Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (3) OLG München

Rz. 191 Das OLG München[284] hatte im Fall der von einem Miterben für sich und die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft erklärten Auflassung im Grundbuchverfahren einen Nachweis mittels öffentlicher Urkunden dafür verlangt, dass die Verfügung eine Maßnahme ordnungsmäßiger Mehrheitsverwaltung darstellt, wenn die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen der im Grundbuch a...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / a) Einleitung

Rz. 43 § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass der Erbe im Falle der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens den Nachlassgläubigern für die bisherige Verwaltung des Nachlasses so verantwortlich ist, wie wenn er von der Annahme der Erbschaft an die Verwaltung für die Gläubiger als deren Beauftragter zu führen gehabt hätte.[31] § 1978 Abs. 1 S. 2 BGB verweist für die erbschaft...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / III. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 27 Die Aufgaben des Nachlasspflegers ergeben sich aus dem Grund seiner Bestellung. Gemäß § 1960 BGB hat er für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, d.h. den Nachlassbestand zu ermitteln, in Besitz zu nehmen und soweit nötig zu verwalten. Über den Wortlaut von § 1960 BGB hinaus wird auch die Ermittlung der Erben zu seinen regelmäßigen Aufgaben gezählt,[38] da auch dies...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 46 Fraglich bleibt die Rechtsfolge, bei Verfügung eines oder mehrerer Miterben, jedoch ohne Zustimmung aller Miterben. Würde man § 2040 BGB als lex specialis zu § 2038 BGB verstehen, so wäre die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[106] Würde die Genehmigung versagt oder war bereits im Vorfeld die Einwilligung verweigert worden, so ist die Verfügung endgült...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Seltene Notverwaltungsgeschäfte

Rz. 28 Anerkannt ist, dass jeder Miterbe notwendige Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen Miterben treffen kann, um den Nachlass zu erhalten (§ 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Notverfügungen kann jeder Miterbe allein treffen; er handelt dabei für alle Miterben.[40] Das Notverwaltungsrecht kann der Minderjährige durch seinen gesetzlichen Vertreter ausüben. Er handelt zugleich als...mehr

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§ 6 Haftung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Frage der Erbenhaftung steht häufig am Anfang der Überlegungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen nach Kenntnis über den Anfall einer Erbschaft. Steht eine Überschuldung fest oder erscheint diese möglich, wählen viele die Ausschlagung als erstes Mittel, sich vor sog. Fremdgläubigern, also Gläubigern des Erblassers, zu schützen. Diese "Flucht in die Ausschlagung"[...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung

Rz. 1102 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stets kritisch begleiteten Rechtsprechung, die ihren Höhepunkt in zwei Entscheidungen des BAG vom 17.9.1998[2569] und 2.12.1999[2570] gefunden hat. Wesentliche Fragestellung ist bei der Mankohaftung neben dem Haftungsumfang die sachgerechte Verteilung der Darlegungs- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertungsmaßstab und Bewertungszeitpunkt (§ 19a Abs 1 S 3 und 6 EStG)

Rn. 98 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der Spezialregelung des § 19a Abs 1 S 6 EStG sind die AK mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Mangels weiterer Konkretisierung, was im Schrifttum auf Kritik stößt (ua Westermann/Thor, FR 2021, 198, 203), gelten die allg Grundsätze (dh das BewG und nicht § 8 Abs 2 S 1 und S 11 EStG), hierauf bezieht sich im Wesentli...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Miterbe als Betreuer: Ausschluss der Vertretung?

a) Einleitung Rz. 20 Mit der Reform zum 1.1.2023 regelt § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB, was bis dahin über §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1795 f. BGB a.F. angenommen wurde: Eine Erweiterung des in § 181 BGB enthaltenen Verbots. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreuten und Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandtschaft in gerade Linie (§ 1589 Abs. 1 S. 1 BGB), als...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / d) Testamentsvollstreckung nach ausländischem Recht

Rz. 161 Eine nach ausländischem Recht angeordnete Testamentsvollstreckung ist dann in den Erbschein aufzunehmen, wenn sie die Verwaltung des Nachlasses und die Geltendmachung der Rechte dem Testamentsvollstrecker ganz oder teilweise vorbehält.[354] Eine Testamentsvollstreckung, welche den Erben in seiner Verfügungsmacht nicht beschränkt, also nur beaufsichtigenden Charakter ...mehr

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§ 6 Haftung / IV. Nachlasserbenschulden/Nachlasseigenschulden

Rz. 19 Nachlasserbenschulden (teilweise auch als Nachlasseigenschulden bezeichnet) sind Verbindlichkeiten, die ein Erbe bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingeht und dabei die Haftung nicht auf den Nachlass beschränkt.[36] Entscheidend ist, ob ein eigenes Verhalten des Erben Haftungsgrundlage ist.[37] Bei diesen Verbindlichkeiten haften sowohl der Nachlass al...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / b) Massegläubiger

Rz. 106 Massegläubiger haben Ansprüche, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO sowie in Nachlassinsolvenzverfahren die durch die vorherige Verwaltung des Nachlasses entstandenen Kosten, § 324 InsO (zu den Masseverbindlichkeiten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 5. Verteilung der Früchte

Rz. 87 § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB regelt über den Verweis auf § 743 Abs. 1 BGB den Anteil eines Miterben an den "Früchten" der Erbengemeinschaft. Der Anteil an den Früchten entspricht danach der Erbquote des Miterben am Nachlass. Rz. 88 Unter "Früchte" i.S.v. § 743 Abs. 1 BGB sind sowohl "Früchte" i.S.v. § 99 BGB als auch die "Nutzungen" i.S.v. § 100 BGB als Oberbegriff von Früch...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / a) Abstimmungen

Rz. 30 Die Stimmabgabe wird in § 1851 BGB nicht erwähnt, weshalb sie auch nicht genehmigungsbedürftig ist.[38]mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / II. Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 37 Die Bruchteilsgemeinschaft als Form der Erbengemeinschaft hat ihren Ursprung im römischen Recht (communio).[99] Daher ist sie auch oft in den ehemals römischen Gebieten (Ausnahmen: Spanien, Frankreich und Belgien) noch heute als Organisationsform der Erbengemeinschaft anzutreffen (Miterbengemeinschaft). 1. Entstehung Rz. 38 ▪ Griechenland In Griechenland erwirbt der Erbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / III. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte hinsichtlich des Nachlasses

Rz. 13 Die Beschlüsse der Erbengemeinschaft müssen umgesetzt werden. Für das Außenverhältnis, also gegenüber den Geschäftspartnern, ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der Durchführung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses um ein Verpflichtungs- oder um ein Verfügungsgeschäft handelt. 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft Rz. 14 Beispiel Im Beispiel ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / E. Verbleib der Immobilie im Nachlass der Erbengemeinschaft

Rz. 146 Verbleibt eine Immobilie – auch nur vorübergehend – im Eigentum der Erbengemeinschaft, stellt sich die Frage, von wem welche Maßnahmen hinsichtlich der Immobilie vorgenommen werden dürfen und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen. Die Regelungen der §§ 2038 ff. BGB unterscheiden hinsichtlich des Tätigwerdens der Mitglieder der Erbengemeinschaft zwischen Ve...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 122 Streitigkeiten unter Miterben können erhebliche Kosten verursachen. Sie können zu persönlichen, innerfamiliären Zerwürfnissen zwischen den Miterben führen, die mitunter auf lange Zeit nicht mehr zu befrieden sind. Die Gründe für die Konflikte mögen dabei vielfältig sein, von persönlichen Animositäten über unterschiedliche wirtschaftliche Interessen bis hin zu fehlend...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / a) Allgemeines

Rz. 71 Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sind Nachlassgegenstände in erster Linie in Natur zu teilen, §§ 2042, 752 BGB. In der Praxis ist es allerdings die Ausnahme, dass sich Nachlassgegenstände in gleichartige, den Anteilen der Miterben entsprechende Teile zerlegen lassen, ohne dass sie an Wert verlieren. Regelmäßig ist daher der Verkauf der Nachlassgegenstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 1 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl 1920, 393) erklärte alle jur Pers d öff Rechts als unbeschr kstpfl. Durch die Vorschriften über persönliche Befreiungen (s § 2 KStG 1920) und über sachliche Befreiungen (s § 6 KStG 1920) erfolgte jedoch eine Freistellung von der StPflicht. So waren nach § 2 Nr 1 KStG 1920 ua das Reich, die Länder, die Gemeinden...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / II. Einstellung mangels Masse

Rz. 88 Eine Einstellung mangels Masse erfolgt dann, wen der Verwalter im laufenden Verfahren erkennt, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die laufenden Verfahrenskosten zu decken. Wäre dies "vor" Eröffnung bekannt gewesen, so wäre das Verfahren gar nicht erst eröffnet, sondern mangels Masse abgewiesen worden. Erfolgt die Erkenntnis erst im Verfahren, wird es ein...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 2. Vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt

Rz. 30 Sieht das Gericht nach eingehender Prüfung und Abwägung davon ab, ein allgemeines Verfügungsverbot anzuordnen, so hat es die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu gestalten, § 22 Abs. 2 InsO. Die Abgrenzung zwischen den beiden Anordnungsgestaltungen nimmt das Gesetz selbst vor, indem gem. § 22 Abs. 2 S. 2 InsO die Rechte und Pflichten nicht über die in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2022 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; 2004, 1640; 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei Vermietung einer Ferie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 257 Die Schichtplanfestlegung wird in der Regel nicht alle Bereiche eines Betriebes betreffen, sondern vor allem z.B. die Produktion in einem Produktionsbetrieb oder auch einzelne Stationen in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexib...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / II. Beteiligungsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 4 Um an einem Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsprozess teilnehmen zu können, bedarf es der Beteiligungsfähigkeit. Beteiligungsfähig sind insbesondere natürliche Personen (§ 11 Nr. 1 VwVfG, § 61 Nr. 1 VwGO) und Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann (§ 11 Nr. 2 VwVfG, § 61 Nr. 2 VwGO). Rz. 5 Die Erbengemeinschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit u...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / a) Einleitung

Rz. 20 Mit der Reform zum 1.1.2023 regelt § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB, was bis dahin über §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1795 f. BGB a.F. angenommen wurde: Eine Erweiterung des in § 181 BGB enthaltenen Verbots. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreuten und Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandtschaft in gerade Linie (§ 1589 Abs. 1 S. 1 BGB), also Eltern und ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Stellung der Erben untereinander

Rz. 169 Hält die Erbengemeinschaft einen Geschäftsanteil der GmbH zur gesamten Hand, unterliegt dieser, wie der Rest des Nachlasses, der gemeinschaftlichen Verwaltung gem. § 2038 BGB. Rz. 170 Bei der Frage der Stellung der Erben untereinander geht es um die "Geschäftsführung" hinsichtlich dieses gemeinsam verwalteten Anteils, also die Willensbildung innerhalb der Erbengemeins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 564 S. 2 BGB

Rz. 74 Der Wortlaut des Gesetzes gibt sowohl dem Vermieter als auch dem Erben ein Kündigungsrecht in die Hand. Die Kündigung ist binnen Monatsfrist und schriftlich (§ 568 BGB) zu erklären. Es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung unabhängig davon, ob ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde.[101] Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Geltungsbereich, § 1

Rz. 223 Denkbar ist, für unterschiedliche Bereiche und Abteilungen oder auch unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gesonderte Regelungen vorzusehen. Dies kann entweder über die Definition des Geltungsbereichs erfolgen oder über die Definition der Anwendbarkeit bestimmter Regelungen für bestimmte Bereiche. Denn die Anforderungen an die Arbeitszeitlage und -flexibilisierungserf...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / b) Übertragung an einen Dritten

Rz. 28 Problematischer ist die Übertragung des Nutzungsrechts auf einen Dritten im Zuge der Erbauseinandersetzung. In dem Fall findet § 34 UrhG Anwendung und es ist für die Übertragung des Nutzungsrechts die Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers notwendig.[60] Eine Veräußerung des Nutzungsrechts durch die Erbengemeinschaft und die sich anschließende Verteilung des ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / a) Nutzungsrecht

Rz. 152 Soll der Ehegatte durch die Regelung möglichst gut versorgt werden, hilft ihm ein Nutzungsrecht. Dies kann ein Nießbrauch an den Erbteilen sein. Etwaige steuerliche Folgen sind zu beachten. Formulierungsbeispiel: Nießbrauchsvorausvermächtnis Dem überlebenden Ehegatten wird der lebenslange, unentgeltliche Nießbrauch an den Erbteilen unserer Abkömmlinge als Vermächtnis ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Ausübung des Vorkaufsrechts aus § 2034 BGB

Rz. 54 Das Vorkaufsrecht des Miterben nach § 2034 BGB kann nur der Erbteilstestamentsvollstrecker ausüben (str.),[96] denn auch dieses Recht fließt aus dem Nachlass und unterliegt deshalb der umfassenden Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker. Der belastete Miterbe kann jedoch seine Haftung für die Kaufpreisschuld auf den Nachlass beschränken. Bei Fehlentscheidungen haf...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) Weitergabe eines Speichermediums mit zum Nutzungsrecht gehörender Datei

Rz. 30 Sollte zwischen den Miterben eine Einigung bzgl. der Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt sein, ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dem Miterben nur das Nutzungsrecht zu übertragen. Es braucht zur Nutzung darüber hinaus die Weitergabe der Datei selbst. Befindet sich diese auf einem Speichermedium des Erblassers, geht das Speichermedium mitsamt Datei auf di...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 39 § 2033 Abs. 2 BGB regelt, dass ein Erbe nicht über seinen Anteil an einem Nachlassgegenstand verfügen darf: Dies dürfen nur alle Erben gemeinschaftlich, § 2040 Abs. 1 BGB (zur Umdeutung einer unwirksamen Verfügung siehe oben Rdn 27; zur Situation, wenn der verfügende Miterbe allein über die Mehrheit der Erbquoten innerhalb der Erbengemeinschaft verfügt bzw. die Mehrhe...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 1. Grundlegendes

Rz. 37 Kryptowerte wie der Bitcoin sind digitale Repräsentationen unterschiedlichster Vermögenswerte. Um eine Transaktion über Kryptowerte durchzuführen, muss der transferierende Nutzer die Adresse eines Empfängers angeben und die zu übertragende Menge bestimmen. Die Adresse des Empfängers ist ähnlich zu einer IBAN oder Kontonummer. Sie leitet sich aus dessen öffentlichem Sc...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / V. Entsprechende Anwendung von § 2041 BGB

Rz. 202 Eine entsprechende Anwendung von § 2041 BGB muss dort erfolgen, wo anders ein Schutz des als Sondervermögen vorhandenen Nachlassvermögens zugunsten der Nachlassgläubiger bzw. Erben nicht erreicht werden kann. Dies ist bei der Testamentsvollstreckung der Fall, da hier der Nachlass gesondert vom übrigen Vermögen der oder des Erben der Verwaltung durch den Testamentsvol...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / A. Willensbildung in der Erbengemeinschaft und Handeln der Gemeinschaft bei Vorhandensein minderjähriger Miterben

Rz. 1 Der Miterbengemeinschaft obliegt es, den Nachlass zu verwalten (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen – Rechtsgeschäfte, aber auch tatsächliche Handlungen – die von den Miterben mit Wirkung für den Nachlass vorgenommen werden, um diesen zu erhalten, zu nutzen oder zu mehren.[1] I. Vertretung von Minderjährigen bei der Abstimmung Rz. 2 Die Willen...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Problemlage

Rz. 61 Möchte ein Mandant letztwillig mehrere Personen bedenken, kann ihm die Benennung mehrerer Erben vorgeschlagen werden. Die resultierende Erbengemeinschaft führt aber oft zu Schwierigkeiten. Die größten Probleme bereiten die Verwaltung und die Auseinandersetzung. Beides setzt ein Zusammenwirken der Erben voraus, was bei verschiedenen wirtschaftlichen Interessen und pers...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Testamentsvollstrecker als Treuhänder

Rz. 1 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über den Tod hinaus. Aufgrund immer umfangreicherer Nachlässe und komplexerer Familienstrukturen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Der Testamentsvollstrecker ist nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, weil er für den Nachlass handelt, aber auch nicht gesetzlicher Vert...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Unterschiedliche Strukturen der Erbengemeinschaft

Rz. 84 Gelangt man im Rahmen der Bestimmung des Erbstatuts zur Anwendung fremden Rechts, so hat dies auch rechtliche Konsequenzen in Bezug auf die Erbengemeinschaft, da sich die Entstehung und die Struktur der Erbengemeinschaft als solche nur nach dem Erbstatut des Erblassers richten.[196] Das bedeutet, dass sich bei Vorhandensein mehrerer Erben eine Erbengemeinschaft nach d...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 202 Die Dauertestamentsvollstreckung an Aktien ist zulässig.[324] Die Rechtslage entspricht der Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen.[325] Rz. 203 Der Testamentsvollstrecker trägt in Bezug auf die Aktien alle Rechte und Pflichten der Erben, wird dadurch jedoch nicht selbst Aktionär, sondern macht diese Rechte vielmehr für die Erben geltend. Im Einzelnen sind es folgen...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Miterben als Treuhandbegünstigte

Rz. 8 Treuhandbegünstigte sind die mit der Testamentsvollstreckung belasteten Miterben, denen der Nachlass vom Erblasser zugewendet wurde, die Treugeberposition ist also gleichsam auch quantitativ gespalten.[14] Sie sind zwar Rechtsträger des Nachlasses und sollen die Vorteile aus der Testamentsvollstreckung genießen, haben jedoch keine Befugnis zur Verwaltung des Nachlasses...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurzfristig am folgenden Sam...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk...mehr