Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / II. Anspruch auf Vergütung gegen die Landeskasse

1. Gesetzliche Regelung In Verfahren vor Gerichten eines Landes erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Vorliege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / I. Sachverhalt

Mit der am 25.6.2013 beim SG Bayreuth eingegangenen Klageschrift erhob die Rechtsanwältin für den Kläger Klage gegen das Jobcenter W. mit dem Ziel einer Überprüfung verschiedener ablehnender Bescheide im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II. Zu ihrer Legitimation legte die Anwältin eine am 23.9.2010 ausgestellte Originalvollmacht des Klägers "in Sachen B./.Hauptzollam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2021, Anforderungen ... / Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei in einem Bußgeldverfahren ergangene gerichtliche Entscheidungen. In der Sache betrifft sie die Frage, welche Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid zu stellen sind. Der Beschwerdeführer wurde im Oktober 2019 als Betr. in einem Bußgeldverfahren wegen einer ihm v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.2.3 Zustellung

Rz. 7 Der mit Klausel versehene Vollstreckungstitel muss dem Schuldner zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Satz 2 modifiziert die Regelungen über die Zustellung (§§ 166 ff. ZPO) dahingehend, dass die Zustellung dadurch bewirkt wird, dass die Urkundsperson dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift der Urkunde aushändigt. Entsprechend § 173 Satz 2 und 3 ZPO ist auf der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 2. Fehlende Gefahrenabwendung durch die Kindeseltern

Für die Anordnung von Maßnahmen, die in die Rechte der Eltern eingreifen, ist es notwendige Tatbestandsvoraussetzung, dass die Eltern entweder nicht fähig oder nicht bereit sind, die bevorstehende Gefahr bzw. Schäden für das Kindesinteresse abzuwenden.[37] Es handelt sich nicht um eine Frage die erst auf der Ebene der Verhältnismäßigkeit zu klären ist.[38] Die Frage, ob die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2021, Anforderungen ... / Leitsatz

Zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid. VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.1.2021 – VGH B 71/20mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Beiordnung ein... / I. Sachverhalt

Der Untergebrachte ist wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet. Seit der Rechtskraft des Urteils befindet sich der Untergebrachte in der Psychiatrischen Klinik L. Im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Unterbringung hat der Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.5.2 Schriftformerfordernis gemäß § 550 BGB

Laufzeit länger als ein Jahr Soll aber ein Gewerberaummietvertrag mit längerer Laufzeit als einem Jahr abgeschlossen werden, ist das Schriftformerfordernis des § 550 BGB zu beachten. Diese Vorschrift findet sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerberaummietverträge Anwendung.[1] § 550 BGB will in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des Bay. LSG ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Die Voraussetzungen für den Anspruch der dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwältin auf Zahlung der Vergütung gegen die Landeskasse waren hier erfüllt. Hierzu gehören: 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe Zutreffend weist das Bay. LSG darauf hin, dass die gerichtliche Beiordnung der Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2021, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Bei einer Trennungszeit von 2/3 der Ehezeit kann von einer Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten, die Grundlage des Gedankens des Versorgungsausgleichs ist, nicht mehr ausgegangen werden, vielmehr ist, sofern konkrete Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, ohne Weiteres anzunehmen, dass die Eheleute ihre Versorgungsgemeinschaft endgültig und nachhaltig aufgehoben und sich wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 6.4.1 Wesentliche Erfolgsfaktoren

Wichtig Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren Einsatz von Fachpersonal (Qualifikationen im BGM) Konzentration auf wesentliche Kennzahlen Beurteilung der Kennzahlen (Normabweichung, Unterschiede und Ursachen) Optimierung/Organisation des BEM Bündeln von Informationen (BGM-Hotline) Entwicklung digitaler Angebote (u. a. Arbeitgeber-App "Meine LHW") In Krisenzeiten: EAP und psychologische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute haben am 17.7.1987 geheiratet, am 13.7.1988 wurde ihr gemeinsamer Sohn geboren. Seit Juli 1998 leben sie voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag wurde am 8.5.2019 zugestellt. [2] Der Antragsteller beantragt, den Versorgungsausgleich zu beschränken. Wegen der langen Zeit des Getrenntlebens solle der Ausgleich auf die während der Zeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Rostock hat leider in seinem Beschluss die entsprechenden Werte nicht mitgeteilt. Den Beschlussgründen lässt sich lediglich entnehmen, dass sich das Prozessgericht bei der Festsetzung des Gegenstandswertes an den Kosten für die konkret benannten Arbeiten zur Beseitigung der Gefährdung der Giebelwand orientiert haben. Demgegenüber erstrebten die Beschwerdeführer die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Einfache und rechtssichere Kanzleiprozesse mithilfe eines Chatbots

Eine Kaufmannsweisheit lautet: "Der Gewinn liegt im Einkauf." Im Zeitalter von 4.0 müsste sie allerdings lauten: "Der Gewinn steckt in den Prozessen." Je nachdem wie die Kanzleiprozesse strukturiert sind, steckt in ihnen eine Menge Geld, das entweder in die Kosten geht – oder in den Gewinn. Und das beginnt bereits mit der Aufnahme neuer Mandanten in der Kanzlei. Die Mandatsan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.4 Ermächtigungen des Rats für EU-Mitgliedstaaten zu von der MwStSystRL abweichenden Maßnahmen

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2189 des Rates v. 18.12.2020[1] wurde es den Niederlanden gestattet, erstmals die MwSt auf Gegenstände und Dienstleistungen vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn diese Gegenstände und Dienstleistungen zu mehr als 90 % für private Zwecke des Unternehmers oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke oder ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.3 Richtlinienvorschlag zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instrument der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Korrekturvorschrift (§ 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG sind als lex specialis zu den Korrekturvorschriften der AO zu qualifizieren. Die zentrale Stelle kann ermittelte und ausgezahlte Zulagen ändern und ggf zurückfordern, die FA können Entscheidungen über gesondert festgestellte Steuerermäßigungen anpassen, soweit die Ergebnisse der Datenerhebung zeigen, dass die ursprüng...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers oder Schenkers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Haftung, Verjährung (§ 10b Abs. 4 S. 2 bis 5 EStG)

Rz. 195 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig[1] veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugew...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit dara...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 19–24)

Die Zeilen 19–22 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4.2.1 Beachtung der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 24 Da die Fachaufsicht bei der Amtsleitung des unterstützten FA verbleibt (vgl. Rz. 14, 34, 36b), kann sich zunächst die Frage nach der Bedeutung übereinstimmender sachlicher Zuständigkeit zwischen unterstütztem und unterstützendem FA stellen. Zunächst einmal ist auch für die Frage der ermessensgerechten Unterstützungszuweisung maßgebend, dass § 29a AO keine Sonderregelu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Normkritik

Rz. 78 Die Fassung der Norm ist unübersichtlich und bedarf einschränkender Auslegung. Dies führt aber nicht zur Unbestimmtheit der Norm oder zu ihrer Verfassungswidrigkeit. Eine Behebung verbleibender Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls möglich (Rz. 26), da der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Grundsatz (§ 29a S. 1 AO)

Rz. 15 Durch die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen liegt die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben im Besteuerungsverfahren konkret bei dem örtlich und sachlich zuständigen FA. Diese gesetzliche Verpflichtung beinhaltet dementsprechend auch die Pflicht zur Eigenerfüllung, soweit nicht ausnahmsweise eine gesonderte gesetzliche Ermächtigung Abweichungsmöglichkeiten regelt.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5 Zweckbestimmung

Rz. 39 Zunächst beschreibt § 88b AO die Nutzungsmöglichkeiten und Ziele. Diese zweckbestimmte Eingrenzung ist ein wesentlicher Faktor für die Bestimmtheit der Norm. Eine Behebung eventuell verbliebener Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls dann möglich, wenn der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regelu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Anwendung der ZIV für Zinszuflüsse bis 31.12.2015

2.1 Wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlungen (§§ 2, 3 ZIV) Rz. 6 Wirtschaftlicher Eigentümer der den grenzüberschreitenden Zinszahlungen jeweils zugrunde liegenden Forderungen und somit Nutzungsberechtigter der Zinszahlungen ist jede in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem der Zahlstelle oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Zinszahlungen i. S. d. Zinsinformationsverordnung (§§ 6, 15 ZIV)

2.2.1 Grundlagen Rz. 11 Der materielle Zinsbegriff der ZIV entspricht letztmalig für die Mitteilung von im Kj. 2008 zugeflossenen Zinszahlungen dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 2 EStG, jedoch mit Ausnahme von Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a. Zinsen aus Lebensversicherungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG fallen nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.7 Anwendungsregelung des § 17 ZIV

Rz. 51 Hierzu Rz. 5b. Zur Weitergeltung in Bezug auf Österreich Rz. 5c.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches deutsches Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Der materielle Zinsbegriff der ZIV entspricht letztmalig für die Mitteilung von im Kj. 2008 zugeflossenen Zinszahlungen dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 2 EStG, jedoch mit Ausnahme von Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a. Zinsen aus Lebensversicherungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG fallen nicht unter den Zin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.9 Bußgeldbewährung

Rz. 53 Nach § 50e Abs. 1 S. 1 EStG ist der vorsätzliche oder leichtfertige Verstoß (nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Abgabe) gegen die Meldepflichten der ZIV oder aufgrund direkter Abkommen mit Drittstaaten zudem bußgeldbewehrt (Höhe bis zu 5.000 EUR; § 50e Abs. 1 S. 2 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.4 Von Investmentfonds oder ähnlichen Organismen ausgeschüttete Zinserträge (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZIV)

Rz. 19 Werden Zinserträge von einer nach der Richtlinie 85/611/EWG zugelassenen Organisation für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder von einer Einrichtung, die von der Wahlmöglichkeit nach § 4 Abs. 3 ZIV Gebrauch gemacht hat, oder von einem außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der Zinsrichtlinie ansässigen Organismus für die gemeinsame Anlage von Wertpapier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlungen (§§ 2, 3 ZIV)

Rz. 6 Wirtschaftlicher Eigentümer der den grenzüberschreitenden Zinszahlungen jeweils zugrunde liegenden Forderungen und somit Nutzungsberechtigter der Zinszahlungen ist jede in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem der Zahlstelle oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässige natürliche Person, die grenzüberschreitende Zinszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.5 Bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Anteilen an Fonds realisierte Erträge (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZIV)

Rz. 23 Haben Fonds unmittelbar oder mittelbar mehr als 40 % ihres Vermögens in Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV (Rz. 12ff.) investiert, so ist der gesamte Erlös aus der Realisation meldepflichtig. Hiermit wird zu diesem Zeitpunkt der Realisation auch der Zins in die Meldepflicht einbezogen, der dem Anleger aufgrund der Thesaurierung bislang nicht tatsächlich zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3 Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV)

Rz. 16 Unter den Zinsbegriff nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV fallen die bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV aufgelaufenen oder kapitalisierten Zinsen. Im Wesentlichen sind darunter Erträge aus abgezinsten (z. B. Nullkupon-Anleihen) oder aufgezinsten (z. B. Bundesschatzbriefe Typ B) Schuldverschreibungen zu verstehen. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.2 Gezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV)

Rz. 12 Als Zinszahlung gelten nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV gezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen, die mit Forderungen jeglicher Art zusammenhängen, unabhängig davon, ob diese grundpfandrechtlich gesichert sind oder nicht und ob sie ein Recht auf Beteiligung am Gewinn des Schuldners beinhalten oder nicht. Dazu zählen insbesondere Erträge aus Staatspapieren, Anlei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Zahlstellen und ihre Aufgaben (§§ 4, 8 ZIV)

Rz. 27 Zahlstelle i. S. d. § 4 Abs. 1 ZIV ist jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer grenzüberschreitend Zinsen zahlt oder Zinsen zu dessen Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter i. d. S. ist jede natürliche oder juristische ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Drittstaaten und EU-Quellensteuer (§ 16a ZIV)

Rz. 45 Durch § 16a ZIV wird der nach § 7 ZIV auf die Mitgliedstaaten der EU räumlich begrenzte Geltungsbereich der ZIV um Gebiete von Drittstaaten sowie abhängige und assoziierte Gebiete erweitert, mit denen die EU (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bzw. die Bundesrepublik Deutschland (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bilaterale Abkommen i. S. v. Art. 17 Abs. 2 Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde (§§ 5, 9 ZIV)

Rz. 35 Für die Datenerhebung und die Datenübermittlung bestimmt jeder Mitgliedstaat der EU eine für die Durchführung der ZinsRL zuständige Behörde. Deren Aufgabe ist es, die ihr von den inländischen Zahlstellen übermittelten Daten über im Lauf des vergangenen Kalenderjahrs erfolgte grenzüberschreitende Zinszahlungen zu speichern und einmal jährlich binnen 6 Monaten nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV

Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches deutsches Recht umzusetzen, wurde durch Gesetz v. 15.12....mehr