Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7 Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung

7.1 Rechtsfolgen der Verweigerung Rz. 72 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, die bestandskräftige Aufforderung zur Vermögensauskunft zu erfüllen. Die Verweigerung der Pflichterfüllung ist rechtswidrig.[1] Die Finanzbehörde ist allerdings nach § 284 Abs. 8 AO nicht befugt, die Pflichterfüllung durch Anwendung von Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO zu erzwingen.[2] Sie h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.2 Verhandlungstermin

Rz. 57 Im Verhandlungstermin zur Abnahme der Vermögensauskunft muss der Verhandlungsleiter das vom Vollstreckungsschuldner vorgelegte Vermögensverzeichnis durchsprechen. Stellt er aufgrund seiner Kenntnisse aus dem Besteuerungs- oder Vollstreckungsverfahren Fehler oder Lücken fest, so hat er auf eine Berichtigung bzw. Ergänzung hinzuwirken.[1] Die Vollstreckungsbehörde erste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.6 Durchführung der Haft

Rz. 89 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO gilt für eine Haftunterbrechung bei Abgeordneten § 802h ZPO i. V. m. Art. 46 Abs. 2 GG, für eine Haftverschonung aus Gesundheitsgründen § 802h Abs. 2 ZPO. Die Haftdauer darf nach § 802j Abs. 1 ZPO sechs Monate nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Vollstreckungsschuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen. Nach Abgabe d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.3 Überblick über den Inhalt der Norm

Rz. 7 In seiner aktuellen Gesetzesfassung hat der § 284 AO insgesamt 11 Absätze, die zusammengefasst den folgenden Inhalt aufweisen: Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde[1], Angabepflicht von Geburtsdatum, Geburtsnamen und Geburtsort[2], zusätzliche Angabepflichten für juristische Personen und Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Die Finanzbehörde ist nach § 249 Abs. 1 AO befugt, Ansprüche, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, selbst zu vollstrecken und hierbei zur Vorbereitung nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (s. Rz. 98ff.) zu ermitteln. Der Inhalt dieses Ermittlungsrechts der Finanzbehörde bestimmt sich auch im Vollstreckungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.2 Ausschlussfrist

Rz. 12 Nach § 284 Abs. 4 S. 1 AO besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Vermögensauskunft nur dann, wenn anzunehmen ist, dass sich in den Vermögensverhältnisses des Vollstreckungsschuldners wesentliche Änderungen ergeben haben.[1] Der Wortlaut dieser Bestimmung wurde durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3 Entscheidung des Amtsgerichts

7.3.1 Prüfungskompetenz Rz. 80 Die Entscheidung über die Haftanordnung trifft das Amtsgericht, dessen Einschaltung wegen Art. 104 Abs. 2 GG erforderlich ist, da eine Inhaftierung nur durch den Richter angeordnet werden kann.[1] Das Gericht hat hierbei die formelle Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens sowie das Vorliegen eines Haftgrunds zu prüfen. Haftgrund ist nach § 284 Abs. 8 S...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / III. Rechtsstaatsprinzip

Rz. 25 Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 GG sichert den Beteiligten ein faires Verfahren. Dieses Grundrecht stellt sicher, dass Beteiligte weder mit Verfahrenstricks arbeiten noch die Unwissenheit einzelner Beteiligter durch formale Positionen geschickt ausgenutzt wird. Rz. 26 Beispiel Der Schuldner war zunächst im Versteigerungstermin persönlich anwesend. Kurz nach Eröffn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 9 Abweichungen zwischen alter und neuer Rechtslage

Rz. 98 Durch die seit dem 1.1.2013 geltende Rechtslage haben sich einige Änderungen ergeben, die sich nicht allein auf die neue Terminologie beschränken. An wesentlichen Unterschieden sind insbesondere zu nennen: Entgegen der bisherigen Rechtslage ist nunmehr kein Vollstreckungsversuch mehr erforderlich, damit die Verwaltung eine Vermögensauskunft in die Wege leiten kann; im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2 Ersuchen auf Haftanordnung

7.2.1 Zuständigkeit Rz. 75 Nach § 284 Abs. 8 AO ersucht die Finanzbehörde das Amtsgericht um Anordnung der Erzwingungshaft.[1] Zuständig für dieses "Haftersuchen" ist nach § 899 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[2] 7.2.2 Form Rz. 76 Für das Haftersuchen nach § 284...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.1 Zuständigkeit

Rz. 75 Nach § 284 Abs. 8 AO ersucht die Finanzbehörde das Amtsgericht um Anordnung der Erzwingungshaft.[1] Zuständig für dieses "Haftersuchen" ist nach § 899 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Rechtsnatur der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 29 Die Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung im Termin ist ein einheitlicher selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren, auf den die allgemeinen Regelungen der §§ 118ff. AO Anwendung finden. Die Aufforderung ist eine die Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechende Vollstreckungsmaßn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.4 Rechtsschutz gegen das Haftersuchen

Rz. 78 Gegen das Haftersuchen der Finanzbehörde ist, wenn man diesem mit der h. M. die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts beimisst (s. Rz. 77), der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO gegeben.[1] Vorläufiger Rechtsschutz kann insoweit durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO erlangt werden.[2] Im Rechtsschutzverfahren ist zu prüfen, ob der Vollstreck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.2 Form

Rz. 76 Für das Haftersuchen nach § 284 Abs. 8 S. 1 AO wird man die Schriftform als erforderlich anzusehen haben; die entsprechende Regelung des zivilprozessualen Vollstreckungsrechts in § 802g ZPO sieht dies zwar nicht ausdrücklich vor, man wird es aber wohl aus dem Normzweck zu schließen haben.[1] Dem Haftersuchen sind die Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.6.2 Fristwahrungsfiktion (§ 52a Abs. 6 S. 2 FGO)

Rz. 78 § 52a Abs. 6 S. 2 FGO fingiert die Fristwahrung, falls der Absender das Dokument unverzüglich nach dem Hinweis des Gerichts in bearbeitbarer Form nachreicht und glaubhaft macht, dass das nachgereichte Dokument mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt.[1] Der Absender hat danach unverzüglich ein bearbeitbares elektronisches Dokument nachzureichen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.1 Prüfungskompetenz

Rz. 80 Die Entscheidung über die Haftanordnung trifft das Amtsgericht, dessen Einschaltung wegen Art. 104 Abs. 2 GG erforderlich ist, da eine Inhaftierung nur durch den Richter angeordnet werden kann.[1] Das Gericht hat hierbei die formelle Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens sowie das Vorliegen eines Haftgrunds zu prüfen. Haftgrund ist nach § 284 Abs. 8 S. 1 AO die Verweigerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.5 Verhaftung

Rz. 85 Der Vollzug des Haftbefehls obliegt der Finanzbehörde. Zur Vorbereitung der Verhaftung eines flüchtigen Vollstreckungsschuldners, der sich im Ausland aufhält, kann die Finanzbehörde ein Verfahren zum Entzug oder zur Versagung des Reisepasses[1] initiieren.[2] Rz. 86 Die Finanzbehörde kann allerdings die Verhaftung nicht mit ihren eigenen Vollstreckungsorganen durchführ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.3 Berichtigungspflicht

Rz. 26 Der Vollstreckungsschuldner ist zur Ergänzung bzw. Richtigstellung seiner Angaben verpflichtet, wenn sich nach Vorlage der Vermögensauskunft die Vermögenslage ändert oder er die Unrichtigkeit der Angaben erkennt.[1] Ergänzt oder berichtigt der Vollstreckungsschuldner vor Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung das der Finanzbehörde bereits vorgelegte Vermögensverzeic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.3 Rechtsschutz gegen die Gerichtsentscheidung

Rz. 83 Die Anordnung der Haft ist nach § 793 Abs. 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Gegen die Beschwerdeentscheidung findet nach § 793 Abs. 2 ZPO die sofortige weitere Beschwerde statt. Gegen die Ablehnung der Haftanordnung ist gem. § 284 Abs. 8 S. 7 AO die sofortige Beschwerde nach den §§ 567–577 ZPO gegeben. Gegen die Beschwerdeentscheidung ist gem. § 574 ZPO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.3 Rechtsnatur

Rz. 77 Das "Haftersuchen" der Finanzbehörde, d. h. das "Ersuchen" auf Anordnung der Erzwingungshaft gegen den Vollstreckungsschuldner, wird in der Literatur als behördeninterner Antrag auf Amtshilfe zu sehen.[1] Die Rspr. und die überwiegende Meinung in der Literatur qualifizieren ihn jedoch als einen rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt.[2] Das Haftersuchen wird mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.1 Rechtsfolgen der Verweigerung

Rz. 72 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, die bestandskräftige Aufforderung zur Vermögensauskunft zu erfüllen. Die Verweigerung der Pflichterfüllung ist rechtswidrig.[1] Die Finanzbehörde ist allerdings nach § 284 Abs. 8 AO nicht befugt, die Pflichterfüllung durch Anwendung von Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO zu erzwingen.[2] Sie hat nur die Möglichkeit, das Amtsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.2 Haftanordnung

Rz. 82 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO i. V. m. § 802g ZPO [1] erlässt das Gericht bei Anordnung der Haft einen Haftbefehl, in dem der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.4 Ausschluss der Haftanordnung

Rz. 84 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO i. V. m. § 802h ZPO ist die Haft gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages grundsätzlich nicht statthaft bzw. nur mit Genehmigung des Bundestages.[1] Gemäß § 802j ZPO kann nach Vollzug einer Erzwingungshaft von sechs Monaten binnen der letzten zwei Jahre eine neue Haft gegen diesen Vollstreckungsschuldner nur angeordnet werden, wenn glaubh...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / II. Scheingebote

Rz. 66 Gebote, die in der Absicht abgegeben werden, im Fall des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen und zu können, sind als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.[95] Ein Beispiel hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt der Entscheidung des BGH 19.7.2018:[96] Hier wurde – wieder einmal – mit unfairen und unzulässigen Mitteln versucht, im Versteigerungstermin Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsanor...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Grundsätze

In den Zeilen 27 bis 31 (s. Abb. unten) sind die Kapitalerträge gesondert anzugeben, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Sparer-Pauschbetrag: Zu beachten bleibt, dass in Fällen der Zwischenschaltung vermögensverwaltender Gesellschaften der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um den Sparer-Pauschbetrag vermindert werden darf, auch wenn es sich um (fiktive) Kapital...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Finanzbehörden

Rz. 16 Der Begriff der Finanzbehörde ist § 6 Abs. 2 AO definiert. Der Begriff wird insoweit als Oberbegriff zu verstehen. Zu den Finanzbehörden gehören im Einzelnen somit das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (Finanzminister und -senatoren); die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Bundeszentralamtes für ...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / D. Ranggrundsatz

Rz. 36 In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in neun Rangklassen unterteilt, § 10 Abs. 1 ZVG. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichts zu entnehmen, § 109 ZVG, und hinter alle Ansprüche fallen d...mehr

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FF 04/2022, Anwaltliche Versicherung des rechtzeitigen Einwurfs der Rechtsmittelbegründung in den Postkasten

FamFG § 113 Abs. 1 § 117 Abs. 1 S. 4, Abs. 5; ZPO § 233 § 236 § 294 Leitsatz Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 61...mehr

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FF 04/2022, Anwaltliche Ver... / Leitsatz

Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 619 und v. 18.12.2019 – XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618). BGH, Beschl. v. 26.1....mehr

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FF 04/2022, Anwaltliche Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren geschiedenen Ehemann, mit der Behauptung, er habe sie während der Ehezeit im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung verletzt, auf Schmerzensgeld und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch. [2] Das von der Antragstellerin ursprünglich angerufene Landgericht hat den beschrittenen Rechtsweg für unzu...mehr

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zfs 04/2022, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

Zitat 1. Dem Kl. steht gegen den Bekl. aus dem Vollkaskoversicherungsvertrag ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages i.H.v. 13.600,00 EUR zu. a) Das Gericht ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme mit der nach § 286 ZPO erforderlichen Gewissheit davon überzeugt, dass das klägerseits behauptete Unfallereignis am … auf der Autobahn … stattgefunden hat. (wird ausgeführt) b)...mehr

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FoVo 04/2022, Herausgabe ei... / II. Die Lösung

Einschlägig: Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie ihm nach § 883 Abs. 1 ZPO von dem Gerichtsvollzieher wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben. Die Voraussetzungen erschöpfen sich darin, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Arbeitnehmerdarlehen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG )

Rn. 90 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG umfasst die Begründung oder den Erwerb von Darlehensforderungen des ArbN gegen den ArbG. Erforderlich ist die Sicherung der Ansprüche des ArbN aus dem Darlehensvertrag durch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine privatrechtliche Versicherung durch ein Versicherungsunternehmen auf Kosten des ArbG. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versicherungsleistung

Versicherungsleistungen können als nachträgliche Einnahme aus VuV in Betracht kommen. Zwar ersetzen sie grds nur Werte auf Vermögensebene. Ist der Schaden aber vorher bereits steuerlich als WK wirksam gewesen, sind die Leistungen der Versicherung aber als Einnahmen zu erfassen. So sind sie Einnahmen iSd § 21 EStG, soweit sie den in Form von AfaA als WK berücksichtigten Wertv...mehr

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zfs 04/2022, Keine grobe Fa... / 1 Aus den Gründen:

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass das streitgegenständliche Fahrzeug am 21.9.2019 entwendet wurde. Der Kl. kann nicht den Vollbeweis eines Diebstahls führen. Einem VN werden aber im Entwendungsfall Darlegungs- und Beweiserleichterungen eingeräumt, die darauf beruhen, dass ihm in der Regel keine Zeugen für den Nachweis der eigentl...mehr

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zfs 04/2022, Leistungsfreih... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … 2. Der Feststellungsanspruch hinsichtlich der Zahlung des Neuwertes ist unbegründet … Dem Kl. steht wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung kein Anspruch auf Zahlung des Neuwertes aus dem Versicherungsvertrag der Partei zu. a) Zu Recht und aus zutreffenden Gründen hat das LG festgestellt, dass die Versicherungsbedingungen der Bekl., die AVBG 99, Vertragsbestandt...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Aussetzun... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die vollständige Zahlung einer an die Beklagte ausgekehrten Versicherungsleistung. Der Kläger behauptet, alleiniger Erbe seiner am 19.12.2020 verstorbenen … zu sein. Die Erblasserin schloss vor ihrem Tod eine Sterbegeldversicherung zugunsten der Beklagten ab. Die Versicherungssumme wurde nach dem Versterben von … in Höhe von 20.575,37 EUR an die Beklagte ...mehr

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zfs 04/2022, Abschließende ... / 2 Aus den Gründen: …

Zitat [8] II. Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus der Betriebsschließungsversicherung zu. Rechtsfehlerfrei hat das BG angenommen, dass das Coronavirus nicht von § 2 Nr. 2 ZBSV 08 erfasst wird … [Keine ausschließliche Absicherung intrinsicher Gefahren] [10] 2. Entgegen der Auffassung des BG setzt der Eintritt des Versicherungsfalles al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 121 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wie allgemein so gilt auch bei einer Nießbrauchbestellung, dass die Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand der Einkunftsart VuV verwirklicht (BFH BStBl II 1991, 809). Es kommt somit darauf an, wer im Außenverhältnis Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters bzw Verpächters ist. Im Einzelnen s hierzu den Nießbrauche...mehr

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zfs 04/2022, Das Rehabilitationsmanagement aus Sicht des Geschädigtenvertreters

Neulich erreichte mich der Anruf eines Case-Managers eines von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht anerkannten Rehabilitationsdienstes. Er stellte sich am Telefon vor und bevor ich überhaupt etwas sagen konnte, begann er zunächst einmal, mir sein Unternehmen vorzustellen und mitzuteilen, was seine Aufgaben sind und erklärte mir die Vorzüge des Rehabilitationsmanagements. Na...mehr

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ZErb 04/2022, Schmid, Steuerfallen im Erbbrecht

2. Auflage 2022 352 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-119-3 Vererben und flankierend vorbereitende und vorweggenommene Erbregelungen sind schon für sich eine (fachliche und menschliche) Herausforderung. Es gilt für – ggf. in weiter Zukunft liegende – Verhältnisse Anordnungen zu treffen bzw. diese Anordnungen in gewissen Abständen an veränderte Verhältnisse anzupassen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.3 Begründung der Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann von jedem Beschäftigten begründet werden, der in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht, der Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung ist. Da die Versicherung in der Zusatzversorgung eine betriebliche Altersversorgung ist, kann die freiwillige Versicherung nur abgeschlossen werden, wenn und solange ein Arbeitsverhältnis...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.2 Beitragsfreie Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann vom Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Ende eines Monats beitragsfrei gestellt werden. Die Versicherung wird damit nicht beendet, sondern besteht weiterhin fort. Der Versicherungsnehmer muss jedoch keine Beiträge mehr zahlen. Während der Beitragsfreistellung nehmen die bisher erworbenen Versorgungspunkte weiterhin an der etw...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.5 Fortsetzung der Versicherung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Scheidet der Versicherte aus dem Arbeitsverhältnis aus und endet damit die Pflichtversicherung, so kann er – auch wenn kein neues Arbeitsverhältnis im öffentlichen oder kirchlichen Dienst begründet wird – die Versicherung fortsetzen. Die Fortsetzung der freiwilligen Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden gegenüber der Kasse erklärt werden. Hinweis Der ...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.13 Fortführung der Versicherung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann der Versicherte die freiwillige Versicherung fortführen. Er muss dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei der Kasse beantragen. Allerdings ist dann eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, wenn der Versicherte nicht wieder zu einem Arbeitgeber gewechselt ist, der Mitglied derselben Zusatzversorgungskasse i...mehr