Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 5. Elterliche Sorge

Rz. 95 Die gerichtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten der Eltern zu ihren Kindern im Vorfeld einer Scheidung kann durch eine Vereinbarung der Ehegatten ersetzt werden. Die Eltern können über die Ausübung der elterlichen Sorge sowie über weitere Kindesangelegenheiten (Umgangsrecht, Kindesunterhalt u.Ä.) eine einvernehmliche Regelung erzielen. Soweit die Vereinbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / a) Kindesunterhalt

Rz. 96 Die Ehegatten können die Höhe des Kindesunterhalts einvernehmlich regeln. Treffen sie im Vorfeld der Scheidung keine Vereinbarung, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden (§ 755 Abs. 3 BGB). Vereinbarungen der Eltern, die einen Elternteil von der Unterhaltspflicht befreien, sind dem Kind gegenüber unwirksam. Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Regelungsinhalt

Rz. 80 In einem Ehevertrag können die Eheleute Vereinbarungen treffen, welche von den Regeln des gesetzlichen Güterrechts abweichen, und sich gegenseitig güterrechtliche Vorteile zugestehen (siehe Rdn 27 ff.). Meistens werden solche Vereinbarungen nur für den Fall geschlossen, dass die Eheauflösung durch den Tod eines Ehegatten erfolgt. In den andern Fällen – also bei einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 85 Die Ehegatten können anlässlich der Scheidung über den Unterhalt eine Vereinbarung treffen (Art. 52 Abs. 1 Ziff. 4 FamG). Die Unterhaltsvereinbarung kann auf Antrag gerichtlich genehmigt werden (Art. 52 Abs. 3 FamG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 6. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 186 In der juristischen Praxis sind Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt sehr bedeutsam. Es wurde schon erwähnt, dass ca. 90 % der österreichischen Ehescheidungen im Einvernehmen erfolgen. Im Fall der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG ist u.a. der Abschluss einer schriftlichen Unterhaltsvereinbarung vor Gericht eine Scheidungsvoraussetzung (siehe Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 105 Der Ehevertrag kann – und wird in der Praxis häufig – bereits vor der Ehe geschlossen und entfaltet dann Rechtswirkungen erst mit der Eheschließung. Möglich ist es aber auch, den Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt während der Ehe zu schließen (vgl. § 1408 Abs. 1 BGB). Scheidungsvereinbarungen dienen definitionsgemäß der Regelung einer konkret bevorstehenden Scheidung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 58 Der mittellose und unverschuldet[73] erwerbslose Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehegatten (Art. 100 Abs. 1).[74] Die Beurteilung der fehlenden Versorgung des Ehegatten umfasst auch eine Prognose der sozialen Sicherheit und somit eine Beurteilung von Umständen, deren Vorliegen in der Zukunft mehr oder weniger gewiss ist.[75] Ein Unterhaltsanspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 135 Im Zusammenhang mit einem Getrenntleben oder einer Scheidung wird festgelegt, inwieweit einem der Ehegatten die Pflicht auferlegt werden soll, Unterhaltsbeiträge an den anderen zu entrichten (§ 49 ÆL). Falls die Ehegatten selbst keine entsprechende Vereinbarung treffen, entscheidet die Agentur für Familienrecht bzw. das Familiengericht auf Antrag hin über die Frage e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 115 Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt sind sowohl in Eheverträgen als auch in Scheidungsvereinbarungen möglich und kommen in der Praxis häufig vor. Möglich sind sowohl (teilweise) Unterhaltsverzichte als auch Modifikationen des gesetzlichen Unterhaltsrechts, z.B. Vereinbarungen über die Höchstdauer der Unterhaltspflicht (ggf. abhängig von der Ehedauer) und über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Gerichtliche Missbrauchskontrolle

Rz. 192 Die Vereinbarungen über die Obsorge und die hauptsächliche Betreuung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung. Das Gericht hat aber Vereinbarungen der Eltern für unwirksam zu erklären und zugleich eine davon abweichende Regelung zu treffen, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (§ 190 Abs. 2 ABGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / 1. Einverständliche Scheidung

