Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 73 Haftung bei Organschaft

Schrifttum Lüdicke, Die Haftung in der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft, in FS für Herzig, München 2010, 259; Elicker/Hartrott, Angriffspunkte gegen die Haftung im Organkreis – Teil 1: Erwägungen auf Tatbestandsebene unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, BB 2011, 2775, Teil 2; Erwägungen auf Ermessensebene, BB 2011, 3093; Mayer, Asset Deal we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbescheid ggfs. ausschließlich automationsgestützt (§ 155 Abs. 4 AO) die Steuern festgesetzt werden. Im Unterschied dazu werden im Feststellungsverfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ahndung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verfolgung leichtfertiger Steuerverkürzungen liegt im pflichtmäßigem Ermessen des FA (Opportunitätsprinzip, s. § 47 OWiG). Die Ahndung erfolgt durch Geldbuße, die im Mindestfall fünf Euro (s. § 17 OWiG) und im Höchstfall 50 000 Euro (s. § 378 Abs. 2 AO) beträgt. Das für Geldstrafen eingeführte System der Tagessätze (s. § 370 AO Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Anwendung von Verfahrensvorschriften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Haftungs- oder Duldungsbescheid ist schriftlich zu erteilen (§ 191 Abs. 1 Satz 3 AO). Aus den §§ 119 Abs. 1 und 121 AO ergibt sich, dass der Haftungsbescheid angeben muss, für welche und gegen wen gerichtete Ansprüche aus dem Schuldverhältnis gehaftet bzw. die Vollstreckung geduldet werden soll. Angegeben werden muss auch der Umfang...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt das Procedere der Vollstreckung, wenn eine Forderung mehrfach gepfändet worden ist. Sie findet keine Anwendung, wenn die Forderung sowohl gepfändet als auch abgetreten ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 320 AO regelt das Problem einer Mehrfachpfändung durch sinngemäße Anwendung der §§ 853 bis 856 ZPO bzw. §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Allgemeine Leistungsklage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die sonstige (allgemeine) Leistungsklage nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf ein sonstiges Tun, Dulden oder Unterlassen (BFH v. 07.11.1990, II R 56/85, BStBl II 1991, 183). Auch eine auf ermessensfehlerfreie Bescheidung gerichtete Leistungsklage ist zulässig, wenn d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung der Niederschlagung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung der Niederschlagung beschränkt sich auf die Entschließung, einstweilen den Anspruch nicht weiter zu verfolgen. Sie führt nicht zum Erlöschen des Steueranspruchs und hat nicht die Wirkung einer Stundung oder eines Erlasses. Durch sie wird folglich – anders als bei der Gewährung von Vollstreckungsaufschub gem. § 258 AO – kein s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist bezüglich der Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner auf einschlägige Vorschriften der ZPO. S. Abschn. 27 VollstrA. § 739 ZPO Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes oder der Gläubiger einer Ehefrau gem. § 1362 des Bürge...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändungsbeschränkungen bei Erbscha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 154 Androhung eines Zwangsgeldes

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 154 FGO regelt die Zwangsvollstreckung gegen die als Beklagter (§ 63 FGO) unterlegene Finanzbehörde, und zwar durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung bestimmter, nicht in Geldleistungen bestehender Verpflichtungen, die der Finanzbehörde in gerichtlichen Entscheidungen der bezeichneten Art auferlegt sind. Die Vollstreckung ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Sicherheitsleistung

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 361 Abs. 2 Satz 5 AO). Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen der Behörde ("kann"); aber auch sie setzt voraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer AdV vorliegen, also entweder ernstliche Zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedeutung der Vorschrift liegt vor allem in der ihr innewohnenden Signalwirkung, dass die Sachaufklärung im Kreis der Angehörigen nicht "um jeden Preis" erfolgen soll. In der Praxis wird von dem Auskunftsverweigerungsrecht nur selten Gebrauch gemacht. Dies hat seine Ursache oft in dem Umstand, dass die Angehörigen befürchten, den Stp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Vollstreckung in den Nachlass

Rz. 235 Solange der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil in Nachlassgegenstände vollstreckt, hat der Erbe als Schuldner keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Der Nachlass haftet in jedem Fall für die Forderung, die bereits gegen den Erblasser eingeklagt war.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Vollstreckung in das Eigenvermögen

Rz. 236 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil jedoch in Gegenstände des Eigenvermögens des Erben, so steht dem Erben dagegen die Vollstreckungsgegenklage offen (§§ 767, 785, 781 ZPO), falls er bis zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Haftungsbeschränkungsmaßnahme ergriffen hat. Deshalb ist es Aufgabe des Erben, so bald wie möglich nach Erlangung des Vorbehaltsurtei...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / dd) Vollstreckung eines Nachlassgläubigers in das sonstige Eigenvermögen des Miterben

Rz. 339 Wenn ein Nachlassgläubiger in das Eigenvermögen eines Miterben über § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus vollstreckt, also in etwas anderes als in den Erbteil, so kann sich der Erbe dagegen nach §§ 781, 785, 767 ZPO mit der Vollstreckungsgegenklage wehren, sofern er sich nach § 780 ZPO die Haftungsbeschränkung im Urteil hat vorbehalten lassen. Wenn ein Nachlassgläubiger die ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Unbeschränkte Vollstreckung

Rz. 292 Nach § 781 ZPO bleibt die Haftungsbeschränkung in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, bis aufgrund der beschränkten Erbenhaftung von dem Erben Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung erhoben werden. Solange nicht die Beschränkung der Haftung aus dem Titel durch richterlichen Ausspruch geklärt ist, weil der Erbe ohnehin nur zur Leistung aus dem Nachlass oder ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3 EGBGB kodifiziert. Daneben existierten (und existieren noch) staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über di...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 1 Einführung und Inkrafttreten

Seit dem 29.1.2019 sind die EU-Güterrechtsverordnungen anzuwenden. Diese regeln, welches nationale Recht für Fragen des ehelichen Güterrechts anwendbar ist. Bereits im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission erste Vorschläge für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften und einer Ehegüterrechtsverordnung vorgelegt. Art. 81 Abs. 3 AEUV sieht vor, dass Maßnahmen des internat...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / I. Auskunftserteilung als unvertretbare Handlung

Rz. 126 Die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft ist als unvertretbare Handlung durch die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR oder Zwangshaft zu vollstrecken, § 888 ZPO. Auf ein Verschulden des Pflichtigen kommt es nicht an. Rz. 127 Die Vollstreckung erfolgt durch den Gläubiger selbst. Trotzdem fließt das beigetriebene Zwangsgeld nicht dem Gläubiger, sondern al...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / V. Belegvorlage als vertretbare Handlung

Rz. 134 Wird der Beklagte dazu verurteilt, Urkunden oder Belege vorzulegen, so ist die Vollstreckung nach den Vorschriften über die Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen vorzunehmen, § 883 ZPO. In diesem Fall liegt keine unvertretbare Handlung vor.[154]mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 2. Exkurs: Neues Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)

Rz. 136 Gemäß § 1 Abs. 1 IntErbRVG regelt dieses Gesetz die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Vorfragen bei Inanspruchnahme eines Erben

Rz. 131 Wird ein Erbe außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen, so sind immer drei Fragen zu klären:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Wirkung einer Verurteilung mit oder ohne Vorbehalt

Rz. 291 Der Vorbehalt hindert nicht ohne weiteres die Vollstreckung in das gesamte Vermögen des Erben. Er sichert dem Erben grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Haftungsbeschränkung nach § 785 ZPO geltend zu machen, § 781 ZPO.mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 2 Aufbau der EuGüVO und EuPartVO

Beide Verordnungen sind jeweils in sechs Kapitel aufgeteilt: Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit Kapitel III: Anzuwendendes Recht Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen Kapitel V: Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche Kapitel VI: Allgemeine und Schlussbestimmungenmehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Die Gesamtschuldklage

Rz. 360 Mit der Gesamtschuldklage beabsichtigt der Gläubiger die Vollstreckung in das Eigenvermögen des jeweiligen Miterben, wobei zu beachten ist, dass auch der dem Miterben zustehende Erbteil Teil des Eigenvermögens des Miterben ist. Rz. 361 Hat der Gläubiger gegen alle Miterben einen Titel oder einzelne Vollstreckungstitel erwirkt, so liegen die formalen Voraussetzungen de...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Schutz des Nachlasses vor Eigengläubigern des Erben

Rz. 415 Eigengläubiger des Erben können bei bestehender Testamentsvollstreckung auf den Nachlass nicht zugreifen, § 2214 BGB. Gegen eine Vollstreckung wehrt sich der Testamentsvollstrecker mit der Erinnerung nach § 766 ZPO. Zur Befugnis für die Vollstreckungserinnerung bei bestehender Testamentsvollstreckung vgl. Garlichs, Rpfleger 1999, 60. Insolvenz des Erben: Ein der Testa...mehr

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Literaturverzeichnis / Kommentare

Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 3, 3. Auflage 2012 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 38. Auflage 2018 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen, 76. Auflage 2018 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage 2014 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Auflage 2017 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engel...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Zuständiges Gericht

Rz. 91 Eine abweichende Zuständigkeit von Erbengemeinschaften mit ausländischem Erbstatut könnte sich aus geschlossenen bilateralen Verträgen ergeben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz EuGVVO, findet ebenso wenig Anwendung wie das Lugano...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 270 Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vom 4.7.2012 ( EuErbVO) wurde am 27.7.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Das rechtskräftige Urteil

Rz. 116 Das rechtskräftige Urteil ersetzt die Auflassungserklärung, soweit es den Beklagten betrifft (§ 925 BGB), und die Bewilligung der Eintragung der Eigentumsänderung auf den Kläger (§ 19 GBO). Die dingliche Übertragungserklärung (im Sinne eines Teils der Auflassung nach § 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung gelten gem. § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden U...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 304 Ausnahmsweise ist ein solcher Vorbehalt in drei Fallgruppen nicht erforderlich:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Anmeldung beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 177 Die Nachlassinsolvenzgläubiger (§ 38 InsO), die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO. Damit soll eine Entlastung des Insolvenzgerichts erreicht werden. Vgl. im Einzelnen zum insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahren Merkle, Rpfleger 2001, 157 ff. m.w.N. zu streitigen Rechtsfragen. Klage...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Die Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 357 Auch bei der Gesamthandsklage sollte die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragt werden. Rz. 358 In Zweifelsfällen wird der Erbe die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil beantragen. Gegenüber der Gesamthandsklage kann der einzelne Miterbe die Dreimonatseinrede und die Aufgebotseinrede (§§ 2014–2017 BGB) er...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Exkurs: Keine einstweilige Verfügung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 100 Unter den vorläufigen Rechtsschutz fällt die Schaffung und Vollstreckung von Titeln, in denen über den Bestand eines geltend gemachten Rechts nicht endgültig entschieden werden kann. Hierunter werden vor allem die summarischen Verfahren des Arrests, der einstweiligen Verfügung bzw. einstweiligen Anordnung verstanden.[131] Rz. 101 Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Unterschied zwischen Gesamthandsklage und Gesamtschuldklage

Rz. 366 Dem Gläubiger steht es frei, welche der beiden Klagen er erheben will. Er kann auch von der Gesamtschuldklage zur Gesamthandsklage übergehen und umgekehrt. Möglich ist auch, parallel Gesamtschuldklage und Gesamthandsklage zu erheben, weil mit der Gesamthandsklage lediglich in den Nachlass vollstreckt werden kann, mit der Gesamtschuldklage aber auch in das Eigenvermög...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Problemstellung

Rz. 285 Im Erbenhaftungsprozess (gegen den Erben) sind im Wesentlichen drei Fragen zu prüfen: Welche dieser Fragen ist im Erkennt...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / P. Anerkennung von Schiedssprüchen im Ausland

Rz. 85 § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO erklärt das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche für anwendbar.[126] Die bilateralen Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge, die Deutschland mit der Schweiz, mit Italien, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, Israel und Norwegen abgeschlossen hat, verweisen auf das genannte UN-...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / IV. Kostenschuldner

Rz. 128 Nach Ansicht des BGH[178] haben alle Miterben einer Erbengemeinschaft die Kosten einer Testamentsvollstreckung zu tragen, und zwar auch dann, wenn nur ein Teil des Nachlasses der Vollstreckung unterliegt. Denn solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, besteht zwischen allen Erben und dem Testamentsvollstrecker ein gesetzliches Schuldverhältnis, wovo...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / IV. Wiederholter Zwangsmittelantrag

Rz. 131 Dem Auskunftsgläubiger steht es frei, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels zu wiederholen, wenn er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne weitergehende Auskunftserteilung fordern. Rz. 132 Eine neuerliche Festsetzung von Zwangsmitteln kommt in Betracht, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung überhaupt noch nicht nachge...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / a) Teilungsklage (nur Kontovermögen)

Rz. 60 Am wenigsten haftungsträchtig dürfte die Erbteilungsklage dann sein, wenn nach vollständiger Liquidierung der Nachlassgegenstände und der Bereinigung sämtlicher Verbindlichkeiten lediglich noch das Kontovermögen zu verteilen ist. Rz. 61 Formulierungsbeispiel: Klageantrag (nur Kontovermögen) An das Landgericht[38] (…) (…) Klage der (…), – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: R...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Die Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 298 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Eigenvermögen abwehre...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IV. Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Rz. 604 Seit dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung: Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EU-Erbrechtsverordnung, Rom I...mehr