Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Arbeitnehmer von ihrem inländischen Arbeitgeber (zeitweise) im Ausland eingesetzt. Von steuerlichem Interesse sind hierbei die Fragen, ob der aus solchen Auslandssachverhalten bezogene Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist und ggf. wie eine Doppelbesteuerung im Verhältnis der betroffenen Staaten untereinander vermieden wird. Rechtliche Bindungswi...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.7 Nachweis der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet oder die nach den Bestimmungen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.1 Privatrechtliche Vereinbarung

Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche Verträge (§§ 53 ff. SGB X), insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 115d Statio... / 2.2 Vereinbarung nach Abs. 2/Schiedsstelle

Rz. 6 Die Pflicht nach Abs. 2 Satz 1 haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die DKG im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch die Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung vom 1.8.2017 erfüllt (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/psychiatrie/20...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift greift einen zuvor in § 139 RVO enthaltenen Grundsatz auf und weitet diesen auf das gesamte SGB einschließlich der als besondere Teile des SGB geltenden Geset...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.7 Vereinbarung zur Abwicklung der Förderung

Rz. 13 Der Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, kann vom Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das Bundesamt für Soziale Sicherung zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 65 überwiesen werden (Abs. 6 Satz 1). Das Bundesamt für Soziale Sicherung, der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und der...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.5 Rechtsfolge: Nichtigkeit

Rz. 22 Weicht eine privatrechtliche Vereinbarung zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten ab, ist diese nichtig, kann also keine Rechtswirkungen erzeugen und nicht geheilt werden. Der durch diese Vereinbarung Benachteiligte kann unter Berufung auf die Nichtigkeit erbrachte Leistungen zurückfordern oder (z. B. bei Beitragseinbehalt über die sozialrechtlichen Vorschriften ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.5 Vereinbarung einheitlicher Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung

Rz. 15 Nach Abs. 7 (eingefügt mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) sind die dort aufgeführten Vertragsparteien aufgerufen, gemeinsam einheitliche Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung für ambulante sowie teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen zu schaffen, um die als zu verwaltungsaufwendig und bürokratisch kritisierte, noch geltend...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 11 Bei der Vereinbarung und Durchführung von Modellvorhaben kann von den Regelungen des § 37 Abs. 3 bis 9 sowie den Regelungen des 7. Kapitels (§§ 69 bis 81) und 8. Kapitels (§§ 82 bis 92b) abgewichen werden, soweit dies zur Erreichung der Ziele eines Modellvorhabens zwingend erforderlich ist (Abs. 4 Satz 2). Mit den gesetzlich zulässigen Abweichungen möchte der Gesetzge...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bloesinger, Rentenbezugsklauseln als Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, NZA 2023, 1497. Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990, 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991, 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006, 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988, 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 62 Der BMV-Ä (Stand 24.10.2023) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbesti...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Privatrechtliche Vereinbarung Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche V...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.4 Sozialleistungsberechtigter

Rz. 20 Als Sozialleistungsberechtigter und von der Vorschrift geschützter Personenkreis kommen alle natürlichen oder juristischen Personen in Betracht, die potenziell zukünftig die Voraussetzungen für einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch erfüllen (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, § 32 Rz. 12, Stand: 15.3.2018). Nicht erforderlich ist, dass schon ein bestimmter Sozial...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.10 Ergänzter Bewertungsausschuss (Abs. 4)

Rz. 49 Mit Abs. 4 ist das Gremium des erweiterten Bewertungsausschusses in das SGB V aufgenommen worden. Kommt im Bewertungsausschuss durch übereinstimmenden Beschluss aller Mitglieder eine Vereinbarung ganz oder teilweise nicht zustande, wird der Bewertungsausschuss auf Verlangen von mindestens 2 Mitgliedern um einen unparteiischen Vorsitzenden und 2 weitere unparteiische M...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift greift einen zuvor in § 139 RVO enthaltenen Grundsatz auf und weitet diesen auf das gesamte SGB einschließlich der als besondere Teile des SGB geltenden Gesetze (§ 68) aus. Sie gehört zu den Vorschriften, die gemäß § 37 auch anderen und abweichenden Regelungen vorginge. Sie findet nach § 36a Satz 2 KSVG auch auf die Rechtsbeziehungen zwischen den zur Ab...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.3 Nachteil

Rz. 17 Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten führen. Es muss nicht zwingend ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen; auch ein verfahrensrechtlicher Nachteil ist ausreichend. Ein nur ideeller Nachteil ist jedoch nicht ausreichend, da dann keine Abweichung von einer durch das SGB eingeräumten Rechtsposition vorliegt. Ob sich die V...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zielsetzung der Vorschrift ist es, die gesetzlichen Vorgaben für eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten unter Einbindung des Sachverstands der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe durch Rahmenempfehlungen auf Bundesebene sowie Rahmenverträge auf Landesebene umzusetzen (vgl. BR-Drs. 505/93 S. 138). Die nach dieser Vorsch...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.9 Bewertungsausschuss (Abs. 3)

Rz. 43 Der Bewertungsausschuss besteht aus 3 von der KBV bestellten Vertretern sowie 3 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestellten Vertretern (Satz 1). Dem Bewertungsausschuss ist ein spezieller Aufgabenbereich übertragen worden (BSG, Beschluss v. 10.12.2008, B6 KA 37/08 B). Dem Bundesmantelvertrag ist insoweit die Zuständigkeit entzogen. Da der Sicherstellung kolle...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.3 Kündigung von Rahmenverträgen

Rz. 11 Abs. 5 ermöglicht den Vertragsparteien, Rahmenverträge nach § 75 mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise zu kündigen. Dies gilt auch für die von der Schiedsstelle nach Abs. 4 festgesetzten Verträge (zur Form der Kündigung vgl. Komm. zu § 74). Zur Abkürzung der Kündigungsfrist bleibt es den Vertragsparteien entgegen dem durch die Fassung des Abs. 4 Satz 2 ve...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.4 Vertragsabschluss, Verbindlichkeit

Rz. 8 Die nach Abs. 1 Satz 1 zu schließenden Rahmenverträge erfordern zu deren Zustandekommen ein einheitliches und gemeinsames Handeln der Vertragsparteien. Damit wird zugleich klargestellt, dass für jedes Bundesland nur ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden darf. Ferner bedürfen Vertragsabschlüsse zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 56 SGB X i. V. m. § 126 BGB). Verstö...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.3 Sachleistungsprinzip (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 legt das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung fest, der schon zuvor für die RVO galt (zur Entwicklung vgl. Fischer, SGb 2008, 461). Dabei war in der Vergangenheit umstritten und ist auch nie abschließend geklärt worden, ob und in welchem Umfang dieser Sachleistungsgrundsatz nur für Versicherungspflichtige und auch für Ersatzkassen galt und ...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.1 Steuertarif

Die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft werden einzeln veranlagt. Dabei handelt es sich um die Einzelveranlagung für Alleinstehende, nicht etwa um die deutlich anders geregelte Einzelveranlagung von Ehegatten.[1] Das Ehegatten-Wahlrecht steht den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu. Sie können deshalb den Splittingtarif grundsätzlich nicht...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Lebensversicherungen

Beiträge zu Lebensversicherungen können als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2005 begonnen hat (Laufzeit und Beitrag). Im Falle einer Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht sind die vollen Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Liegt ein Vertrag mit Kapitalwahlrecht vor, können lediglich 88 % der Beit...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.1 Vertragszweck

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 schließen die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu Zwecken der Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten Rahmenve...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.6 Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen

Rz. 86 Die mit Wirkung zum 1.1.2019 erfolgte Anfügung des Abs. 2k bezieht sich auf den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), in dem Videosprechstundenleistungen für die Untersuchung und Behandlung von den in Abs. 2i genannten Versicherten (Aufsuchen von pflegebedürftigen Versicherten) und von Versicherten vorzusehen sind, an denen zahnärztliche...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.2 Schiedsstellenentscheidung

