Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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AGS 06/2022, Notwendigkeit ... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie bereits das LG Osnabrück ist nun auch das OLG Oldenburg der Ansicht, wonach nicht grds. auf das Original eines Berechtigungsscheines bestanden werden kann, sofern der Vergütungsantrag in der Beratungshilfe elektronisch eingereicht werde. Ebenfalls dieser Ansicht war zuvor das OLG Saarbrücken (NJW-RR 2020, 444). Es zeichnet sich also eine Verfestigung obergerichtlicher Rs...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags auch dann, wenn der klagende Versicherungsnehmer ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.4 Einzelfälle des bedingten Erwerbs

Rz. 60 Der bedingte Erwerb ist ein Rechtsgeschäft unter der Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht (vgl. § 158 BGB). Für aufschiebend bedingte Erwerbsgegenstände und Erwerbe gilt im Einzelnen Folgendes: Gewinnansprüche aus GmbH-Anteilen und Dividendenansprüche aus Aktien fallen nicht unter § 9 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2 Anzeigepflichtige Vorgänge

Rz. 42 Versicherungsunternehmen haben Versicherungssummen und Leibrenten, die einem anderen als dem Versicherungsnehmer ausbezahlt werden, anzuzeigen (zur Behandlung von Lebensversicherungen im Erb- und Steuerrecht s. Leitzen, RNotZ 2009, 129). Dies können z. B. Sterbegeld-, Aussteuer- oder ähnliche Versicherungsleistungen sein. Ist das Verwandtschaftsverhältnis des Versiche...mehr

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zfs 06/2022, TAGUNG

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht – kostenfrei Online, 29. Juni 2022 (1,0 Std. – kein FAO) Crashkurs Verkehrsrecht – für (Wieder-)Einsteiger Königstein im Taunus, 22./23. August 2022 (13,00 Std. – kein FAO) Onlineseminare Onlineseminar – Fahrverbot in Bußgeldsachen Online, 29. Juni 2022 (2,5 Std. FAO) Die Verkehrsanwältin – Onlineseminar von Frau zu Frau – Teil 1 – Ver...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Köln hat seiner Entscheidung die Grundsätze der Rspr. zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten zugrunde gelegt. Die Berechnung des Abrechnungssaldos aus einem widerrufenen Versicherungsvertrag, insbesondere aus einem Lebensversicherungsvertrag, ist einem "normalen" Versicherungsnehmer ohne besondere Fachkenntnisse nicht möglich, weil dabei auch Positionen w...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 37 Hauptbetroffene sind inländische Versicherungsunternehmen (schwierige Abgrenzungsfragen ergeben sich bei grenzüberschreitenden Online-Versicherungen), die ihr Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben und daher der Bundesaufsicht für das Versicherungswesen unterliegen. § 3 Abs. 1 ErbStDV benennt den ebenfalls von der Anzeigepflicht betroffenen Pe...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / A. Einleitung

Während die fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens im allgemeinen Schadensrecht trotz der Anerkennung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung seit jeher umstritten ist und auch in letzter Zeit wieder in Frage gestellt wird,[1] ist die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung des Kaskoschadens nicht so geläufig, aber im Grundsatz unumstritten.[2] Für die Art und den Umfang de...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / B. Rechtsgrundlagen

Im Jahr 2008 reformierten VVG[7] finden sich nur noch wenige Vorschriften zur Bestimmung des Sachschadens (z.B. §§ 85, 88, 93 VVG). So kann der VN nach § 93 S. 1 VVG eine im Vertrag vereinbarte Zahlung über den Versicherungswert (§ 88 VVG) hinaus erst verlangen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung verwirklicht oder zumindest gesichert ist (Wiederherstellungskla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.2 Schenkung im Valutaverhältnis, insbesondere Versicherungsverträge

Rz. 497 Typischer Fall einer Zuwendung im Valutaverhältnis ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages (Kapitallebensversicherung/Rentenversicherung) aus dem ein Dritter begünstigt ist (Rn. 493, Beispiel 1). Sofern der Tod des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall auslöst, ist zu beachten, dass keine Schenkung i. S. d. § 7 ErbStG, sondern ein Erwerb von Todes wegen g...mehr

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Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts

Leitsatz 1. Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber – z.B. nach § 3 EStG – steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden ...mehr

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zfs 06/2022, Notwendige Rep... / 2 Aus den Gründen:

Im Ergebnis zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass die Bekl. dem Grunde nach verpflichtet ist, die unstreitig erfolgte Beschädigung der durch die von der Firma (X) im Zuge der Beseitigung des Wasserschadens beigetretenen Schäden an der Ummantelung der Rohre der Fußbodenheizung im Wohnhaus des Kl. zu regulieren. Der Anspruch folgt aus dem zwischen den Parteien unstreitig...mehr

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zfs 06/2022, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen den Bekl. Anspruch auf Zahlung der bedingungsmäßigen monatlichen Unfallrente gemäß §§ 1 S. 1, 178 Abs. 1 VVG. Entgegen der Auffassung des LG durfte die Klage nicht wegen der fehlenden ärztlichen Feststellung eines Dauerschadens binnen der vereinbarten 15-Monatsfrist (Ziff. 2.1.1.1 AUB 2005) abgewiesen werden. Dem Bekl. ist es gemäß § 242 BGB nach den konkre...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Ausgewählte Rechtsprechung: FG Münster vom 02.03.1977, EFG 1977, 489; BFH vom 08.02.1961, BStBl. III 1961, 135. Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall t...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§§ 171 ff. VAG) betreiben die Versicherungen ihrer Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, d. h. auf mitgliedschaftlicher Basis. Beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird ein Gründungsstock gebildet, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat (vgl. Kreutz...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.5 Hinterbliebenenbezüge – Versorgungsansprüche

Rz. 430 Diese ausführlich in den Verwaltungsrichtlinien dargestellte Problematik verdankt ihren Ausgangspunkt der gesetzlichen Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wonach nur "vertragliche" Bezüge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall einen steuerpflichtigen Vermögensvorteil auslösen. In den meisten Beschäftigungsverhältnissen kommen die Hinterbliebenen in den Genuss nach...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft und dies vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend. Er und der Beklagte sind Abkömmlinge der am 20.10.2018 verstorbenen K., geborene S. (im Folgenden: Erblasserin), die von den Parteien sowie deren Bruder, dem...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann allein gegen die Versicherung vorgehen, mit der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag geschlossen hat, wenn ihn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bevollmächtigt hat.mehr

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Versicherung des Gebäudes: Was gilt für das Sondereigentum?

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann allein gegen die Versicherung vorgehen, mit der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag geschlossen hat, wenn ihn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bevollmächtigt hat. 2 Normenkette § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer X schließt mit der B-AG ei...mehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird in der Regel jedenfalls eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Versicherung der Wohnungseigentümer wegen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert bezieht sich zwar auch auf das Sondereigentum. Wil...mehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 6 Entscheidung

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Versicherung des Gebäudes: ... / 2 Normenkette

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Versicherung des Gebäudes: ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer X schließt mit der B-AG einen Gebäudeversicherungsvertrag. Nach einem Brand verlangt nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern Wohnungseigentümer K von der B-AG für die Dauer von 36 Monaten den Ersatz der ihm entgangenen Miete und weiterer Schäden. Der Verwalter hatte der B-AG insoweit mitgeteilt, K sei ermächtigt, den Mie...mehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K sei berechtigt, gegen die B-AG vorzugehen. Dies ergebe sich bereits aus dem Schreiben des Verwalters. Dieser habe ausdrücklich mitgeteilt, K sei ermächtigt, die hier geltend gemachten Forderungen direkt bei der B-AG geltend zu machen. Dass diese Ermächtigung sich nur auf die außergerichtliche Regulierung des Mietausfallschadens beziehen solle, sei dem...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 6 Krankenhausbehandlung und ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe, Hospizleistungen

Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei, wenn sie erbracht werden von [2] Einrichtungen des öffentlichen Rechts[3] oder den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa – gg...mehr

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Auftragskalkulation mit Zwi... / 2 Stammdaten erfassen

Wechseln Sie über die Startseite in das Arbeitsblatt Stammdaten (s. Abb. 1). Tragen Sie hier bitte die nachfolgenden Werte getrennt für den Projekt- und für den Werkstattbereich ein. Abb. 1: Geben Sie in diesem Arbeitsblatt die Stammdaten für Ihre Vor- und Nachkalkulation ein Stunden-Verrechnungssatz: Es handelt sich hier um den Nettobetrag, den Sie im Projektbereich sowie für...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / (3) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für umsatzsteuerliche Zwecke wird nicht von der (den) Verfahrensweise(n) an anderer Stelle verdrängt

Amtliche AfA-Tabellen für Umsatzsteuer unmaßgeblich Die AfA-Tabellen des BMF, die für sämtliche Kraftfahrzeuge eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren vorsehen, haben für die nachrangigen Behörden den Charakter einer Dienstanweisung. Für Steuerpflichtige handelt es sich aber nur um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / bb) Überlassung eines vom Arbeitgeber geleasten/gemieteten Dienstwagens

Beispiel 9 Ein Arbeitnehmer erhält von seinem zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Arbeitgeber einen Dienstwagen für sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten. Nach den wahrheitsgetreuen Aufzeichnungen beträgt die jährliche Fahrleistung 20.000 km. Davon entfällt ein Anteil von 35 % auf private Fahrten. Der Arbeitnehmer hat eine Zuzahlung von 2.400 EUR (brutto) pro Jahr a...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / bb) Vom Arbeitgeber geleaster/gemieteter Dienstwagen

Beispiel 7: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Arbeitgeber unentgeltlich einen Dienstwagen für sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten. Nach den wahrheitsgetreuen Aufzeichnungen beträgt die jährliche Fahrleistung 20.000 km. Davon entfällt ein Anteil von 35 % auf private Fahrten. Der Arbeitnehmer hat eine Zuzahlung von 2.400 EUR (bru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Geht man dem EuGH folgend bei Versorgungsleistungen regelmäßig von selbständigen Hauptleistungen des Vermieters aus, stellt sich die Frage, inwieweit diese sinnvollerweise überhaupt in die interne Abrechnung der Betriebskosten zwischen Veräußerer und Erwerber einer vermieteten Immobilie einbezogen werden sollten. Wohnungsmieter verfügen in der Regel über einen eigenen Stroman...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 15 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Leistungen aus einer vom ArbN freiwillig abgeschlossenen privaten UV (> Rz 2 f), sind zwar grundsätzlich nicht besteuerbar, weil sie als Gegenleistung für die Versicherungsbeiträge erbracht werden (RFH, RStBl 1939, 910). Zu steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) führen jedoch Versicherungsleistungen, mit denen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ausübung der Rechte ausschließlich durch den Arbeitgeber

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Waren die Prämien zu einer vom ArbG abgeschlossenen UV für ArbN und betriebsfremde Personen im VZ der Beitragszahlung kein Arbeitslohn, weil die Rechte aus der Versicherung nur vom ArbG ausgeübt werden können (> Rz 7), führen Versicherungsleistungen, die der Betroffene erhält, grundsätzlich zu Einkünften aus § 19 EStG (zum LSt-Abzug > Rz 29)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ausübung der Rechte unmittelbar durch den Arbeitnehmer

