Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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zfs 01/2020, Anerkennung und Vollstreckung einer Geldbuße, die wegen eines im EU-Ausland (hier: Niederlande) begangenen Verkehrsdelikts gegen den (hier: polnischen) Fahrzeughalter verhängt wurde; Halterhaftung; widerlegliche Haftungsvermutung

Rahmenbeschluss 2005/214/JI Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 Leitsatz 1. Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 sind dahin auszulegen, da...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Vollstreckung

Rz. 139 Die Beantragung oder Vornahme einer gerichtlichen bzw. behördlichen Vollstreckungshandlung führt zum Neubeginn der Verjährung (§ 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB).mehr

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zfs 01/2020, Anerkennung un... / 1 Hinweis:

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl 2005, L 76, S. 16) in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 (ABl 2009, L 81, S. 24)...mehr

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zfs 01/2020, Anerkennung un... / Leitsatz

1. Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 sind dahin auszulegen, dass, nachdem eine Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße oder Geldstrafe...mehr

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AGKompakt 01/2020, Vollstre... / I. Lösung Fall a)

Geschäftsgebühr für Vertragsgestaltung War der Anwalt an der Errichtung des Vertrages beteiligt, so hat er hierfür gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient. Hier soll von der Mittelgebühr ausgegangen werden. Keine weitere Vergütung für Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung Das spätere Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung wäre dann dur...mehr

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AGKompakt 01/2020, Vollstre... / II. Lösung Fall b)

Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung ist Vorbereitungstätigkeit War der Anwalt nicht an der Errichtung des Vertrages beteiligt, so ist für ihn auch keine Geschäftsgebühr entstanden. Das Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung zählt in diesem Fall nicht mehr zur Geschäftstätigkeit, sondern ist für den nicht vorbefassten Anwalt bereits Vorbereitung der Zwangsvollstreck...mehr

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AGKompakt 01/2020, Vollstre... / 1

Der Fall Der Anwalt wird beauftragt, eine Geldforderung i.H.v. 50.000,00 EUR aus einer notariellen Urkunde beizutreiben. In der Urkunde hatte sich der Schuldner wegen der Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Der Anwalt schreibt den Schuldner an und fordert ihn zur Zahlung auf. Gleichzeitig beantragt er beim Notar die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfert...mehr

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FoVo 8+9/2020, Mehrfaches Z... / 1 I. Der Fall

Wiederkehrende Vergütung für Anträge und Rechtsmittel Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin aus einem rechtskräftigen Auskunftstitel die Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO. Mit Beschluss vom 27.1.2015 wurde auf Antrag des Gläubigers erstmals ein Zwangsgeld festgesetzt. Weitere Zwangsgelder wurden vom LG am 15.7.2016 und am 27.10.2016 festgesetzt. Die sofortigen Beschw...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VII. Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO

Rz. 96 Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist, kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO Auskunft einholen:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VIII. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 103 Der Gläubiger kann einen Antrag auf Haftbefehl stellen, wenn der Schuldner Rz. 104 Einer Zustellung des Haftbefehls vor der Vollziehung bedarf es nicht, § 802g Abs. 1 S. 3 ZPO. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Nac...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VI. Vermögensauskunft

1. Gesetzliche Grundlage und Ziel Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 3 Der Praxistipp

Erleichterte Räumungsvollstreckung Der BGH erleichtert die Räumungsvollstreckung nachhaltig. Verstirbt einer von mehreren Mietern, ist eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht notwendig. Das ist eine nachhaltige Entlastung. Zwar kann der Gläubiger nach § 792 ZPO einen Erbschein aus eigenem Recht beantragen. Auch kann er die Erben nach §§ 13, 357 FamFG in der Nachlassakte (...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. "Sonntags- und Nachtbeschluss"

Rz. 64 Zum Schutz des Schuldners dürfen die Pfändungen gem. § 758a Abs. 4 ZPO grundsätzlich nur an Werktagen, also nicht an Sonn- und Feiertagen (wohl aber am Samstag) erfolgen. Muss jedoch an einem Sonn- oder Feiertag oder zur Nachtzeit gepfändet werden, bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Genehmigung durch das Vollstreckungsgericht, das diese nur erteilen wird, wenn v...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Schuldnerregister/Schuldnerverzeichnis

a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und G...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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FoVo 8+9/2020, Anspruch auf... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine Zulässigkeitsbedenken Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache führt die Beschwerde zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an den zuständigen Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Die Rechtsbeschwerde ist infolge der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / V. Sachpfändung und Verwertung

1. Sachpfändung nach Modul K Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutu...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Mehrfaches Z... / Leitsatz

Während bei der Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung die Vollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für jeden Festsetzungsantrag anfällt, fällt die Gebühr bei wiederholter Beantragung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO nur einheitlich einmal an. BGH, Beschl. v. 20.2.2020 – I ZB 68/19mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / Leitsatz

Nach Ablauf von fünf Jahren ist die Vollstreckung aus einem Räumungstitel verwirkt, wenn der Vermieter und Gläubiger in diesem Zeitraum keine Tätigkeit entfaltet hat, um den Räumungsanspruch durchzusetzen. AG Neubrandenburg, Beschl. v. 7.1.2019 – 102 C 2/19mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 9. Kosten im Vermögensauskunftsverfahren

Rz. 94 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 18 RVG ist das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit. Hierfür entsteht eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, bei Teilnahme am Termin zusätzlich eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG. Der Wert für das Verfahren ab Abnahme der Vermögensauskunft berechnet sich nach der Hauptforderung einschließlich a...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / X. Module O "Weitere Aufträge" und P "Hinweise"

Rz. 125 In Modul O kann der Gläubiger weitere Aufträge erteilen, die vorliegend nicht bereits "vorgedruckt" sind, wie z.B. einen Antrag auf Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft. Rz. 126 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 127 Mit Modul P können u.A. verschiedene Hinweise an den Gerichtsvollzieher erteilt werden. Unter Modul P 2 kann der ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XII. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 137 Für jedes Bundesland werden zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet. Diese haben die Aufgabe, die amtlichen Vermögensverzeichnisregister und Schuldnerverzeichnisregister zu führen und verwalten. Rz. 138 Übersicht über die Zentralen Vollstreckungsgerichte (Amtsgerichte)mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / f) Abdrucke aus den Registern im Abo-Verfahren

Rz. 158 § 882g ZPO regelt, wer einen Abdruck aus dem Schuldnerverzeichnis im laufenden Bezug beantragen kann, dies sind unter anderem die IHKs, RAKs, Handwerkskammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Antragsteller, die Abdrucke zur Errichtung und Führung nicht öffentlicher zentraler Schuldnerverzeichnisse verwenden oder Antragsteller, deren berechtigtem Interesse durch Ein...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 1 I. Der Fall

Räumungsvollstreckung nach fünf Jahren Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Räumungstitel erwirkt. Tatsächlich wurde die Räumung aber weder freiwillig noch zwangsweise bewirkt. Vielmehr hat der Gläubiger fünf Jahre zugewartet, bis er den Mietvertrag erneut fristlos kündigte und die Räumungsklage androhte. Dann leitete er aber tatsächlich die Vollstreckung aus dem alten...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verwertung der gepfändeten Gegenständen

Rz. 49 Die Verwertung der gepfändeten Gegenstände (die notwendig ist, damit die Forderung des Gläubigers ausgeglichen wird) erfolgt in der Regel gem. § 814 Abs. 1 ZPO dadurch, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände öffentlich versteigern lässt. Insoweit ist kein besonderer Verwertungsantrag des Gläubigers erforderlich. Nur sofern anstelle einer öffentlichen ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Verfahrensablauf nach Modul G 2

Rz. 74 Nach § 807 ZPO kann der Gläubiger auch einen sogenannten Kombiauftrag erteilen, d.h. einen Auftrag zur Sachpfändung kombiniert mit dem Auftrag, im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 807 ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen (Modul G 2). Sofern der Gläubiger diesen Kombiauftrag erteilt und der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Durchsuchung verweigert oder ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / H. Sammelantrag

Rz. 43 Mehrere Forderungen des Vollstreckungsschuldners sollen in einem einzigen Pfändungsantrag zusammengefasst werden, auch wenn sie sich gegen mehrere Drittschuldner richten. Bei einem entsprechenden Beschluss muss der Gläubiger aber alle zum Wirksamwerden der Pfändung notwendigen Maßnahmen wie die Zustellung an den Drittschuldner, Eintragung in das Grundbuch usw. auf jed...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unterschiedliche Vorgehensweisen

Rz. 69 Der Gläubiger hat die Wahl, ob er Rz. 70 Achtung: Modul G 1 und Modul G 2 können nicht gleichzeitig ausgewählt ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 8. Erneute Vermögensauskunft

Rz. 91 Die Einholung einer erneuten Vermögensauskunft (Modul G 3) innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist in § 802d ZPO geregelt. Sie ist nur möglich, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 92 Als wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, die ei...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / R. Pfändung von Sparguthaben

Rz. 85 Findet der Gerichtsvollzieher während der Vollstreckung ein Sparbuch und pfändet er es im Wege der Hilfspfändung, muss der Gläubiger innerhalb eines Monats einen Pfändungsbeschluss betreffend dieses Kontos vorlegen, ansonsten muss der Gerichtsvollzieher das Sparbuch wieder aushändigen. Oder aber der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Vermögensverzeichnisregister

Rz. 140 Die Vermögensverzeichnisse werden seit dem 1.1.2013 zentral verwaltet , vgl. dazu § 802k ZPO. Rz. 141 Die Löschung des Vermögensverzeichnisses erfolgt nach Ablauf von zwei Jahren seit Abgabe der Auskunft oder bei Eingang eines neuen Vermögensverzeichnisses. Rz. 142 Gerichtsvollzieher rufen beim Zentralen Vollstreckungsgericht über EGVP die dort verwalteten Vermögensverz...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die F...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / c) Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung

Rz. 150 Der Schuldner kann der Eintragungsanordnung binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht widersprechen, § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO. Der Widerspruch hemmt jedoch die Vollziehung nicht, § 882d Abs. 1 S. 2 ZPO. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckun...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / Leitsatz

1. Bei einer Räumungsvollstreckung müssen die Gläubiger eine Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 750 Abs. 2, § 727 ZPO nur dann erwirken, wenn sich aus den Gesamtumständen klar und eindeutig ergibt, dass die Rechtsnachfolger des Schuldners tatsächlichen (Mit-)Besitz an den Räumen haben. 2. Die Bestimmung des § 563a Abs. 1 BGB setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Todes eines Mieter...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / e) Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis, § 882e ZPO

Rz. 155 Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, § 882e Abs. 1 ZPO. Im Fall des § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Eintragungsanordnung des Insolvenzgerichts) beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre seit Erlass des Abweisungsbeschlusses. Rz. 156 D...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / I. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Rz. 2 In § 802a ZPO sind die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers aufgenommen. Diese sind:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Gesetzliche Grundlage und Ziel

Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis erfasst werden. Das Vermögensver...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 7. Nachbesserung/Ergänzung

Rz. 88 Sofern der begründete Verdacht besteht, dass die abgegebene Vermögensauskunft unvollständig, ungenau oder widersprüchlich ist, kann der Gläubiger – wie bisher – unabhängig von der zweijährigen Sperrfrist die Anberaumung eines neuen Termins zur Vervollständigung des Verzeichnisses verlangen. Rz. 89 Bei der Ergänzung/Nachbesserung handelt es sich um die Fortsetzung des n...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 1 I. Der Fall zusammengefasst

Räumungsvollstreckung: Einer von zwei Schuldnern verstirbt Die Gläubiger betreiben die Räumungsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil, mit dem der nachfolgend verstorbene Schuldner und die Schuldnerin als Gesamtschuldner zur Räumung eines Reihenhauses verurteilt worden sind. Die von den Gläubigern mit der Räumung beauftragte Gerichtsvollzieherin (GV) hat nach dem Tod des Sc...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / S. Lebensversicherungen/vertragliche Rentenversicherungen

Rz. 89 Ansprüche aus Lebens- oder vertraglichen Rentenversicherungen sind grundsätzlich vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles pfändbar. Lebens- und vertragliche Rentenversicherungsansprüche sind im PfÜB-Formular unter Anspruch E pfändbar: Rz. 90 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 91 Auf S. 8 des PfÜB-Formulars kann die Herausgabeanordnun...mehr