Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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AGS 12/2019, Zeitliche Fest... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rechtsschutz für die Abwehr einer Darlehensforderung aus einer bis zum 1.1.2015 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1975/95)" (im Folgenden: ARB 1975/95) des Versicherers zugrunde. Darin heißt es u.a.: Hinweis "§ 14 Eintritt des Versicherung...mehr

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zfs 12/2019, Die neuere Rec... / 1. Sachverhalt

Der Kläger nimmt den beklagten Rechtsschutzversicherer auf Freistellung von Vergütungsansprüchen eines Sachverständigen in Anspruch. Der Kläger ist mitversicherte Person eines bei der Beklagten unterhaltenen Rechtsschutzversicherungsvertrages. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2010 (im Folgenden: ARB) zugrunde, in denen es heißt:...mehr

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AGS 12/2019, Leistungsfreih... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist mitversicherte Person eines bei der Beklagten unterhaltenen Rechtsschutzversicherungsvertrages. Dem Vertrag liegen unstreitig die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2010 (im Folgenden: ARB) zugrunde, in denen es heißt: Hinweis "§ 17 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls (1) Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicher...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Übersicht

Rz. 71 Kommt es im Inland zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs, ist i.d.R. das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. in Hamburg einzuschalten (Homepage: www.gruene-karte.de). Der Verein Grüne Karte e.V. ist neben dem Schädiger und dem ausländischen Haftpflichtversicherer passivlegitimiert, wenn er nach § 2 des Gesetzes über die Haftpflichtver...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / A. Einleitung

Rz. 1 Verkehrsrechtliche Mandate sind häufig mit der Abwicklung von Personenschäden verbunden. Insbesondere bei schweren Verletzungen des geschädigten Auftraggebers gehört es zwingend zur sachgerechten und vollständigen Beratung, Ersatzansprüche aus dem Bereich des privaten Unfallversicherungsrechts zu prüfen.[1] Es empfiehlt sich, bereits beim Erstgespräch mit dem Verkehrsu...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter

Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskollegen. Über die formale Betriebszugehörigkei...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 32 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 33 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / III. Sturmschäden

Rz. 8 Einen häufigen Streitpunkt zwischen dem Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung und dem Versicherer bilden sog. Sturmschäden. Gem. Ziff. A.2.2.1.3 AKB 2015 ist die unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf das Fahrzeug versichert. Voraussetzung eines versicherten Sturmschadens ist, dass ein Sturm vorliegt, der unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Rz. 9 Al...mehr

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§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher

Rz. 112 Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Herrn/Frau _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, ausweislich der in K...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Anwendung des Art. 40 EGBGB

Rz. 52 Gelangt weder die Rom II-Verordnung noch das Haager Übereinkommen zur Geltung, richtet sich die Anwendung des materiellen Rechts bei einer Klage in Deutschland nach den Art. 40 ff. EGBGB. Rz. 53 Auch hier gilt grundsätzlich das sog. Tatortprinzip gem. Art. 40 Abs. 1 EGBGB. Ansprüche aus unerlaubter Handlung wie auch der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 40 Abs. ...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / III. Praxisrelevante Risikoausschlüsse

Rz. 10 Ziffer 5.1. und 5.2. AUB 2014 beinhalten in erheblichem Umfang Risikoausschlüsse, wobei zwischen ausgeschlossenen Unfällen und ausgeschlossenen Gesundheitsschäden differenziert wird. Von besonderer Praxisrelevanz im Kontext mit Straßenverkehrsunfällen ist der Ausschlusstatbestand für Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle,...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / III. Fingierter Verkehrsunfall

Rz. 9 Als reine "Papierunfälle" treten fingierte Verkehrsunfälle in Erscheinung. Dazu wird von den "Beteiligten" ein Unfallgeschehen behauptet und übereinstimmend dargestellt, ein solches hat jedoch nicht stattgefunden. Finanzielles Motiv ist in diesen Fällen regelmäßig die Inanspruchnahme eines Kraftfahrt-Haftpflichtversicherers für Schäden, die bereits eingetreten sind und...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Haftungsausschluss bei vorsätzlicher und widerrechtlicher Schadensherbeiführung

Rz. 67 Jeder Haftpflichtversicherungsvertrag dient dazu, den Versicherungsnehmer vom Risiko eines zwar fahrlässig verursachten, aber letztlich zufälligen Schadenseintritts zu befreien. Diesem Sinn und Zweck liefe es zuwider, wenn der Versicherungsnehmer gezielt und beabsichtigt einem Dritten einen Schaden zufügen und dies dennoch auf die Gemeinschaft der Versicherten abwälze...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB

Rz. 39 Einen Gefährdungshaftbestand bietet das BGB für Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Tieren. Die Einzelheiten hierzu regeln die §§ 833 und 834 BGB. Gem. § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres verschuldensunabhängig auf Ausgleich der durch das Tier verursachten Sach- oder Personenschäden, solange es sich nicht um ein Haustier handelt, das dem Berufe, der Erwerbstätig...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / E. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe gem. §§ 12 ff. PflVG

Rz. 74 Das System der Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) bietet einen weitgehenden Schutz des Geschädigten. Der Schutz ist jedoch nicht lückenlos. In folgenden Fällen steht kein Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung, der auf Ausgleich des eingetretenen Unfallschadens in Anspruch genommen werden kann:mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / A. Übersicht

Rz. 1 Soweit in der Verkehrsunfallbearbeitung von der "Kfz-Haftpflichtversicherung" die Rede ist, muss zwischen drei grundlegend unterschiedlichen Anspruchsrichtungen unterschieden werden, nämlich zwischenmehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Nachhaftung

Rz. 65 Die Haftung des Versicherers ist jedoch auch im Außenverhältnis nicht grenzenlos. Hat der Versicherer den Versicherungsvertrag z.B. wegen Prämienverzuges des Versicherungsnehmers wirksam gekündigt, haftet er gem. § 117 VVG auch im Außenverhältnis nur noch bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Mitteilung der Beendigung des Versicherungsverhältnisses gegen...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / 1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 31 Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer i.d.R. nicht bewusst seinen Versicherungsschutz gefährdet, also insoweit nicht vorsätzlich handelt. Zu Gunsten des Versicherers kann jedoch von einem vorsätzlichen Unterlassen der Schadensanzeige ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer trotz mehrfacher Aufforderung die ihm zugesendeten Schadensan...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Träger der Pflichtversicherung

Rz. 69 Träger der gem. § 1 PflVG abzuschließenden Pflichtversicherung sind grundsätzlich privatrechtlich organisierte Haftpflichtversicherer. Gem. § 2 Abs. 1 PflVG werden von der Versicherungspflicht bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgenommen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um den Bund, die Länder und die Gemeinden. Gem. § 2 Abs. 2 PflVG werden die...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / D. Anspruchsanmeldung

Rz. 91 Je nach der Art des konkreten Schadenseintritts stehen dem Geschädigten unterschiedliche Anspruchsgegner zur Verfügung. Wird der Schaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht, können dies gleichermaßen Fahrer, Halter und der für das Fahrzeug zuständige Kfz-Haftpflichtversicherer sein. Wird der Schaden durch einen Passanten, einen Radfahrer oder beispielsweise ein Tier ve...mehr

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§ 8 Sachschaden / II. Anzeige des Leasingfalls und Absprachen mit dem Leasinggeber

Rz. 477 In den Allgemeinen Leasingbedingungen wird der Leasingnehmer wie dargelegt i.d.R. dazu verpflichtet, den Leasinggeber unverzüglich über das Schadensereignis zu unterrichten. Rz. 478 Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber _________________________ Vertrags-Nr. _________________________ Schaden vom ______________...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Ansprüche gegen Passanten/Fahrradfahrer/Kinder