Rz. 10 Kommt eine Einigung zwischen den Vertragspartnern über die vorgeschriebenen Rahmenverträge innerhalb von 6 Monaten ganz oder teilweise nicht zustande, wird nach deren Ablauf ihr Inhalt nach Abs. 4 Satz 1 auf Antrag einer Vertragspartei im Wege der Ersatzvornahme durch die Schiedsstelle gemäß § 76 festgesetzt. Die für das Zustandekommen des Rahmenvertrages vorgeschrieb...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.1 Funktion des Bewertungsmaßstabs

Rz. 19 Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen organisatorischen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden und erst dann von der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart werden können. In der Überschrift sind die Sachve...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Änderungen

Bei nachträglichen Vertragsänderungen geht die Verwaltung von einem Fortbestehen des ursprünglichen Vertrags aus, soweit dieser unverändert bleibt. Nur hinsichtlich der Änderung nehmen die Finanzämter den Abschluss eines neuen Vertrags an.[1] Bei einer Beitragserhöhung ist der Erhöhungsbetrag nicht begünstigt, wenn die Restlaufzeit unter 12 Jahren liegt. Nach einer Vertragsv...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Zuzahlungen zur Abkürzung der Vertragslaufzeit

Leistet der Versicherungsnehmer bei einer – im Rahmen der Übergangsregelung – begünstigten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder einer Kapitalversicherung Zuzahlungen, um die Vertragslaufzeit abzukürzen, ist nach Verwaltungsauffassung danach zu unterscheiden, ob die Zuzahlung bereits bei Vertragsabschluss oder erst nachträglich vereinbart worden ist[1]: Ist die Zuzahlu...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 365)

Rz. 78 Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn das Aufsuchen der Praxis unmöglich ist. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä i.F.v. 13.11.2023. Eine Videosprechstunde stellt eine Online-Sprechstunde zwischen...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Deckungszusagen

Gibt das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckungszusage, gewährt es damit einen vorläufigen Versicherungsschutz vor Abschluss des endgültigen Vertrags. Nach herrschender Auffassung begründet die Deckungszusage ein Versicherungsverhältnis. Die daraufhin geleisteten Beiträge können sowohl in Altfällen als auch bei den nach neuem Recht begünstigten Versicherungen, etwa...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.1 Gesetzesvorbehalt

Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz dient in erster Linie...mehr

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Degressive Gebäudeabschreibung / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 wurde die degressive AfA für Wohngebäude befristet wieder eingeführt (§ 7 Abs. 5a EStG Neufassung -n. F.-). Die degressive AfA kann nunmehr für Gebäude, die Wohnzwecken dienen, wieder vorgenommen werden,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Eigenheimversicherungen

Hier handelt es sich um die Kombination einer Lebensversicherung mit einem Bausparvertrag und ggf. einem Darlehensvertrag. Dabei dient die Lebensversicherung vorrangig der Tilgung der 1. Hypothek, die tilgungsfrei gestellt wird. Die 3 Verträge sind steuerlich getrennt zu beurteilen. Die Beiträge zu der Lebensversicherung gehören in Altfällen regelmäßig zu den Sonderausgaben....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Vermittlungsleistung bei Ausgabe von Gutscheinen nach der bis 2018 geltenden Rechtslage

Leitsatz 1. Die Vermittlung einer Leistung, für die ein "Erlebnisgutschein" ausgestellt wird, setzt voraus, dass der Vermittler entweder den Veranstalter über das Vorliegen eines Vermittlungserfolgs informiert und ihm gegenüber so eine Gelegenheit zur Leistungserbringung nachweist oder aber zumindest dem Gutscheinerwerber die Kontaktdaten des Veranstalters mitteilt, damit di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reinigungspflicht des Mieters / 1 Aufteilung der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht ist gleichmäßig unter den Mietern zu verteilen. Ausnahmen können sich jedoch z. B. bei besonders starker Nutzung der gemeinsam genutzten Teile des Hauses durch einen Geschäftsbetrieb oder eine Praxis oder sonstige starke Nutzung ergeben. Erdgeschossmieter Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass der Erdgeschossmieter den Hauseingang zu reinigen sowie vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.9 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 27 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ...mehr