Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / a) Umfang einer E-Rechnung

Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG müssen enthalten sein: Voraussetzung für eine E-Rechnung ist u.a., dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Aus § 31 Abs. 1 ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Arten und Ber... / 4 Abschreibungsarten im Überblick

Im Steuerrecht gibt es eine Reihe unterschiedlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Die Höhe der Abschreibung und die Voraussetzungen sind unterschiedlich geregelt. Die beiden nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht. Vermerkt ist auch, ob die jeweilige Variante handelsrechtlich grundsätzlich zulässig ist. Abschreibung von Wirtschaftsgütern ohne Gebäudemehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs ist im SGB III nicht definiert. Wegen des engen Zusammenhangs der sozialrechtlichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes mit arbeitsrechtlichen Regelungen kann deshalb von dem im Arbeitsrecht entwickelten Betriebsbegriff ausgegangen werden. Ein Betrieb ist danach eine organisatorische Einheit, innerhalb der der Betriebsinhaber allein oder in Gemein...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Langzeitkonten / 4.1 Die Sabbatical-Vereinbarung

Bei der Sabbatical-Vereinbarung handelt es sich um eine befristete Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrags. Sie bedarf gem. § 7b Nr. 1 SGB IV zwingend der Schriftform. Bei Nichtbeachtung liegt keine wirksame Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV vor mit der Folge, dass die Freistellung nicht als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gewertet wird. Da...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.4 Die Vertragsübernahme

Rz. 59 Die Vertragsübernahme ist im GrEStG nicht angesprochen. Sie ist daher unter die bestehenden Tatbestände zu subsumieren. Bei der Vertragsübernahme tritt der neue Vertragspartner an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und übernimmt dessen gesamte vertragliche Rechtsposition. Die Vertragsübernahme ist vom Neuabschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Eine Vertrags...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)

Rz. 94 Ein Grundstückstausch liegt vor, wenn sich in einem gegenseitigen Vertrag beide Vertragsparteien verpflichten, jeweils ein Grundstück auf den anderen Vertragspartner zu übereignen. Zivilrechtlich ist der Tausch in § 480 BGB geregelt. Danach finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf (§§ 433ff. BGB) entsprechende Anwendung. Die Tauschpartner sind damit jeweil...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandel...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.1 Befreiungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Eisenbahn

Rz. 14 Außerhalb des Grunderwerbsteuergesetzes enthält das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – ENeuOG) v. 27.12.1993 (BGBl I 1993, 2378), zuletzt geändert durch Art. 302 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl I 2006, 2407), in seinem Art. 2 (Gesetz über die Gründung einer Deutschen Bahn Aktiengesellschaft – DBGr...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 54 Die in den Nrn. 5–7 behandelten Rechtsgeschäfte werden regelmäßig nicht für sich allein abgeschlossen, sondern im Zusammenhang mit einem anderen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Durch diese Bestimmungen sollen mögliche Umgehungsgeschäfte erfasst werden. Es handelt sich um die Abtretung von Rechten (Übereignungsanspruch, Rechte aus dem Meistgebot, Rechte aus einem Kau...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 2 Grundstückserwerbe ausländischer Staaten und ausländischer kultureller Einrichtungen (Nr. 2 und Nr. 3)

Rz. 11 Der Erwerb eines Grundstücks durch einen ausländischen Staat ist nach § 4 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn das Grundstück für Zwecke von Botschaften, Gesandtschaften oder Konsulaten dieses Staates bestimmt ist und Gegenseitigkeit gewährt wird. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 4 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG 1940 (vgl. Entwurf des GrEStG 1980, BT-Drs. 9...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrESt...mehr

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Duale Studiengänge / 2.1 Praxisintegrierte duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen

Ein praxisintegrierter dualer Studiengang liegt vor, wenn der Studierende ein Hochschulstudium mit einem umfassenden Praxisanteil absolviert. Angeboten wird diese Form des Studiums insbesondere von den Fachhochschulen (FH), aber auch von den Berufsakademien (BA). Diese dualen Studiengänge sind in hohem Maße mit der betrieblichen Praxis verbunden. Hierbei dient die Einrichtun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

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Vollzugshemmung bei Grundst... / Hintergrund

Mit notariellem Vertrag vom 9.10.2012 verpflichtete sich Frau P ihr Grundstück der Klägerin gegen Zahlung eines Barkaufpreises i. H. v. 260.000 EUR sowie einer monatlich zu zahlenden Rente i. H. v. 1.000 EUR zu übertragen. Zudem verpflichtete sich die Klägerin, P zu pflegen, für sie zu kochen, sie zu waschen und erforderliche Gänge zum Arzt und/oder zur Apotheke vorzunehmen,...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

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Beschäftigungsverbot währen... / Hintergrund

Eine Zahnärztin, die von 2017 bis Ende März 2020 angestellt war, konnte aufgrund von Mutterschutz und weiteren Beschäftigungsverboten nicht arbeiten. Der Vertrag gewährte ihr 28 Tage Urlaub pro Jahr. Wegen ihrer Schwangerschaften und der anschließenden Kinderbetreuung war sie ab Dezember 2017 nicht mehr tätig. Zum Ende ihrer Anstellung forderte sie die Abgeltung von 68 Urlaub...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duale Studiengänge / 3 Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge

Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verbinden ein Studium mit einer praktischen Berufsausbildung im Betrieb. Der Studierende absolviert parallel eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein Studium. Die ausbildungsintegrierten Studiengänge sind auf die berufliche Erstausbildung gerichtet. Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge werden an Fachhochschul...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.6 Weitere Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Rz. 43 Neben den vorstehend erwähnten Erwerbsvorgängen fallen auch folgende Eigentumsübergänge kraft Gesetzes unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG: Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grund...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.6 Weitere Grunderwerbsteuerbefreiungen außerhalb des GrEStG

Rz. 19 Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 1 der Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für die European Transonic Windtunnel GmbH v. 1.9.1989 (BGBl I 1989, 738). Nach § 1 der o. a. Verordnung ist die genannte, mit Vereinbarung v. 27.4.1988 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Königreichs der Niederlande und des V...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.3 Auflassung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Auflassung (§ 925 BGB) ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Sie ist ein dinglicher und kein schuldrechtlicher Vertrag und fällt daher nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Die Verpflichtung zur Auflassung kann auch auf gesetzlicher Vorschrift beruhen. Dann fehlt es an ei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück (vgl. BFH v. 8.11.1978, BStBl II 1979, 153). Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberzuschuss / 1 Anspruch

Arbeitsrechtlich besteht kraft Gesetzes allein Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Daneben können einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag, selten durch Betriebsvereinbarung, z. B. bei vermögenswirksamen Leistungen, Ansprüche auf Arbeitgeberzuschüsse zu den verschiedensten Aufwendungen des Arbeitnehmers bestehen. Ohne solche kollektiven oder einzelvertraglichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.11.2 Sachliche Voraussetzungen und Rechtsfolge der Börsenklausel

Rz. 93u Der Begriff des "organisierten Marktes" i. S. v. § 2 Abs. 11 WpHG entspricht dem Begriff des "geregelten Marktes" i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 der Richtlinie 2014/65/EU. Die begriffliche Unterscheidung geht darauf zurück, dass ehemals der "geregelte Markt" als "regulierter Markt" bezeichnet wurde. Mit der Bezeichnung "organisierter Markt" wird einer Verwechslungsgef...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.12 § 1 Abs. 2a GrEStG und Spaltung

Rz. 86c Der BFH hatte mit Urteil v. 3.6.2014, II R 1/13, BStBl II 2014, 855, Gelegenheit, zur Anwendung der Vorschrift im Rahmen einer Spaltung Stellung zu nehmen. Danach ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG auch erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.2 Abtretung des Übereignungsanspruchs oder Abtretung der Rechte aus einem Meistgebot (Abs. 1 Nr. 5, 7)

Rz. 55 Durch die Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot wird wirtschaftlich das Gleiche erreicht wie durch einen Kaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber einerseits und einen Kaufvertrag zwischen Erwerber und einem Dritten andererseits. Erfasst werden damit vor allem die Fälle der mittelbaren Stellvertretung. In diesen Fällen erwirbt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar (BFH v. 15.12019, II R 39/16 BFH/PR 2019, 195, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duale Studiengänge / 4.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung berufsintegrierter und berufsbegleitender dualer Studiengänge

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind auch die Teilnehmer berufsintegrierter und berufsbegleitender dualer Studiengänge als "zur Berufsausbildung Beschäftigte" sozialversicherungspflichtig. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes, neben einer Beschäftigung aufgenommene, Fern- oder Abendstudium zu den als berufsbegleitend bezeichneten...mehr

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Langzeitkonten / 5.4.1 Anlage der Wertguthaben

Die Regelung im Flexi-II-Gesetz enthält eine Anlagebeschränkung und eine Werterhaltungsgarantie. Sofern der Arbeitgeber nicht den Vorschriften über den Insolvenzschutz unterliegt (§ 7e SGB IV), liegt es im Ermessen der Parteien zu entscheiden, ob die in Geld geführten Wertguthaben beim Arbeitgeber verbleiben oder extern angelegt werden. Ist hierzu keine Vereinbarung getroffen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltliche Ablösung eines... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Klägerin durch die Übertragung ihrer GmbH-Anteile auch das wirtschaftliche Eigentum an diesen verloren hat. Ohne wirtschaftliches Eigentum sind weitere steuerliche Tatbestände, wie die Erfassung von Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, ausgeschlossen. Zurechnungssubjekt für Ausschüttungen eine...mehr

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Langzeitkonten / Zusammenfassung

Überblick Langzeitkonten bieten den Beschäftigten die Möglichkeit längerer Freistellungen, z. B. für ein "Sabbatical" (eine "Auszeit" für die private Lebensgestaltung z. B. für eine Weltreise), für einen vorgezogenen Ruhestand oder für sonstige Zwecke, wie z. B. Verlängerung einer Elternzeit, für Pflegezeiten oder für die Nutzung zur beruflichen Weiterbildung. Zudem ist auch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.1.3 Wertguthabenvereinbarungen contra Kurzzeitmodelle

Die Regelungen des Flexigesetzes II gelten ausdrücklich nur für Wertguthabenvereinbarungen, auch als Zeitwertkonten bezeichnet. Um die Abgrenzung zu den nicht betroffenen kurzfristigen Arbeitszeitmodellen, wie z. B. Gleitzeitkonten, zu verdeutlichen, enthält § 7b SGB IV in der aktuellen Fassung eine eindeutige Definition eines Wertguthabens. Der Gesetzgeber stellt darauf ab,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.3 Verwendung der Wertguthaben

Das Flexigesetz II regelt in seiner eigenen Vorschrift – dem § 7c SGB IV –, wie das Wertguthaben „verbraucht“ werden kann. Es handelt sich dabei um „Vorschläge“ des Gesetzgebers. Die Vertragsparteien können, aber müssen sich nicht an diese Verwendungszwecke halten. Für das Sozialversicherungsrecht sieht der § 7c SGB IV zwei grundsätzliche Regelungen vor: Gesetzliche Freistellu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.4 Führung und Verwaltung der Wertguthaben

Nach § 7d Abs. 1 SGB IV müssen alle Wertguthaben in Geld geführt werden. Soweit Arbeitszeit in das Wertguthaben eingebracht ist, ist das Arbeitszeitguthaben in Geld umzurechnen. Zu beachten ist, dass nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV das Bruttoarbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in das Wertguthaben einzubr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 2 Vertragliche Regelung von Langzeitkonten

Die konkrete Ausgestaltung des Langzeitkontos ist tariflich nicht geregelt, so dass alleine die vertragliche Vereinbarung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber maßgeblich ist. Hierbei ist u. a. auch die konkrete Zielsetzung des Kontos (Nutzung des Kontos vorrangig für ein "Sabbatical", vorgezogenen Ruhestand oder für sonstige Zwecke) mit zu berücksichtigen. Zu r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vollzugshemmung bei Grundst... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des FG aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben, weil sich nach Verkündung des Urteils des FG der Verfahrensgegenstand, über dessen Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert hat. An die Stelle des ursprünglichen Schenkungsteuerbescheids ist der Änderungsbescheid getreten und Gegenstand des Verfahrens geworden. Das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.1 Einleitung

Rz. 93f Die Grunderwerbsteuer erfasst außer der Übertragung eines Grundstücks selbst (§ 1 Abs. 1 GrEStG) auch Erwerbsvorgänge, die wirtschaftlich betrachtet einer solchen Grundstücksübertragung gleichkommen. Das ist bei solchen Rechtsvorgängen der Fall, bei denen Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in einem Umfang übertragen werden, der den Erwerber in die Lage ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.3 RETT-Blocker-Strukturen und Gestaltungsmissbrauch

Rz. 93h Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist dem Grunderwerbsteuerrecht bisher fremd gewesen. Insbesondere der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer solchen Betrachtungsweise nicht zugänglich. Die Einschaltung von RETT-Blockern konnte und kann daher nicht mit dem Argument begegnet werden, dass damit zwar keine rechtliche, wohl aber eine wirtschaftliche Anteilsvere...mehr