Rz. 42 Verursachen Passanten, Fahrradfahrer oder sonstige am Verkehrsgeschehen Beteiligte Schäden an Kraftfahrzeugen, stellt dies im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung insoweit einen Sonderfall dar, als die Schädiger über keinen Versicherungsschutz in einer Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Ein Direktanspruch gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG scheidet demgemäß von vornherein...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / IV. Ermittlung des gegnerischen Unfallfahrzeugs

Rz. 69 Die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen und ggf. auch den Fahrzeugtyp des gegnerischen Unfallfahrzeugs sind unabdingbare Voraussetzungen für die Halteranfrage und die Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer. Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Hilfsmittel bei Anfragen über bestehenden Versicherungsschutz beim Kfz-Haftpflichtversicherer. Sind die betreffenden ...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Übersicht

Rz. 18 Gemäß § 106 Abs. 3 Var. 3 SGB VII wird das Haftungsprivileg der §§ 104, 105 SGB VII erweitert um Schäden, die entstehen, wenn mehrere Versicherte unterschiedlicher Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer sog. gemeinsamen Betriebsstätte ausführen und damit eine gemeinsame Gefahrengemeinschaft bilden. Für die Annahme einer "gemeinsamen Betriebsstätt...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Haftung des Aufsichtspflichtigen gem. § 832 BGB

Rz. 50 Wer Minderjährigen oder sonstigen Personen gegenüber aufsichtspflichtig ist, hat in besonderem Maße dafür zu sorgen, dass die zu beaufsichtigenden Personen keine Schäden an geschützten Rechtsgütern Dritter verursachen. In der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung kommt es nicht selten zu Schäden, die durch minderjährige Radfahrer oder Passanten verursacht werden. Jeder...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Gefahrengemeinschaft

Rz. 20 Dieses Haftungsprivileg kann auch in Fällen einer sog. Gefahrengemeinschaft eingreifen, so dass der Haftpflichtversicherer privilegiert ist. Die Grundsätze der Gefahrengemeinschaft greifen z.B. dann, wenn in der Umschlaghalle eines Logistikzentrums zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen als Führer von Flurförderfahrzeugen zusammenstoßen und dabei Personenschäd...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _______...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / E. Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Wie bereits ausgeführt, stehen die Deckungsbereiche der Kfz-Haftpflichtversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung zueinander im Verhältnis der Exklusivität. Das heißt, ein Schadenfall kann nur in einen der beiden Deckungsbereiche fallen. Die Exklusivität beider Deckungsbereiche kann auch im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung von entscheidender Bedeutung s...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / 2. Kausalitätsgegenbeweis und Arglist

Rz. 32 Dem Versicherungsnehmer dürfte es aber im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in vielen Fällen möglich sein, den Kausalitätsgegenbeweis zu führen. Der Versicherer wird, wenn keine rechtzeitige Stellungnahme des Versicherungsnehmers vorliegt, im Rahmen des ihm zustehenden Regulierungsermessens und der ihm in der Rechtsprechung eingeräumten Prüfungsfrist vo...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / II. Glasbruchschäden

Rz. 6 In der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung können in erster Linie Glasbruchschäden eine Rolle spielen. Gem. Ziff. A.2.2.1.5 AKB 2015 ist der Kaskoversicherer zum Ausgleich sämtlicher "Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs" verpflichtet, wobei allerdings Folgeschäden ausgeschlossen sind. In Ziff. A.2.2.1.5 AKB 2015 wird – anders als in Ziff. A.2.2.5 AKB 2008 und...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Übersicht

Rz. 62 Von zentraler Bedeutung für die Verkehrsunfallbearbeitung ist der aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG resultierende Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Danach haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten in demselben Maße wie die Versicherten seines Vertrags. Anders als bei allgemeinen Haftpflichtvers...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / G. Aufrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer

Rz. 18 Hat der Mandant mehrere Mandate erteilt, die teilweise unter den Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung fallen und teilweise nicht, kann der Anwalt für den Fall einer Zahlung eines Dritten in einer dem Deckungsschutz unterfallenden Sache die Aufrechnung mit einer Forderung gegenüber dem Mandanten aus einer nicht dem Deckungsschutz unterfallenden Sache erklären. G...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. "Krankes Versicherungsverhältnis"

Rz. 70 Ein "krankes Versicherungsverhältnis" liegt vor, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis gegenüber seinem Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags leistungsfrei ist, im Außenverhältnis jedoch gegenüber dem geschädigten Dritten aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG weiterhin zur Leistung verpflich...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Begriff des Unternehmers

Rz. 12 Der Begriff des Unternehmers bzw. Unternehmens wird weit verstanden. Unternehmer ist nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil gereicht. Ein Unternehmen setzt eine auf Dauer ausgerichtete Vielzahl an Tätigkeiten voraus, die auf einen einheitlichen Zweck ausgerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit a...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / D. Anspruchsübergang auf den Versicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 27 Einen weiteren Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung regelt § 86 Abs. 1 VVG (früher: § 67 Abs. 1 VVG a.F.). Danach geht der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Für die Verkehrsunfallbearbeitung spielt diese Regelung eine bedeut...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / I. Grundlegung

Rz. 4 Die private Unfallversicherung ist Personenversicherung und Summenversicherung im Sinne der abstrakten Bedarfsdeckung. Bei Eintritt des Versicherungsfalls werden die vertraglich im Voraus festgelegten Leistungen (z.B. Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld etc.) erbracht. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen – im Folgenden kurz AUB – sehen in ihr...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / G. Obliegenheitsverletzung und Belehrungspflicht

Rz. 44 Ein Recht zur Leistungskürzung nach § 28 Abs. 2 VVG bei der Verletzung einer Auskunfts- oder Anzeigeobliegenheit besteht für den Versicherer nur dann, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat (§ 28 Abs. 4 VVG). Aber Obacht: Im Fall eines arglistigen Fehlverhaltens ist der Versicherungsne...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4)

§ 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er na...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.2 Versicherungsschutz für gesellschaftsrechtliche akzessorische Haftung

A. Gegenstand des Versicherungsschutzes In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entspreche...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / g) Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme in der PartGmbB: Übergangsfälle und Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung

Rz. 31 Fraglich ist die Haftungssituation auch für Übergangsfälle. [55] Relevant dürfte v.a. die "Umwandlung" einer GbR oder einer schon bestehenden PartG in eine PartGmbB sein. Durch die zeitliche Ausdehnung der akzessorischen Haftung der Gesellschafter nach vorn und hinten über die (analoge) Anwendung der §§ 130 und 160 HGB kann es in den verschiedensten Varianten zur persö...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Versicherungsschutz

Rz. 509 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO setzt ferner voraus, dass "insoweit Versicherungsschutz besteht" (vgl. § 18 Rdn 1 ff.).[1147] Hierzu ist nicht nur die Höhe der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Versicherungsschutz kann auch in den in § 51 Abs. 3 BRAO aufgezählten Ausnahmetatbeständen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung problematisch sein.[1148] Betroffen sind v....mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer

I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat, begangenen Verstoßes von einem anderen...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Gegenstand des Versicherungsschutzes

In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicheru...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 3 Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Hauptvertrag 1. Beginn Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie zusammen mit den angegebenen Kosten und etwaigen öffentlichen Abgaben rechtzeitig gemäß § 8 I Ziffer 1 zahlt. 2. Beginn bei späterer Prämieneinforderung Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Ver...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. GbR und PartG

Rz. 21 Bis zur Änderung der Rechtsprechung zur Haftungsverfassung in der BGB-Gesellschaft[35] (siehe Rdn 14) war es unnötig, die Personengesellschaften selbst eigens zu versichern, da Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung der Sozien mit der entsprechenden Durchschnittsleistung nach § 12 AVB bis zur gewählten Versicherungssumme zur Verfügung stand. Die Ge...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr