Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Begriffe

Rz. 3 Die Kosten der Vollstreckung sind nach der Legaldefinition des § 337 Abs. 1 AO: Gebühren in dem in § 338 AO bezeichneten Umfang, Auslagen, die nach den §§ 344–345 AO zu erstatten sind. Gebühren sind Entgelt für den Aufwand der Verwaltung, den das Vollstreckungsverfahren im Allgemeinen erfordert, wie z.B. die Besoldung der Beamten oder die Kosten der Verwaltungseinrichtung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3 Kosten der Mahnung

3.1 Grundsatz Rz. 15 Das Mahnverfahren i.S.v. § 259 AO ist nicht Teil des Vollstreckungsverfahrens, sondern Teil des Erhebungsverfahrens.[1] Es gilt also insoweit der Grundsatz der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens.[2] § 337 Abs. 2 AO stellt insoweit rein deklaratorisch klar, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn abweichend von § 259 AO die Mahnung nicht durch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.2 Auslagenersatz

Rz. 16 Eine Ausnahme vom Grundsatz der Kostenfreiheit (s. Rz. 15) galt bis zum 29.6.2013 nur dann, wenn die Mahnung gem. § 259 Satz 2 AO a.F. im Wege der Postnachnahme erfolgte. Aufgrund der Automatisierung des Mahnverfahrens durch die Finanzverwaltung wurde als Folgeänderung der Streichung des § 259 Satz 2 AO a.F. durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] auch § 337...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.1 Grundsatz

Rz. 15 Das Mahnverfahren i.S.v. § 259 AO ist nicht Teil des Vollstreckungsverfahrens, sondern Teil des Erhebungsverfahrens.[1] Es gilt also insoweit der Grundsatz der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens.[2] § 337 Abs. 2 AO stellt insoweit rein deklaratorisch klar, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn abweichend von § 259 AO die Mahnung nicht durch die Kassenabteil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Finanzbehörden können gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 AO Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, vollstrecken. Die Kosten dieser Vollstreckungsmaßnahmen werden in den §§ 337 ff. AO geregelt. Das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde[1] ist grundsätzlich kostenfrei[2]. Nur soweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht, darf die Behörde im gesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.4.1 Verfahren

Rz. 8 Die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, also auch des Kostenanspruchs (s. Rz. 5), bedarf gemäß § 218 Abs. 1 S. 1 AO eines den Anspruch festsetzenden Verwaltungsakts.[1] Die "Berechnung" der Vollstreckungskosten im sog. Kostenansatz bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung besitzt Verwaltungsaktsqualität i.S.d. § 118 Satz 1 AO.[2] Der Kosten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 § 342 AO hat die Gebührenerhebung im Falle der Vollstreckung gegen mehrere Schuldner zum Gegenstand. Systematisch knüpft die Vorschrift an § 337 Abs. 1 Satz 2 AO an und stellt klar, dass die Gebühren für Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen unterschiedliche (mehrere) Vollstreckungsschuldner richten, in entsprechender Anzahl mehrfach entstehen und gesondert in vollem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2.1 Kosten

Rz. 2 Kosten i. S. v. § 346 AO sind die von der Behörde zu erhebenden Kosten der Vollstreckung, also die Gebühren und die der Behörde zu erstattenden Auslagen nach § 337 ff. AO. Nicht von der Vorschrift erfasst sind dagegen die (vergeblichen) Aufwendungen des Vollstreckungsschuldners. Diese Aufwendungen können allenfalls unter den Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens (bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte) hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 1. Var. AO eine Pfändungsgebühr in dem in § 339 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 339 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5 Gebührenerhebung

Rz. 6 Die Erhebung der Wegnahmegebühr erfolgt durch deren Festsetzung.[1] Die Gebühr wird nach § 340 Abs. 3 Satz 2 AO auch erhoben, wenn die beweglichen Sachen und Urkunden nicht aufzufinden sind oder der Vollstreckungsschuldner nach § 340 Abs. 1 Satz 2 AO freiwillig an den zur Vollstreckung erschienenen Vollziehungsbeamten leistet. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift schließt den Abschnitt "Kosten" ab und führt insoweit unsystematisch folgende unabhängige Regelungsbereiche zu den Kosten der Vollstreckung zusammen: Ausschlusses der Geltendmachung von Vollstreckungskosten bei unrichtiger Sachbehandlung nach § 346 Abs. 1 AO; und eine eigenständige Regelung der Kostenfestsetzungsfrist in § 346 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO; sowie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2.2.3 "Kostenansatz" i. S. v. § 346 Abs. 2 AO

Rz. 5 Demgegenüber ist der Kostenansatz i. S. v. § 346 Abs. 2 AO nur die eigentliche Kostenfestsetzung.[1] § 346 Abs. 2 S. 1 AO bestimmt also die Kostenfestsetzungsfrist .[2] Die Kostenerhebung i. e. S., d. h. die Fälligstellung des festgesetzten Anspruchs sowie dessen Vollstreckung, können bis zum Eintritt der Zahlungsverjährung[3] auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2 Auslagenbegriff

Rz. 2 Auslagen sind tatsächliche, besondere Aufwendungen der Vollstreckungsbehörde (Innendienst), des Vollziehungsbeamten (Außendienst) und Dritter im konkreten Einzelfall, die nicht durch das gewöhnliche Verwaltungsverfahren entstehen.[1] Die in § 344 AO gegebene Aufzählung ist abschließend [2] . Die detaillierte Aufzählung der erstattungspflichtigen Auslagen in § 344 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Wegnahme beweglicher Sachen einschließlich Urkunden hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 2. Var. AO eine Wegnahmegebühr in dem in § 340 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 340 AO knüpft systematisch als konkretisierende Norm an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den §§ 337, 338 AO an und definiert d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer sog. Verwertung hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 3. Var. AO eine Verwertungsgebühr in dem in § 341 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 341 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den §§ 337, 338 AO an und definiert den Gegenstand, die Entstehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Nach § 346 Abs. 1 AO dürfen entstandene Vollstreckungskosten nicht erhoben werden, wenn diese bei richtiger Behandlung der Sache durch die Vollstreckungsbehörde nicht entstanden wären. Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, dass die durch die Vollstreckungsbehörde veranlasste unrichtige Sachbehandlung nicht zulasten des Vollstreckungsschuldners gehen darf. Dies ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Rz. 1 § 89 FGO regelt, wie eine gesetzlich Vorlagepflicht der Beteiligten bzw. sonstigen Dritten erzwungen werden kann. Rz. 2 Die Pflicht zur Vorlage von Urkunden und elektronischen Dokumenten besteht für den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, Behörd...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 4. Vollstreckung

Bei der Verpflichtung zur Auskunft handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, deren Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 FamFG vorzunehmen ist.[106] Als Zwangsmittel können – nach vorheriger Anhörung des Auskunftsschuldners (§ 891 ZPO) – nach § 888 Abs. 1 ZPO Zwangsgeld (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EGStGB) und Zwangshaft (Art. 6 Abs. 2 S. 1 EGStGB) festgesetzt...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

BGH stimmt LG nur im Ergebnis zu Das LG nimmt zu Unrecht an, dass die Kosten für die Beschaffung einer Prozessbürgschaft, die für die Vollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel erforderlich ist, keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO sind. Die Entscheidung kann deshalb nur im Ergebnis Bestand haben. Eine Frage – dr...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht meint, Kosten für die Beschaffung einer Bankbürgschaft, die die Zwangsvollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Titel erst ermögliche, seien keine nach § 788 ZPO erstattungsfähigen Kosten. Die Beschaffung der Sicherheit sei ein Vorgang, der sich außerhalb des eigen...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / Leitsatz

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, 10.2.2016 – VII ZB 56/13mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / Leitsatz

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gem. § 709 S. 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, Beschl. v. 10.2.2016 – VII ZB 56/13mehr

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FoVo 5/2016, Einstellung de... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus Zuschlagsbeschluss Das AG hat der Gläubigerin den Zuschlag hinsichtlich des im Wege der Zwangsversteigerung verwerteten Hausanwesens erteilt. Zugleich hat es in dem Beschluss den Antrag auf Versagung des Zuschlags gemäß § 765a ZPO zurückgewiesen, den die am 9.10.1920 geborene Schuldnerin gestellt hatte, die seit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf die...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 1 I. Der Fall

Arbeiten am Trailer mit Lieferung tituliert Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit dem die Schuldnerin dazu verurteilt worden ist, bestimmte Leistungen an einem Trailer vorzunehmen und diesen dann dem Gläubiger zu liefern. Es wurde festgestellt, dass eine Abnahme des Werks bisher nicht stattgefunden hat, weil der Gläubiger d...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Internationales

a) Enthält die eine einstweilige Maßnahme anordnende Entscheidung keine eindeutige Begründung für die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts in der Hauptsache unter Bezugnahme auf eine der in den Art. 8 bis 14 Brüssel IIa-VO genannten Zuständigkeiten, und ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit auch nicht offensichtlich aus der erlassenen Entscheidung, ist davon auszugehen, das...mehr

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zfs 5/2016, Absehen vom Fah... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der StA, die bereits mit ihrer Einlegung wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurde, ist begründet." 1. Aufgrund der Feststellungen des AG kam gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV i.V.m. lfd. Nr. 11.3.6 der Anl. zu § 1 Abs. 1 BKatV die Anordnung eines Regelfahrverbots we...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Auskunftsantragsgegner

In der Praxis stehen diejenigen Fälle im Vordergrund, in denen der Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskünften verurteilt worden ist und dagegen Beschwerde einlegen will. Seine Beschwer ist davon abhängig, in welchem Umfang er durch die Erteilung der Auskunft belastet ist.[112] Entscheidend ist nicht das Interesse des Schuldners daran, die Hauptleistung (Unterhalt) nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 153 Vollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Rz. 1 Einer Vollstreckungsklausel[1] bedarf es nicht in den Fällen der §§ 150, 152 Abs. 1–3 FGO, da nach § 150 FGO das Vollstreckungsrecht der AO gilt und nach § 152 FGO eine gerichtliche Vollstreckungsverfügung notwendig ist. Diese tritt an die Stelle der sonst erforderlichen Vollstreckungsklausel. Insoweit ist eine behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung der Vollstreckba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Rz. 1 Vollstreckung gegen eine der in Abs. 1 genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts kommt dann in Betracht, wenn eine dieser Körperschaft zugehörige Behörde i. S. d. § 63 FGO zu einer Leistung verurteilt wird. Die Leistung kann bestehen in der Zahlung von Geld, z. B. aufgrund eines dem Kläger zugesprochenen Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs, einer Leistung andere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Rz. 1 § 150 regelt die Vollstreckung aus Entscheidungen der FG (vollstreckbare Titel), die zugunsten der abgabenberechtigten Körperschaften ergehen.[1] Über den Wortlaut hinaus ist in den Kreis der abgabenberechtigten Körperschaften auch die EU mit den ihr zustehenden Abgaben eingeschlossen; denn sie verfügt nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau, sodass die Behörden d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 154 Androhung eines Zwangsgeldes

Rz. 1 Nach § 154 FGO wird die Vollstreckung gegen die Finanzbehörde aus Entscheidungen nach § 100 Abs. 1 S. 2 FGO (Rückgängigmachen der Vollziehung des Verwaltungsakts), § 101 FGO (Erlass eines Verwaltungsakts) und § 114 FGO (einstweilige Anordnung) geregelt. Die Vorschrift sieht zur Durchsetzung von gerichtlich bestätigten Verpflichtungen, die nicht in Geldleistungen besteh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7 Vollziehung der Anordnung

Rz. 31 Die einstweilige Anordnung verpflichtet den Antragsgegner, also die Finanzbehörde, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsposition des Antragstellers zu sichern oder zu regeln. Wenn man auch i. d. R. davon ausgehen kann, dass die Finanzbehörde den Richterspruch beachten wird, bedarf es doch einer Regelung der Vollziehung der einstweiligen Anordnung. Die Vollziehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Sicherungsanordnung

Rz. 5 Die Sicherungsanordnung ist auf einen vorläufigen Erhalt des bisherigen Zustands gerichtet. Das Recht, das zu schützen ist, muss Gegenstand der – ggf. künftig zu erhebenden – Klage im Hauptsacheverfahren sein. Ein Anordnungsgrund kann z. B. sein: eine rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilung eines FA an Dritte[1]; die Ankündigung von Voll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.1 Erledigung nach Abs. 1

Rz. 4 Regelfall der Erledigung in der Hauptsache ist die Erteilung, Änderung oder Aufhebung eines Bescheids. Entsprechend erledigt sich der Rechtsstreit ganz oder teilweise. Abrechnungsbescheid Im Rechtsstreit über den Abrechnungsbescheid erledigt sich die Hauptsache, wenn der diesem zugrunde liegende Steuerbescheid aufgehoben wird.[1] Arrestanordnung Das Arrestverfahren ist in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1.2 Antragsbefugnis

Rz. 20 Antragsbefugt ist, wer eigene Rechte gegenüber der Finanzbehörde verfolgt. Hierbei reicht es aus, dass der Antragsteller eine ihm unmittelbar zukommende Rechtsstellung durch das Verhalten der Finanzbehörde gefährdet sieht, z. B. indem die Behörde ihm die Vollstreckung wegen Steuerforderungen ankündigt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 15 Vollstreckungsmaßnahmen sind Verwaltungsakte. Infolgedessen können sie ausgesetzt werden, sodass vorläufiger Rechtsschutz durch einstweilige Anordnung grundsätzlich ausscheidet. So kann die Aufhebung einer Pfändungsmaßnahme nicht im Weg der einstweiligen Anordnung erreicht werden.[1] Soweit jedoch erkennbar ist, dass der Vollstreckungsschuldner die Einstellung oder Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1.4 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 22 Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt, wenn gegen den Verwaltungsakt vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung möglich ist.[1] Rechtsschutz ist also durch eine einstweilige Anordnung nur zu gewähren, wenn ein Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts oder auf dessen Unterlassung oder auf schlichtes Verwaltungshandeln ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.8.1 Allgemeines

Rz. 68 In den §§ 160-163 enthält das StBerG eine Vielzahl von Bußgeldtatbeständen, bei denen es sich allerdings nicht um Steuerordnungswidrigkeiten handelt, da sie nicht den Steueranspruch, sondern allein die Ordnung der steuerberatenden Berufe regeln.[1] Für diese Ordnungswidrigkeiten gelten jedoch aufgrund der ausdrücklichen Regelung des § 164 StBerG die in der AO niederge...mehr

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FF 4/2016 / Vollstreckung

Zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss und Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen akuter Suizidgefahr (BGH, Beschl. v. 28.1.2016 – V ZB 115/15).mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 2 II. Aus der Entscheidung

§ 882c als Grundlage der Eintragung Nach § 882c Abs. 1 ZPO ordnet der zuständige GV von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wä...mehr

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FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 3 Der Praxistipp

Schuldner sieht anders als GV keinen Handlungsbedarf Bemerkenswert ist zunächst, dass der Gerichtsvollzieher sich zum Sachwalter des Schuldners macht, der offenbar keine Bedenken gegen das Vorgehen des Gläubigers hatte. Der Schuldner hat gegen die Entscheidung des AG keine sofortige Beschwerde erhoben. Dem Gerichtsvollzieher steht kein eigenes Recht zu. Streit um die isolierte...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 1 I. Der Fall

Eintragungsanordnung trotz gütlicher Einigung nach VA-Antrag Der Schuldner wendet sich gegen die Anordnung seiner Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, nachdem die Gläubigerin gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Nachdem zunächst Teilzahlungen durch die Ehefrau des Schuldners erfolgt waren, erteilte die Gläubigerin dem GV einen Auftrag auf Abnahme de...mehr

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FoVo 4/2016, Drittschuldner... / 3 Der Praxistipp

Schwierigkeiten des Gläubigers bei der Drittschuldnerbezeichnung Für den Gläubiger ist es in der Praxis regelmäßig mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, den Drittschuldner hinreichend präzise zu bezeichnen. Es mangelt nämlich regelmäßig an den entsprechend genauen Angaben des Schuldners in Selbstauskünften oder auch im Vermögensverzeichnis. Wäre der Gläubiger nun noch gez...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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AGS 4/2016, Gesamtschuldner... / 3 Anmerkung

Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse d...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Vorlage der Einkommensteuererklärung

Der Beschwerdewert erhöht sich um die für die Erstellung der Einkommenserklärung notwendigen Kosten nur, wenn das Amtsgericht den Unterhaltsschuldner dazu verpflichten wollte, nachdem es davon ausgegangen ist, dass diese nicht existiert. Hat die Auskunftsverpflichtung im Beschluss des AG keinen vollstreckbaren Inhalt oder ist sie auf eine unmögliche Leistung gerichtet, erhöh...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Abänderung einer ausländischen Unterhaltsentscheidung

Der BGH[38] nimmt in einem Abänderungsverfahren, das eine nach irischem Recht von der Mutter erwirkte Entscheidung über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes zum Gegenstand hat, zu den dabei nacheinander zu prüfenden Fragen Stellung, zusammengefasst in folgenden Leitsätzen: Die (Inzident-)Anerkennung einer vor dem 18.6.2011 ergangenen und ursprünglich in den Anwendungsber...mehr