Rz. 4 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Schließt der ArbG als VN zugunsten eines ArbN eine Unfallversicherung (UV) ab, gehören die Beiträge im Zeitpunkt der Prämienzahlung zum > Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; § 2 Abs 2 Nr 3 Satz 1 LStDV), wenn der ArbN im Versicherungsfall seinen Anspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen kann oder die Versicherungslei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten der Autoinsassen-Unfallversicherung

Rz. 27 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 BFH 135, 512 = BStBl 1982 II, 496 lässt Leistungen aus einer betrieblichen Autoinsassen-UV an die > Rechtsnachfolger des ArbN in vollem Umfang einkommen-(lohn-)steuerfrei, weil es sich nicht um Ersatz für entgangene Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG iVm § 19 EStG). Rz. 27/1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ausübung der Rechte ausschließlich durch den Arbeitgeber

Rz. 7 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Schließt der ArbG zugunsten des ArbN eine UV ab und ist ausschließlich der ArbG berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag auszuüben, sind die Beiträge im VZ der Zahlung kein Arbeitslohn und nicht beitragspflichtig in der > Sozialversicherung. Dieses gilt auch dann, wenn es sich bei dem Vertrag um eine Versicherung für fremde Rechnung handelt (§ ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 29 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Leistungen aus der UV, die ausschließlich der ArbG geltend machen kann (> Rz 7, 19), hat der ArbG den individuellen LSt-Abzug vorzunehmen und ggf SV-Beiträge einzubehalten, soweit sie als > Arbeitslohn zu besteuern sind (> Rz 20 ff). Dies gilt auch, wenn die Versicherung die Leistung unmittelbar an den betroffenen ArbN auszahlt. In diese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Fall der Übernahme von Beiträgen für eigene Versicherungen des ArbN durch den ArbG (> Rz 3) und bei Versicherungen des ArbG, bei denen der ArbN Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen kann oder sie ihm vertragsgemäß vom Versicherer auszuzahlen ist (> Rz 4), muss der ArbG für die zum stpfl > Arbeitslohn gehörenden Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.1 Versicherungen

Rz. 157 IFRS 4 ist ausschließlich auf alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge anzuwenden, die ein Unternehmen als Versicherer abschließt. Der derzeit noch anwendbare IFRS 4 schreibt 2 Kategorien von Angaben vor:[1] Erläuterung der ausgewiesenen Beträge, die aus Versicherungsverträgen stammen (IFRS 4.36). Hierzu zählen insbesondere die folgenden in IFRS 4.37 aufgefüh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Berechtigung nur für ein P-Konto (Abs. 3 )

Rz. 17 Jede natürliche – nicht juristische – Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen (Abs. 3 Satz 1), um zu vermeiden, dass eine nicht gerechtfertigte Vervielfältigung des automatischen Kontopfändungsschutzes eintritt. Denn nur bei natürlichen Personen taucht das Problem der Sicherstellung ihres notwendigen Lebensunterhalts durch Pfändungsschutzbestimmungen auf. Bei e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 6.1.1 Abgrenzung und Bildung von Geschäftssegmenten

Rz. 162 IFRS 8 verfolgt eine weitgehend konsequente Ausrichtung am Management Approach , nach dem einem externen Abschlussleser das intern den Entscheidungsträgern vorgelegte Datenmaterial möglichst unverändert präsentiert wird. Der Management Approach wirkt sich insbesondere auf die Segmentierungskriterien (vgl. Rz. 163), den Prozess der Abgrenzung und Bildung berichtspflichti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Antrag auf Bestellung eines... / 6. Formulierungsvorschlag

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.3 Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen (§ 10 UStDV)

Rz. 330 Nach § 10 Abs. 1 UStDV hat der Unternehmer in den Fällen, in denen er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, d. h. durch einen selbstständigen Beauftragten befördern lässt (Versendungsfälle), den Ausfuhrnachweis durch folgende Belege zu führen: bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach Art. 326 UZK-DVO mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Gegen Entgelt

Rz. 71 Eine Leistung gegen Entgelt i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und Gegenleistung voraus. Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor.[1] Dem entspricht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr