber dem Gläubiger

Rz. 821 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.133: Anzeige des Eintritts in die Versicherung gegenüber dem Gläubiger An _________________________[632] in _________________________ Kapitallebensversicherung Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _______________________...mehr

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Familienversicherung / 7.1 Beginn/Ende der Versicherung

Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Krankenkasse erst zu einem spätere...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.1 Ermittlung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags

Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entspricht zunächst der Höhe des tatsächlich vorliegenden Durchschnitts an Entgeltpunkten aus den Grundrentenbewertungszeiten. Wird nach dieser Verdopplung von Entgeltpunkten die maßgebende Höchstgrenze[1] überschritten, umfasst der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung die Differenz zischen den du...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1.1.2021 eingeführt. Anders als es die Bezeichnung "Grundrente" erwarten lässt, handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen (Grund-)Rentenbetrag oder Sockelbetrag. Vielmehr wird die Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen individuell berechnet. Dies erfolgt, indem zu der...mehr

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Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

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Familienversicherung / 4.2 Versicherungspflicht/freiwillige Versicherung

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht aufgrund eines Versicherungspflichttatbestands nach § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 8, 11 bis 12 SGB V oder nicht freiwillig nach § 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989 versichert sind.[1]mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.3 Ermittlung der Gesamtzuschläge für Grundrentenbewertungszeiten

Der nach dem zweiten Schritt um 12,5 % gekürzte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten ist mit der Anzahl der Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu vervielfältigen, max. mit 420 Kalendermonaten (= 35 Jahre). Praxis-Beispiel Ermittlung der Gesamtzuschläge Eine Versicherte aus Köln hat in ihrem Versicherungsleben insgesamt 45 Jahre mit renten...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.2 Minderung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags

Der im ersten Schritt ermittelte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist in einem zweiten Schritt um 12,5 % zu mindern. Um dieses Ergebnis zu erreichen, wird der Zuschlag mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt. Der Gesetzgeber will mit dieser Minderung erreichen, dass die Renten durch den Grundrentenzuschlag nicht per se a...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.3 Unterdurchschnittliche Entgeltpunkte

Von der Grundrente sollen Versicherte profitieren, die trotz eines langen Versicherungslebens im Durchschnitt nur eine vergleichsweise geringe Entgeltpunkteposition aus ihren Grundrentenbewertungszeiten erworben haben. Es gelten folgende kalendermonatliche Höchstgrenzen: bei 33 Jahren mit Grundrentenzeiten = 0,0334 Entgeltpunkte (0,4008 Entgeltpunkte jährlich), bei 35 Jahren mi...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 2 Grundrentenzuschlag für den Rentenbestand

Auch der Rentenbestand, also Renten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2021 und damit vor Einführung der Grundrente, können von der Grundrente über einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung profitieren. Hinsichtlich der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Berechnung des Grundrentenzuschlags gelten für Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn von 1992...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1 Voraussetzungen für die Grundrente

Damit Versicherte in ihrer Versichertenrente (u. a. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) oder Hinterbliebenenrente über den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung von der Grundrente profitieren können, müssen sie 2 Voraussetzungen erfüllen: Es müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorliegen und der Durchschnitt an Entgeltpunkten aus Grundrentenbewer...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.3 Zuordnung des Grundrentenzuschlags

Der Gesamtzuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist gleichmäßig auf alle Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu verteilen, um so ggf. auch in einen Versorgungsausgleich oder Rentensplitting einbezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kalendermonat mit einer Grundrentenbewertungszeit einen Entgeltpunktewert von über ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.2 Einkommensübermittlung

Die Übermittlung des maßgebenden Einkommens erfolgt über einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung (Abrufverfahren). D.h. die Rentner mit einem Grundrentenzuschlag müssen ihr zu berücksichtigendes Einkommen grundsätzlich nicht melden. Dies gilt nicht für steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (oberhalb des Sparer-Pausc...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1 Grundrentenzuschlag für den Rentenzugang

1.1 Voraussetzungen für die Grundrente Damit Versicherte in ihrer Versichertenrente (u. a. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) oder Hinterbliebenenrente über den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung von der Grundrente profitieren können, müssen sie 2 Voraussetzungen erfüllen: Es müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorliegen und der Durchschnitt ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Die Zuschläge an Entgeltpunkten berechnen sich im Wesentlichen in 3 Schritten: Ermittlung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags, Minderung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags, Ermittlung der Gesamtzuschläge für Grundrentenbewertungszeiten. 1.2.1 Ermittlung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entspri...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.3 Jährliche Einkommensüberprüfung

Besteht Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag, erfolgt eine Einkommensprüfung nicht nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bzw. bei Bestandsrenten erstmals zum 1.1.2021, sondern jährlich fortlaufend zum 1.1 des Folgejahres. Dabei ist das zu berücksichtigende Einkommen anzupassen. Die Rentenversicherungsträger stellen für die Bestimmung des zu berücksichtigenden Einkommens auf ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 4 Auszahlung des Grundrentenzuschlags

Seit Juli 2021 werden Zugangsrenten unter Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags berechnet und entsprechende Bescheide erteilt. Zugangsrenten mit einem Rentenbeginn ab 2021, die vor Juli 2021 noch ohne einen Grundrentenzuschlag berechnet wurden und der Rentenbestand mit einem Rentenbeginn vor 2021 waren aufgrund gesetzlicher Vorgabe von der Rentenversicherung gestaffelt bi...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.2 Grundrentenbewertungszeiten

Grundrentenbewertungszeiten sind alle Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, die einen Entgeltpunktewert von mindestens 0,3000 Entgeltpunkten jährlich (0,025 Entgeltpunkten für den Kalendermonat) aufweisen. Diese "Mindest-Entgeltpunkte" entsprechen einem Verdienst i. H. v. 30 % des sog. rentenrechtlichen Durchschnittsentgelts. Um im Kalenderjahr 0,3000 Entgeltpunkte zu erwerb...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3 Einkommensanrechnung

Auf den Grundrentenzuschlag, also auf den aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten resultierenden Rentenbetrag, ist Einkommen anzurechnen, soweit der maßgebende Freibetrag überschritten wird. Der monatliche Einkommensfreibetrag liegt aktuell für Alleinstehende bei 1.342 EUR und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner bei 2.094 EUR. Wird der jeweilige Einkommensfreibetrag über...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 5 Höhere Grundsicherungsleistungen/Wohngeld

Trotz des Grundrentenzuschlags wird es weiterhin dazu kommen können, dass Rentenbezieher (ergänzend) auf Grundsicherungsleistungen bzw. Wohngeld angewiesen sind. Damit der Grundrentenzuschlag nicht im Rahmen der (vorrangigen) Anrechnung von Einkommen bei diesen Sozialleistungen aufgezehrt wird, werden zum 1.1.2021 Freibeträge im Wohngeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchend...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.1 Maßgebendes Einkommen

Zu berücksichtigen für die Einkommensanrechnung sind 1/12 des zu versteuernden Einkommens[1] des vorvergangenen Kalenderjahres, wie es den Finanzbehörden als Festsetzungsdaten vorliegt. Es wird also nicht das aktuelle Einkommen für die Einkommensanrechnung herangezogen, sondern ein Einkommen mit einem Zeitversatz von 2 Jahren, um auf steuerlich festgesetzte Daten zurückgreif...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.3 Arbeitnehmer aus Abkommensstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus einem anderen Abkommensstaat, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden. Besondere Voraussetzungen Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und der ausländische Arbeitneh...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / Literaturtipps

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 13 Neben den Offenbarungsverpflichtungen nach dem materiellen Recht sind die prozessualen Offenbarungspflichten zu beachten. Aus dem Blickwinkel der Zwangsvollstreckung sind die drei prozessualen Verfahren mit Auskunftspflichten und anschließender Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Schuldner zu unterscheiden. Rz. 14mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 4. Offenbarungsverpflichtung des Schuldners

Rz. 20 Soweit die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird, ist der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung darüber verpflichtet, dass er die Sache nicht besitze und auch nicht wisse, wo die Sache sich befinde. Dem Gläubiger soll damit Kenntnis vom Verbleib der Sache und zuverlässige Kenntnis davon ermöglicht werden, dass der Herau...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach der früheren gesetzlichen Regelung in §§ 807, 899 ff. ZPO a.F. stand die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und die eidesstattliche Versicherung, dass es nach bestem Wissen so vollständig wie möglich abgegeben wurde, am Ende der – zunächst – fruchtlosen Zwangsvollstreckung. Seit dem 1.1.2013 hat der Gläubiger mit dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufkläru...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Terminsdurchführung

Rz. 100 Der Schuldner hat im Termin, der nicht öffentlich stattfindet, grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Er kann sich dabei durch einen Bevollmächtigten begleiten, nicht aber im Hinblick auf die Anwesenheit vertreten lassen. Der Bevollmächtigte bedarf grundsätzlich einer vorzulegenden Vollmacht. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Abwarten der Auskehrung nach Ablauf der Versicherungszeit

Rz. 794 Eine optimale Befriedigung kann erreicht werden, wenn die Kapitallebensversicherung in absehbarer Zeit nach Ablauf von mindestens zwölf Versicherungsjahren fällig wird und die Versicherungsleistung nebst Überschussbeteiligung dann in voller Höhe ausgekehrt wird. Für vor dem 1.1.2005 geschlossene Lebensversicherungen besteht nach Ablauf von zwölf Versicherungsjahren s...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2 Erwerbsminderung/Altersrente

Auch bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen möglich. Die während dieser Zeit entrichteten Beiträge werden jedoch erst beim nachfolgenden Versicherungsfall angerechnet. Ausnahme: Ist vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die besondere Wartezeit von 240 Kalendermonaten zurückgelegt, können die vor ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.2 Gewährung des BAV-Förderbetrags

Gefördert werden nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] geleistete Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR bis maximal 960 EUR im ersten Dienstverhältnis. Barlohnumwandlungen sind nicht begünstigt. Der BAV-Förderbetrag wird als Zuschuss für den Arbeitgeber mit 30 % der Beiträge und Zuwendungen berechnet und beträgt daher zwischen 72 EUR und 288 EUR. Im Erg...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Zahlungsaufforderung und die Terminsbestimmung

Rz. 62 Das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802f Abs. 1 ZPO wird damit eingeleitet, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine letzte Möglichkeit gibt, die Forderungen binnen einer Frist von zwei Wochen zu begleichen bevor die Vermögensauskunft abgenommen wird. Wird die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung nicht vollständig b...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 138 Die Klage nach § 768 ZPO hat keine aufschiebende Wirkung. Da dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel erteilt ist, kann dieser also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Angriffe des Schuldners nach § 768 ZPO betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 139 Will der Schuldner dies verhindern, bedarf er des einstweiligen Rechtsschutzes, den die...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 496 Das Urteil hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich nicht dagegen, dass das Berufungsgericht die Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 836 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB bejaht hatte. Dies war rechtlich auch nicht zu beanstanden. Rz. 497 Jedoch hatte das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob die Beklagte gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII von dieser Haftu...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / IX. Muster: Ergänzung der Muster III. – VI. um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag

Rz. 302 Muster 4.9: Ergänzung der Muster III. – VI. um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag Hinweis: Als Grundmuster sind die Muster III. – VI. zu verwenden. Auf S. 5 ist wie nachfolgend ersichtlich das Modul I zu ergänzen. Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4: ▪ Hinweise zu Modul I (Haftbefehlsantra...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 6 Unfallversicherung

Die meisten Menschen sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Personen, für die in der Unfallversicherung kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, können eine Unfallversicherung: Freiwillige Versicherung beantragen. Zu diesen Personen gehören nach § 6 Abs. 1 SGB VII insbesondere Unternehmer und bestimmte bürgerschaftlich Engagierte. Bei den...mehr

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Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Auskunfts- und Offenbarungspflicht

Rz. 200 Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht entspricht derjenigen des § 402 BGB. Es soll der Gläubiger durch die erteilte Auskunft in die Lage versetzt werden, die gepfändete Forderung bestmöglich gegen den Drittschuldner geltend zu machen. Zu erteile...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXII. Muster: Ergänzung des Musters XXI um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag

Rz. 109 Muster 3.22: Ergänzung des Musters XXI um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag Seite 5, Anlage 1 ZVFV: ▪ Hinweise zu Modul I (Haftbefehlsantrag): [79]mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 178 Der Schutzantrag nach § 765a ZPO hat zunächst keine Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung des Gläubigers, hemmt diese also nicht. Vor einer Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht kann der Gläubiger also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Einwendungen des Schuldners betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 179 Auch hier kann de...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.4 Meldepflichten

Rentenversicherungspflichtige Lehrer und Erzieher sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind die entsprechenden Vordrucke auszufüllen. Diese Verpflichtungen ergeben sich unmittelbar aus § 190a SGB VI. Im w...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr