Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Sustainable Development Goa... / 2.10 Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten. Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche un...mehr

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Sustainable Development Goa... / 2.16 Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern. Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden. Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten. Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenstr...mehr

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Sustainable Development Goa... / 2.15 Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten. Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Sustainable Development Goa... / 1 Die Geschichte der SDGs

Die Pandemie ist zu bewältigen, aber sie darf nicht davon ablenken, dass in vielen anderen Bereichen ebenfalls globale Anstrengungen, Maßnahmen und Erfolge dringend erforderlich sind. Die Welt und damit die Menschheit steht vor einer ökologischen und sozialen Katastrophe. Die Erderwärmung, die Zerstörung unserer Wälder, die Verschmutzung der Weltmeere, die Ausbeutung fossile...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / I. Schuldzinsen als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben, allgemein: Der Begriff der Betriebsausgabe (BA) ist in § 4 Abs. 4 EStG definiert und verdrängt einen darüber hinausgehenden handelsrechtlichen Ausweis.[1] Voraussetzung für den steuermindernden Abzug von Aufwendungen ist ein betrieblicher Veranlassungszusammenhang. Dieser liegt vor, wenn die jeweiligen Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Progressionsvorbehalt bei nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 4 EStG)

Rz. 17 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind (zB die Bezüge des Personals internationaler Organisationen), unterliegen dem Progressionsvorbehalt nur dann, wenn diese Übereinkommen eine entsprechende Klausel enthalten (> Internationale Organisationen). Rz. 17/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die steuerfreie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Progressionsvorbehalt bei nach § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 5 EStG)

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum Anwendungsbereich der §§ 1 Abs 3 und 1a EStG > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20–34/1. Zu § 50 Abs 2 Satz 2ff EStG > Rz 2. Die Regelung bezieht die nicht der deutschen ESt unterliegenden > Einkünfte, zB Dividendeneinkünfte des im Ausland ansässigen Stpfl, die sein Wohnsitzstaat besteuert, in den Progressionsvorbehalt ein. Die Vorschrift di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs 1 Nr 2 EStG)

Rz. 12 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG erfasst zwei Fallgruppen:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuordnung zum Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sachbezug kann als Teil des Arbeitslohns im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden, bei Beamten, Richtern und Soldaten auch auf dem Dienstrecht beruhen. Das betrifft zB > Freianzeigen oder Freiexemplare im > Druckereigewerbe Rz 3, > Freitabak, > Freitrunk im Brauereigewerbe oder die Gestellung von Verpflegung und Unterkunft in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeltungsteuer

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 2009 gibt es eine sog Abgeltungsteuer iHv 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d EStG; zur Beurteilung > Rz 3). Die > Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie mit KapESt (§§ 43–45e EStG) belastet sind, brauchen deshalb grundsätzlich nicht mehr in der > Steuererklärung angegeben werden (vgl § 43 Abs 5 Satz 1 EStG). Auch die > Werbungskosten sind...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dauerhaftigkeit der Zuordnung

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung des ArbG zu einer Tätigkeitsstätte muss – prognostisch betrachtet (Gesetzeswortlaut: "tätig werden soll") – auf Dauer angelegt sein. Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind laut Gesetz (§ 9 Abs 4 Satz 3 EStG): die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.2 Holznutzungen

Rz. 19 Die für die Anwendung von § 34b EStG maßgebenden Einkünfte müssen zum einen auf Holznutzungen beruhen. Zum anderen muss es sich bei den Holznutzungen um außerordentliche Holznutzungen handeln. Zu verstehen ist unter dem Begriff "Holznutzung" der Abtrieb bzw. Einschlag des Holzbestands und seine anschließende Veräußerung.[1] Entsprechendes gilt, wenn Holz auf dem Stamm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterkunft

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Unterkunft (> Rz 28) als Sachbezug erhöht beim ArbN den stpfl > Arbeitslohn. Der Wert des Sachbezugs (Vorteils) wird – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des ArbG und unabhängig vom Mietpreisrecht – nach § 2 Abs 3 SvEV bemessen. Beim ArbG gilt die SvEV nicht für die Bemessung der bei ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aufwendungen für die Strafverteidigung werden, wenn sie keine BA/WK sind (> Rz 5), dem Grunde nach nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen (AgB) anerkannt, wenn sie zwangsläufig entstehen; zum Grundsätzlichen > Rz 3. Prozesskosten sind nicht zwangsläufig, wenn sie wegen einer vorsätzlich schuldhaften Straftat entstehen (BFH 241, 35...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Rückforderungsrecht kraft vertraglicher Vereinbarung (Widerrufsvorbehalt)

Rz. 14 Zivilrechtlich kann ein jederzeitiger Widerruf der Schenkung vorbehalten werden.[1] Praktisch bedeutsam ist das freie Widerrufsrecht vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der dem Schenker in besonderer Weise an einem nicht durch §§ 527, 528, 530 BGB beschränkten Widerrufsrecht gelegen sein kann.[2] Rz. 15 Auch für das ErbStG wird die Schenkung unter Widerruf...mehr

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Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückforderungsrecht aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 20 Ein Rückforderungsrecht i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kann sich im Einzelfall – insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen – auch aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) ergeben.[1] Die Rechtsprechung der Zivilgerichte bejaht die grundsätzliche Anwendbarkeit der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage[2] für Erwartungen und Vo...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.4 Phase 4: Anbieter von integrierten Lösungen

Integrierte Lösungen eines Anbieters sind Teil eines Produktions- oder Leistungsprozesses, mit dem ein – abrechenbares – Ergebnis für einen Kunden erzielt wird. Bei integrierten Lösungen kommt es auf den Beitrag jedes Partners an. Entsteht eine Unterbrechung, weil eine Leistungseinheit ausfällt, hat dies einen Einnahmeausfall oder sogar Strafzahlungen zur Folge – je nach Ver...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.1.1 Leistungsmessung von Geschäftsmodellen

Für traditionelle Geschäftsmodelle von Produkt-Herstellern erfolgt die Leistungsmessung fast ausschließlich auf Kostenträgerebene. Kostenträger sind dabei im Wesentlichen die hergestellten Produkte. Häufig verwendete KPIs sind v.a. Umsatzerlöse, Produktmargen, Kosten, Ergebnis, Working Capital, Investitionen, Liquidität, Cash Flow sowie weitere daraus abgeleitete Kennzahlen....mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.4.2 Integration zusätzlicher Informationen

Die skizzierten Evolutionsstufen sind in Summe gleichbedeutend mit einer voranschreitenden Vorwärtsintegration – Kundenaktivitäten und -prozesse werden schrittweise und teilweise umfassend in die eigene Verantwortung genommen. Neben der Übernahme der damit verbundenen unternehmerischen Risiken bietet sich dadurch aber auch die Chancen, mit den Prozessen verbundene Informatio...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.4.1 Anforderungen in Abhängigkeit des Servitization-Grades

Bei Produktherstellern mit Mehrwert spielt demgegenüber der Service mit dem Fokus als Abbildung eines abgegrenzten Geschäftsmodells die überwiegende Rolle. Die Kernüberlegung ist dabei, dass Service ein eigenständiges Produktportfolio beinhaltet, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird und idealerweise einen überdurchschnittlichen Profitabilitätsbeitrag zum Gesamtergebn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.4.3 Messkonzepte der Evolutionsstufen

Wie zu Beginn dieses Kapitels angeführt, liegt der Fokus des Management Reportings für Servitization neben der inhaltlichen Steuerung auch darauf, den Transformationsprozess entlang der skizzierten Evolutionsstufen messbar zu machen, wofür unterschiedliche Konzepte geeignet sind. Als klassisches und erprobtes Instrumente der Messung von Strategieumsetzungen eignet sich dabei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 3.4.2 Beurteilung der strategischen Relevanz und Weichenstellung

Die Entscheidung, ob und in welcher Form ein solch neues Servitization-Geschäftsmodell im Unternehmen eingeführt werden soll, muss sorgfältig getroffen werden. Wenn sich diese Modelle im breiten Markt des Maschinenbaus durchsetzen, haben sie eine erhebliche strategische Tragweite. Das Pay-per-Part Modell bei TRUMPF umfasst weit mehr als eine neue Bezahlform. Unternehmen verä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.1.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch Servitization

Die Vermögenslage wird vor allem durch die Bilanzierung/Aktivierung der Maschinen, die an die Kunden verleast werden, beeinflusst. Der sich über mehrere Perioden erstreckende Cash Flow prägt die Finanzlage. Die Zahlungseingänge der Kunden erstrecken sich nun über die gesamte Vertragslaufzeit und nicht, wie bisher, einmalig beim Verkauf der Produkte. Ein ähnliches Umdenken wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 3.2 Erfolgsfaktor 2: Transformation des Controllings

Damit Controller die Rolle des Managementpartners in der Servitization-Transformation wahrnehmen können, müssen sie ihr Controlling-Instrumentarium anpassen, wie dies im Einleitungskapitel schon angerissen wurde. Die Verknüpfung von Sach- und Dienstleistung stellt wesentlich höhere Anforderungen an das Controlling und macht es deutlich komplexer. Ein wesentlicher Erfolgsfakt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz 1. Die Zuordnung von Kosten zu den "Kosten für den Vermögensübergang" als Bestandteil des "außer Ansatz bleibenden" Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. 2. Objektbezogene Aufwendungen – wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks – erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog....mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.1.3 Veränderte Planung, Budgetierung und Forecasting

Mit der Veränderung der Controlling-Objekte verändern sich auch die Planungs-Objekte, in dem neue hinzukommen, die aus der Veränderung der Umsatz-/Ergebnis-Treiber resultieren. Für den zukünftigen Unternehmenserfolg sind anstelle der Anzahl verkaufter Produkte v.a. die Anzahl an Neu-Verträgen, die Realisierung von Up-Selling und Cross-Selling sowie die Steigerung der Effizie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Gesetzlich normierte Rückforderungs- und Herausgaberechte

Rz. 10 Die Herausgabe muss nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aufgrund eines Rückforderungsrechts erfolgt sein. Ein solches kann sich aus gesetzlichen Regelungen des BGB (insb. des Schenkungs- und Erbrechts) und ebenso aus dem Vertrag ergeben. In gleicher Weise ist § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei gesetzlichen Herausgabeansprüchen[1] anwendbar. Rz. 11 Ein Rückforderungsrecht besteht z...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6 Der Real Case Servitization: Die andere Case Study

Der "Fall", der nachstehend skizziert wird, ist keine normale Case Study über ein einzelnes Unternehmen. Gegenstand dieser Fallstudie ist vielmehr der Servitization-Prozess selbst. Dieser steht mit seinen vier Entwicklungsphasen und den entsprechenden drei Entwicklungsschritten im Fokus (analog Abb. 2). Wie diese Phasen und Schritte zur Realisierung des Prozesses konkret aus...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.3 Phase 3: Full-Service-Dienstleister

Beispiel: SEW EURODRIVE Den Schritt von Phase 2 zu Phase 3 hat auch die SEW gemacht, ein weltweiter Anbieter von Elektromotoren und Getrieben für Produktionsbänder bis Industriegetrieben, die Hafenkräne bewegen. Das Unternehmen hat im Verlauf der letzten zehn Jahre sein Selbstverständnis verändert und sich von einem "Komponenten-Produzenten" zu einem "Intra-Logistik-Anbieter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.5 Phase 5: Beyond Servitization

"Servitization" fokussiert den Prozess, ein Produkt um Dienstleistungen zu ergänzen, bis schließlich die Nutzung des Produktes als Dienstleistung abgerechnet wird. Das eigene Produkt steht im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Vermarktung des Produktes abzusichern und auszubauen, entweder im Transaktionsbusiness oder über "Pay-per-use"- und "XaaS"- Modelle. In der Praxis wird zun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.2.2 Rahmenbedingung 2: Geschäftsmodelle integrierter Lösungen

Im 2. und im 3. dargestellten Transformationsschritt der Servitization werden zudem neue Geschäftsmodelle realisierbar (s. Abb. 18). Die 2. Stufe der Transformation basiert bereits auf unterschiedlichen Varianten von Dienstleistungsverträgen. Vertragsbasierte Formen reichen von Inspektionsverträgen, bei denen sich der Hersteller lediglich verpflichtet, die Funktions-fähigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.2.5 Ermittlung des Wertbeitrags der Kundenbeziehung

Das Controlling hat bereits im Rahmen des Kundenwert-Controllings das aus der Marketingforschung bekannte Konzept des Customer-Lifetime Value aufgegriffen. Der Kundenwert kann dabei aus Kunden- oder aus Anbieterperspektive betrachtet werden. Aus Sicht des hier betrachteten Anbieters ist dieser Kundenwert der, der den heutigen risiko-adjustierten Residualwert der (zukünftigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Herausgabe eines Geschenks wegen Rückforderungsrecht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 7 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass die Schenkungsteuer für das später herauszugebende Geschenk überhaupt entstanden war (zur Steuerentstehung § 7 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versicherungsentschädigung für unfallbedingten Verdienstausfall

Leitsatz Erhält der Steuerpflichtige nach einem erlittenen Unfall eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe nach der sogenannten modifizierten Nettolohnmethode berechnet wird, was bedeutet, dass auch die auf den tatsächlich ausbezahlten Vorschuss (Nettolohn) nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entfallende Einkommensteuer erstattet wird, so gehört auch die erset...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an; zu den verfahrensrechtlichen Fragen vgl. Rz. 80 ff. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte eine von ihm le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.2 Phase 2: Produkt-Hersteller mit Mehrwert

Der Mehrwert, den ein Produkt-Hersteller anbietet, wird im Zusammenhang mit dem Servitization-Prozess meist dem technischen Servicebereich zugeordnet. Dazu zählt bei Heidolph die Optimierung technischer Prozesse, auch die Gerätevernetzung im Labor, in die Heidolph-Laborgerät eingebunden sind. Gleiches gilt für eine Applikationsberatung zur Optimierung von Prozessparametern u...mehr