Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 1.2 Haftungsgrundsätze und Darlegungs- und Beweislast

Eine darauf bezogene Mankohaftung – ohne, dass für diesen Fall eine arbeitsvertragliche Mankoabrede getroffen wurde – kommt als Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB bzw. unerlaubter Handlung[1] als ein Spezialfall der Haftung im Arbeitsverhältnis in Betracht. Die Mankohaftung ist dabei nach den Grundsätzen der Haftungsprivilegie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Einrichtungen mit öffentlich vergüteten Leistungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kj. ganz oder zum überwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG vergütet wurden. Rz. 36 Das Merkmal der Vergütung sol...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. § 148 ZPO

Rz. 213 Schwebt vor einem Verwaltungs-/Sozialgerichtsverfahren ein Rechtsstreit zwischen dem Verletzten und einem Drittleistungsträger (z.B. SVT über dessen Eintrittspflicht, den Anspruch auf Gewährung oder die Höhe einer Sozialleistung), ist ein Zivilrechtstreit des Verletzten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sozialrechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen.[277] § 148 Z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Insolvenz des Anspruchstellers

Rz. 1008 Hinweis Siehe zur Insolvenz des Anspruchstellers Rdn 577 ff. Rz. 1009 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte) oder Drittleistungsträger insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Rz. 1010 Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Vermö...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Geschädigte Person

Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur Masse gehörende Vermögen (dazu gehören auch Schadenersatzforderungen) sofort in Besitz nimmt ...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Das LG meint, sich de...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Umlage-Beschluss: Ordnungsm... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Umlage-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Umlage-Beschluss: Ordnungsmäßigkeit Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des geltenden Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Eine Änderung ist nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes als eigene, von der ordnungsmäßigen Verwal...mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 1 Leitsatz

Eine Verwaltung hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten für die Bescheinigung der haushaltsnahen Kosten und für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der DSGVO, wenn das vereinbart ist. Setzt eine Verwaltung eine Anwendung (Software) zur Verwaltung ein, für die sie einem Dritten ein Entgelt schuldet (hier: eine Verwaltersoftware der Hausbank Münch...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Im Regelfall billigten die Wohnungseigentümer mit dem Beschluss über die Entlastung der Verwaltungsbeiräte deren zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und ihren vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig; sie sprächen den Verwaltungsbeiräten auf diese Weise gleichzeitig für ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! In der Jahresabrechnung habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unstreitig Umlageschlüssel eingesetzt, die den Umlagevereinbarungen nicht entsprächen. Ein Umlage-Beschluss, der etwas von diesen Vereinbarungen Abweichendes bestimme, sei weder vorgetragen noch ersichtlich. Die Verträge mit Dritten und die dort angesetzten Schlüssel seien unerheblich....mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt eine Verwaltung die Vergütung von Sonderleistungen (Sondervergütung), die sie nicht mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbart hat. Sondervergütungen Die Verwaltung kann für ihre Leistungen eine Sondervergütung verlangen, wenn sie diese mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbart hat. Die Sondervergütung muss außerdem ein...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob eine fehlerhafte Darstellung der Kontenentwicklung, also ein Bestandteil des Vermögensberichts, den Nachschuss-Beschluss angreifbar macht. Nachschuss-Beschluss Der Nachschuss-Beschluss beruht auf der Jahresabrechnung. Werden dort Einnahmen oder Ausgaben nicht berücksichtigt, sind die Nachschüsse – und die möglicherweise zu be...mehr

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Absenkungs-Beschluss: Anfor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich vor allem die Frage, wie man einen Absenkungs-Beschluss fasst, damit er einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlussfassung Nach herrschender Meinung soll bei einem Absenkungs-Beschluss ausdrücklich bestimmt werden müssen, dass für den Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen soll. Überzeugend ist das nicht. Der Besc...mehr

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Anspruch auf bauliche Verän... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat der "Bauherr" nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf den Treppenlift. Allerdings muss die Ausführung ordnungsmäßig sein. Gestattungsbeschluss und Ordnungsmäßigkeit Einem Gestattungsbeschluss muss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen. Dazu gehört die Einhaltung der das gemeinschaftliche Eigentum betreffenden öffentlich-rechtlich...mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch in der eingeklagten Höhe aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB. B habe die Beträge jeweils ohne Rechtsgrund erlangt. Einen vertraglichen Anspruch aus dem Verwaltervertrag direkt behaupte B selbst nicht. Eine andere Rechtsgrundlage bestehe aber auch nicht. Zwar sei die Erstellung von Bescheinigungen nach § 35a EStG an die einzel...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um das Verständnis einer Vereinbarung. Zu fragen ist, wer für die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums zuständig ist. Nach dem Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung sind die anderen Wohnungseigentümer zuständig. Das LG meint, diese Anordnung im Wege der Auslegung umdeuten zu können. Die BGH-Lösung Der BGH schließt sich der LG-Au...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gestattung einer baulichen Veränderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Das ist nach § 20 Abs. 4 WEG unter anderem der Fall, wenn bauliche Veränderungen eine Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen. Das LG...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Beschluss leide zwar unter einem formalen Mangel. Denn die Verwaltungsbeiräte seien nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt gewesen. Dieser Mangel habe sich aber nicht ausgewirkt, da der Beschluss auch ohne die Stimmen der Verwaltungsbeiräte zustande gekommen wäre. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sowie der Umstand, dass diese auch den Ersatzbeiräten g...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Sehe die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedürfe, sei eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Der Senat habe bereits entschieden, dass die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnung...mehr

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Absenkungs-Beschluss: Anfor... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 26.7.2022 wie folgt: "Da die Jahresabrechnung 2021 zum Versand der Einladung noch nicht vollständig war, soll diese nachträglich durch einen Umlaufbeschluss mit folgendem Wortlaut beschlossen werden: Die sich aus den Einzelabrechnungen 2021 (vom 21.6.2022) für Wohnungen und Tiefgaragenstellplatz ergebenden Nachschüsse (= Nachzahlung) in ...mehr

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Teilungserklärung: Fristen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Eigentümer sein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilen. Dazu bedarf er im Einzelfall einer Genehmigung. Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf in bestimmten Fällen einer Genehmigung einer Behörde. Überblick: Bebauungsplan. Nach § 19 Abs. 2 BauGB dürfen durch die Teilung im Geltungsbereich eines Beb...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B baut eine Klimaanlage ein. Eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG liegt nicht vor. Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 12.1, dass Wohnungseigentümer B die auf dem Westbalkon und auf dem Ostbalkon errichteten Klimaanlagen einschließlich deren Versorgungsleitungen zu beseitigen und die Durchdringungen der Fassade ordnungsmäßig zu verschließen hat. Zu T...mehr

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Modernisierende Erhaltung: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Einordnung einer Maßnahme als bauliche Veränderung oder Erhaltung. Die wichtigste Folge für die Einordnung ist für die Wohnungseigentümer die Frage, wer die Kosten zu tragen hat: Alle Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2 WEG) oder nur die, die für die Maßnahmen waren (§ 21 Abs. 3 WEG). Begriff der Erhaltung Dem Begriff der Erhaltung unterfalle...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Wohnungseigentümer berechtigt sind, über eine Vergemeinschaftung der Mängelrechte gegen den Bauträger zu beschließen. Beschlusskompetenz Die Rechte wegen Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums aus den mit dem Bauträger geschlossenen Verträgen stehen sämtlichen Wohnungseigentümern als Erwerbern zu. Jeder Erwerber von Wohnun...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern vor allem um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten eine Pauschale für ihre Aufwendungen zahlen darf. Aufwendungsersatz Jeder Verwaltungsbeirat hat als Beauftragter nach §§ 662, 670 BGB und neben einer etwaigen Vergütung grundsätzlich einen Anspruch auf einen Aufwendungsersatz. Die Aufwendungen müss...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Sache nach § 20 Abs. 1 WEG – also die Notwendigkeit, dass eine bauliche Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu gestatten ist – abbedungen. Fraglich ist, was in einem solchen Fall für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung gilt. Nachteil, wenn § 20 Abs. 1 WEG abbedungen ist Ha...mehr

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Zweitbeschluss: Ordnungsmäß... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Zweitbeschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Zweitbeschluss: Ordnungsmäßigkeit Nach herrschender Meinung kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG verlangen, dass ein Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt. Die dabei einzuhaltenden Gr...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Kosten für eine WEG-Streitigkeit (eine Beschlussersetzungsklage). Ein Wohnungseigentümer will eine Versammlung einberufen. Das kann er aber nur, wenn ihn die anderen Wohnungseigentümer hierzu ermächtigen. Das ist nach § 24 Abs. 3 WEG möglich. Dieser lautet: "Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Woh...mehr

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Anspruch auf bauliche Verän... / 4 Die Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage wie das AG! Jede Baumaßnahme müsse den öffentlich-rechtlichen Anforderungen genügen. Im Fall sei die DIN 18065 maßgeblich. Danach müsse eine Treppe eine Mindestbreite von 1 m haben. So liege es aber nicht: Die Treppe sei an der engsten Stelle lediglich 80,5 cm breit. Jedenfalls sei die Frage, ob der Treppenlift im Fall den bauordnungsrechtlich...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 3 Das Problem

Mit Schreiben vom 11.8.2021 lädt die Verwaltung zur Versammlung am 9.9.2021 ein. Bei der Versammlung werden unter TOP 2 die Nachschüsse bzw. Anpassung der beschlossenen Vorschüsse bestimmt. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor, weil er anhand des Vermögensberichts der Ansicht ist, die Jahresabrechnung könne nicht richtig sein.mehr

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Anspruch auf bauliche Verän... / 1 Leitsatz

Auch im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 WEG entspricht ein Beschluss, mit dem einem Wohnungseigentümer eine bereits durchgeführte Baumaßnahme (hier Treppenlift) nachträglich genehmigt wird, nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die baurechtliche Zulässigkeit der Maßnahme gesichert ist. Ernstliche Zweifel an der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit muss der Antragsteller...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 1 Leitsatz

Ein Nachschuss-Beschluss entspricht insgesamt keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn der Jahresabrechnung und damit dem Nachschuss-Beschluss teilweise falsche Umlageschlüssel zu Grunde liegen.mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zu § 16 Abs. 3 WEG a. F. sei von der herrschenden Meinung vertreten worden, dass ein Wohnungseigentümer, der kraft Vereinbarung abweichend vom Grundsatz des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG von bestimmten (Betriebs-) Kosten insgesamt befreit ist, nicht durch Beschluss erstmals an diesen Kosten beteiligt werden könne. Dies gelte auch in Bezug auf § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Es...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es unter anderem wie folgt: "Bei den Regelungen dieser Gemeinschaftsordnung ist immer davon auszugehen, dass die auf dem Grundstück aufstehenden Wohngebäude … im Ergebnis so weit wie möglich getrennt und unabhängig voneinander behandelt werden, sodass die Einheiten 1 bis 8 und die Einheiten 9 bis 13 jeweils eine gesonderte Wirtschaftsgemeins...mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, sich durch Beschluss einen Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten. Sie dürften einen Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Werde dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, sei darin nächstliegend ein s...mehr

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Umlage-Beschluss: Ordnungsm... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Beschluss entspreche in Bezug auf die Kosten von Reparaturen, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sowie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Er sei willkürlich! Als willkürlich und damit ermessensfehlerhaft sei eine Änderung insbesondere dann anzusehen, wenn sie aus sachfremden Erwägunge...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Am 21.3.1977 bestimmen die Wohnungseigentümer durch Beschluss, dass die Warmwasserkosten nach dem reinen Verbrauch umgelegt werden sollen. Im Mai 2023 beschließen die Wohnungseigentümer die Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung 202...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage der Höhe der Nachschüsse. Um diese zu ermitteln, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung zu erstellen. Geht dort etwas schief, werden beispielsweise die falschen Umlageschlüssel eingesetzt, fragt sich, was das für einen Nachschuss-Beschluss bedeutet. Das AG meint, der Nachschuss-Beschluss sei dann nicht o...mehr

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Beschwerdeverfahren: Neue T... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will E, dass eine Teilungserklärung vollzogen wird. Dies scheitert zunächst daran, dass er keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorlegen kann. Dies kann er beim Beschwerdegericht. Fraglich ist, ob es jetzt nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB einer Genehmigung bedarf. Neuer Antrag Hat – wie im Fall – das Grundbuchamt einen Eintragungsantrag rechtsfehlerfrei ...mehr

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Beschwer: Glaubhaftmachung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es beim BGH nur noch um prozessuale Fragen. In den Instanzen ging es um die Frage, ob ein Teileigentümer und sein Mieter die vermieteten Räume als "Escape-Room" gebrauchen durften. Gebrauchsvereinbarungen Die Räume eines Teileigentums dürfen zu jedem Zweck genutzt und gebraucht werden, der nicht im Wohnen besteht. Soll etwas Anderes gelten, muss da...mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat sich der "Bauherr" um keine Gestattung bemüht. Die Klage auf Rückbau versucht er mit der Überlegung zu torpedieren, dass die Wohnungseigentümer vor einer Klage gegen ihn mehr Informationen hätten einholen müssen. Rechtsrat vor Erhebung einer Klage Das LG meint, es sei in Ordnung, vor der Beauftragung eines Anwalts mit dem Ziel einer Klage auf Rückba...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Inhalt und Zweck der Norm

Rz. 1 Mit § 25f UStG hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2020 eine Sanktionsvorschrift geschaffen, die den Umsatzsteuerbetrug in Form des unberechtigten Vorsteuerabzugs und der unberechtigten Geltendmachung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dadurch bekämpfen soll, dass Unternehmern, die in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder eine unberechtigte Geltendmach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 10 Damit ist bereits die Suche nach den unionsrechtlichen Vorgaben für die Vorschrift angesprochen. Die Antwort ist einfach: Es gibt keine konkrete Regelung in der MwStSystRL oder in anderen unionsrechtlichen Normen für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen. Es gibt nur die oben beschriebene Rechtsprechung des EuGH, die er damit begründet, dass die Bekämpfung von S...mehr