Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.4 Aufwendungen für die Überlassung

Rz. 284 Hinzuzurechnen sind alle Aufwendungen, die im Hinblick auf die zeitlich befristete Überlassung des Rechts entstehen. Dies können einmalige oder laufende Zahlungen, z. B. Lizenzzahlungen und Konzessionsgebühren, sein. Hierzu rechnen nicht nur Aufwendungen, die eine unmittelbare Gegenleistung für die Einräumung des entsprechenden Rechts darstellen. Auch Aufwendungen fü...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.1 Rechtsentwicklung

Rz. 174 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG regelt die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. Geändert wurde § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG durch Gesetz v. 12.12.2019.[2] Eingefügt wurde S. 2 in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewS...mehr

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§ 18 Testamentsvollstreckun... / C. Internationale Vollmachten

Rz. 7 Nicht nur in Bezug auf die Nachlassplanung, sondern auch hinsichtlich der Vorsorgeregelung ist in Fällen mit Auslandsbezug besondere Vorsicht geboten. Vor allem ist fraglich, inwieweit deutsche Vorsorgevollmachten im Ausland wirksam und anerkennungsfähig sind. Rz. 8 Das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ErwSÜ) ist bei internationalen Sachver...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (e) Steuerliche Aspekte

Rz. 63 Die Abschreibung vermieteter Objekte – unabhängig von Alt- und Neubauten – beträgt 2 % p.a. linear bezogen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Grundstück. Erhöhte Abschreibungen gibt es für denkmalgeschützte Objekte und Objekte in Sanierungsgebieten (vgl. § 7h, i EStG). Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ge...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / ff) Rohstoffe

Rz. 94 Dieses Anlagesegment erlebt seit Jahren eine Renaissance gepaart mit ernüchternden Erfahrungen in Abhängigkeit vom Anlagevehikel.[56] Große Beliebtheit erfahren Edelmetalle und Agrarrohstoffe, und eine wachsende Anlegerschar entdeckt die Chancen in Segment "seltene Erden". Die Motivationslage ergibt sich mit Blick auf die Sorge von einer (schleichenden) Geldentwertung...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers

Rz. 44 Muster 24.27: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers Muster 24.27: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers Der am _________________________ in _________________________ verstorbene (_________________________ [Vor- und Nachname des Erblassers, Beruf, ggf. Güterstand]), geboren am _________________________, hat mich in seinem Testament vom ________________...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.4.3 Diskontbeträge (§ 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 Hs. 2 GewStG)

Rz. 71 Als Entgelt für Schulden hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 Hs. 2 GewStG auch die Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen (sog. Factoring). Erfasst werden nur die Abschläge, die darauf beruhen, dass der Barwert der veräußerten Forderung geringer ist als der Wert der Forderung im Zeitpunkt ihrer späteren Fälligkeit. Au...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Erbenermittlung

Rz. 14 Es ist natürlich auch denkbar, dass die Erben zunächst noch ermittelt werden müssen. Mitunter ist diese Aufgabe aufwendig, weil die Familienverhältnisse nicht bekannt oder – gerade bei familienexternen Testamentsvollstreckern – schwer aufzuklären sind. Die Nachwirkungen der Kriegszeiten der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa bedingen weitere Schwieri...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Welche rechtlichen Probleme stellen sich?

Rz. 54 Nichteheliche Abkömmlinge sind erbrechtlich den ehelichen Nachkommen gleichgestellt. Im Testament des Grafen Koks heißt es zur Erbfolge: "Erben meines Vermögens sollen meine Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge werden." Folglich besteht die Erbengemeinschaft nicht nur, wie ursprünglich angenommen, aus den ehelichen Kindern Max und Moritz, sondern gemeinsam...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.4 Gewinnanteil

Rz. 316 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn der KGaA die Gewinnanteile wieder hinzugerechnet, die an die persönlich haftenden Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Zu ermitteln sind die Gewinnanteile durch Betriebsvermögensvergleich.[1] Rz. 317 Der Begriff "Gewinna...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / I. Verwaltungsvereinbarung treffen

Rz. 15 Selbst gestaltungstechnisch missglückte Testamentsvollstreckeranordnungen lassen sich im Interesse aller an der Nachlassabwicklung Beteiligter "retten", wenn es gelingt, zu einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker über die wechselseitigen Rechte und Pflichten zu gelangen. Natürlich kann niemand gezwungen werden, eine solche Ve...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 4. Herbeiführung von Haftungsbeschränkungen

Rz. 88 Haftungsbegrenzungsvereinbarungen, wie sie für Testamentsvollstrecker empfohlen werden, sind auch für Nachlassverwalter denkbar und sinnvoll. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Abschluss solcher Vereinbarungen mit den Erben regelmäßig unproblematischer ist, als mit den Nachlassgläubigern. Sinnvoll sind solche Vereinbarungen jedoch nur dann, wenn sämtliche Bete...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

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§ 18 Testamentsvollstreckun... / B. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 2 Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) am 15.8.2015 wurden wesentliche Regelungen zur Rechtsnachfolge von Todes wegen in Fällen mit Auslandsbezug umstrukturiert.[4] Primäre Idee ist die Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts auch auf dem Gebiet des Erbrechts und die Vereinfachung der Abwicklung eines Nachlasses. Die EuErbVO fin...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / IV. Zugriffsbeschränkungen im Sozialrecht

Rz. 25 Die Testamentsvollstreckung kann sich auch gegenüber dem Sozialhilfeträger durchsetzen. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung unterliegt der Erbe der Verfügungsbeschränkung des § 2211 Abs. 1 BGB, wodurch er über den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen kann. Mangels Verfügungsbefugnis des Erben stellt der der ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 6. Betriebsvermögensbegünstigungen bei Weiterübertragung

Rz. 136 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur demjenigen Erwerber zugute kommen, der letztlich begünstigungsfähiges Betriebsvermögen erwirbt und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen fortführt bzw. erhält. In §§ 13a Abs. 5, 13c Abs. 2 S. 1, 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG wird daher geregelt, dass ein Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen nicht in Anspruch nehm...mehr

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Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 179 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG erfasst Entgelte für die Benutzung fremder beweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um Maschinen, Transportmittel, Gegenstände der Büroeinrichtung, ähnliche betriebliche Vorrichtungen und Anlagen handeln. Die Gegenstände dürfen nicht in Grundbesitz bestehen. Sie müssen als Anlagevermögen im B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.8 Besonderheiten bei Gesellschaften

Rz. 213 Mietet oder pachtet eine Personengesellschaft bewegliche Anlagegüter von einem ihrer Gesellschafter, findet § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG keine Anwendung. Miet- oder Pachtzinsen werden durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen kompensiert. Rz. 214 Überlässt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, das er im Rahmen seines Gewerbebet...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIV. Praxismuster für Zeitvergütung

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / C. Urheberrechte im Nachlass

Rz. 17 Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, vgl. § 64 UrhG. Der Urheber geistigen Eigentums kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen, § 28 Abs. 2 UrhG. Er kann auch nach § 29 UrhG das gesamte Urheberrecht auf einen Erben in Erfüllung eines Te...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.6 Benutzung

Rz. 190 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG verlangt, dass das gemietete, gepachtete oder geleaste Wirtschaftsgut im Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers benutzt wird. Unter Benutzung ist die Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers zu verstehen. Das Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Gewerbebetrieb al...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.3 Vertriebslizenzen

Rz. 279 Ausgenommen von der Hinzurechnung sind Aufwendungen für Vertriebslizenzen. Unter Vertriebslizenzen sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG Lizenzen zu verstehen, die ausschließlich dazu berechtigen, aus ihnen abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen. Der Lizenznehmer nutzt in diesen Fällen die Lizenz nicht für seinen Gewerbebetrieb. Sie dient nicht der Stärkung sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerverzinken / 1.1 Stückverzinken

Beim diskontinuierlichen Feuerverzinken werden zuvor gefertigte Werkstücke aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink eingetaucht; dadurch entsteht i. d. R. ein vollständiger Überzug, der zuverlässig vor Korrosion schützt. Wesentliches Kriterium für die Güte einer Feuerverzinkung ist die Dicke des Zinküberzugs; beim Stückverzinken werden größere Schichtdicken erreicht als bei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / B. Regelfall: Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 2 Den gesetzlichen Regelfall beschreiben § 2203 BGB als (reine) Abwicklungsvollstreckung sowie § 2204 BGB als Auseinandersetzungsvollstreckung bei mehreren Erben. Entsprechend ihrer Stellung als gesetzlichem Regelfall greifen diese Regelungen immer dann, wenn der Erblasser zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers keine anderweitigen Bestimmungen getroffen hat und sich...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 5. Grundsätzlich richtige Tabelle: Neue Rheinische Tabelle

Rz. 19 Als Ausgangspunkt ist das Gericht von der sog. "Neuen" Rheinischen Tabelle ausgegangen.[8] Zwar spreche gegen die "Neue" Rheinische Tabelle, dass sie bei höheren Nachlasswerten zu sehr hohen Beträgen gelange, die überhöht sein könnten.[9] Indes sind die Parteien bisher übereinstimmend von der "Neuen" Rheinischen Tabelle als Anhaltspunkt für die Vergütungsberechnung aus...mehr

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§ 18 Testamentsvollstreckun... / A. Sachverhalte des internationalen Erbrechts

Rz. 1 Erbfälle mit internationalem Bezug gehören sowohl aufgrund der zunehmenden Mobilität breiter Bevölkerungsschichten als auch dem zunehmenden Auslandsvermögen deutscher Staatsangehöriger heute bereits zum Regelfall. Darüber hinaus führen immer häufiger anzutreffende gemischt nationale Ehen zu Einflüssen des internationalen Erbrechts auf die Vermögensnachfolge. Folgende ty...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Einfache Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 39 Muster 24.22: Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben Muster 24.22: Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben Vereinbarung zwischen 1. _________________________ (Vorname Name, Anschrift) – nachfolgend auch genannt "Erbe zu 1)" – 2. _________________________ (Vorname Name, Anschrift) – nachfolgend auch genannt "Erbe zu 2)" – die...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Zulässigkeit zeitbezogener Vergütung

Rz. 18 Die zeitbezogene Vergütung gilt als das grundsätzlich fairste Vergütungsprinzip für Testamentsvollstrecker.[41] Im vermögensverwaltenden Bereich, aber auch im Bereich der Abrechnung anwaltlicher Honorare, hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als provisions- oder streitwertabhän...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / a) Es gibt keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag

Rz. 65 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um die Grundform aller Gesellschaften. Der Vertragsschluss kann sogar bei den sog. Gelegenheitsgesellschaften[35] mündlich erfolgen. Fehlt es an abweichenden Vereinbarungen, so führt der Tod eines Gesellschafters einer GbR zur Auflösung der Gesellschaft, § 727 Abs. 1 BGB. Der Erbe des verstorbenen Gesellschafters...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / C. Fazit

Rz. 48 Aus der Sicht der Erbinnen war es möglicherweise taktisch ungeschickt, sich zu einem frühen Zeitpunkt auf die Abrechnung nach den DNotV-E einzulassen. Ein auf Ertragmaximierung ausgerichteter Testamentsvollstrecker, dem hier keineswegs das Wort geredet werden soll, wird im Zweifel berufsmäßige Dienste gesondert abrechnen, auch wenn er sich hierdurch Abstriche an seine...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VIII. Professionelle Infrastruktur

Rz. 18 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / A. Einführung

Rz. 1 Generell gilt: Keine Testamentsvollstreckung ohne Testament, präziser gesagt, ohne Verfügung von Todes wegen. Welche Form das Testament hat, ist gleichgültig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann gleichermaßen durch ein wirksames handschriftliches Testament wie auch ein notarielles Testament oder – über den Wortlaut des § 2197 BGB hinaus – einen Erbvertrag er...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / dd) "Rettungsanker" § 139 BGB?

Rz. 17 Angesichts der vorzunehmenden Neuberechnung und der Ergänzung um weitere (Zins-)Vermögenswerte ist für die Anwendung des § 139 BGB kein Raum. Der Testamentsvollstrecker ist daher gehalten, einen neuen Auseinandersetzungsplan zu erstellen. Im Fall der Testamentsvollstreckung können sich die Miterben nicht durch Vereinbarung auseinandersetzen, sondern nur vom Testaments...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Rechtsnatur des Amtes des Testamentsvollstreckers

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Er übt Kraft eigenen Rechts ein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass aus entsprechend dem Willen des Erblassers und unabhängig vom Willen der Erben. Damit ist er nach heute ganz h.M. weder Vertreter des Erblassers oder des Erben und auch nicht deren Treuhänder, sondern Träger eines eigen...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Bodenschutzrecht

Rz. 92 Von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz sind darüber hinaus die Bestimmungen des Bodenschutzrechtes. Gegenstand der Bodenschutzrechtsbestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene sind vor allem die Abwehr und die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen. Gemeint ist in der Praxis in der Regel die sogenannte Altlastenproblematik, die sowohl in Bezug auf ge...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Zugriffsbeschränkungen der Eigengläubiger

Rz. 22 Das Zugriffsverbot der Privatgläubiger eines Alleinerben auf den der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass ist umfassend. Die Eigengläubiger des Erben können keine Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nach § 748 ZPO wegen Fehlens eines gegen den Testamentsvollstrecker ergangenen Urteils nicht möglich. Eine gleichw...mehr

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Haftung / 2.2 Haftung von Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft

Die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft haften für die Verbindlichkeiten, z. B. Umsatzsteuer, der Gesellschaft persönlich und unmittelbar mit ihrem gesamten Vermögen. Der Haftungsumfang erstreckt sich auf alle Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zum Ausscheiden des jeweils betroffenen Gesellschafters begründet waren.[1] Die Haftung gilt somit auch für alle g...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 4. Ausgangspunkt der Tabellen

Rz. 53 Allen Tabellen ist zunächst gemeinsam, dass Ausgangspunkt für die Ermittlung der Vergütung ein Vomhundertsatz des Bruttonachlasswertes ist, wobei vom Verkehrswert auszugehen ist. Weiterhin ist ihnen gemeinsam die Aufgliederung in folgende vier Gebührentatbestände: Darüber hinaus gibt es Sonde...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / A. Bereitstellung professioneller Infrastruktur

Rz. 1 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der geschäftsmäßig agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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Haftung / 9 Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

§ 13c UStG regelt die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten (z. B. Sicherungsabtretung zugunsten eines Kreditgebers sowie Globalzes­sion). Gemeinschaftsrechtlic...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / II. Vertrauen

Rz. 6 Empirische Untersuchungen[7] zeigen, dass die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers überwiegend nach dem Vertrauensverhältnis erfolgt und die Qualifikation nur in 28 % der Fälle eine Rolle spielt. Allerdings zeigt sich auch: je höher das Vermögen, desto größer die Tendenz, einen professionellen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Das oft über Jahrzehnte währen...mehr