Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 7 Beschlussrecht / c) Formlose Vollmachtserteilung

Rz. 13 Ausdrücklich offen lässt der Gesetzgeber die Frage danach, ob eine noch nicht einmal der Textform genügende Vollmachtserteilung nur zurückgewiesen werden kann oder unwirksam ist.[19] Vor dem Hintergrund der wohnungseigentumsrechtlichen Handhabung erscheint ersteres vorzugswürdig. Wenn man den Mangel der Schriftform nach altem Recht nur als Grund zur Zurückweisung ansa...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Vorsitz und Stellvertretung

Rz. 85 Änderungen ergeben sich auch hinsichtlich der inneren Hierarchie des Verwaltungsbeirates. Diese war bislang nur indirekt geregelt, zum einen durch § 29 Abs. 1 S. 2 WEG a.F., wonach der Verwaltungsbeirat aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht, und aus § 24 Abs. 3 WEG a.F., der klarstellte, dass einer der Beisitzer Vertreter des Vorsitzenden sein sollte. § 2...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Entscheidung über Ersatzansprüche und Prozesse gegen den Verwalter

Rz. 35 Die Geltendmachung von Ansprüchen ist Gegenstand der Verwaltung und hätte keiner Neuregelung bedurft. Bestehen Ansprüche gegen den Verwalter und sind diese durchsetzbar, folgt die Beschlusskompetenz hierfür bereits aus § 19 Abs. 1 WEG. Nach der Streichung von § 27 Abs. 3 S. 3 WEG a.F. stellte sich aber die Frage, wer diese Ansprüche geltend machen soll. Dies regelt § ...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / b) Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 39 Die Wohnungseigentümergemeinschaft vertritt der Verwalter, dessen Vollmacht sich auch in vorliegendem Zusammenhang aus § 9b Abs. 1 S. 1 WEG ergibt. Denn die gerichtliche Vertretung umfasst auch den Antrag beim Grundbuchamt.[39] Wie stets können die Wohnungseigentümer dem Verwalter allerdings Weisungen erteilen, etwa den Antrag umgehend oder erst nach Eintritt der Best...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 2. Person des Ankündigenden

Rz. 73 § 15 Nr. 1 WEG verzichtet durch den Verweis auf § 555a Abs. 2 BGB bei Erhaltungsmaßnahmen im Gegensatz zur Modernisierung (§ 555c Abs. 1 S. 1 BGB) auf Vorgaben zur Person des Ankündigenden. Der Vermieter muss die Erhaltungsmaßnahme daher nicht selbst ankündigen.[50] Es genügt deshalb, wenn der ausführende Handwerker oder der Mietverwalter die Erhaltungsmaßnahme ankünd...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Willensbildung auf sonstige Art

Rz. 81 Der Verzicht auf die Beschlussfassung nach § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. geht allerdings über die zivilprozessualen Folgen deutlich hinaus. Soweit die Gesetzesmaterialien postulieren, dass auch ohne § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. "über die Ausübung des Anspruchs ein Mehrheitsbeschluss zu fassen ist,"[78] verkennt dies die vom Gesetzgeber selbst geschaffenen Neuerungen. Zwar we...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Gesetzliche Vertretung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats

Rz. 21 Den Gesetzesmaterialien ist nur zu entnehmen, dass Klagen einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter auf Durchführung von Beschlüssen oder die Durchführung sonstiger Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung bereits an dessen Passivlegitimation scheitern und daher gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten sind. Unklar bleibt freilich, wie diese den Anspruch...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / d) Fehler des Beschlusses

Rz. 6 Abgesehen von formellen Fehlern kann ein Beschluss nach § 24 Abs. 3 WEG insbesondere an zwei Mängeln leiden: Bereits die ermächtigende Eigentümerversammlung war nicht ordnungsgemäß einberufen oder es wurde fälschlich eine Weigerung des Verwalters angenommen, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Bereits nach bisher h.M. führten Fehler in der Einberufung durch den Vo...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / d) Übertragbarkeit auf jede Beschlussfassung über bauliche Veränderungen

Rz. 18 Diese Aufspaltung nach dem "Ob" und dem "Wie" der Maßnahme kann natürlich nicht nur im Rahmen des Verlangens baulicher Veränderungen aus § 20 Abs. 2 WEG Geltung beanspruchen. Abgesehen davon, dass der BGH diese Praxis schon bisher allgemein, nicht nur bei einem Anspruch auf eine konkrete Beschlussfassung billigte, folgt dies aus allgemeinen Grundsätzen des Beschlussre...mehr

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Anhang / Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseig...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 3. Handeln des teilenden Eigentümers

Rz. 9 Mit dieser Abgrenzung ist auch das Handeln des teilenden Eigentümers in der Gründungsphase in den Griff zu bekommen. Vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher kann er nur in eigenem Namen handeln, da die Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht existiert. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Verpflichtungen treffen also ihn persönlich. Nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / d) Anspruchsverdoppelung

Rz. 13 Nicht selten wird diese neue Behandlung von Pflichten und Pflichtverletzungen bei der ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu einer Anspruchsverdoppelung führen. Denn nur Schadensersatzansprüche wegen vertraglicher Pflichten sind exklusiv gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet. Wird daneben Sondereigentum oder ein sonstiges absolutes Recht...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 2. Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter

Rz. 89 Neu in das Gesetz eingefügt ist die Vertretungsmacht gemäß § 9b Abs. 2 WEG. Sie ist allerdings auf den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates beschränkt, kann also nicht durch seine weiteren Mitglieder oder durch den gesamten Verwaltungsbeirat ohne Bestellung eines Vorsitzenden ausgeübt werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Verwalter (Rdn 21) Bezug genommen.mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 2. Gemeinschaftliches Handeln der Wohnungseigentümer

Rz. 48 Der Wortlaut des § 9b Abs. 1 S. 3 WEG erklärt eine "Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht" für unwirksam, was nicht nur auf diejenige des Verwalters bezogen ist. Daraus geht hervor, dass auch die gemeinschaftliche Vertretung gemäß § 9b Abs. 1 S. 2 WEG nicht eingeschränkt werden kann. Selbst die Gemeinschaftsordnung oder eine nachträgliche Vereinbarung kann som...mehr

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§ 9 Übergangsvorschriften / I. Anwendbarkeit von § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG

Rz. 21 § 48 Abs. 4 S. 1 WEG enthält eine bedeutsame Übergangsvorschrift. Danach ist § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG erst ab 1.12.2022 anwendbar. Dies dient der Umsetzung der Ermächtigung für die Vorschriften zur Zertifizierung durch das Justizministerium. Bis dahin können auch Berufseinsteiger nach altem Recht tätig werden.mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Vertretung durch einen hierzu ermächtigten Miteigentümer

Rz. 22 Neben der Vertretung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats sieht § 9b Abs. 2 WEG die Möglichkeit vor, einen Miteigentümer zur Vertretung gegenüber dem Verwalter zu ermächtigen. Dies setzt nicht das Fehlen eines Verwaltungsbeirats(vorsitzenden) oder seine pflichtwidrige Weigerung voraus, die Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter zu vertreten. Beide Möglichkeiten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Bruttoverfahren

Rz. 92 Für Unternehmer, die vorwiegend an Letztverbraucher leisten und entweder nur Bargeschäfte abschließen (z. B. Einzelhändler) oder in ihren Rechnungen die USt üblicherweise nicht gesondert ausweisen, würde das Prinzip der Nettoverbuchung besondere Schwierigkeiten mit sich bringen, weil das Entgelt nur für Aufzeichnungszwecke in Nettowert und Steuerbetrag aufzuteilen wär...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG konnte in der Praxis insbesondere für Unternehmer der Einzelhandelsstufe zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dies galt vor allem, wenn sie wie etwa Warenhäuser über ein weit gestreutes Warensortiment verfügten. In einer Vielzahl von Fällen dürften derartige Probleme aufgrund der fortgesch...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Wirksamkeit nach außen

Rz. 67 Der Ermächtigung nach § 27 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer durch Beschluss sogar Außenwirkung verleihen. Denn § 9b Abs. 1 S. 3 WEG erklärt nur die Beschränkung der Verwaltervollmacht im Außenverhältnis für unwirksam. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass Erweiterungen sehr wohl möglich sind. Wie nach § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG a.F. kann dem Verwalter somit für...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Zielsetzung

Rz. 1 Bislang waren einzelne Wohnungseigentümer vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung nur zur Einberufung einer Eigentümerversammlung befugt, wenn sie hierzu vom Gericht ermächtigt waren.[1] Dies führte insbesondere in der Gründungsphase und in kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften zu Unzuträglichkeiten. Wenn (noch) kein Verwalter bestell...mehr

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§ 1 Sachenrecht / II. Aufhebung der Rechtsverordnungen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 33 Eine weitere Änderung betrifft die Ermächtigung der Landesregierungen in § 7 Abs. 4 S. 3–6 WEG a.F. und in § 32 Abs. 2 S. 4–7 WEG a.F. Danach waren sie befugt, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht von der Baubehörde, sondern von einem öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen ausgefertigt und be...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Prüfung durch die IHK

Rz. 78 Nach § 26a Abs. 1 WEG kann die Zertifizierung durch eine Prüfung vor der IHK erlangt werden. Diese soll die "notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse" nachweisen. Die näheren Modalitäten der Prüfung und des Zertifikates werden erst durch das Justizministerium durch Rechtsverordnung festgelegt, wofür § 26a Abs. 2 WEG eine Ermächtigung enthält....mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Regelungsmöglichkeiten

Rz. 65 Ähnlich wie im Falle der Beschränkungen haben die Wohnungseigentümer auch bei der Erweiterung der Verwalterbefugnisse einen weiten Spielraum. Die Wohnungseigentümer können den Verwalter nunmehr auch jenseits des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zur Durchführung von Maßnahmen ohne Beschluss ermächtigen. Dies kann sowohl generell, auch durch Vorratsbeschluss, oder für den Einzelfa...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / b) Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Rz. 2 Voraussetzung der Ermächtigung ist, ebenso wie bei der Einberufung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder seinen Stellvertreter, dass ein Verwalter fehlt oder pflichtwidrig die Einberufung der Eigentümerversammlung verweigert. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein; es bedarf nach ausdrücklichem Bekunden der Gesetzesmaterialien auch keines konkre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 8 Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, § 2348 BGB. Das Formerfordernis gilt nicht nur für das Erfüllungsgeschäft Erbverzicht, sondern auch für den Abfindungsvertrag, also das Kausalgeschäft (Schutz-, Warn- und Beweisfunktion).[10] § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Ei...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / C. Das selbstständige Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 16 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen – außer in Bewertungsfragen – in Betracht: Zustand einer Person in Bezug auf die Geschäfts-/Testierfähigkeitmehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / III. Vertragsgegenstand

Rz. 19 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 311b Abs. 5 BGB auf einen Vertrag "über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil". Er erfasst aber auch alle anderen Rechtsgeschäfte, die im weitesten Sinne den Nachlass betreffen.[20] Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Geltung des OWiG und des VwZG

Rz. 3 [Autor/Stand] Alle Maßnahmen der FinB, die unmittelbar in die Rechtsstellung von Personen eingreifen, müssen den davon Betroffenen formlos bekannt gemacht werden (§ 50 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Wird durch die Bekanntmachung allerdings eine Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, wie z.B. beim Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG), bei Kostenentscheidungen (§ 108 Abs. 1 OWiG) oder bei der...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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ZErb 11/2020, Gesetzesinitiative aus Niedersachsen für herrenlose Konten

Das Land Niedersachsen hat am 29.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht (Bundesrat, Drucksache 379/20). Als § 2027a BGB, also unter Erbschaftsanspruch, soll folgender Paragraf hinzugefügt werden: Zitat "(1) Das Bundesamt für Justiz wird die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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AGS 11/2020, Keine Werterhö... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat mit der Klage wegen einer behaupteten Durchfeuchtung des vormals in seinem Eigentum stehenden Anwesens infolge eines unsachgemäß angebrachten Fallrohrs an dem im Eigentum des Beklagten stehenden Anwesen in Nr. 1) der Klageschrift bezifferten Schadensersatz i.H.v. insgesamt 10.685,00 EUR geltend gemacht. Der Schadensberechnung lagen ein materieller Anspruch weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. S. dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das Amtsgericht mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landgeri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG[2] wurde mit § 38 GrStG eine Rechtsgrundlage eingeführt, die das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Bis einschließlich 2024 enthielt § 38 GrStG eine Regelung für die Anwendung des Gesetzes. Diese finden sich nunmehr in § 37 GrStG. Zu Einzelheiten s...mehr

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zfs 11/2020, Abschnittsbezo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Rechtssache hat nicht die von ihm geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). [11] Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Regelung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Slowenien / 3. Verfügung ohne Vollmacht

Rz. 26 Verfügt ein Ehegatte ohne Vollmacht und nachträgliche Zustimmung des anderen über einen Vermögenswert aus dem Gesamtgut, so wurde von der Lehre zum EheFamG[29] unter Berufung auf die Rechtsprechung[30] vertreten, dass das Rechtsgeschäft anfechtbar sei.[31] Das Rechtsgeschäft sei jedoch gültig, wenn der Dritte weder wusste noch wissen musste, dass die Sache zum Gesamtg...mehr

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Polen / 3. Legitimation

Rz. 141 Das Rechtsinstitut der Legitimation ist dem polnischen Recht fremd. Eine vergleichbare Wirkung kann durch die Anerkennung des Kindes bei der standesamtlichen Eheschließung erzielt werden.mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 72 Solange die Ehe dauert, teilen sich die beiden Eheleute das Sorgerecht für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Bei einer Scheidung können die Eltern sich verständigen, wem von ihnen während und nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Seit der Reform von 2018 ist jedoch das Prinzip fest verankert, dass die Eltern gemeinsam das elterliche Sorgere...mehr

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Frankreich / 3. Verfügungsbefugnisse, Schlüsselgewalt

Rz. 53 Art. 216 CC stellt ausdrücklich klar, dass beide Ehegatten voll geschäftsfähig sind. Sie können sich gem. Art. 218 CC gegenseitig widerruflich Vollmacht erteilen. Beide haben gem. Art. 220 CC Schlüsselgewalt und können die für die Haushaltsführung und Kindeserziehung betreffenden üblichen und angemessenen Geschäfte selbstständig abschließen und den Partner als Gesamts...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / e) Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 64 Besondere Regelungen gelten für die Verwaltung des Gesamtguts. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung des Gesamtguts kann jeder Ehegatte allein wirksam vornehmen (Art. 180 Abs. 1 c.c.), während außerordentliche Maßnahmen ebenso der Mitwirkung beider Ehegatten bedürfen wie schuldrechtliche Verträge über die Nutzung unter das Gesamtgut fallender Güter, einschließlich ins...mehr

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Spanien / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 19 Nach spanischem Recht ist die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung nicht zwingend. Vielmehr kann ein Eheschließender, der nicht im Bezirk des amtierenden Richters oder Beamten wohnt, die Ehe durch einen Vertreter schließen (Art. 55 CC), sog. Handschuhehe. Dazu benötigt der Vertreter eine spezielle Vollmacht in öffentlich begla...mehr

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Serbien / II. Streitige Scheidung

Rz. 53 Jeder Ehegatte hat das Recht, sich durch die Scheidungsklage scheiden zu lassen, wenn (1) die eheliche Beziehung ernsthaft und dauerhaft gestört ist oder (2) die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht objektiv verwirklicht werden kann (Art. 41). Die ernsthafte und dauerhafte Störung der ehelichen Beziehungen und die objektive Unmöglichkeit, die Lebensgemeinschaft zu ve...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / d) Vertretung

Rz. 109 Die Eheleute sind grundsätzlich gleichgestellt, jeder Ehegatte vertritt nur sich selbst, und seine Verträge oder sonstige Verpflichtungen binden nur ihn selbst. Eine Ausnahme gibt es für den Fall, dass ein Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit (z.B. bei einer Auslandsreise) seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann. Hat der Kranke oder Abwesende kei...mehr

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Polen / e) Gütergemeinschaft und Immobilienerwerb

Rz. 29 Der Erwerb von Immobilien durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft setzt grds. die Mitwirkung des anderen Ehegatten voraus. Es wird vermutet, dass der Erwerb zum gemeinschaftlichen Vermögen erfolgt. Nach Art. 37 § 1 Nr. 1 FVGB ist der entgeltliche Immobilienerwerb zum gemeinschaftlichen Vermögen zustimmungsbedürftig. Fehlt die Zustimmung ...mehr

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Slowakische Republik / a) Vertretung eines Ehegatten

Rz. 13 Das Matrikelamt kann aufgrund eines begründeten schriftlichen Antrags beider Verlobten ermöglichen, dass die Erklärung des Verlobten über die Eheschließung von einem Vertreter abgegeben wird. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und notarieller Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers. Der Bevollmächtigte muss eine volljährige geschäftsfähige natürliche Perso...mehr