Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführer­vergütungen

Leitsatz 1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. 2. Gewährt die Körpers...mehr

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Aufwendungen für Strafverteidigung eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für die Strafverteidigung eines Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig, da § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG eine abschließende Regelung für alle Prozesskosten darstellt - auch für die Kosten der Strafverteidigung eines Kindes. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Steuerpflichtigen Aufwendungen f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1.1 Formale Anforderungen an das Ablehnungsgesuch

Rz. 43 Die Befugnis zur Ablehnung steht nach § 42 Abs. 3 ZPO nur den Beteiligten i. S. d. § 57 FGO zu. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat daher kein eigenes Ablehnungsrecht, auch nicht in Bezug auf solche Befangenheitsgründe, die sich aus dem Verhältnis des Richters zu seiner Person ergeben.[1] Rz. 44 Da das Ablehnungsgesuch eine Prozesshandlung ist, müssen zunä...mehr

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ZErb 03/2020, Zum Berichtig... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer von Grundbesitz, den er an den Beteiligten zu 2 verkauft hat. An dem Grundbesitz ist in Abteilung II des Grundbuchs ein Nacherbenvermerk zugunsten der Abkömmlinge des befreiten Vorerben, des Beteiligten zu 1, eingetragen. Mit notariellem Vertrag vom 7.5.2019 verkaufte dieser das Grundstück an den Beteiligten zu 2 und erklärte zugleich die...mehr

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zfs 03/2020, Keine Beratung... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der geltend gemachte Zahlungsanspruch steht dem Kl. unter keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. Insb. ist weder die Verletzung einer Aufklärungs-, noch einer Informationspflicht nach den §§ 6 und 7 VVG zu erkennen. Unstreitig hat der Kl. seinerzeit bewusst eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen und keine Vollkaskoversicherung. Die Homepage der Bekl. spricht zwar von ei...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 11.12.2019 – XII ZB 276/19 a) Auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bindet eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, die eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, im erneuten Beschwerdeverfahren sowohl das Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrundeliegende Rechtsauff...mehr

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zfs 03/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Versicherungen im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Referierender: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.5.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Psychologie in der Hauptverhandlung Referieren...mehr

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AGS 03/2020, Kosten der Ver... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist im Wesentlichen begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten, §§ 7 Abs. 1 StVG, 249 BGB, 115 VVG. Streitig ist zwischen den Parteien im vorliegenden Fall allein noch die Frage, ob die Beklagte auch zur Erstattung der von der Klägerin geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten...mehr

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zfs 03/2020, Keine Beratung... / Sachverhalt

Am 13.2.2013 stellte der Kl. über das Internet bei der Bekl. einen Antrag auf Abschluss eines Teilkaskoversicherungsvertrages für das auf ihn zugelassene Neufahrzeug D. Dieser Antrag wurde am 22.2.2013 durch die Bekl. angenommen, so dass der Vertrag am 23.2.2013 erstellt wurde. Auf der Internetseite der Bekl. kann man deutlich hervorgehoben auswählen, welchen Versicherungssc...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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AGS 03/2020, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat in dem vor dem LG geführten Verfahren 2 O 424/18 einen Schriftsatz zur Akte gereicht, mit dem er eine Drittwiderklage gegen die hiesige Beklagte erheben wollte. Diese war darauf gerichtet, die Beklagte zu verurteilen, ihm eine vollständige Datenauskunft gem. Art. 15 DS-GVO zu den bei ihr über ihn vorhandenen personenbezogenen Daten zu erteilen. Er hat des Weit...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 u. Abs. 2 ZPO statthaft und auch i.Ü. zulässig, weil der Beschwerdewert über 200,00 EUR beträgt und eine Überschreitung der zweiwöchigen Notfrist für ihre Einlegung mangels – nach §§ 11 Abs. 2 S. 3, 104 Abs. 1 S. 4 ZPO eigentlich gebotener ...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / 1 Sachverhalt

Die Antragsteller verlangen gem. § 11 Abs. 1 RVG über die in dem angefochtenen Beschluss erfolgte Festsetzung hinaus den Ansatz einer 1,0-Einigungsgebühr nach einem Gegenstandswert von 36.912,68 EUR i.H.v. 902,00 EUR (netto). In dem vorangegangenen Rechtsstreit teilten sie zunächst als Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners mit Schriftsatz v. 24.10.2017 gegenüber dem LG z...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 1. Der Testamentsvollstrecker

Zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben besteht ein auf dem Willen des Erblassers beruhendes, aber durch das Gesetz ausgestaltetes gesetzliches Schuldverhältnis,[1] das insofern zwingenden Charakter trägt, als der Erblasser ungeachtet seines Anordnungsrechts nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB den Testamentsvollstrecker von den Verpflichtungen nach den §§ 2215, 2216, 2218 ...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinverfügung anzusehen (§ 31 Satz 2 SGB X). Das ließe an sich eine öffentlich...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.1 Voraussetzungen der Abwicklung

Rz. 5 Eine Abwicklung der Ersatzkasse erfolgt seit dem 1.1.1996 nur noch als Folge der Schließung einer Ersatzkasse wegen fehlender Leistungsfähigkeit nach § 170 durch die Aufsichtsbehörde. Wie in den anderen Fällen der Schließung einer Krankenkasse (vgl. §§ 155, 164, 146a) findet keine Rechtsnachfolge statt, sondern die Ersatzkasse verliert mit der Schließung ihre Rechtsfäh...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.1 Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugel...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.2 Abwicklung der Geschäfte

Rz. 6 Für die Schließung einer Ersatzkasse gelten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde (§ 170 Satz 2) weitgehend die Regelungen über die Abwicklung der Geschäfte wie bei Betriebs- und Innungskrankenkassen, so dass für das Verfahren im Anschluss an die Schließungsverfügung insoweit auf § 155 Abs. 1 bis 3 verwiesen wird. Rz. 7 Trotz ...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.6 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.2 Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beiträge zu sonstigen Versicherungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 283 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 3a EStG regelt den Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen als SA. In der Mehrzahl der Fälle dürften sich allerdings Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3a EStG wegen des Höchstbetrags für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 4 EStG), der vorrangig durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 219 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versicherungsbeiträge können nach dem Einleitungssatz des § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als SA abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind. BA oder WK liegen vor, wenn die Aufwendungen für Versicherungen mit einer Einkunftsart zusammenhängen. Entscheidend ist, ob durch den Versicherungsvertrag ein betriebliches bzw ein berufliches oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vermeidbarkeit durch Versicherungsschutz

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nichtabschluss einer das Risiko abdeckenden Versicherung schließt grds eine ag Belastung nicht aus. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Versicherung zum Schutze von Vermögensgegenständen handelt. Hier wird die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen abgelehnt, wenn der StPfl eine übliche, allg zugängliche und zumutbare Versicherung ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 2004, 1329, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nachversteuerung bei Alt-Versicherungsverträgen gemäß §§ 29f EStDV

Rn. 752 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 5 EStG aF, der durch § 10 Abs 5 EStG idF BürgerentlastungsG Krankenversicherung ersetzt worden ist, enthielt eine Ermächtigung zum Erlass einer VO, nach der bei Versicherungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b EStG in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung eine Nachversteuerung durchzuführen ist, wenn die Voraussetzungen für den SA-Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versicherungsverhältnis

Rn. 202 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG ist, dass sie aufgrund eines bestehenden Versicherungsverhältnisses geleistet werden. Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag oder von Gesetzes wegen begründet werden, wie zB bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Rn. 203 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ein Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausschwamm

Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm sind ag Belastungen, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt (BFH BStBl II 2012, 572). Ersatzansprüche gegen Dritte sind aber gegenzurechnen. Weiter ist Voraussetzung, dass keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des StPfl erkenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausrat

Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände, wie Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine allg übliche und zumutbare Versicherung, hier eine Hausratversicherung, abzuschließen (BFH BStBl II 2004, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestberücksichtigung der Beiträge zu Basiskranken- und Basispflegeversicherungen (§ 10 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 731 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Übersteigen die vom StPfl geleisteten Beiträge für seine Basiskranken- und Basispflegeabsicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3) den Höchstbetrag von 2 800 EUR/1.900 EUR, sind nach § 10 Abs 4 S 4 EStG die Beiträge für die Basisabsicherung in voller Höhe als SA zum Abzug zuzulassen. Eine betragsmäßige Deckelung auf die Höchstbeträge gemäß § 10 Abs 4 S 1–...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zahlungen für einen Dritten

Rn. 209 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Wendet der StPfl einem Dritten, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, schenkweise einen Geldbetrag zu, den der Dritte dann als Versicherungsbeitrag an das Versicherungsunternehmen zahlt, kann nur der Dritte die Beiträge als SA abziehen. Ein Abzug des schenkweise dem Dritten zugewendeten Geldbetrags beim StPfl ist nicht möglich....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechnung von Erstattungsüberhängen (§ 10 Abs 4b S 1 u 2 EStG)

Rn. 746 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 4b S 1 EStG stellt zunächst steuerfreie Zuschüsse für in einem anderen VZ geleistete Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2–3a EStG (Altersvorsorgeaufwendungen, Basiskranken- und Basispflegeversicherung und sonstige Versicherungen) einer Erstattung von SA gleich. Nach § 10 Abs 4b S 2 EStG sind Erstattungen von SA bei Vorsorgeaufwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfahren

Rn. 43c Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das Institut sammelt die entsprechenden Erstattungsbeträge und setzt sie in seiner Monats-Anmeldung von dem zu entrichtenden Betrag ab. Die Summe der Erstattungen ist besonders anzugeben, um mit dieser Summe die Länder verhältnismäßig zu belasten, die ein entsprechendes Aufkommen an Schuldnersteuer hatten. Damit sollen Verschiebungen im Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Versicherungsnehmer

