Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Besonderheiten bei Mietermodernisierung

Rz. 13 Da der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen (BGH, Urteil v. 14.9.2011, VIII ZR 10/11, GE 2012, 57) und die Rechtsprechung nur in Einzelfällen einen solchen Anspruch bejaht, ist eine Vereinbarung darüber...mehr

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§ 12 Verschiedenes / III. Versicherungen des Verwalters

Rz. 56 Der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR ist gem. § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO, § 15 MaBV zwingend. Diese Versicherung sichert den Verwalter für den Fall ab, "dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit – von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Gebäudeversicherung

Rz. 46 Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehören die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.[71] Als derartige "Neuwertversicherung" ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung üblich und sinnvoll, die außer Feuer (inkl. Blitzschlag) auch sonstige sog...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

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§ 11 Der Verwaltungsbeirat / C. Organisation, Entschädigung, Haftung

Rz. 18 Besteht der Verwaltungsbeirat aus mehreren Mitgliedern, ist gem. § 29 Abs. 1 S. 2 WEG ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Das Gesetz lässt offen, wer den Beiratsmitgliedern ihre Funktionen zuweist. Es kann bereits bei der Wahl festgelegt werden, wer Vorsitzender, Stellvertreter oder "einfaches Beiratsmitglied" soll. Zulässig und üblich ist es aber, d...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft

Rz. 133 Ein Wohnungseigentümer kann es nicht verhindern, wenn seine Gemeinschaft sich mit einer unzureichenden, insbesondere unschlüssigen Jahresabrechnung begnügt und diese beschließt, obwohl womöglich zudem der Vermögensbericht fehlt. Rechtsschutz durch Anfechtung kann er kaum erlangen (→ § 8 Rdn 122). Aber der einzelne kann die Gemeinschaft zu einer ordnungsmäßigen Verwal...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / 1. Titel

Rz. 61 Die Zwangsversteigerung erfordert einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Vergleich usw.). Bis zur WEG-Reform 2020 mussten die titulierten, in Rangklasse 2 fallenden Ansprüche eine Wertgrenze (3 % des Einheitswerts) übersteigen; diese Untergrenze besteht nicht mehr. Die Gemeinschaft kann also auch wegen (beliebig) geringer Forderungen die Zwangsve...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / I. Grundlagen und Muster

Rz. 145 Für die Ausgaben der Gemeinschaft und den Aufbau der Erhaltungsrücklage wird laufend Geld benötigt, das die Miteigentümer als Vorschüsse zur Verfügung stellen müssen. Der Finanzbedarf wird gem. § 28 Abs. 1 S. 2 WEG durch den (Gesamt-)Wirtschaftsplan ermittelt, den der Verwalter einmal im Jahr jeweils für ein Kalenderjahr aufstellen muss und über den Beschluss gefasst...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Rechnungslegung

Rz. 204 Der ausgeschiedene Verwalter ist aber §§ 675, 666 BGB i.V.m. § 259 BGB zur Rechnungslegung verpflichtet.[300] Scheidet er am Jahresende aus, schuldet er die Rechnungslegung für das (ganze) Vorjahr (sowie ggf. noch für vorangegangene Jahre). Die WEG-Jahresabrechnung hingegen muss, wenn der Verwalterwechsel mit dem Jahreswechsel zusammenfällt, der neue Verwalter erstel...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Verteilung der Einnahmen des Zwangsverwalters

Rz. 45 Die (Miet-)Einnahmen hat der Zwangsverwalter gem. §§ 155 Abs. 1, 156 ZVG nach einer bestimmten Reihenfolge zu verteilen. Vorweg, d.h. in eigener Kompetenz und ohne Aufstellung eines Teilungsplans ("Rangklasse 0"), muss er allerdings die Verwaltungsausgaben und die Verfahrenskosten "bestreiten" (also bezahlen). Dazu gehören:mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 3. Allgemeine Anforderungen

Rz. 13 Obwohl die gesetzliche Grundlage (§ 28 Abs. 2 WEG) dürftig ist, stellt die Rspr. detailreich ausdifferenzierte Anforderungen an die Gestaltung der Jahresabrechnung, die nachfolgend dargestellt werden. Von diesen Vorgaben darf durch Mehrheitsbeschluss nicht abgewichen werden, was mit dem ansonsten hochgehaltenen Grundsatz der Selbstverwaltung schwer zu vereinbaren ist....mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 10 Der Verwalter / e) Sonstige Einzelfälle

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 6. Immobilienerwerb

Rz. 23 Der Erwerb einer Immobilie stellt eine Verwaltungsmaßnahme dar. Es besteht die dafür erforderliche Beschlusskompetenz (obwohl damit nicht das vorhandene Gemeinschaftseigentum verwaltet, sondern neues Verbandseigentum angeschafft wird). Das gilt nicht nur für den Erwerb von Sondereigentum im eigenen Objekt – sei es rechtsgeschäftlich, sei es im Wege der Zwangsversteige...mehr

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§ 10 Der Verwalter / III. Die Entlastung

Rz. 333 Die Tagesordnungspunkte "Entlastung des Verwalters und des Verwaltungsbeirates" sind auf Eigentümerversammlungen allgemein üblich, so dass darüber meistens routinemäßig Beschluss gefasst wird. Dies geschieht aber meistens aus Rechtsunkenntnis aufseiten der Wohnungseigentümer. Zum einen ist wenig bekannt, dass die Erteilung der Entlastung im Wohnungseigentumsgesetz (a...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 2. Erstbezug und Entstehung der werdenden Gemeinschaft

Rz. 18 Die Ein-Personen-Gemeinschaft ("Alleinherrschaft" des Bauträgers) endet mit der Übergabe der ersten Wohnung an einen Käufer, wie sich aus § 8 Abs. 3 WEG ergibt: "Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den ande...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Der Gestattungsbeschluss

Rz. 82 Wie sich aus § 20 Abs. 3 WEG ergibt, bedürfen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Eigentümer stets eines Gestattungsbeschlusses. Das gilt auch dann, wenn die bauliche Veränderung unbedeutend erscheint und niemanden stört ("über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt"); in diesem Fall besteht aber ei...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Allgemeines

Rz. 35 Gem. § 18 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer[70] von der Gemeinschaft eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums verlangen. Weil Verwaltung und Benutzung gem. § 19 Abs. 1 WEG durch Beschluss geregelt werden, folgt aus § 18 Abs. 2 WEG ein Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung, der erforderlichenfall...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Zeitraum vor dem Erstbezug: Die Ein-Personen-Gemeinschaft

Rz. 12 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden: "Gemeinschaft" oder "WEG" genannt) entsteht gem. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Im Normalfall (Entstehung durch Teilungserklärung) handelt es sich zunächst um eine Ein-Personen-Gemeinschaft mit dem Bauträger als einzigem Mitglied. Mit dieser Regelung vollzog die WEG-Reform 2020 einen f...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 139 Die meisten Verwalterverträge unterscheiden zwischen Grund- und Zusatzleistungen, was neuerdings auch als Baukastensystem bezeichnet wird. Die Vergütung wird dementsprechend differenziert geregelt: Für die Grundleistungen gilt eine Grundvergütung, für die Zusatzleistungen eine Sondervergütung. Diese Preisgestaltung entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wie der BGH i...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Die Konsequenzen unbefugter Vertragsabschlüsse und Geldausgaben

Rz. 282 Es kommt immer wieder vor, dass ein Verwalter unter Überschreitung seiner Befugnisse Aufträge für die Gemeinschaft erteilt und bezahlt.[399] Manchmal stellt sich auch bei der Durchführung einer Maßnahme heraus, dass der beschlossene Umfang nicht ausreichte; der Verwalter beauftragt erforderliche Folgemaßnahmen, ohne die Erweiterung vorher beschließen zu lassen.[400] ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / II. Die Vereinbarung separater Verwaltung und Kostentragung; Untergemeinschaften

Rz. 90 Die meisten Gemeinschaftsordnungen sehen eine getrennte Verwaltung und Abrechnung der einzelnen Häuser der Mehrhausanlage vor, wodurch mehr oder weniger verselbstständigte Untergemeinschaften entstehen.[121] Eine typische Regelung lautet so: Rz. 91 Beispiel: Regelung zur separaten Verwaltung in einer Mehrhausanlage Die Häuser Heinestraße 12 und Heinestraße 14 sollen so...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO in Verb. mit § 11 RPflG zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet … II. Der Rechtspfleger hat die vom Kläger in Ansatz gebrachten Privatsachverständigenkosten zu Recht festgesetzt. Die hiergegen erhobenen Einwendungen der Beklagten geben zu einer abweichenden Bewertung keinen Anlass. Aufgrund des vom Landgericht Bonn am 3.9...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / Leitsatz

1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag im Rechtsstreit oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, ist die Einholung eines Privatgutachtens notwendig und sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig. 2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung ...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 3 Der Praxistipp

Defizite im elektronischen Rechtsverkehr Die Transformation des elektronischen Rechtsverkehrs dauert an und zeigt die Schwächen des Gesamtsystems auf:mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 1 Der Fall

GV ist mit der Versicherung der Vollmacht nicht zufrieden Unter dem 27.9.2021 erteilte die Gläubigervertreterin, ein Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher (GV) einen Vollstreckungsauftrag. In dem Formular versicherte sie die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 753a ZPO. Die Gerichtsvollzieherin verlangte darauf die Übersendung einer Geldempfangsvollmacht. Hiergegen wen...mehr

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AGS 07/2022, Mitwirkung im ... / I. Sachverhalt

Der beklagte Rechtsanwalt wird von der Rechtsschutzversicherung seines ehemaligen Mandanten auf Rückzahlung eines Teilbetrages i.H.v. 190,40 EUR (Nr. 5115 VV zzgl. anteiliger Umsatzsteuer) aus einem von der Versicherung geleisteten Vorschuss aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1. BGB. in Anspruch genommen. Die Klage hatte keinen Erfolg.mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / II. Die Lösung

Die Frage: Wie viele Angelegenheiten liegen vor? Die Frage beantwortet sich danach, wie viele Angelegenheiten in der Zwangsvollstreckung vorliegen. Für jede Angelegenheit fällt einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG an. Für die Zwangsvollstreckung leistet § 18 RVG die Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten. Mit dem aufgezeigten Fall musste sich die Rechtsprechung s...mehr

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zfs 07/2022, Mandatsabhängi... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche wegen Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag. Der Kl. wurde als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem Auto schwer verletzt. Der Bekl. zu 2). vertrat den Kl. bei der Abwicklung der Unfallschäden. Der Kl. war Inhaber einer Unfallversicherung bei der X-Versicherung, diese Gesellschaft war auch Haftpflichtversicherer des Unfallg...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / I. Sachverhalt

In dem im Jahre 2009 beim SG Halle (Saale) eingeleiteten Sozialgerichtsprozess ging es um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Für dieses Klageverfahren hat das SG dem Kläger durch Beschl. v. 25.11.2009 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Der Rechtsstreit endete am 8.11.2012 im Termin zur mündlichen Verhandlung durch...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung klar und pragmatisch Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend begründet, sondern sie überzeugt auch in der Sache. Das Verständnis, dass das AG an den Tag gelegt hat, entspricht dem Verständnis des BMJ, wie es dem Herausgeber dieser Zeitschrift am 1.12.2021 mitgeteilt wurde. Dies spricht dafür, dass der Gesetzgeber auch die von dem AG jetzt ausgesprochene ...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Gläubigerin ist erfolgreich Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Anforderung einer Geldempfangsvollmacht ist durch die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung entbehrlich. Die Bevollmächtigte ist damit nicht verpflichtet, in dem vorliegenden Verfahren eine Geldempfangsvollmacht im Original einzureichen. GVGA berücksichtigt die Gesetzesänderun...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Das OLG Köln hat seiner Entscheidung die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten zugrunde gelegt. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass es um die Berechnung des Rückzahlungsbetrags aus einer Lebensversicherung nach einem von dem Versicherungsnehmer erklärten Widerruf gem. § 5a VVG i.d.F.v. 2.12.2004 ging. Die Berech...mehr

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AGS 07/2022, Einklagen vorgerichtlicher Kosten - über den Unsinn, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen

Immer wieder stößt man auf die irrige Auffassung, es sei günstiger, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr als Schadensersatz mit einzuklagen. Selbst viele Rechtsschutzversicherer geben diese Empfehlung, so z.B. die Provinzial Versicherung/ÖRAG. Dort heißt es: Zitat "Vorgerichtliche Kosten sind, soweit hierauf vom Gegner keine Zahlung geleistet wurde und ein materie...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Person des eingesetzten Arbeitnehmers

Rz. 26 Mit Blick auf die Würdigung des Dienstleistungsvertrages ist zu beachten, dass sich ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarter Dienst- oder Werkvertrag regelmäßig dadurch auszeichnet, dass es dem Dienstleister überlassen bleibt, welchen seiner Arbeitnehmer und wie viele Personen er zur Vertragserfüllung einsetzt. Dies gilt jedenfalls bei einfachen, insbe...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.2 Einführung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 483 Führt jemand gewerbsmäßig als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durch oder bereitet er diese vor und verwendet er dazu Vermögenswerte von Erwerbern, ist er als Bauträger ein Gewerbetreibender i. S. d. Gewerbeordnung und bedarf gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO einer Erlaubnis. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber ist für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Nachweis des Anfangsvermögens

Rz. 28 Als problematisch erweist es sich in der Praxis, wenn keinerlei Nachweise über die Höhe bzw. den Umfang des jeweiligen Anfangsvermögens vorhanden sind. Steuerlich kann nämlich nicht auf die gesetzliche Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB verwiesen werden, wonach im Zweifel kein Anfangsvermögen vorhanden war.[1] Rz. 29 Für den überlebenden Ehegatten nachteilig ist, dass ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei u. a. die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 8 Eintritt in Verträge

Rz. 593 In der Regel werden vom Bauträger eine ganze Reihe "gemeinschaftsbezogener" Verträge geschlossen, vor allem, aber nicht nur solche mit Versorgungsunternehmen für die Versorgung der Anlage mit Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme, ferner mit Versicherungen wegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht, Verträge wegen des Leasings oder der Wartung von Heizkost...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (d) Versicherungen

Rz. 60 Das selbst genutzte Wohneigentum ist meist über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. So besteht die Gefahr, dass diese mit dem Tod des Erblassers erlischt. Bei fremd genutzten Grundstücken übernimmt eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung die Kosten für Personen- und Sachschäden, die durch schuldhaftes Verursachen eines Schadens entstehen. In beiden Fälle...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Erste Maßnahmen

Rz. 30 Grob strukturiert können folgende, regelmäßig erforderliche Maßnahmen unterschieden werden: Rz. 31 1. Inbesitznahme der Wohnung/des Hauses Rz. 32 2. Kont...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 25 Nach §§ 354, 352 FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr