Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 S. 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskräf...mehr

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Betriebspflicht (Gewerberau... / 4 Durchsetzung der Betriebspflicht

Die Betriebspflicht kann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.[1] Die Vollstreckung erfolgt nach § 888 Abs. 1 ZPO, also durch Zwangsgeld oder Zwangshaft. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass eine Betriebspflicht nicht vollstreckt werden kann, wenn sämtliche Arbeitsverhältnisse mit den im Betrieb beschäftigten Ar...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek die dritte Art der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Die Gläubiger des Grundstückseigentümers sollen bei dieser Art der Vollstreckung nicht aus dem Objekt, sondern aus den Erträgnissen des Objekts befriedigt werden. Deshalb hat der Zwangsverwalter das Grundstück anstelle des...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.2 Verwertung des Grundpfandrechts

Vorrangige Befriedigung Stellt das belastete Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Schuldners dar, sollte die Vollstreckung in jedem Fall aus dem Grundpfandrecht betrieben werden. Nach § 10 ZVG werden solche dinglichen Rechte gegenüber persönlichen Forderungen vorrangig befriedigt, wobei unter mehreren dinglichen Rechten der Rang entscheidet. Gem. § 1147 BGB erf...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.1 Bedeutung und Zweck

Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa wenn die Eheleute Gegens...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 4.3 Kündigung

Interessenabwägung Kündigt ein Vermieter mit der Begründung, dass der Mieter seine Pflicht zur Duldung der Besichtigung verletzt habe, so sind die Interessen des Vermieters an der Besichtigung und die Interessen des Mieters an einem ungestörten Mietgebrauch gegeneinander abzuwägen. Bei dieser Abwägung ist dem Besitzrecht des Mieters an der Wohnung aus Art. 14 GG und dem Recht...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.5 Rechtsbehelfe des Schuldners

Gegenklage Will der Schuldner aufgrund der schuldrechtlichen Sicherungsabrede der Vollstreckung aus der Sicherungsgrundschuld widersprechen, kann er diese Einwendungen nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen.[1] Klauselerinnerung Der Schuldner kann sich auch gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel wenden: Im Erinnerungsverfahren nach § 732 ZPO ist über se...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 6.1 Vollstreckungstitel

Titel gegen beide Ehegatten Will der Gläubiger in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft vollstrecken, stellt sich die Frage: Wie muss der Vollstreckungstitel beschaffen sein? Verwaltet einer der Ehegatten das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend (§ 740 Abs. 1 ZPO). Hingegen muss sich bei d...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.4 Vollstreckungsbedingungen

Abtretung der Grundschuld Grundsätzlich sollte der Kreditschuldner vor unberechtigter Zwangsvollstreckung geschützt werden, indem ihm alle Einwendungen und Einreden gegen die Verwertung der Grundschuld trotz deren Abtretung erhalten bleiben. Insoweit kommt dem notariellen Klauselerteilungsverfahren und der Auslegung einer Unterwerfungserklärung große Bedeutung zu. Klauselertei...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 1 Unterschiedliche Vermögen

Nur selten vereinbart Ein Schattendasein unter den Güterständen führt die in den §§ 1415 ff. BGB geregelte Gütergemeinschaft. Gleichwohl sind ihre komplizierteren Regeln wiederholt Gegenstand obergerichtlicher Rechtsprechung – auch zu Fragen der Unterhaltsbemessung bei Trennung und Scheidung.[1] Regelfall: Gesamtgut Die Gütergemeinschaft kann nur durch notariellen Ehevertrag w...mehr

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Personenmehrheiten im Mietv... / 1.3 Außen-GbR

Die Außen-GbR hat eine Sonderstellung. Sie ist rechts- und parteifähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[1] Dies hat folgende Konsequenzen: Die Außen-GbR kann unter ihrem Namen Verträge abschließen. Eine Außen-GbR hat die Wahl, ob sie den Mietvertrag als Gesellschaft abschließt oder ob die einzelnen Gesellschafter Vertragspart...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Rechte des Mieters bei nicht fristgerechter Abrechnung

Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist (Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB).[1] Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nur bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung, da der Vermieter seine Abrechnungspflicht mit der Vorlage einer formell o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend mach...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 3 Fälligkeit

Kündigung nötig Das Kapital der Grundschuld wird grundsätzlich erst nach vorgängiger Kündigung fällig. Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.[1] Zwar sind abweichende Bestimmungen zulässig. Doch gilt dies nicht für den häufigsten Fall, die Sicherungsgrundschuld (Abs. 2). Dementsprechend besteht ein Eintragungshinde...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.3 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Nicht selten erleben Vermieter nach erstrittenem Räumungstitel gegen ihren Mieter die unliebsame Überraschung, dass nicht nur der Mieter in der Wohnung lebt, sondern noch eine weitere Person. Vor dem Hintergrund einer gegen ihn erhobenen Räumungsklage kann der Mieter jedenfalls durchaus auf die findige Idee kommen, endlich mit seiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen, um dem ...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 8.1 Wiederkehrende Leistungen

Aktivitäten als Inhalt Inhalt einer Reallast können nur positive (aktive) Leistungen sein, die in einem Geben oder Tun bestehen (nicht: Unterlassen und Dulden). Hierunter fallen beispielsweise Geldzahlungen, Lieferung von Naturalien (auch wenn sie nicht auf dem belasteten Grundstück gewonnen werden), Dienstleistungen wie etwa die Pflege einer Person.[1] Sind die Leistungen ni...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.3 Mietausfall

Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch die Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs, so hat der Mieter dem Vermieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 314 Abs. 4, 249 Abs. 1, 252 BGB grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.[1] Es handelt sich somit um eine Fallgruppe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.2.5 Interessenabwägung

Die Sicherungsanordnung kann schließlich nur dann ergehen, wenn sie nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Vermieter gerechtfertigt ist. Und hier ist die größte Hürde zu nehmen. Ein besonderer Nachteil für den Vermieter ergibt sich nämlich nicht allein aus der zu erwartenden Verfahrensdauer und dem Risiko der späteren Zahlungsu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Bei der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung i.S.d. § 888 Abs. 1 ZPO; dies gilt auch dann, wenn die Auskunftserteilung durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu erfolgen hat. In Fällen, in denen die Vornahme der zu vollstreckenden Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt, ist der Schuldner verpf...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / V. § 1684 BGB

Zum Umgangsrecht sind im Jahr 2022 viele interessante Entscheidungen ergangen – sowohl materiell-rechtlicher, als auch verfahrensrechtlicher Art. Eine Entscheidung mit großer praktischer Konsequenz stammt vom BVerfG.[34] Der Kindesvater der drei Kinder lehnte Umgang mit diesen ab. Die Kindesmutter beantragte daraufhin die gerichtliche Regelung von Umgang. Diesem Antrag hat d...mehr

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FoVo 05/2023, Angabe eines ... / 3 Der Praxistipp

Dispositionsbefugnis Es obliegt zunächst der Dispositionsbefugnis des Gläubigers, ob er bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungs- oder Duldungsverfügung einen Ordnungsgeld- oder Ordnungshaftantrag nach § 890 ZPO stellt. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft Handelt der Schuldner der titulierten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu d...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / VII. Abstammung/Adoption

Im Bereich des Abstammungs-/Adoptionsrecht gibt es aus dem Jahr 2022 zwei erwähnenswerte Entscheidungen. Im Fall des BGH[60] hatte das OLG im Beschwerdeverfahren dem Antrag des Kindes gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Person des leiblichen Vaters entsprochen und die Kindesmutter verpflichtet, der Tochter alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu ben...mehr

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FoVo 05/2023, ZPO kurz und kompakt

Thomas/Putzo Zivilprozessordnung Kommentar, 44. Aufl. 2023 2.937 Seiten, 69,00 EUR ISBN 978-3-406-79581-7 In der Praxis gilt es manchmal, in kurzer Zeit eine erste Orientierung oder Sicherheit zu gewinnen. In diesem Kontext hat der von Thomas/Putzo begründete und von einem Autoren- und Herausgeberteam fortgeführten Kurzkommentar seinen Platz in der täglichen Arbeit gefunden. Ä...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 15 Internationales

EuGH, Urt. v. 16.2.2023 – Rs. C-638/22 PPU Art. 11 Abs. 3 Brüssel IIa-VO ist im Licht von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen Stellen, die nicht den Status eines Gerichts haben, die Aussetzung der Vollstreckung einer auf der Grundlage des Haager Kindesentführungsüber...mehr

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FoVo 05/2023, Die Angaben zu Vollstreckungstiteln im Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen ZVFV

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggfs. vom Gerichtsvollzieher eingezogene Gel...mehr

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AGS 05/2023, Zeitschriften aktuell

Prof. Dr. Matthias Kilian, Die Erhöhung der RVG-Gebühren – Alternativen zum Bittstellertum?, AnwBl. 2023, 168 Aufgrund der inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten in den Anwaltskanzleien und den zunehmenden Aufwendungen beim Personal wird in der Praxis nur rund zwei Jahre nach der letzten Anhebung der Anwaltsgebühren und -auslagen eine erneute Anhebung der Anwaltsvergütung...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Von der generellen Einführung des Formulars ist dessen Verbindlichkeit im Sinne der Nutzungspflicht zu unterscheid...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Die Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 138 Während Modul D die isolierte Anordnung der Durchsuchung sowie die kombinierte Anordnung der Durchsuchung und dies zur Unzeit erlaubt, erfasst Modul E die isolierte Anordnung der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Während sich die Durchsuchung auf eine Örtlichkeit bezieht, ist der erste Bezugspunkt der Vollstrec...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.12.2023, während der öffentlic...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Vollstreckung von Unterhaltsrenten

Rz. 254 Statt der Hauptforderung kann unter Nr. II bei der Vollstreckung von Renten aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die jeweilige Rente nach den titulierten Zeitabschnitten (wöchentlich, monatlich oder jährlich) angegeben werden. Das Formular sieht dazu keine weitergehenden Zinsansprüche vor, obwohl solche tituliert sein können. Es erscheint rechtl...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Bislang sah die ZVFV 2012 für die Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche einerseits und wegen sonstiger Geld...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Umfang des Antrags

Rz. 123 Wie in allen Vollstreckungsanträgen werden in den Modulen A und B die Gläubiger und die Schuldner mit ihren gesetzlichen Vertretern und Bevollmächtigten aufgeführt und die zu deren Identifikation notwendigen Daten angegeben. Hierauf erfolgt die Angabe, ob eine isolierte Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO (Formularpflicht) oder eine isolierte Anordnung der V...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 97 Wiederum als Basisdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[29] Rz. 98 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls d...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anträge zur Vollstreckungszeit

Rz. 8 Ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 2 ZVFV i.V.m. der Anlage 2 auch die – optionale und damit nicht verbindliche – Möglichkeit ein, die Vollstreckung zur Nachtzeit, d.h. nach 21.00 Uhr abends und vor 06.00 Uhr morgens, sowie die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen mit dem Formular zu beantragen. An...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 100 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 101 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 120 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 89 § 758a ZPO regelt einerseits die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits – gegenüber der ZVFV 2012 neu – die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Anders als noch nach der ZVFV 2012 werden Antrag und der Beschluss über die Anordnung in zwei Anlagen zur ZVFV aufgeteilt. Anlage 2 ZVFV enthält den hier besprochenen Antrag...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 142 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 6 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 kann das danach bisher verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers noch bis zum 30.11.2023 weiter benutzt w...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / II. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 9 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 können die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 Abs. 2 ZVFV gleichfalls noch bis zum 30.11.2023 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung nach § 720a ZPO oder § 852 ZP...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 93 Wie sich aus § 758a Abs. 1 sowie Abs. 2 ZPO ergibt, bedarf es für die Durchsuchung und die Vollstreckung zur Unzeit jeweils einer richterlichen Anordnung. Zuständig ist der Richter am Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ort der Vollstreckungshandlung liegt. Mit dieser Regelung ist die sachliche, die örtliche und die funktionelle Zuständigkeit gemeint. Die Zuständigkeit ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Forderungsaufstellung in drei Varianten

Rz. 16 Neben den Formularen für die Antragstellung und den hierauf bezogenen Formularen für die auf den Antrag folgenden Beschlüssen führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 4 ZVFV insgesamt drei Forderungsaufstellungen ein. Anlage 6 der ZVFV bildet die einheitliche Forderungsaufstellung für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ungeachtet der Art der zu vollstreckenden Ford...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei richterlichen Anordnungen

Rz. 23 Während § 1 Abs. 2 ZVFV mit der Anlage 2 ZVFV einen Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und einen Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen und in Anlage 3 die hierauf bezogenen Entwürfe der Beschlüsse einführt, erklärt § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV ausdrücklich nur den erstgenannten Antrag auf die richterlic...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 247 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 12 Als Basisdaten sind zunächst die...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Vollstreckungstitel, Zustellnachweise und Vollstreckungsprotokolle

Rz. 104 Gegenstand des Vollstreckungsantrags ist auch bei der richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie der Anordnung der Vollstreckung zur Unzeit die Vorlage des Vollstreckungstitels. Vorgelegt werden müssen alle Vollstreckungstitel, die Gegenstand der durch die Durchsuchung oder die Vollstreckung zur Nachtzeit ermöglichenden Vollstreckungsmaßnahme sind. Die Vorlage hat gr...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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