Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 2 Rechte und Pflichten aufgrund der Ehe

Beide Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.[1] Sie tragen füreinander Verantwortung. Sie regeln die Haushaltsführung in beiderseitigem Einvernehmen.[2] Soweit die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.[3] Jeder Ehegatte ist berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[4] Dabei ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 1 Vorsorgemaßnahmen vor Eintritt eines Versicherungsschadens

Bevor ein Schaden eintritt, der über die Versicherung zu regulieren ist, sollte der Verwalter vorsorglich Maßnahmen ergreifen, die ihm die spätere Abwicklung eines Schadens erleichtern werden. Verwaltungsübernahme Bereits bei Übernahme der Verwaltung eines neuen Objekts sollte der Verwalter sich einen eigenen Eindruck über den Zustand der Anlage in Form einer Objektbegehung ve...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) vGA: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung

Für Zwecke einer vGA besteht auf Gesellschaftsebene der Anscheinsbeweis für die private Kfz-Nutzung eines an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GF) überlassenen betrieblichen Pkw auch bei Vereinbarung eines Privatnutzungsverbots. FG Köln v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19, rkr.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3 Beispiele aus der Rechtsprechung

8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[248]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparat...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.7 Auslandsberührung

Rz. 208 Soweit keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde, ergibt sich bei Fällen mit Auslandsberührung das anwendbare Recht aus akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterrecht (Art. 27, 28 EGBGB a. F./Art. 3, 4 Rom I-VO).[275]mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.3 Gemeinschaftskonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 83 Gemeinschaftskonten bei Eheleuten sind in der Regel Oder-Konten, jeder der Ehegatten kann also im Außenverhältnis über das Guthaben ohne Beteiligung des anderen verfügen. Handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto ausnahmsweise um ein Und-Konto, so können die Ehegatten nur gemeinsam über das Konto verfügen. Sind die Ehegatten beide Inhaber eines Kontos, sind sie Gesamt...mehr

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Güterrecht / 15.2 Streitige Auseinandersetzung

Rz. 306 Gelingt es den Ehegatten nicht, eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen, ist im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung nach §§ 1475 ff. BGB vorzugehen. Empfehlung: Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft sollte zur Sachverhaltsaufklärung ein Vermögensverzeichnis erstellt werden. Während der Liquidationsphase haben die Ehegatten wechselseitige Auskunfts- und...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.6 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 206 Seit dem 1.9.2009 sind für Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Ehegatteninnengesellschaft die Familiengerichte gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (sonstige Familiensache) zuständig. Stehen Ausgleichsansprüche sowohl nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen als auch aus der Zugewinngemeinschaft im Raume, so ist seit dem 1.9.2009 für beide Verfahren das Familiengericht z...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7 Auflösung von Miteigentum an Immobilien

Rz. 30 Nach der Trennung der Eheleute wird es langfristig dem Interesse der Eheleute am ehesten Rechnung tragen, wenn sie ihr Miteigentum an einer Immobilie auflösen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Bestenfalls können sich die Eheleute darauf einigen, dass der eine von dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Dieser Weg muss jedoch zunächst auc...mehr

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Güterrecht / 6 Begründung der Gütertrennung

Rz. 259 In welchen Fällen Gütertrennung eintritt, ist in § 1414 BGB geregelt. Danach tritt Gütertrennung ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe ausschließen oder aufheben, ohne einen anderen Güterstand (in Betracht kommt dann grundsätzlich nur noch die Gütergemeinschaft) zu vereinbaren, die Ehegat...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.2 Rechtsbehelfe

Rz. 36 Für das Vollstreckungsgericht ist allein der Inhalt des Grundbuches für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung relevant. Es hat Einwendungen der übrigen Miteigentümer gegen die Zwangsversteigerung nicht zu prüfen, sofern sich diese nicht aus dem Grundbuch ergeben. Ist ein Miteigentümer der Auffassung, es gebe ein der Versteigerung entgegenstehende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.2 Für die Ablehnung einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 190 Entscheidung vom 5.7.1974[253]: Die Ehefrau hatte ihrem Ehemann für die Errichtung seiner ärztlichen Praxis Geld zur Verfügung gestellt und zu Beginn des Praxisbetriebes als Sprechstundenhilfe mitgearbeitet. Der BGH hat angenommen, dass durch diese Beteiligung noch keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen. Der BGH hat hier entschiede...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Mitwirkung an einer koordinierten grenzüberschreitenden steuerlichen BP

Eine gemeinsame Außenprüfung mit den Steuerverwaltungen der Länder Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien ist zulässig, wenn geprüft werden soll, ob mithilfe eines Franchisemodells Gewinne von den beteiligten Staaten einschließlich Deutschland, in denen Konzerntochtergesellschaften ansässig sind, nach Luxemburg verlagert werden sollen. § 30 Abs...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 2. Stimm- und Kontrollrechte

Nach wie vor nicht abschließend geklärt ist, ob und in welchem Umfang Stimm- und Auskunftsrechte vom Nießbraucher geltend gemacht werden können. Eine herrschende Auffassung geht davon aus, dass der Gesellschafter trotz des Nießbrauchs weiterhin stimmberechtigt bleiben soll.[2] Nach anderer Auffassung steht dem Nießbrauchsberechtigten jedenfalls das Stimmrecht bezüglich laufende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.4 Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes

Rz. 347 Läuft die Versicherung während der Ehezeit auf den Namen des einen Ehegatten und wird der Wagen jedoch tatsächlich ausschließlich von dem anderen Ehegatten gefahren, so wird der den Wagen nutzende Ehegatte spätestens dann benachteiligt sein, wenn er nach der Trennung eine eigene Versicherung abschließen will. Ihm kann daher ein Anspruch auf Übertragung des Schadensfr...mehr

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Güterrecht / 11.3 Das Vorbehaltsgut

Rz. 273 Neben dem Sondergut ist auch das Vorbehaltsgut gemäß § 1418 Abs. 1 BGB vom Gesamtgut ausgeschlossen. Zum Vorbehaltsgut zählen zum einen die Gegenstände, die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die ehevertragliche Vereinbarung von Vorbehaltsgut ist sowohl bei der Begründung der Gütergemeinschaft als auch zu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / VI. Fazit

Insbesondere in der Nachfolgeplanung schaffen Nießbrauchsrechte für die Beteiligten umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Deren Vielfalt macht eine sorgfältige Verzahnung der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen nötig. Beachten Sie: Möchte sich der potentielle Schenker jedoch die Zugriffsmöglichkeiten an den stillen Reserven oder späteren Veräußerungsgewinnen sicher...mehr

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Güterrecht / 3.4.14 Gesamtschulden

Rz. 125 Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die i...mehr

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Güterrecht / 15 Auseinandersetzung des Gesamtgutes

Rz. 300 Wird die Gütergemeinschaft beendet, beginnt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes, welche sich nach §§ 1471 ff. BGB richtet. Auseinandergesetzt werden muss nur das Gesamtgut. Das Vorbehalts- und das Sondergut sind nach wie vor entweder alleine dem Mann oder der Frau zuzuordnen. Nach § 1471 Abs. 2 BGB gilt bis zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes die Vorschrift des...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.11 Pflichtverletzungen in Bezug auf das Umgangsrecht

Rz. 270 Nach der Rechtsprechung des BGH kann der umgangsberechtigte Elternteil vom anderen, obhutsgewährenden Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn der Obhutselternteil den Umgang schuldhaft nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und dem umgangsberechtigten Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.[337] Nach Auffassung des BGH, die in der...mehr

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Güterrecht / 15.3.2 Auseinandersetzungsklage

Rz. 324 Kommt es auch unter Vermittlung des Amtsgerichts nicht zu einer Vereinbarung über die Auseinandersetzung, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft aus § 1471 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes. Zuständig für eine solche Klage ist das Familieng...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.2 Schuldentilgung während intakter Ehe

Rz. 43 Grundsätzlich kann nachträglich für die Tilgung von Schulden während intakter Ehe kein Ausgleich verlangt werden. Wie oben dargestellt wird das Gesamtschuldverhältnis von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert, sodass eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt.[52] Dies gilt sowohl bei einer Alleinverdiener- als auch bei einer Dopp...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Nachdem sich die Beitragsreihe im letzten Teil mit Grundsatzfragen zur Unterbeteiligung an GmbH-Geschäftsanteilen beschäftigt hat (Wollweber, GmbH 2 Go (Teil 14): Unterbeteiligung an GmbH-Geschäftsanteilen – Zivilrechtliche und steuerliche Voraussetzungen zur wirksamen Vereinbarung, GmbH-StB 2023, ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Ehegatten / 3.4 Steuerliche Zusammenveranlagung

Steuererstattungen oder -nachzahlungen aus vor der Trennung liegenden Zeiten gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten sind nach der Trennung grundsätzlich nach der Steuerlast im Falle einer fiktiven Einzelveranlagung auszugleichen. Aus dem Wesen der Ehe folgt auch nach der Trennung regelmäßig die Verpflichtung in eine vom anderen Ehegatten für die Zeit des Zusammenlebens gewüns...mehr

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Güterrecht / 16 Teil IV: § 1408 BGB

Rz. 326 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gese...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.4 Gesamtschuldnerausgleich und Unterhalt

Rz. 57 Wie bereits ausgeführt ist die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten vorrangig vor der Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine anderweitige Bestimmung. Diese führt im Ergebnis dazu, dass ein Gesamtschuldnerausgleich nicht stattfindet, wenn eine Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt getroffen wurde oder...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 3 Effektives Führen dank Selbstmanagement

Die Herausforderungen für Steuerkanzleien sind so grundsätzlicher Natur, dass sie auf der Ebene der Führung und nicht des Managements angegangen werden müssen. Doch was bedeutet Führung eigentlich? Im Kern ist Führung nichts weiter als die Menge der Fähigkeiten und Eigenschaften, andere dazu zu bringen, jemandem zu folgen. Führungspersönlichkeiten haben die Eigenschaft, ihr T...mehr

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Güterrecht / 3.4.1 Abfindungen

Rz. 103 Bei Abfindungen, die einem der Ehegatten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, besteht in der Praxis häufig das Problem, ob diese Abfindung unterhaltsrechtlich als Lohnersatz oder rechtlich bei den jeweiligen Berechnungen zu berücksichtigen ist – in jedem Fall ist darauf zu achten, dass eine Doppelverwertung nicht stattfindet. ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.2 Einzelkonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 76 Grundsätzlich gilt: Ist einer der Ehegatten alleiniger Inhaber des Kontos, ist er im Regelfall auch im Innenverhältnis der Ehegatten allein berechtigt. Es gilt die formale Inhaberschaft. In dieser Konstellation wird dem anderen Ehegatten in der Regel eine Kontovollmacht eingeräumt. Hebt der Nicht-Kontoinhaber von dem Konto aufgrund seiner im Außenverhältnis bestehende...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines "Markterschließungszuschusses"

Streitig ist die steuerliche Behandlung eines an ein verbundenes Unternehmen (Drittland) gezahlten Markterschließungszuschusses. Betriebliche Veranlassung: Nur Zuschüsse, die der Zuschussgeber aus betrieblichem Anlass auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage zahlt, sind nach der jeweiligen Funktion des Zuschusses entweder sofort abziehbar (Aufwendungen auf ...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.4 Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Rz. 191 Für die Beantwortung der Frage, ob eine stillschweigend geschlossene Ehegatteninnengesellschaft angenommen werden kann, ist von Bedeutung, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Eine Ehegattengesellschaft ist grundsätzlich in jedem Güterstand möglich. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist jedoch grundsätzlich davon...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Konkludente Vereinbarung

Rz. 181 Gerne wird vom Bevollmächtigten behauptet, dass der Erblasser ihm gegenüber nie einen Bericht über getätigte Verfügungen verlangt habe und insoweit ja wohl selbstverständlich von einem schlüssigen Verzicht auf Auskunft und Rechenschaft auszugehen sei. § 666 BGB ist dispositiv,[156] so dass dieser Vortrag nicht von vorneherein abwegig ist. Dennoch gilt: Ein konkludent...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Exkurs: Gemeinschaftskonto

Rz. 49 Nicht nur unter Ehegatten, sondern auch in anderen Lebensgemeinschaften oder engen persönlichen Beziehungen ist es ein zu beobachtender Trend, statt einer gegenseitigen Bevollmächtigung Gemeinschaftskonten zu errichten. Der einfachen Handhabung im Alltag steht die Gefahr im Notfall gegenüber: Wird einer der Kontoinhaber pflegebedürftig und ist nicht mehr in der Lage z...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / III. Kollusives Zusammenwirken mit Dritten

Rz. 32 Ein besonders krasser Missbrauch der Vollmacht liegt vor, wenn der Vertreter mit einem Dritten Verträge abschließt, die erkennbar eine Schädigung des Vollmachtgebers zur Folge haben. Rz. 33 Beispiel Sohn S wurde von seinem pflegebedürftigen Vater V eine Vorsorgevollmacht erteilt. Zur Sicherung der häuslichen Pflege stellt S die Pflegerin P ein. Mit ihr vereinbart er ei...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 3. Zeitliche Begrenzung der Vollmachten

Rz. 46 Die Daten der getätigten Geschäfte sind besonders genau zu überprüfen, wenn die Vollmacht zeitlich begrenzt ist. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht, z.B. bei absehbarer Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt, bis zu einem bestimmten Datum befristen. Auch kommt es vor, dass Vollmachten mit dem Tod enden sollen, obwohl dies für einen Vertragspartner nicht überprüfbar is...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 4. Vergütung für geleistete Dienste

Rz. 195 Soweit der Bevollmächtigte keine Schenkung als Rechtsgrund für Verfügung an sich selbst reklamieren kann, wird oft vorgetragen, dass die Geldzahlung ihren Rechtsgrund in der Vergütung für geleistete Dienste für den Bevollmächtigten hätte. In den seltensten Fällen wird ein Bevollmächtigter in diesem Zusammenhang einen Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag vorl...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Rz. 7 Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist aber ein Vertragsschluss, der notfalls bewiesen werden muss. Da Auftragsverhältnisse meist von einer persönlichen Nähe der Parteien geprägt sind und aufgrund der Vertrauensstellung, die der Bevollmächtigte zumindest beim Vertretenen hatte, sind schriftliche Auftragsverträge eine Seltenheit. Auch in den gängigen Formulars...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Fehlende Echtheit

Rz. 31 Die Echtheit der Unterschrift ist in manchen Fällen fragwürdig.[18] Nicht nur Testamente, auch Vorsorgevollmachten werden gefälscht. Auch hier gilt, dass die Kosten eines Gutachtens zur Schriftuntersuchung mit teilweise 1.500 EUR nicht zu unterschätzen sind, wenn man auf diesem Weg die Vollmacht angreifen will. Tipp zur Vorbeugung Falls damit zu rechnen ist, dass Unter...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Grundstücksgeschäfte

Rz. 91 Bei Verfügungen über Grundstücke ist selbstverständlich eine Ausfertigung des notariellen Vertrages vorzulegen. Oft werden von Bevollmächtigten Grundstücke verkauft, deren Wert man vielleicht höher als den erzielten Kaufpreis eingeschätzt hätte. Um dies überprüfen zu können, darf der Auskunftsberechtigte vom Bevollmächtigten auch Informationen über die wertbildenden Fa...mehr