Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gütliche Erledigung (§ 802b ZPO)

Rz. 7 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[11] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher aufgrund des Vollstreckungsauftrags befugt ist, die gütliche Erledigung zu versuchen.[12] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO)/Arrest

Rz. 9 § 25 gilt auch bei der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO . Denn auch bei der Sicherungsvollstreckung handelt es sich um Zwangsvollstreckung, die gebührenrechtlich zur Vollstreckungsinstanz gehört,[15] in der sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren grds. nach § 25 bestimmt. Die Zwangsvollstreckung ist bei der Sicherungsvollstreckung eingeschränkt, soweit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 450 Die für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung angefallene Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens (0,3-Verfahrensgebühr VV 3309) anzurechnen. Die Anrechnung zeigt, dass hier von verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmalige Beauftragung

Rz. 473 Der Rechtsanwalt, der erstmals mit einer der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 aufgeführten Tätigkeiten beauftragt wird, verdient dadurch die Verfahrensgebühr nach VV 3309.[483] Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Zustellung als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier VV 3403 für an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gesetzliche Wartefristen

Rz. 469 Bei den in § 798 ZPO aufgeführten Titeln ist die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung nach Ablauf der dort geregelten gesetzlichen Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungstitels als notwendig i.S.v. § 788 ZPO anzusehen.[479] Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Woc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zinsen

Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H.v. 10.000 EUR noch die bis zum Tage der Auftragserteilung aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Die weiteren, bis zum Tag der Pfändung entstehenden Zinsen werden zwar vom Gerichtsvollzieher berechnet und mit vollstreckt (vgl. § 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVGA), sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erweiterung des Auftrags

Rz. 257 Hinsichtlich der Erweiterung des Mandats um die Vollstreckung aus einem zusätzlichen Titel – z.B. um den im selben Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss – gilt grundsätzlich nichts anderes. Hatte der Anwalt wegen des in dem Verfahren ergangenen Urteils noch keinen Vollstreckungsauftrag erteilt und erteilt er diesen dann für beide Titel, liegt eine Angelege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigten Grundsätze. Na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss erfolgt ebenfalls nur auf Antrag des Gläubigers. Zwangsgeld wird wie ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vollstreckungsauftrag und Informationsaufnahme

Rz. 42 Der gebührenrechtliche Beginn der Zwangsvollstreckung kann vor dem verfahrensrechtlichen Beginn der Zwangsvollstreckung liegen. Der Beginn der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung liegt daher in der Regel in der nach Erteilung des Vollstreckungsmandats erfolgten Prüfung, ob die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen bzw. insbesondere in der Entgegennah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 134 Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsabsicht angezeigt hat. Auch die Zahlungsaufforderung ist damit erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich. Werden vorher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, sind die hierdurch...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 2 Der Praxistipp

Streit um die Ringabtretung Anderer Ansicht als das AG im vorliegenden Fall ist etwa das LG Braunschweig (22.6.2020 – 2 T 279/20). Das LG erkennt an, dass im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht zu prüfen sei, wer materiell-rechtlich Inhaber der Forderung sei. Ungeachtet dessen sei eine Rechtsnachfolgeklausel aber immer dann erforderlich, wenn der Titelgläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sinnvolle Terminsteilnahme

Rz. 9 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft entsteht die Terminsgebühr. Während die Teilnahme am Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Praxis früher (bis 31.12.2012) in der Regel nicht vorgekommen ist, kann die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft durchaus sinnvoll sein. Weil die Vermögensauskunft am Anfang der Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Maßnahmen und Entscheidungen

Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des Rechtspflegers unterschieden werden. Die Vollstreckungsmaßnahme des Rechtspflegers i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertberechnung

Rz. 76 Maßgebend ist der Betrag, den der Schuldner unter Zugrundelegung des Vollstreckungstitels noch schuldet, und zwar einschließlich der Nebenforderungen (Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungen).[114] Die Kosten der der Vermögensauskunft vorausgehenden Vollstreckung stehen im Zeitpunkt der Auftragserteilung, gerade bei einem kombinierten Auftrag (z.B. Sachpfändung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Angelegenheit

Rz. 187 Die sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO bzw. die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers stellen anders als die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit und damit eine gesondert zu vergütende Tätigkeit dar. In derartigen Fällen erwächst dem Anwalt zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 4 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3 Terminsgebühr nur, wenn er in der Vollstreckung an einem teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 58. Mobiliarvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 84. Veröffentlichungsbefugnis, Ausübung (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

a) Angelegenheit Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 94. Vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)

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FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 401 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. und 2. Hs.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 63. Pfändung von Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 50. Kombinierter Auftrag

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 52. Mehrere Auftraggeber

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensrecht – Vollstreckungsauftrag schließt gütliche Erledigung ein

Rz. 214 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[208] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher bereits durch den Vollstreckungsauftrag und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 5)

aa) Überblick Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr. 14 bildet jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 66. Räumung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Aufforderung zur Leistung ohne Androhung der Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 83. Vermögensverzeichnisregister, Löschung (§ 802k ZPO)

a) Getrennte Verzeichnisse Rz. 374 Von dem für jedes Bundesland eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht sind das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister zu führen. Beide Verzeichnisse bestehen getrennt voneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während aus dem Vermögensverzeichnisregister gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur von Gerichtsvollziehern und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstandswert

Rz. 486 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Nr. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 74. Sicherungshypothek

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 51. Kostenvorschuss gemäß § 887 Abs. 2 ZPO

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstattung

aa) Grundsätze Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 53. Mehrere Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1b)

Rz. 121 Durch die Änderung der Anm. zu VV 1000 wird klargestellt, dass auch die Mitwirkung am Abschluss einer Vereinbarung, durch den die Erfüllung eines Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung geregelt wird (1. Alt) oder durch den, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, ein vorläufiger Verzicht auf d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kombinierter Auftrag

aa) Grundsatz Rz. 219 Wird der Auftrag, eine gütliche Erledigung mit dem Schuldner zu versuchen, mit dem Auftrag für weitere Vollstreckungsmaßnahmen kombiniert, entsteht bereits für den Auftrag zur gütlichen Erledigung die Verfahrensgebühr VV 3309.[221] Allerdings bildet der Auftrag zur gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Zwar entsteht bei einem kombinierten A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 14 EUGewSchVG (Buchst. d)

Rz. 106 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 14 EUGewSchVG gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten. Rz. 107 § 14 EUGewSchVG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Gegenstandswert

Rz. 444 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Nr. 1 (Wert des zu vollstreckenden Anspruchs).[438]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 98. Weitere vollstreckbare Ausfertigung gemäß § 733 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

a) Angelegenheit Rz. 437 Macht der Gläubiger das notwendige Rechtsschutzinteresse glaubhaft, kann der Rechtspfleger – neben der schon vorhandenen neuen – weitere vollstreckbare Ausfertigungen des Titels erteilen, z.B. wenn an mehreren Orten gleichzeitig vollstreckt werden soll. Der Anwalt erhält für die gesamte Tätigkeit in einem solchen Verfahren eine gesonderte Gebühr, unab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 34. Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 195 Siehe dazu die Erl. zu Vorb. 3.3.3 Abs. 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 89. Vollstreckungsklausel (§ 18 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13)

a) Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13) aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einleitung

Rz. 31 Verfahrens- wie Terminsgebühr (VV 3309, 3310) fallen nur für eine anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung an. Da der Unterabschnitt 3 für nahezu alle Bereiche der Zwangsvollstreckung gilt (vgl. VV Vorb. 3.3.3), soll dieses Tatbestandsmerkmal aus Gründen der Übersichtlichkeit nachfolgend in einzelnen Komplexen erläutert werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 87. Verwaltung, Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, § 857 Abs. 4 ZPO (Ausführung der Zwangsvollstreckung in ein gepfändetes Vermögensrecht durch Verwaltung, § 18 Abs. 1 Nr. 9)

a) Angelegenheit Rz. 399 Wird die Zwangsvollstreckung in Nutzungsrechte betrieben (z.B. Miet- oder Pachtrechte; Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit – soweit bei beiden die Ausübung einem anderen überlassen werden kann, § 857 Abs. 3 ZPO; Nutzungsrecht des Leasingnehmers), kann das Vollstreckungsgericht besondere Anordnungen erlassen, insbesondere eine Verwaltung a...mehr