Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 415 AO lautete: (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. (2) § 19 Abs. 5, § 117 Abs. 5, § 134 Abs. 3, § 139 Abs. 2, § 150 Abs. 6, § 156 Abs. 1, § 178 Abs. 3, § 212, § 382 Abs. 4, § 387 Abs. 2 und § 391 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. (3) Die §§ 52 und 55 sind erstmals ab 1. Januar 198...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.7 Landesrechtliche Regelungen (Abs. 6)

Rz. 50 Abs. 6, der bestimmt, dass weitergehendes Landesrecht unberührt bleibt, wurde aus Gründen der Klarstellung mit Art. 1 des TAG v. 27.12.2004 als § 24 Abs. 5 a. F. (BGBl. I 2004 S. 3852) vor dem Hintergrund eingefügt, dass in einigen ostdeutschen Ländern (insbesondere Sachsen-Anhalt und Thüringen) weitergehende Regelungen bestanden und auch der Begriff "bedarfsgerecht" ...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Achte Kapitel regelt den Bereich der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe. Folgende beiden Formen der Kostentragung sind im Gesetz vorgesehen: eine pauschalierte Kostenbeteiligung in Form der Erhebung von Kostenbeiträgen (§ 90), die Festsetzung eines Kostenbeitrages (§§ 92 bis 94) und die Anzeige der Überleitung von Ansprüchen des nach § 91 Kostenpflichtigen geg...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 1 Die Stellung des Verwalters aus datenschutzrechtlicher Sicht

Nach § 9b WEG wird die Gemeinschaft durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Eine Einschränkung erfährt diese Vertretungsmacht im Außenverhältnis nur dadurch, dass vor dem Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist der Verwalter gegenüber der Gemeinscha...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.3 Verpflichtung zur Staffelung in Fällen des Abs. 1 Nr. 3 (Abs. 3)

Rz. 18 Mit der ab 1.8.2019 geltenden Fassung wird eine bundesweite Pflicht zur Staffelung von Kostenbeiträgen eingeführt (Abs. 3). Gesetzgeberischer Anlass für die Verpflichtung zur Staffelung war der Befund, dass zwischen den Ländern aber auch innerhalb der Länder zum Teil stark voneinander abweichende Kostenbeiträge zu ungleichwertigen Lebensverhältnissen führten und die W...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.5 Höhe der Geldleistung (Abs. 2a)

Rz. 33 Der Gesetzgeber hat in dem neuen Abs. 2a konkretisiert, wie der Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung zu gestalten ist. Der Begriff des "angemessenen Beitrags" in Nr. 2 des Abs. 2 a. F. konnte damit entfallen (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Der Betrag, der für die Anerkennung der Förderungsleistung der Kindertagespflegeperson bezahlt wird, bedurfte nach Auffass...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 1 Beschäftigte

Nach § 26 Abs. 8 BDSG sind Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitanden), Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (Scheinselbstständige), Bewerber für ein Beschäftigungsve...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Umfang einer Bevollmächtigung wird dabei stets von dem Vollmachtgeber bestimmt. Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gesetzlich vertritt, muss ein Nachweis der Vertretungsmacht von ihm nicht geführt werden, weshalb es keiner Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurku...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Umfang einer Bevollmächtigung wird dabei stets von dem Vollmachtgeber bestimmt. Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gesetzlich vertritt, muss ein Nachweis der Vertretungsmacht von ihm nicht geführt werden, weshalb es keiner Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde zum Nachwei...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 1 Grundsätze

Der Verwalter benötigt zum Nachweis seiner Vertretungsmacht keine besondere Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde. Er vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 1 WEG bereits gesetzlich außergerichtlich und gerichtlich. Hiervon ausgenommen sind lediglich Grundstückskauf- und Darlehensverträge. Hinweis Sondereigentumsverwaltung: Vertretungsvollmacht ist un...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 2 Nachweis der Verwalterstellung beim Grundbuchamt

Insbesondere im Rahmen einer Veräußerungszustimmung des § 12 WEG ist der Nachweis der Verwalterstellung dem Grundbuchamt gegenüber in öffentlich beglaubigter Form zu erbringen. Gleiches gilt im Fall der beschlussweisen Aufhebung der Veräußerungszustimmung gemäß § 12 Abs. 4 WEG. Ist der Verwalter ein bauträgerseits eingesetzter Erstverwalter, genügt auch die Vorlage der entsp...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 3 Vollmachterteilung durch Verwalter

Eine Vollmachterteilung seitens des Verwalters spielt in erster Linie im Rahmen gerichtlicher Verfahren eine Rolle, in der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anwaltlich vertreten ist. In diesem Fall bevollmächtigt der Verwalter den Rechtsanwalt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Eine Bevollmächtigung Dritter durch den Verwalter kann auch etwa im Fall größerer ...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 4 Scheinverwalter

Immer wieder kommt es im Rahmen der Wiederbestellung des Verwalters zu Problemen. Häufig unterbleibt diese oder aber sie erfolgt erst zu einem Zeitpunkt, an dem die Bestellungszeit bereits verstrichen ist. In diesem Zusammenhang ergeben sich bereits dadurch Probleme, dass Wohnungseigentümerbeschlüsse in vom "Scheinverwalter" einberufenen Eigentümerversammlungen regelmäßig an...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertreter /I...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.1 Vertragsklarheit

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedingt abzuarbeiten, bevo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1.4 Verlangen nach vorläufiger Weiterbeschäftigung

Rz. 128 Der Arbeitnehmer muss die Weiterbeschäftigung unmissverständlich verlangen, ein diesbezügliches Verlangen des Betriebsrats ist ohne entsprechende Vollmacht des gekündigten Arbeitnehmers unerheblich. In der Erhebung der Kündigungsschutzklage oder dem Angebot der Arbeitsleistung liegt ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig kein Weiterbeschäftigungsverlangen.[1...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Sparbuch/Postbanksparbuch

Rz. 138 Zur Legitimation wird dem Sparer ein Sparbuch bzw. Postbanksparbuch ausgehändigt. Wird daneben noch ein Kennwort vereinbart, muss der Pfändungsgläubiger dieses nicht kennen, die Pfändung wird hiervon nicht berührt.[122] Das Sparbuch bzw. Postbanksparbuch muss der Pfändungsgläubiger jedoch zu Auszahlungszwecken vorlegen. Rz. 139 Hinweis In einem Sachpfändungsauftrag an...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Dispositionskredit

Rz. 33 Aufgrund einer festen Kreditzusage der Bank kann dem Kunden ein vereinbarter Kreditrahmen zur Verfügung gestellt werden, den er jederzeit abrufen kann (Vorvertrag). Für die Einräumung des Kredits werden darüber hinaus konkrete Zinssätze vereinbart, die regelmäßig unter den Zinssätzen für einen Überziehungskredit liegen. Der Vertragsabschluss kommt dann durch die einse...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Welchen tatsächlichen Wert der im Erkenntnisverfahren erstrittene Titel hat, zeigt sich erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in eigener Regie vollstrecken, er muss sich immer der staatlichen Vollstreckungsorgane (Ger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Antragsverfahren

Rz. 22 Die Vergütung ist nur auf Antrag zu gewähren.[1] Der Vergütungsberechtigte hat die zu gewährende Vergütung selbst zu berechnen.[2] Bei dem Antrag auf Steuervergütung nach § 4a UStG handelt es sich somit um eine Steueranmeldung.[3] Ein besonderer Vergütungsbescheid ist daher nur in den Fällen vom FA zu erteilen, wenn es von der Anmeldung abweicht[4], d. h. die Vergütun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nachweis der Voraussetzungen

Rz. 19 Die Nachweisführung ist aufgrund der Ermächtigung in § 4a Abs. 2 UStG in § 24 Abs. 2 UStDV (Ausfuhrnachweis) und in § 24 Abs. 3 UStDV (Buchnachweis) näher geregelt. Der Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Vergütung vorliegen[1], ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung. Als Belege für den Ausfuhrnachweis[2] kommen insbesondere Frachtbriefe, Konnossemente, Po...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.4 Legitimation abweichender Länderregelungen (Abs. 4)

Rz. 18 Die Vorschrift trägt abweichenden landesrechtlichen Regelungen für die Aufgabenerfüllung nach §§ 45 bis 48a Rechnung und wurde auf Initiative des Bundesrates im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 – als Stichtagsregelung ausgestaltet – erweitert. Demnach bleiben landesrechtliche gewachsene Sonderregelungen der sachlichen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.3 Grenzen der Ermächtigung

Rz. 14 Beteiligt ein öffentlicher Träger einen freien Träger an der Wahrnehmung von Aufgaben auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, so hat er § 97 Abs. 1 SGB X zu beachten. Sofern nach dieser Vorschrift ein Leistungsträger von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen kann, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte u...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.3 Erweiterungstatbestand Verhältnis zum Landesrecht und § 77 – Abs. 2

Rz. 24 Abs. 2 gibt den Ländern die Möglichkeit, durch landesrechtliche Regelung den Katalog des Abs. 1 zu ergänzen. Rz. 25 Die Regelung trägt den regional unterschiedlich entwickelten Angebots- und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Bereich ambulanter Formen der Hilfe zur Erziehung und vorläufiger Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Rechnung (BT-Drs. 13/10...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.3 Kommissionen nach Abs. 3

Rz. 14 Als Kann-Vorschrift sieht Abs. 3 vor, dass die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer im Land regionale oder landesweite Kommissionen bilden. Die Bildung solcher Kommissionen kommt nur zustande, wenn die genannten Organisationen ihrer Einrichtung zustimmen. Sie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.5 Anspruchsqualität

Rz. 9 Je nachdem, ob und inwieweit die jeweilige Vorschrift dem Jugendhilfeträger Ermessen einräumt, besteht ein Rechtsanspruch des Bürgers auf die normierte Geld-, Sach- oder Dienstleistung (§ 38 SGB I) oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 SGB I). Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen geht aus der Formulierung im Gesetzeswortlaut als Muss-, Soll- od...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder mit ihrer Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.4 Landesrecht

Rz. 12 Ebenso wie § 14 Abs. 3 BtOG enthält Abs. 4 eine Ermächtigung zum Erlass landesgesetzlicher Regelungen. Abs. 4 Satz 1 überlässt es dem Landesrecht, "das Nähere" zu regeln. Damit sind ergänzende und ausfüllende Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung gemeint. Abs. 4 Satz 2 erlaubt es, durch landesrechtliche Regelungen weitere Voraussetzungen für d...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.1 Strukturelle Zusammenarbeit im Kinderschutz nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 verpflichtet die Länder, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufzubauen, weiterzuentwickeln usw. Wie die Organisationsstruktur der Netzwerke ausgestaltet sein soll und welche Leistungsträger und Institutionen im einzelnen gemeint sind, bleibt jedoch völlig unklar. Entsprechende Aufgaben und Mitwirkungs...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.1 Informationspflicht nach Satz 1

Rz. 26 Die generelle Regelung in Satz 1 ist der Regelung nachgebildet, wie sie auch in § 64 Abs. 4 SGB VIII niedergelegt worden ist (auf die Komm. zu § 64 SGB VIII kann daher im Wesentlichen verwiesen werden). Rz. 26a Die Regelung ist – wie bereits Abs. 1 Satz 1 – als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es sind daher Ausnahmen bei atypischen Fallgestaltungen möglich und denkbar. Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.4 Vollstreckung

Rz. 19 Eine rechtskräftig erkannte Freiheits- oder Geldstrafe ist zu vollstrecken. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft (§ 451 Abs. 1 StPO). Ist gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken, wird er zeitnah durch die Staatsanwaltschaft in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) geladen. Leistet der Verurteilte dieser Ladung keine Folge, ist die Staatsanwal...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.3 Form der Beteiligung

Rz. 6 Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können an der Durchführung von Aufgaben entweder beteiligt werden oder ihnen können Aufgaben zur Ausführung übertragen werden. Die Beteiligung an der Durchführung von Aufgaben bezieht sich nach ihrem Wortsinn auf Fälle, in denen der öffentliche Träger den freien Träger mit der Umsetzung von Teilen einer Aufgabe betraut. Diese kan...mehr

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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.) 21. Auflage, 2023 64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8 Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Han...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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ZErb 03/2023, Missbrauch der Vorsorgevollmacht - nicht nur ein vermögensrechtliches Problem

Wenn es um den Missbrauch der Vorsorgevollmacht geht, denken wir allzu oft an die Immobilie oder das Bankkonto, etwaige Auskunfts- oder Rückforderungsansprüche und den "Rest", der – wenn der Vorsorgebevollmächtigte noch etwas übriglässt – auf die Erben übergeht. Das ist nicht falsch, aber vorschnell und unvollständig. Denn aus Sicht desjenigen, der sich nicht mehr ausreichend...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 1 Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. seit dem Dezember 1987 eine private Kranken- und Pflegeversicherung, in der verschiedentliche Beitragsanpassungen stattfanden, über die die Bekl. den Kl. zuvor schriftlich informierte. Seit dem August 2020 wird, da der Kl. seiner Beitragszahlungspflicht nicht nachgekommen war, der Krankenversicherungsvertrag im Notlagentarif geführt. Mit anwalt...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.4 Rechtsverordnung zur Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben des BMAS (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 enthält eine Ermächtigung des BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung. Dem Ministerium wird damit die Kompetenz übertragen, die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht nach Abs. 1 und 3 auf eine Bundesoberbehörde zu übertragen. Die Ermächtigung bezieht sich bei Abs. 1 allein auf die Aufgaben nach Abs. 1, also die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über di...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr