Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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P / 23 Polizeiliche Ermittlungen [Rdn 3861]

Rdn 3862 Literaturhinweise: Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht – Zugleich erste Erkenntnisse aus einem EU-Projekt –, StV 2021, 126 Arzt, Verbunddateien des Bundeskriminalamts – Zeitgerechte Flurbereinigung, NJW 2011, 351 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ ...mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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FF 10/2024, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt die Feststellung seiner "biologischen" Vaterschaft zu dem im April 2015 geborenen betroffenen Kind. [2] Die Beteiligte zu 2 ist die leibliche Mutter des Kindes. Nach der Geburt des Kindes willigte sie im Juni 2015 in die Adoption durch die Beteiligten zu 4 (Eltern) ein. Mit Beschluss aus dem Juni 2016 wurde die Adopt...mehr

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D / 11 Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1850]

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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T / 2 Telefonüberwachung, Allgemeines [Rdn 4434]

Rdn 4435 Literaturhinweise: Albrecht/Braun, Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens, HRRS 2013, 500 Backes/Gusy, Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?, 2003 Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherungen im Strafverfahren, 2007 Bagnol, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und Telekommunikation – Der Regelungsgehalt der §§ 100a ff. StPO, JuS 2006, 698 Becker/Meinicke, Die sog...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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P / 8 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3575]

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P / 26 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3901]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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B / 30 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1574]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1575 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Schrifttum: App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

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U / 7 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Außervollzugsetzung [Rdn 4679]

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P / 10 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat/Rechtsfolge [Rdn 3598]

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P / 12 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3633]

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D / 14 Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1907]

Rdn 1908 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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V / 26 Verteidiger, Ausschluss, Wirkung [Rdn 5105]

Rdn 5106 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 5055. Rdn 5107 1. Mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses ist der Verteidiger in dem Strafverfahren, in dem er ausgeschlossen worden ist, bis zu dessen vollständiger Beendigung von jeder Tätigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch für das Vollstreckungs-, Vollzugs-, Gnaden- und W...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet. Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6 Zwangsverwaltung

Die GdWE kann als Gläubigerin eines Hausgeldschuldners nach § 866 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 146 ZVG die Zwangsverwaltung in dessen Wohnungseigentum betreiben. Ein Zwangsverwaltungsverfahren kommt ferner in Betracht für Grundstücksbruchteile, die im Eigentum eines Miteigentümers stehen oder als solche mit einer Forderung belastet sind, für grundstücksgleiche Rechte (z. B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4 Inkasso

Grundvoraussetzungen des Inkasso I. d. R. wird die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt sein, im Namen der GdWE gegen einen säumigen Hausgeldschuldner gerichtlich vorzugehen.[1] Zu diesem Zweck wird die Verwaltung auch einen Rechtsanwalt mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragen können.[2] Erhebliche Verpflichtung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG? Ausnahmsweise kann die g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.4 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt. Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Für die GdWE am wichtigsten sind die Z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.3 Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Ein Recht auf Befriedigung aus einem Wohnungseigentumsrecht gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG aber auch bestimmte Hausgeldansprüche.[1] Nach § 10 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Nr. 2 ZVG bedarf es für eine Vollstreckung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mehrerer Voraussetzungen (der Anwendungsbereich). Bei dem zu vollstreckenden Anspruch der GdWE muss es sich um einen Anspruch der GdWE "a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.2 Vorgehen: Leistungsklage oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid?

Die Verwaltung kann beim gerichtlichen Inkasso auf 2 Wegen vorgehen, einen Titel, der Grundlage einer Zwangsvollstreckung ist, zu erstreiten. Zahlungsklage Der eine ist die Erhebung einer Klage auf Zahlung der rückständigen Vor- und/oder Nachschüsse. Ziel dieser Klage ist ein Urteil. Diese Klage wird in aller Regel Erfolg haben, da die Möglichkeiten der Verteidigung sehr begre...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen sie von dem Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen (Handlung) verlangen, durch Auferlegung eines Zwangsgelds nach § 328 AO durchsetzen. Gemeint sind alle Verwaltungsakte im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Ausgenommen sind Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind. Sie werden durch V...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 7 Erhebung der Säumniszuschläge

Entstandene Säumniszuschläge werden nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern nach § 218 Abs. 1 AO ohne Festsetzung erhoben. Sie werden mit ihrer Entstehung fällig.[1] Es bedarf nicht einmal eines besonderen Leistungsgebots, wenn die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden.[2] Nur wenn die Vollstreckung gesondert von der Steuer erfolgt, ...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 1 Erzwingbare Verwaltungsakte

Die Festsetzung von Zwangsgeld kommt für die Durchsetzung von Verwaltungsakten im gesamten Besteuerungsverfahren in Betracht, also insbesondere im Ermittlungs-, Außenprüfungs-, Erhebungs-, Vollstreckungs- und Einspruchsverfahren. Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung[1]; die Aufforderu...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.2 Antrag an das Finanzgericht

Der Steuerpflichtige kann gem. § 69 Abs. 3 FGO auch schon im Einspruchsverfahren (alternativ) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen[1], jedoch mit der Einschränkung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, dass der Antrag an das Gericht grundsätzlich erst zulässig ist, wenn das Finanzamt einen Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat. Eine teilweise Antragsableh...mehr

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Einspruch / 2.1 Finanzrechtsweg

Es muss der Finanzrechtsweg gegeben sein. Dies ist der Fall in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet[1], also auf Steuern, die durch Bundes- oder EG-Recht geregelt sind und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch Steuervergütungen [2], wie z. B. das durch die Familienkassen auszuzahlende und festzuse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 3.2 Aussetzung für das Klageverfahren

Wird nach Zurückweisung des Einspruchs im Hauptverfahren Klage erhoben, kann und muss der Kläger Aussetzung der Vollziehung nunmehr für das gerichtliche Verfahren beantragen, und zwar auch hier zunächst grundsätzlich bei der beklagten Behörde[1], wenn die Behörde für das Vorverfahren die Vollziehung ausgesetzt hatte.[2] Nur wenn das Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.1 Allgemeines

Zweck der Gesamtschuldaufteilung nach den Vorschriften der §§ 268ff. AO [1] ist es, den einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten im Fall der Vollstreckung nicht schlechter zu stellen als einen Einzelschuldner. Jeder Ehegatte kann beantragen, dass die Vollstreckung wegen der geschuldeten Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269–27...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.5 Änderung des Aufteilungsbescheids

Die Änderung eines Aufteilungsbescheids richtet sich, von der Berichtigungsnorm des § 129 AO wegen offenbarer Unrichtigkeit abgesehen, ausschließlich nach der Vorschrift des § 280 AO . Diese ist gegenüber den Änderungsnormen der §§ 130ff., §§ 172ff. AO "lex spezialis". Ein Aufteilungsbescheid kann demnach nur geändert werden, wenn die Aufteilung auf unrichtigen Angaben beruht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.4 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

Über einen Aufteilungsantrag ist gem. § 279 Abs. 1 AO nach Einleitung der Vollstreckung durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid (Aufteilungsbescheid) gegenüber den Beteiligten, also den zusammenveranlagten Ehegatten, zu entscheiden. Er ist also beiden Ehegatten nach § 122 AO bekannt zu geben. Sind die Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt, besteht ein Rechtsans...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 2.3 Ablehnung

Lehnt das Finanzamt einen Stundungsantrag durch (schriftlichen) Bescheid ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch möglich. Als vorläufiger Rechtsschutz kommt nicht die Aussetzung der Vollziehung, sondern nur die einstweilige Anordnung in Betracht nach § 114 FGO.[1] Praxis-Beispiel Einstweilige Anordnung bei Vorliegen eines Stundungsablehnungsbescheids S hat einen An...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / Zusammenfassung

Überblick Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die Finanzbehörden können nach § 222 Satz 1 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Solange gestundet ist, können keine Säumniszuschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Gesamtschuldner sind Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner dem Finanzamt grundsätzlich die gesamte Leistung schuldet, das Finanzamt die Leistung aber insgesamt nur einmal verlangen kann. Hauptanwendungsfall...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.5 Abgabefrist

Der Arbeitgeber hat den Beitragsnachweis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.[1] Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr des Tages vorliegen muss. Der Beitragsnachweis ist also nur dann re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Dritter Abschnitt: Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 156 Kindesherausgabe (§§ 88 bis 94 FamFG) (1) Das Familiengericht (nicht der Herausgabeberechtigte) ersucht den Gerichtsvollzieher um die Vollstreckung. Über die Erledigung des Ersuchens hat der Gerichtsvollzieher dem Gericht schriftlich zu berichten. Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Vollstreckung in sinngemäßer Anwendung und im Rahmen des § 65 aufzuschieben. Ein Ersu...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Während der Vollstreckung

1. Fragerecht Rz. 14 Durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 (BGBl I, 2847) ist die Vorschrift über die Mitteilung an den Gläubiger und die Befragung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher in das Gesetz eingefügt worden (§ 806a ZPO). Die Vorschrift findet in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung, auch bei der Sicherungsvollstreckung (...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / III. Vollstreckung des Urteils

Rz. 14 Schiedssprüche, die von einem deutschen Schiedsgericht gefällt worden sind, haben zunächst nur feststellenden Charakter. Um daraus die Zwangsvollstreckung betreiben zu können, muss der Spruch von einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden, § 1060 ZPO. Dazu ist ein entsprechender Antrag an das vertraglich vereinbarte Oberlandesgericht zu richten. Haben ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul E – Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 146 Während Modul D die isolierte Anordnung der Durchsuchung sowie die kombinierte Anordnung der Durchsuchung und dies zur Unzeit erlaubt, erfasst Modul E die isolierte Anordnung der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Während sich die Durchsuchung auf eine Örtlichkeit bezieht, ist der erste Bezugspunkt der Vollstrec...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.9.2024, während der öffentlich...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Das Formular bildet neben der Zustellung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen seiner Regelbefugnisse...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Vollstreckung von Unterhaltsrenten

Rz. 269 Statt der Hauptforderung kann unter Nr. II bei der Vollstreckung von Renten aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die jeweilige Rente nach den titulierten Zeitabschnitten (wöchentlich, monatlich oder jährlich) angegeben werden. Das Formular sieht dazu keine weitergehenden Zinsansprüche vor, obwohl solche tituliert sein können. Es erscheint rechtl...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Vor der Vollstreckung

Rz. 6 Vor Einleitung konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollte der Gläubiger auch an andere Möglichkeiten denken, die Anschrift, den Arbeitgeber oder Vermögenswerte des Schuldners zu erfahren. Um sich ein Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners zu machen, kann der Inhalt eines Vermögensverzeichnisses zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Hilfe ...mehr