Rz. 44 Für eine Ehescheidung im beiderseitigen Einverständnis der Ehegatten müssen die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 3.51 Teil 1 ZGB): ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / II. Rechtsfolgen

Rz. 105 Zum einen gelten gem. Art. 74 FGB die gesetzlichen Regelungen für den ehelichen Güterstand für Vermögen, das während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erworben wird, sofern die Parteien durch einen schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart haben. Zum anderen erwerben die Parteien einen Unterhaltsanspruch, der dem nachehelichen Unterhaltsanspruch von Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 5. Ausschluss und Dauer des Unterhalts

Rz. 81 Der Unterhaltsanspruch besteht ferner nur dann, wenn dies im Einklang mit den guten Sitten steht (§ 2 Abs. 3 BGB). Dies wird z.B. dann verneint, wenn ein Ehegatte durch sein Verhalten überwiegend die Zerrüttung der Ehe verursacht hat, etwa weil er die Familie verlassen hat und eine neue Partnerschaft eingegangen ist, oder wenn der berechtigte Ehegatte durch eigenes Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / VIII. Internationale Zuständigkeit

Rz. 90 Die internationale Zuständigkeit eines russischen Gerichts für Scheidungsfolgesachen richtet sich nach den allgemeinen Regeln (Art. 402 Abs. 2, 3 ZPO). Sie ist gegeben, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / I. Gerichtliche Trennung

Rz. 41 Im ZGB ist das Rechtsinstitut des Getrenntlebens vorgesehen (Separation).[26] Es kann ein Antrag auf Trennung durch einen oder beide Ehepartner bei Gericht gestellt werden (Art. 3.73 ZGB). Soweit (gemeinsame) Kinder vorhanden sind, richten sich die richterlichen Anordnungen vorrangig nach deren Wohl. Das Gericht hat beim Trennungsurteil anzuordnen, bei welchem Ehepart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Kollisionsrecht

Rz. 313 Italienische Gerichte sind zuständig, wenn einer der Adoptierenden oder der Anzunehmende italienischer Staatsangehöriger ist oder in Italien seinen Wohnsitz hat oder der Anzunehmende während seines Aufenthalts in Italien pflege- und fürsorgebedürftig ist. Das italienische Recht ist zwingend bei einer Minderjährigen-Volladoption nach dem l. adoz. anzuwenden (Art. 38 d....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 9 Während der Ehe sind die Ehegatten einander – wie auch gegenüber Kindern – gem. s. 1 Family Law (Scotland) Act 1985 zum Unterhalt verpflichtet, dessen Höhe und Ausgestaltung im Ermessen des Gerichts liegt. Zuständig sind sowohl der Court of Session als auch die sheriff courts. Das Gericht kann dabei sowohl periodische Leistungen als auch Einmalzahlungen für einen Sonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Geltung der Rom III-VO

Rz. 235 Seit 21.6.2012 gilt für Frankreich die Verordnung des Rates Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 156 ff. in diesem Werk). Rz. 236 Für Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten gilt jedoch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / b) Vermutung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 60 Gemäß Gesetz besteht die Vermutung, dass ein Erwerb während der Lebensgemeinschaft Eigentum im gemeinschaftlichen Vermögen schafft, und der betroffene Vermögensgegenstand von den Ehegatten hälftig erworben wurde.[61] Inhaltliche Elemente der Vermutung sind wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 201 Eine im Ausland ausgesprochene Trennung oder Scheidung ist in Italien – auch außerhalb der Brüssel IIa-VO – ebenso wie sonstige Entscheidungen ausländischer Gerichte ohne weiteren gerichtlichen Akt wirksam (Art. 64 d.i.p.).[231] Das Berufungsgericht kann angerufen werden, um die Anerkennung zu bestätigen, wenn die Parteien darüber streiten oder wenn Vollstreckungsmaß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / d) Haftung für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten, Vermutung der Zustimmung des Ehegatten

Rz. 68 Bei Abgrenzung der gemeinschaftlichen Schulden von denen des Sondervermögens ist der Ausgangspunkt, dass alle Schulden, die nicht dem Sondervermögen zuzuordnen sind, das gemeinschaftliche Vermögen belasten. Grundsätzlich gilt, dass von einem der Ehegatten eingegangene Verpflichtungen das gemeinschaftliche Vermögen belasten.[67] Rz. 69 Während der Lebensgemeinschaft kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 102 Die Scheidungsfolgen wie der Scheidungsunterhalt unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 16 ZGB. Sie richten sich also nach dem auf die Ehescheidung anzuwendenden Recht (siehe Rdn 62 ff.). Die Wirkungen der Ehescheidung auf die persönlichen (Zusammenleben der Ehegatten, Name der ehemaligen Ehegatten) oder vermögensrechtlichen (Anspruch auf Zugewinnausgleich, Güter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Überblick

Rz. 78 Zu den allgemeinen Ehewirkungen gehören alle Ehefolgen, die nicht dem Ehegüterrecht zuzuordnen sind. Art. 48 § 2 IPRG hebt insbesondere hervor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Das EuGVÜ und das Haager Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen

Rz. 44 Da die EU- (vormals EWG-) Länder sich näher stehen als die Mitglieder der Haager Konferenz, vereinheitlicht das EuGVÜ bspw. mehr als das Haager Abkommen vom 1.2.1971 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen und sein Zusatzprotokoll[76] (das von Deutschland nicht gezeichnet und nur in den Niederlanden, in Portugal und Zyp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / aa) Form und Publizität des Ehevertrages

Rz. 88 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 CC muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss hierzu jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde vorliegen.[57] Rz. 89 Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 CC über die Parteien und das Datum des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905

Rz. 74 Mit Kündigung vom 23.8.1987[139] ist hingegen das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905[140] – das Regelungen hinsichtlich der allgemeinen Ehewirkungen und des Ehegüterrechts traf – für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft getreten.[141]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / III. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 17 Die Niederlande haben 1989 das "Haager Übereinkommen über die Eheschließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen" vom 14.3.1978 unterzeichnet, das im Verhältnis zwischen Australien, Luxemburg und den Niederlanden in Kraft getreten ist.[18] Ebenfalls 1989 ist das "Gesetz Kollisionsrecht Ehe" (Wet Conflictenrecht Huwelijk)[19] in Kraft getreten; seit dem 1.1.2012...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / d) Auffangzuständigkeit

Rz. 224 Ergibt sich weder eine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaates gem. Art. 3, 4 und 5 EU-UnterhaltsVO noch eine Zuständigkeit eines Gerichts eines Staates, der dem Übereinkommen von Lugano (LugÜ, siehe Rdn 58 ff.) angehört und der kein Mitgliedstaat ist, gemäß der Bestimmungen des Übereinkommens, so sind nach Art. 6 EU-UnterhaltsVO – der eine Auffangzuständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / e) Die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 41 Auf die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich finden die Vorschriften über die Gütertrennung unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 51/3–51/5 FVGB Anwendung. Demnach behält jeder Ehegatte sein Vermögen und verwaltet dieses selbst (Art. 51/2 FVGB i.V.m. Art. 51 und Art. 51/1 FVGB). Verfügungsbeschränkungen sieht das Gesetz nicht vor. Bei Auflösung der Ehe zu Lebze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 61 Die Tschechische Republik ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) nicht gebunden. Das Scheidungsstatut wird auch weiterhin nach den nationalen Kollisionsnormen festgelegt, soweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 4. Zeitlicher Umfang; Erlöschen

Rz. 107 Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ohne zeitliche Einschränkung.[97] Davon besteht jedoch eine Ausnahme: Der einfache Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten, der nicht für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden wurde, erlischt nach Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils (Art. 60 § 3 S. 2 FVGB). Das Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 4. Exkurs: Möglichkeit fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen

Rz. 129 Insoweit sei lediglich auf folgende Grundsätze hingewiesen: Auf der Grundlage des Gesetzes 14/2006 über die Techniken der künstlichen Reproduktion[190] sind in Spanien als zulässige Maßnahmen anerkannt: insbesondere die heterologe künstliche Befruchtung, die In-Vitro-Fertilisation, der Embryotransfer, die Eizellspende sowie die Spende von Präembryonen (d.h. bis 14 Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Eheschließungen in Frankreich

Rz. 44 Ausländer können in Frankreich unter den gleichen Voraussetzungen heiraten wie Franzosen. Ein Aufgebotsverfahren ist auch durch in Frankreich lebende Ausländer durchzuführen. Lebt ein Ehegatte im Ausland und sieht sein Heimatrecht kein Aufgebotsverfahren vor, kann der Standesbeamte dennoch die Eheschließung durchführen.[21] Ein Ehefähigkeitszeugnis ist bei Ausländern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 3. Das internationale Güterrecht

Rz. 124 Frankreich beteiligt sich an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Güterrechts sowie des Güterrechts für eingetragene Lebenspartnerschaften, so dass für Frankreich für nach dem 29.1.2019 geschlossene Ehen bzw. Lebenspartnerschaften bzw. im Fall von nach dem 29.1.2019 getroffenen Rechtswahlvereinbarungen die EU-Verordnungen über die Zuständigkeit, das anzuwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 104 Das tschechische Recht regelt die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich. Einige gesetzliche Vorschriften sind jedoch anwendbar, weil das Gesetz für die Anwendbarkeit dieser Normen eine Eheschließung überhaupt nicht voraussetzt oder weil das Gesetz Begriffe wie etwa "nahe Person", "gemeinsamer Haushalt" oder "Familienangehöriger" verwendet. Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, Verfahren, internationale Zuständigkeit

Rz. 156 Maßgeblich für die Behandlung von Ehesachen und damit zusammenhängender Unterhaltsprobleme ist ausschließlich die lex fori. Den Parteien kommt keine Rechtswahlmöglichkeit zu.[109] Prozessuale Besonderheiten gelten, wenn einer der Ehegatten keinen Aufenthalt im Inland hat. Trotz der grundsätzlichen Anerkennung ausländischer Ehescheidungen (siehe Rdn 123) folgt daraus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / I. Freie Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Die freie Lebensgemeinschaft ist in Belgien gesetzlich nicht geregelt. Eine analoge Anwendung des Eherechts auf diese Lebensgemeinschaften ist ausgeschlossen.[209] Die freie Lebensgemeinschaft hat keinerlei rechtliche Folgen hinsichtlich der persönlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Ähnliche Pflichten wie bei Ehepartnern entstehen nicht durch die Lebensgemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsziel

Rz. 265 Im Jahre 2007 wurde – parallel zum HUntProt 2007 (siehe Rdn 279 ff.) hinsichtlich des Verfahrensrechts – das "Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen" vom 23.11.2007 (fortan: Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 2007 – fortan: HUntVollstrÜbk) geschlossen, das im Unterschied zur E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Inkrafttreten

Rz. 278 Nach seinem Art. 60 tritt das HUntVollstrÜbk drei Monate nach Hinterlegung der entsprechenden Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde von zwei Vertragsstaaten in Kraft. Zum 1.8.2014 trat das Übereinkommen für alle EU-Staaten außer Dänemark in Kraft. Es ist weiterhin in den Vertragsstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Norwegen sowie in der Ukraine in K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 141 Seit 21.6.2012 gelten für Österreich die Bestimmungen der Rom III-VO bei der Ermittlung des auf Scheidungen und Trennungen anzuwendenden Rechts.[220] Die Rom III-VO bindet nicht alle Mitgliedstaaten der EU, sondern nur jene, die sich an der "Verstärkten Zusammenarbeit" beteiligen.[221] Die Rom III-VO ersetzt das bislang in § 20 IPRG normierte Scheidungskollisionsrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / IV. Internationales Recht

Rz. 151 Gemäß Art. 65a IPRG sind die Vorschriften über das Eherecht grundsätzlich auch auf die eingetragene Partnerschaft sinngemäß anzuwenden. Die Verweisung erfasst die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Partner, das Vermögensrecht und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.[235] Um zu verhindern, dass infolge der no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Güterstände im Allgemeinen

Rz. 21 Das ZGB sieht als gesetzlichen Güterstand die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich nach Auflösung der Ehe vor (Art. 1397 i.V.m. Art. 1400 ZGB; zum Zugewinnausgleich siehe im Einzelnen Rdn 21 ff.).[43] Die Ehegatten können jedoch vor[44] oder während der Ehe auch das System der Gütergemeinschaft wählen (Art. 1403 ZGB). Die Modelle dürfen auch kombiniert werden, so dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 3. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 238 Für die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile gilt in Frankreich im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten die Verordnung des Rates Nr. 2201/2003 (EUEheVO 2003 oder Brüssel IIa-VO). Zur Anerkennung von Privatscheidungen nach der Verordnung vgl. "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 3 ff. in diesem Werk. Rz. 239 Im Übrigen ist – soweit nicht internationale Übereinkommen, insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 3. (Un-)Wandelbarkeit des anwendbaren Rechts

Rz. 80 Eine Änderung des anwendbaren Rechts ist während der Ehe nach Art. 6 nur durch die Wahl des materiellen Rechts des Heimatstaates oder des gewöhnlichen Aufenthalts eines Ehegatten möglich. Ansonsten ist gem. Art. 7 Abs. 1 das maßgebende Recht grundsätzlich unwandelbar. Allerdings gilt die Ausnahme nach Art. 7 Abs. 2, dass (sofern weder eine Rechtswahl getroffen noch ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 394 Entsprechende Maßregeln des Kinderschutzes können nach Art. 3 KSÜ (mit seiner im Unterschied zu Art. 1 MSA beispielhaften und nicht abschließenden Aufzählung)[542] insbesondere (klarstellend) Folgendes umfassen (sachlicher Anwendungsbereich; "Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Kindes"[543]):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Entscheidung des Gerichts

Rz. 150 Die Annahme als Kind erfolgt nicht durch Vertrag, sondern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (Dekretsystem, Art. 117 § 1 FVGB). Vor dem Ausspruch der Adoption muss das Gericht eine Stellungnahme des Adoptions-Pflegedienstes einholen (Art. 586 § 4 ZVGB). Nach dem Tod des Annehmenden oder des Kindes kann die Adoption grds. nicht mehr ausgesprochen werden (Art. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 61 Der Unterhalt ist in den §§ 46–51 AL geregelt. Grundgedanke ist, dass die Ehegatten nach erfolgter Scheidung selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind. Nachehelicher Unterhalt ist in Finnland die absolute Ausnahme. Unterhaltsforderungen werden in etwa 2 % der Scheidungsfälle erhoben.[31] Einen Anspruch auf Erhaltung des Lebensstandards gibt es nicht.[32] Da die "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Aufgrund der vielfältigen Unterschiede der Rechtsordnungen im Hinblick auf das nationale Familienrecht hat es die Staatengemeinschaft unternommen, durch die Schaffung internationaler Verträge[1] eine Kooperation und Koordination in Bezug auf entsprechende grenzüberschreitende Sachverhalte zu schaffen, die in nicht wenigen Fällen auch in den Nationalstaaten vielfältige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / IV. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 14 Die Ehefähigkeit unterliegt im autonomen Kollisionsrecht für jeden Ehegatten seinem Heimatrecht[18] im Zeitpunkt der Eheschließung (Art. 48 IPRG). Beachtlich ist nur die Rückverweisung (Art. 5 Abs. 1 IPRG 2011). Die Form der Eheschließung bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem die Ehe geschlossen wird (Art. 49 Abs. 1 IPRG). Die Rückverweisung ist hier ausges...mehr