Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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ZErb 05/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG Kommentar, Komplettes Praxiswissen...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / cc) Zugewinnausgleich

Schon nach dem Gesetz ist eine Regelungsbefugnis unkritisch, weil dort in Form der Gütertrennung eine Alternative ausdrücklich vorgesehen ist (§§ 1363 Abs. 1, 1408 Abs. 1, 1414 BGB). Dementsprechend wird von der Rechtsprechung dieser Bereich als einer vertraglichen Regelung am weitesten zugänglich angesehen.[20] Grund ist der Umstand, dass der vermögensrechtliche Teilhabeans...mehr

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FF 05/2021, Bundesgerichtshof entscheidet zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.3.2021, Nr. 051/2021 Beschl. v. 10.3.2021 – XII ZB 243/20 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, wie lange nach Rechtskraft der Scheidung ein Ehegatte vom anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn diese im Alleineigentum des andere...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg befasst sich mit einem Sachverhalt, der in der Praxis so oder ähnlich recht häufig vorkommt. Die Entscheidung gibt Anlass, sich mit den praktischen Auswirkungen näher zu befassen. Anfall der Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gleichgestellte Verträge

Rz. 24 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die folgenden Fälle einer Förderung beruhen nicht auf Altersvorsorgeverträgen ieS (vgl BFH 225, 457 = BStBl 2009 II, 995). § 82 Abs 2 und 3 EStG stellt solche Verträge den förderungsfähigen Altersvorsorgebeiträgen weitgehend gleich. In Betracht kommen als Anbieter (vgl § 82 EStG) neben Lebensversicherungsunternehmen zudem > Kreditinstitute u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Förderung durch Sonderausgabenabzug

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Pflichtversicherte in der GRV oder diesen gleichgestellte Personengruppen (> Rz 9 ff) können Altersvorsorgebeiträge und begünstigte Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) zuzüglich der dem Stpfl zustehenden Zulagen (> Rz 30 ff) bis zu einem Höchstbetrag von 2 100 EUR im VZ als > Sonderausgaben abziehen (§ 10a Abs 1 EStG). Das setzt aber die > Unbes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundzulage

Rz. 30 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (§ 79 EStG) haben unbeschränkt steuerpflichtige, nach § 10a Abs 1 EStG mit dem SA-Abzug begünstigte (> Rz 9 ff) Personen. Darüber hinaus haben Anspruch auf Zulage – aber nicht auf den SA-Abzug – alle in der inländischen GRV Pflichtversicherten und die ihnen in § 10a EStG gleichgestellten Personen (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersvorsorgeverträge

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Durch Altersvorsorgezulage oder den SA-Abzug werden in erster Linie Beiträge und Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) für Altersvorsorgeverträge der in § 1 AltZertG bezeichneten Art begünstigt (vgl § 82 EStG). Der Begriff des Altersvorsorgevertrags ist in § 82 Abs 1 EStG Satz 1 legaldefiniert (erkennbar am entsprechenden Klammerzusatz). Es handel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / J. Förderung der Rürup- oder Basisrente-Alter

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Rürup- oder Basisrente-Alter ist von der Riester-Rente zu unterscheiden. Sie wird ebenfalls der privaten Altersvorsorge zugerechnet und ist ab 2005 mit dem AltEinkG vom 05.06.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554; > Alterseinkünfte) als private kapitalgedeckte Rentenversicherung eingeführt worden. Sie wird im Rahmen eines Versiche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zulageverfahren

Rz. 86 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst muss der begünstigte Zulageberechtigte (> Rz 9 ff) mit einem Anbieter einen Altersvorsorgevertrag (> Rz 20–24/3) abschließen und im Laufe eines jeden Beitragsjahres seine Beiträge oder Tilgungsleistungen erbringen (> Rz 25 ff). Nach Abschluss des Beitragsjahres übersendet der Anbieter dem Zulageberechtigten einen Kontoauszug sowie ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten des Verfahrens

Rz. 121 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der Inanspruchnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (> Rz 112 ff) hat der Zulageberechtigte/Stpfl die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum bei der ZfA (> Rz 84) zu beantragen und die notwendigen Nachweise zu erbringen. Dabei muss er bestimmen, welchem von mehreren Verträgen der Eigenheimbetrag entnommen werden soll (§ 92b Abs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehörtmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahren für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

Rz. 98 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Verpflichtung zu Angaben in der > Steuererklärung besteht nicht; der Stpfl kann auch auf eine Günstigerprüfung beim SA-Abzug verzichten, zB wenn eine Steuerermäßigung offensichtlich nicht günstiger ist als die Zulagen (> Rz 79 Beispiel 4). Solange dies verfahrensrechtlich zulässig ist, kann der SA-Abzug aber auch dann noch beim FA beant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte ESt (> Rz 51 ff) und für die vom Dr...mehr

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Gestaltung und Weiterentwic... / 3.1 Standardisierung vs. Differenzierung

Mit der Standardisierung wird das Ziel verfolgt, Abläufe und Prozesse möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, um die Prozesseffizienz, -transparenz und -qualität zu steigern. Sie ist die Voraussetzung für die Automatisierung von Prozessen durch den Einsatz digitaler Technologien wie z. B. Robotic Process Automation (RPA). Gerade Unternehmen, die durch Akquisitionen stark g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Haftung des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 150/2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4) nach den das LSt-Verfahren betreffenden Vorschriften. Das ist § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft (> Rz 95 ff) mit dem ArbN, aber auch mit dem eigentlichen ArbG (§ 42d Abs 1 Nr...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 4 Satz 1 EStG) dauerhaft zugeordnet ist. Ist der Arbeitnehmer nur vorübergehend einer Tätigkeitsstätte zugeordnet, begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte (zur Abgrenzung der Merkmale "dauerhaft" und "vorübergehend" vgl. Rz. 14). Die dauerhafte Zuordnung des A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung des Wohnförderkontos

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das in Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital (> Rz 110 ff) wird ebenfalls nach § 22 Nr 5 EStG nachgelagert besteuert. Dazu werden die geförderten Beträge in dem bei der ZfA geführten Wohnförderkonto erfasst; zu diesem Zweck steht die ZfA im Datenaustausch mit dem Anbieter (vgl § 92a Abs 2 Satz 1 EStG), den sie ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreie Einkünfte

Rn. 75l Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nicht ganz klar erscheint dieser Fall: Die Verweisung auf § 32b Abs 1 Nr 3 EStG bedeutet zwar, dass auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei gestellte Einkünfte vom Progressionsvorbehalt erfasst werden. Wenn aber § 32b Abs 1a EStG die Steuerfreistellung nach DBA doppelt erwähnt (per Verweisung und als eigenes Tatbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zwischenstaatliche Übereinkommen mit Steuerfreistellung der Einkünfte

Rn. 128 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BMF v 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 enthält ein Fundstellenverzeichnis für solche zwischenstaatliche Übereinkommen (H 3.0 EStH 2019, ferner s § 3 Rn 2621 (Handzik)). Rn. 129 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beispiel: Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt sind steuerfrei, vgl Art 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Der Progressionsvorbehalt bei nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 4, Abs 2 Nr 2 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Allgemeines, Rechtsentwicklung 1. Allgemeines Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nicht einzubeziehende Einkünfte (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 3 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Seit 01.01.2007 – aufgrund der Einfügung eines weiteren Hs in § 32b Abs 1 Nr 2 EStG (Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst aa, Art 20 Abs 6 JStG 2007 v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) – können Einkünfte, die sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen iSd § 32b Abs 1 Nr 4 EStG steuerfrei stellen, jedoch dort ohne Progressionsvorbehalt, bei zeitwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG einzubeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage bis einschließlich VZ 2006

Rn. 127a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s die bisherige Kommentierung. Eine Weiterkommentierung unterbleibt aus Aktualitätsgründen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts

Rn. 131 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 124ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsentwicklung seit 2000

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Überblick über die Änderungen des § 32b EStG seit 2000 (davorliegende Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt): SeuchenrechtsneuordnungsG (v 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045): § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst e EStG verweist ab VZ 2001 auf das InfektionsschutzG. SteuersenkungsG (StSenkG v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Rechtsentwicklung

1. Allgemeines Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG einzubeziehen. 2. Rechtslage bis einschließlich VZ 2006 Rn. 127a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 127c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Es gilt auch hierfür der Begriff iSd § 2 Abs 2 EStG (s Rn 102f, 113).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. "Einkünfte"

1. Allgemeines Rn. 127c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Es gilt auch hierfür der Begriff iSd § 2 Abs 2 EStG (s Rn 102f, 113). 2. Anwendung des § 2 Abs 5b EStG Rn. 127d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daraus folgt: Auch § 2 Abs 5b EStG ist anzuwenden, dh Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (wegen des besonderen Steuersatzes für die Kapitaleinkünfte) und § 43 Abs 5 EStG (wegen der Abgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Ermittlung der Höhe der ausländischen Einkünfte

Rn. 130 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 117ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirtschaftliches Eigentum (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Grundvoraussetzung für die volle Anrechnung der KapSt ist zunächst bestehendes zivilrechtliches, aber zusätzlich wirtschaftliches Eigentum des StPfl an den Wertpapieren; vgl Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125, 127; Spilker/Kremer, BB 2018; 2775 [2777]. Letzteres ist davon abhängig, wie im konkreten Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtslage ab VZ 2007

Rn. 127b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für § 32b Abs 1 Nr 3 EStG wird seit VZ 2007 (Art 1 Nr 19b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) auf das Erfordernis, dass das DBA unter Progressionsvorbehalt steuerfrei stellt, verzichtet. Es kommt nur noch darauf an, dass das DBA diese Einkünfte steuerfrei stellt. Die Streichung der Wörter "unter dem Vorbehalt bei der E...mehr