Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 92 Wiederaufnahme, Vollstreckungshemmung [Rdn 1431]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 30 In der Praxis tauchen immer wieder Schwierigkeiten auf, wenn die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt. Die Abhängigkeit des zu vollstreckenden Anspruchs von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Gegenleistung des Gläubigers muss sich aus dem zugrunde liegenden Schuldtitel selbst eindeutig ergeben.[33] Rz. 31 Die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Keine Durchsuchungsanordnung erforderlich

Rz. 76 Keine Durchsuchungsanordnung ist in nachfolgenden Fällen erforderlich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Sechster Abschnitt: Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

§ 196 Zuständigkeit (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, als Vollziehungsbeamter nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) für die nach dieser Vorschrift beizutreibenden Ansprüche mitzuwirken. Dies gilt nicht, soweit Beitreibungen nach den bestehenden Verwaltungsanordnungen den Vollziehungsbeamten der Justiz übertragen sind. (2) Zwangsgelder, die gegen den Schuldner im Zwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Nicht eingeführt wird mithin ein Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses, der bei der Sicherungsvollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 46 JGG-Besonderheiten, Bußgeldverfahren [Rdn 704]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / V. Verhalten bei der Zwangsvollstreckung

§ 58 Allgemeines (1) Bei der Zwangsvollstreckung wahrt der Gerichtsvollzieher neben dem Interesse des Gläubigers auch das des Schuldners, soweit dies ohne Gefährdung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung geschehen kann. Er vermeidet jede unnötige Schädigung oder Ehrenkränkung des Schuldners und die Erregung überflüssigen Aufsehens. Er ist darauf bedacht, dass nur die unbedingt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO) (1) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird dem Gerichtsvollzieher unmittelbar vom Gläubiger oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten erteilt. Der Auftraggeber darf die Vermittlung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der durch Vermittlung der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher wird unmittelbar für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 105 Wiederum als Stammdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[58] Rz. 106 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 62 JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 933]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / 3. Annahmeverzug des Schuldners

Rz. 44 Liegen die Voraussetzungen nach § 756 Abs. 2 ZPO nicht vor, muss der Gerichtsvollzieher selbstständig prüfen, ob der Gläubiger seine Leistung erbracht oder in einer den Verzug begründenden Weise angeboten hat.[54] Rz. 45 Bei der Vollstreckung muss in jedem Fall die volle Gegenleistung erbracht werden. Dabei muss die Gegenleistung dem Schuldner durch den Gerichtsvollzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen

§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO) (1) Hat der Schuldner nach dem Schuldtitel eine bestimmte bewegliche Sache oder eine gewisse Menge von bestimmten beweglichen Sachen herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher die Sache dem Schuldner wegnimmt und sie dem Gläubiger übergibt. Hat der Schuldner eine Menge von vertretb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Durchsuchungsanordnung erforderlich

Rz. 75 Grundsätzlich ist die Durchsuchungsanordnung erforderlich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / 4. Nachweis des Annahmeverzugs

Rz. 48 Vielfach wird es in der Praxis für den Gläubiger nicht einfach sein, den Annahmeverzug des Schuldners nachzuweisen. Hat der Gläubiger z.B. ein Urteil erstritten, in dem der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilt wird, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung veräußerter Grundstücke, kann der Nachweis des Annahmeverzugs in der erforderlichen Form regelmä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Umfang des Antrags

Rz. 131 Wie in allen Vollstreckungsanträgen werden in den Modulen A und B die Gläubiger und die Schuldner mit ihren gesetzlichen Vertretern und Bevollmächtigten aufgeführt und die zu deren Identifikation notwendigen Daten angegeben. Hierauf erfolgt die Angabe, ob eine isolierte Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO (Formularpflicht) oder eine isolierte Anordnung der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 1. Fragerecht

Rz. 14 Durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 (BGBl I, 2847) ist die Vorschrift über die Mitteilung an den Gläubiger und die Befragung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher in das Gesetz eingefügt worden (§ 806a ZPO). Die Vorschrift findet in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung, auch bei der Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 60 JGG-Besonderheiten, Ungehorsamsarrest [Rdn 906]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Weisungen an den Gerichtsvollzieher

Rz. 34 In seiner Eigenschaft als Vollstreckungsorgan handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig, er übt hoheitliche Gewalt aus und ist insoweit grundsätzlich weisungsfrei. Er unterliegt zwar der Aufsicht des Gerichts, nicht aber deren unmittelbarer Leitung (§ 1 GVO). Außerhalb seiner Tätigkeit als Vollstreckungsorgan untersteht er als Beamter der Dienstaufsicht der Justizv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anträge zur Vollstreckungszeit

Rz. 8 Ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 2 ZVFV i.V.m. der Anlage 2 auch die – optionale und damit nicht verbindliche – Möglichkeit ein, die Vollstreckung zur Nachtzeit, d.h. nach 21.00 Uhr abends und vor 06.00 Uhr morgens, sowie die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen mit dem Formular zu beantragen. An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / H. Pfändungsprotokoll

Rz. 174 Über den Pfändungsvorgang hat der Gerichtsvollzieher ein Protokoll anzufertigen (§§ 762, 763 ZPO und §§ 63, 86 GVGA). Dieses Protokoll muss u.a. enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 108 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 109 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 128 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 97 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als noch nach der ZVFV 2012 w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 102 Häufig erhält der Gläubiger in der Praxis die Vollstreckungsunterlagen durch den Gerichtsvollzieher mit dem Bemerken zurück, dass der Schuldner zu gewöhnlichen Zeiten nicht anzutreffen ist, z.B. in Diskotheken, Clubs pp. Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr (§ 758a Abs. 4 S. 2 ZPO). Rz. 103 Der Gerichtsvollzieher ist außerhalb der Wohnung des S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Autor

Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz und dort u.a. Vorsitzender des Kostensenats. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht (u.a. Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Die Praxis des Beschwerderechts), zum Zwangsvollstreckungsrecht (Anwaltformulare Zwangsvollstreckungsrecht, Reform der Sachaufklärun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / VII. Einstellung, Beschränkung, Aufhebung und Aufschub der Zwangsvollstreckung

§ 64 Einstellung, Beschränkung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung in anderen Fällen (§§ 753, 775 bis 776 ZPO) (1) Der Gerichtsvollzieher muss die getroffenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufheben oder die Zwangsvollstreckung einstellen oder beschränken, wenn ihn der Gläubiger hierzu anweist. (2) Durch den Widerspruch des Schuldners oder dritter Personen darf er sich von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG)

§ 133 Einen unberechtigten Widerstand des Schuldners muss der Gerichtsvollzieher unter Beachtung der §§ 758 und 759 ZPO – nötigenfalls mit Gewalt, jedoch unter Vermeidung jeder unnötigen Härte – überwinden. Die Zwangsmaßnahmen dürfen nicht über das zur Beseitigung des Widerstandes notwendige Maß hinausgehen. § 134 (§§ 96, 214, 216 FamFG, § 1 GewSchG) (1) Die gerichtliche Anordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Forderungsaufstellung

Rz. 18 Grundsätzlich hat der Gläubiger die Forderung nach Kosten, Zinsen und Hauptanspruch zu bezeichnen. Bereits geleistete Zahlungen des Schuldners sind hierbei zu verrechnen (§ 367 BGB bzw. § 497 Abs. 3 BGB). Der Gerichtsvollzieher prüft hierbei auch die Notwendigkeit der bisherigen Vollstreckungskosten (§ 788 ZPO). Rz. 19 Nach §§ 1 Abs. 4 Nr. 1, 2 Abs. 2 ZVFV ist neben de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Bagatellforderung

Rz. 27 Es kommt immer wieder vor, dass der Gläubiger nur (noch) geringe Beträge zu vollstrecken hat: Der Vollstreckungsauftrag wurde erteilt und genau in diesem Zeitraum zahlt der Schuldner die titulierte Forderung, offen bleiben somit die Kosten für den Vollstreckungsauftrag und die Gerichtsvollzieherkosten, oder der Schuldner hat den Hauptsachebetrag gezahlt, offen bleiben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 8 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Dinglicher Arrest [Rdn 133]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Verfahren

Rz. 107 Es ist Sache des Gläubigers, diese Erlaubnis für die Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen zu erwirken, § 33 Abs. 2 S. 4 GVGA. Einen Formularzwang für diesen Antrag, sofern er losgelöst von einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO gestellt wird, gibt es nicht. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV verweist für den Formularzwang nur auf § 758a Abs. 1 ZPO. Ist der Antrag ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul C – Angaben zum Vollstreckungstitel

Rz. 132 Auf die bereits vorab abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels nach den aktuellen Formularen (eigentlich) zwingend (§§ 750, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden, wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul E – Versicherungen

Rz. 46 Die Zivilprozessordnung sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Modul E des Vollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV). Die freie Zeile zeigt dabei, dass die Aufzählung der Versicherungen nicht abschließend ist. Rz. 47 Modul E sieht dabei zunächst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 99 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahren [Rdn 1542]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 81. Aufl., 2023 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, Zwangsversteigerungsrecht, 16. Aufl., 2020 zitiert: Dassler/Schiffhauer/Bearbeiter Wimmer (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl., 2018 zitiert: FK-InsO/Bearbeiter Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010 Grüneberg (vormals Palandt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 5. Anträge Zug-um-Zug

Rz. 189 Vertraglich oder durch Gesetz kann geregelt sein, dass Leistung und Gegenleistung Zug-um-Zug zu gewähren sind, so z.B. bei einem Kaufvertrag, § 433 BGB. Ist der andere Teil nicht bereit, seine Verpflichtung zu erfüllen, muss der Gläubiger in einem Klageantrag Zahlung/Herausgabe Zug-um-Zug gegen Erbringung der Gegenleistung verlangen. Wird die Klage unbedingt erhoben,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung

§ 44 Allgemeines (1) Vor Beginn der Zwangsvollstreckung prüft der Gerichtsvollzieher, ob dem Schuldner sämtliche Urkunden zugestellt sind, welche die rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden. Nötigenfalls stellt der Gerichtsvollzieher diese Urkunden selbst zu. (2) Die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers ist entbehrlich, soweit die Urkunden zulässigerweise sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Inkrafttreten und Überg... / V. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 12 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 konnten die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 ZVFV in der Fassung der 1. ÄndVO ZVFV gleichfalls noch bis zum 31.8.2024 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 114 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Allgemeines [Rdn 1656]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Arrest

Rz. 373 Beim Arrest wird zwischen dem dinglichen und dem persönlichen Arrest unterschieden. Der dingliche Arrest richtet sich auf das Vermögen des Schuldners und der persönliche Arrest gegen den Schuldner selbst. Neben der eigentlichen Forderung (Arrestanspruch) selbst muss ein Arrestgrund vorhanden sein. Rz. 374 Beim dinglichen Arrest in das Vermögen des Schuldners besteht n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 13 Beschwerde, Gebühren [Rdn 134]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 90 Mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, § 700 Abs. 3 S. 1 BGB, kann beantragt werden, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, §§ 719, 707 ZPO, denn Vollstreckungsbescheide stehen einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO. Das Gericht stellt die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleis...mehr