Rn. 206 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge zu Versicherungen kann grds nur derjenige nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG als SA geltend machen, der sie als Versicherungsnehmer aufgewendet hat. Der Abzugstatbestand setzt voraus, dass der StPfl selbst den Aufwand wirtschaftlich getragen hat und dass er die Beiträge auch selbst geschuldet hat (BFH BStBl II 1995, 637). Ohne Bed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 710 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 EStG normiert Höchstbeträge für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG (Basisversorgung). Zur Verfassungsmäßigkeit der Höchstbeträge (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), der weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und der Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 711 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren nach § 10 Abs 3 EStG aF alle vom StPfl geleisteten Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und konnten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Das BVerfG hat die Höchstbetragsgrenze für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als verfassungsgemäß angesehen (so zB BVerf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höchstbeträge gemäß § 10 Abs 4 S 1–3 EStG

Rn. 728 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 4 S 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Beiträge zu sonstigen Versicherungen) bis zur Höhe von 2 800 EUR abgezogen werden. § 10 Abs 4 S 1 EStG betrifft in erster Linie StPfl, die die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung sowie ihre Krankheitsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zahlungen eines Dritten

Rn. 213 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zahlt ein Dritter für den StPfl, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, Versicherungsbeiträge an das Versicherungsunternehmen, kann der StPfl die Zahlungen des Dritten nicht als SA abziehen, da er die Aufwendungen nicht selbst erbringt. Zudem kann auch der Dritte die Zahlungen nicht als SA abziehen, der er sie nicht als Versiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 684 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Hs 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG nicht als SA abgezogen werden, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Zweck der Regelung ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen auszuschließen (Krüger in Schmidt, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 736 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 4a S 1 EStG ist durch das AltEinkG eingefügt worden und sah für eine Übergangsphase für die VZ 2005 bis VZ 2019 für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 u 3 EStG aF eine jährliche Günstigerprüfung zwischen der bis zum 31.12.2004 und der ab dem 01.01.2005 geltenden Rechtslage vor. Insb bei ArbN mit kleineren Einkom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eidesstattliche Versicherung (Absatz 2 Satz 2, 3)

Rz. 23 Wird die vom Schuldner herauszugebende Sache bei ihm nicht vorgefunden und macht er auch keine Angabe über deren Verbleib oder aber Angaben, die der Gläubiger nicht ohne weiteres nachprüfen kann oder denen er keinen Glauben schenken will, kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen, dass dieser an Eides statt versichert, dass er die Sache nicht besitze, auch nicht wiss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster: Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht (§ 889 ZPO)

Rz. 14 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ... In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner beantrage ich namens und in Vollmacht für den Gläubiger: dem Schuldner gemäß § 889 Abs. 1 ZPO die eidesstattliche Versicherung abzunehmen; für den Fall, dass der Schuldner im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erscheint oder die Abgabe der eides...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Antrag auf Termin zur eidesstattlichen Versicherung

Rz. 31 An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – Az.: ... Antrag auf Abgabe einer Offenbarungsversicherung nach § 883 Abs. 2 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner zu bestimmen und ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 889 Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht

1 Normzweck Rz. 1 Die Norm regelt die Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner nach den Vorschriften des materiellen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt wurde. Das Verfahren dient dazu, die Auskunftspflicht zu erhärten, auch wenn sich der Schuldner strafbar macht (BGH, WM 1964, 795). Einem Gläubiger würde andernfalls die letzte Möglichkeit genommen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren nach Abs. 1

Rz. 3 Der Schuldner muss zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht verurteilt worden sein. In Betracht kommen die Bestimmungen der §§ 259, 260, 666, 681, 713, 1379, 1435, 1580, 1587e, 1605, 1915, 1978, 2000, 2028, 2057, 2127, 2130 und § 2218 Abs. 1 BGB, § 74c Abs. 2, § 87c HGB und § 51a GmbHG. Es kann sich um ein rechtskräftiges, aber auch ein vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vermögensauskunft an Eides statt (Abs. 3)

Rz. 36 Um zu gewährleisten, dass die vom Schuldner abgegebene Vermögensauskunft vollständig und richtig ist, bestimmt Abs. 3 entsprechend der alten Rechtslage nach § 807 Abs. 3 ZPO die Bekräftigung der Vermögensauskunft an Eides statt. Über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zuvor in angemessener Weise zu belehren (Satz 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren nach Abs. 2

Rz. 7 Nach Abs. 2 muss das Vollstreckungsgericht (Richter; § 4 Abs. 2 Nr. 2 RPflG) nach § 888 ZPO verfahren, wenn der Schuldner in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert. Nach § 888 Abs. 1 ZPO hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers zu erkennen, dass der S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Norm findet nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (Abs. 1 Satz 1; §§ 803 bis 882a ZPO) Anwendung. Sie entspringt aus einer prozessualen Verpflichtung des Schuldners heraus. Daneben existieren weitere prozessuale Regelungen, die einen Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichten: eidesstattliche Versicherung zur Auskunft (§ 836 ...mehr