Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Ukraine / III. Vollstreckung in den Vermögensteil

Rz. 111 Die Eintreibung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters erfolgt auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels über die Eintreibung von Geldern vom Gesellschafter oder auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels zur Eintreibung des Geschäftsanteils des Bürgen für das Vermögen, das zur Sicherung der Verpflichtungen einer anderen Person verpfändet ist, Art. 22 Abs. 1...mehr

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Serbien / II. Fakultativer Inhalt des Gründungsaktes

Rz. 25 Die fakultativen Bestandteile des Gründungsaktes betreffen zum einen die dispositiven Regelungen des ZPD (z.B. betreffend das Vorkaufsrecht der Gesellschafter im Falle der Anteilsübertragung eines Gesellschafters oder jene betreffend das Andienungsrecht eines Gesellschafters hinsichtlich seiner Geschäftsanteile im Falle bestimmter Beschlussgegenstände der Gesellschaft...mehr

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Liechtenstein / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 67 Gesellschaftsanteile sind zu Lebzeiten grundsätzlich frei übertragbar, wenn und soweit diese öffentlich beurkundet werden. Bei Geschäftsanteilen, die auf den Namen lauten, erfolgt die Übertragung zudem durch Indossament. Das Indossament ist Wirksamkeitserfordernis bei Geschäftsanteilen, die auf den Namen lauten. Wenn keine formgültige Indossierung vorliegt, ist die Üb...mehr

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Estland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 79 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung, sofern es sich nicht um einen im estnischen Register für Wertpapiere registrierten Geschäftsanteil handelt (in dem Fall reicht eine in der Bank vorzunehmende schriftliche Übertragung aus). Die notarielle Beurkundung bei der Übertragung eines Geschäftsanteils ist notwendig für die Wirksamkeit...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Der Mitbestimmungsgedanke in der Arbeitnehmer-GmbH

Rz. 283 Anfänglich gab es für die Arbeitnehmeraktiengesellschaften (S.A.L.) keinerlei gesetzliche Regelung.[113] Die erste Gesetzesnorm, die speziell diese Art von Gesellschaften regelte, war das Gesetz 15/1986 vom 25. April über Arbeitnehmeraktiengesellschaften; sie erkannte lediglich die Rechtsfigur der Arbeitnehmeraktiengesellschaft an. Erst elf Jahre danach erfolgte mit ...mehr

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Brasilien / 1. Beschlusserfordernisse

Rz. 27 Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmte unternehmerische Entscheidungen von einem Gesellschafterbeschluss abhängig machen und gesellschaftsrechtliche Vorgaben des CC – soweit nicht zwingend – abändern, Art. 1071 CC. Ein Beispiel ist die Vereinbarung bestimmter Erfordernisse für die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an Gesellschafter oder Dritte, Art. 1057 CC (Vinkul...mehr

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Russland / IV. Eigene Anteile

Rz. 38 Vorbehaltlich abweichender Satzungsregelungen kann der Gesellschafter seine Anteile an andere Gesellschafter sowie an fremde Dritte verkaufen. Im Falle der Anteilsabtretung an Dritte haben die anderen Gesellschafter und – sofern dies in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist – die Gesellschaft ein unabdingbares, unabtretbares Vorkaufsrecht, so dass diese über die...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / e) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Die Geschäftsanteile sind veräußerlich und vererblich. Die Mitgesellschafter haben ein anteilsmäßiges, gesetzliches Vorkaufsrecht. Bei unterschiedlichen Auffassungen über den Kaufpreis der Anteile entscheidet ein von der Registrierungsbehörde ernannter Gutachter über den Wert der zu verkaufenden Anteile.mehr

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Rumänien / b) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 74 Mit Ausnahme der Vinkulierung sieht das Gesetz keine Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Geschäftsanteilen vor. Die Gesellschafter können im Gründungsakt vereinbaren, dass den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zusteht, falls ein Gesellschafter Geschäftsanteile an einen Dritten zu veräußern beabsichtigt. Durch den Gründungsakt kann auch vereinbart...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 75 Die Anteile an einer Sp. z o.o. sind grundsätzlich frei veräußerlich. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag die Veräußerung der Anteile oder eines Teils davon wie auch die Verpfändung des Anteils von einer Genehmigung der Gesellschaft abhängig machen oder auf eine andere Weise beschränken. In der Praxis finden sich oftmals Genehmigungsvorbehalte der Gesellschaft, ihres...mehr

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Estland / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 76 Die Gesellschaft verfügt über ein Verzeichnis der Gesellschafter (osanike nimekiri, § 182 HGB), das Namen, Adressen und Personenkennziffern bzw. bei dessen Fehlen den Geburtstag, bei juristischen Personen die Registernummer, und die Nennwerte ihrer Geschäftsanteile enthält. Rz. 77 Das Verzeichnis der Gesellschafter, das auf Anfrage dem Register vorzulegen ist, wird vom...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 101 Die Geschäftsanteile sind veräußerlich. Die Mitgesellschafter haben ein anteilsmäßiges, gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung des beabsichtigten Verkaufs durch den Geschäftsführer auszuüben. Rz. 102 Die Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der Schriftform, Beurkundung in den VAE und Eintragung im Handelsregister als Wirk...mehr

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Griechenland / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 102 Die Geschäftsanteile sind frei vererblich. Ihre Vererblichkeit kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden (Art. 29 Abs. 1 Satz 1 G. 3190/1955). Jedoch kann durch den Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung das Recht eingeräumt werden, den Verkauf an andere Personen zu ermöglichen. Der Preis wird vom Vorsitzenden des zuständigen Landger...mehr

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Brasilien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 71 Unter Lebenden können Geschäftsanteile der Limitada bei Stillschweigen des Gesellschaftsvertrags ohne Einschränkungen an andere Gesellschafter abgetreten werden, Art. 1057 CC. Eine Abtretung an Dritte ist nur möglich, wenn hiergegen von Gesellschaftern, die mehr als ¼ des Gesellschaftskapitals halten, kein Widerspruch erhoben wird. Anderslautende Regelungen im Gesells...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Die close corporation im System des Kapitalgesellschaftsrechts

Rz. 7 Kennzeichnend für die close corporation ist insbesondere, dass diese nur eine kleine Anzahl von Gesellschaftern hat, von denen wiederum die meisten aktiv an der Geschäftsführung teilnehmen, sowie dass deren Gesellschaftsanteile nicht öffentlich am Kapitalmarkt angeboten und gehandelt werden. Typische Erscheinungsformen von close corporations sind Ein-Mann- und Mehrpers...mehr

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Schweden / 2. Nebenvereinbarungen

Rz. 29 Nebenvereinbarungen (insbesondere Stimmrechtsbegrenzungen, Sonderrechte für einige Aktionäre, Bestimmungen über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, über die Dividendenpolitik der Gesellschaft, das Vorkaufsrecht und Optionen), die von den Gesellschaftern außerhalb der Satzung getroffen werden, u.a. gerade weil sie Dritten gegenüber geheim gehalten werden sollen, ...mehr

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Singapur / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Die Übertragung von Anteilen unter Lebenden erfolgt durch Übertragungsvertrag, in der Regel ein Share Purchase Agreement, verbunden mit der tatsächlichen Übergabe des Share Certificates und eines so genannten Share Transfer Forms. Letzteres ist eine Übertragungsbestätigung, die lediglich den Namen des Übertragenden und des Empfängers, den Anteilsumfang sowie die Gegen...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Eigene Anteile

Rz. 109 Eine S.L. kann "in keinem Fall eigene Geschäftsanteile oder Aktien oder Geschäftsanteile einer sie beherrschenden Gesellschaft übernehmen" (Art. 134 LSC). Die unter Verstoß gegen dieses Verbot durchgeführte Übernahme ist nichtig (Art. 135 LSC). Eine gesamtschuldnerische Haftung der Gründungsgesellschafter und ggf. der Geschäftsführer für die Auszahlung der übernommen...mehr

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Slowenien / a) Voraussetzungen

Rz. 70 Gemäß Art. 481 ZGD-1 können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Wenn im Gesellschaftervertrag bei einer d.o.o. nicht etwas anderes vereinbart wird, haben die Gesellschafter ein Vorkaufsrecht an den Anteilen der anderen Gesellschafter. Erwirbt ein Gesellschafter neue Geschäftsanteile, behält jeder seiner Anteile seine Selbstständigkeit. Gemäß Art. 48...mehr

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Lettland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 48 Anteile, deren Einlagen vollständig bezahlt sind, können nach dem Gesetz frei veräußert und belastet werden (abdingbar). Ein Gesellschafter darf Anteile nur mit Zustimmung der Gesellschafter, die in einem Gesellschafterbeschluss zum Ausdruck gebracht wurde, verschenken, umtauschen oder anders veräußern (Kauf ausgenommen).[8] Rz. 49 Bei Kauf steht den übrigen Gesellscha...mehr

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Griechenland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Das G. 3190/1955 statuiert in Art. 28 Abs. 1 den Grundsatz der freien Übertragbarkeit der Geschäftsanteile. Jedoch dürfen in den Gesellschaftsvertrag Bestimmungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Übertragbarkeit aufgenommen werden. Rz. 97 Der Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden (Art. 28 Abs. 3 G. 3190/1955). ...mehr

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Weißrussland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 35 Gesellschafter einer GmbH können natürliche und juristische Personen sein (§ 13 WGesG). Gesellschafter ist grundsätzlich die Person, die über das Eigentumsrecht an einem Anteil am Stammkapital der Gesellschaft verfügt (§ 13 WGesG).[39] Die Gesetzgebung der Republik Belarus begrenzt in bestimmten Fällen (beispielsweise bei Verurteilung wegen Wirtschaftsstraftaten oder ...mehr

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Tschechische Republik / I. Gesellschafter

Rz. 53 Den Gesellschaftern entstehen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Gesellschaft Rechte und Pflichten. Diese umfassen insbesondere das Recht, sich an der Verwaltung der Gesellschaft zu beteiligen, das Kontrollrecht und das Recht auf den Gewinnanteil. Diese Rechte – mit Ausnahme des Kontrollrechts – stehen den Gesellschaftern grundsätzlich im Verhältnis ihrer Ge...mehr

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Norwegen / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 11 Die Gesellschaftsverträge der AS beschränken sich in der Praxis insbesondere dann, wenn die AS nur durch einen Gesellschafter gegründet wird, oftmals auf den gesetzlichen Mindestinhalt einschließlich der Zahl der Geschäftsanteile und auf Angaben zur Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und zu deren Vertretungsbefugnis. Darüber hinaus werden in vielen Fällen außer...mehr

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Türkei / 1. Überblick über die inhaltlichen Erfordernisse

Rz. 57 Die Satzung, die zu errichten ist, muss einige Angaben enthalten, deren "zwingende" Natur sich früher weniger aus dem Gesetz (Art. 506 u.a. HGB a.F.) als aus den Anweisungen des Handels- und Industrieministeriums ergeben hatten. Das Gesetz unterscheidet jetzt schärfer zwischen den Inhalten, die die Satzung zwingend aufzuweisen hat (Art. 576 HGB), und solchen, die dann...mehr

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Italien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 116 Der Geschäftsanteil verkörpert die Beteiligung des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Geschäftsanteile können grundsätzlich sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gehalten werden. Gegenüber Dritten und der Gesellschaft gilt als Inhaber eines Geschäftsanteils nur derjenige, der im Handelsregister als Gesellschafter eingetragen ist, ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / a) Zulässigkeit der Übertragung

Rz. 168 Die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden richtet sich im Falle fehlender Satzungsbestimmungen nach folgenden, in Art. 107 LSC aufgestellten Rechtsregelungen: Rz. 169 Die Übertragung unter Gesellschaftern – sowohl diejenige zugunsten von deren Ehegatten, Abkömmlingen, Eltern und Voreltern als auch zugunsten von Gesellschaften, die ders...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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Kanada / 2. By-Laws

Rz. 20 Die By-Laws entsprechen dem eigentlichen Gesellschaftsvertrag im weitesten Sinne. Sie regeln das Innenverhältnis der Gesellschaft und damit die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, können aber auch Regelungen für das Außenverhältnis (z.B. Vertretungsbefugnisse) enthalten. Üblich sind Regelungen zur Gesellschafterversammlung (Teilnahmerechte, Ort, Einladu...mehr

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Bulgarien / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 22 Im Gesellschaftsvertrag können vom TZ abweichende oder zusätzliche Regelungen etwa in Bezug auf die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen zwischen der OOD und den Gesellschaftern, die Stimmenverteilung in Abweichung vom Verhältnis der Anteile, die Erhöhung der erforderlichen Stimmquoren, Vorkaufsrechte oder (zusätzliche) Gründe für die Auflösung der Gesellschaft vo...mehr

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Kanada / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 49 Soweit nicht auf dem Anteilszertifikat selbst Übertragungsbeschränkungen vermerkt oder solche dem Erwerber aus anderem Grunde bekannt sind, sind Geschäftsanteile frei übertragbar (Sect. 48 [3] CBCA). Ein vollständiger Ausschluss der Übertragbarkeit ist unwirksam. Anteile von öffentlich gehandelten Gesellschaften dürfen gem. Sect. 49 (8) CBCA keinen Übertragungsbeschrä...mehr

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Norwegen / 3. Zustimmung

Rz. 76 Grundsätzlich bedarf der Erwerb von Geschäftsanteilen der Zustimmung der AS, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht festlegt, dass der Erwerb von Geschäftsanteilen nicht einer solchen Zustimmung bedarf.[173] Dies gilt auch in allen anderen Fällen einer Übertragung von Geschäftsanteilen und gleichermaßen dann, wenn die Geschäftsanteile im norwegischen Wertpapierregister...mehr

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Norwegen / 2. Anmeldung

Rz. 75 Zunächst ist der Erwerb von Geschäftsanteilen durch den Erwerber bei der AS anzumelden,[169] damit die Zustimmung zu dem Erwerb – soweit erforderlich – erteilt, etwaige Vorkaufsrechte – soweit vorhanden – ausgeschlossen und anschließend[170] der Erwerber als neuer Gesellschafter in die Gesellschafterliste der AS eingetragen werden kann. Nach der gesetzlichen Konzeptio...mehr

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Tschechische Republik / 1. Grundlagen

Rz. 16 Die Gründung der GmbH durch mindestens zwei Personen erfolgt aufgrund eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gründung der Gesellschaft durch eine einzige Person wird der Gesellschaftsvertrag durch eine Gründungsurkunde ersetzt. Der Inhalt der Gründungsurkunde muss dieselben Erfordernisse wie der Gesellschaftsvertrag erfüllen. Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag wird schriftl...mehr

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Kanada / V. Kapitalerhöhung

Rz. 31 Für eine kanadische Kapitalgesellschaft gibt es weder eine Mindestkapitalisierung noch zwingend einen Höchstbetrag für die Kapitalisierung der Gesellschaft. Grundsätzlich können deshalb die Direktoren der Gesellschaft unter Beachtung der Articles of Association, eventueller By-Laws und eventuell existierender einstimmiger Gesellschafterbeschlüsse Anteile nach ihrem Er...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Satzungsbestimmungen

Rz. 172 Die Satzung kann Befugnis- oder Zustimmungsklauseln sowie Vorkaufsrechts- oder Beschränkungsklauseln bezüglich des Käufers aufstellen. Unzulässig sind Klauseln, die dazu führen, dass die Übertragung unter Lebenden praktisch frei ist sowie solche, die den Gesellschafter, der die Gesamtheit oder Teile seiner Geschäftsanteile zur Übertragung anbietet, verpflichten, eine...mehr

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Deutschland / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 44 Neben dem vorstehend beschriebenem gesetzlichen Mindestinhalt besteht bezüglich weiterer Vereinbarungen unter den Gesellschaftern weit reichender Gestaltungsfreiraum (vgl. § 45 GmbHG). Praktisch besonders relevant sind Abtretungs- und Einziehungsklauseln sowie Vorkaufsrechte betreffend die Geschäftsanteile, Mehrfachstimmrechte, Abfindungsbeschränkungen und Regelungen ...mehr

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Kanada / 1. Articles of Association

Rz. 19 Soweit, was bei einer Mehrzahl von Gesellschaftern üblicherweise der Fall ist, By-Laws erstellt und verabschiedet werden, geht der Inhalt der Articles of Association über den Pflichtinhalt (siehe Rdn 12 ff.) kaum oder nur unwesentlich hinaus. Das zu verwendende Formblatt sieht über die Pflichtangaben hinaus auch kaum Raum für zusätzliche Regelungen vor. Nicht unüblich...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 63 Die Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden ist prinzipiell zulässig (Art. 710–12 LSC), jedoch an die Zustimmung der Mitgesellschafter gebunden. Die Übertragung muss schriftlich (durch notarielle Urkunde oder privatschriftliche Urkunde) festgestellt werden. Diese Schrift kann im Ausland verfasst werden. In diesem Fall wird eine Beglaubigung der Unterschriften...mehr

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Rumänien / II. Fakultativer Inhalt des Gründungsakts

Rz. 31 Die fakultativen Bestandteile des Gründungsakts betreffen zum einen die dispositiven Regelungen des GesG sowie jene Bestimmungen, die im GesG zwar nicht ausdrücklich geregelt, aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jedoch zulässig sind, wie z.B. die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Gesellschafter für den Fall, dass ein Gesellschafter beabsichtigt, G...mehr

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Singapur / II. Fakultativer Inhalt der Satzung

Rz. 40 Zum fakultativen Inhalt der Satzung gehören neben Regelungen, die seine nachträgliche Änderung untersagen, insbesondere auch solche über die Beschränkung von Anteilsübertragungen, Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter sowie Formeln für die Wertermittlung der Anteile. Rz. 41 Bei der Abfassung der Constitution sollte besonders berücksichtigt werden, ob dem Vorsitzenden d...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Abgrenzung zwischen Erbstatut und Gesellschaftsstatut

Rz. 338 Nach englischem Erbrecht geht der Anteil an einer Ltd. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (sog. transmission). Grundsätzlich ist aus erbrechtlicher Sicht zunächst zu beachten, dass der Nachlass nicht unmittelbar auf die Gesamtrechtsnachfolger übergeht, sondern auf Treuhänder (sog. personal representative), die die Nachlassangelegenheiten zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von AK auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, ETW), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte (PV) bzw Teil...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / III. Auseinandersetzung

Die Aufteilung von Immobilien in einem Nachlass führt immer wieder zu Problemen bei der Erbteilung und kann diese manchmal über Jahre verzögern, weil sich die Erbengemeinschaft nicht über die Verwendung der Immobilien verständigt.[7] Bis zu einer Auseinandersetzung ist die Erbengemeinschaft nach §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft, mit der für diese geltenden Regeln...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 46 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 47 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Unbebaute Grundstücke und Grund und Boden

Rz. 107 Individuelle Wertminderungsgründe eines Grundstücks bleiben im Rahmen der Bewertung grundsätzlich außer Ansatz, wie z.B. Ecklage, Zuschnitt, Oberflächenbeschaffenheit, Beschaffenheit des Baugrunds, Außenanlagen, Lärm-, Rauch- und Staubbelästigungen, Altlasten und Grunddienstbarkeiten.[63] Gleiches gilt für Rechte und Lasten öffentlich-rechtlicher Art, die sich u.a. a...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / a) Vergleichswertverfahren

Rz. 110 Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens bleiben Besonderheiten, wie privatrechtliche und öffentlich-rechtliche wertbeeinflussende Belastungen, unberücksichtigt. Öffentlich-rechtliche Lasten ergeben sich u.a. aus dem Planungs-, Bauordnungs- und Abgabenrecht sowie aus dem Denkmal-, Landschafts- und Gewässerschutzrecht.[66] Privatrechtliche Rechte und Lasten sind...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 209 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 210 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.9 Förderung des freiwilligen Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt (Abs. 1a Nr. 6)

Rz. 10 Nach Abs. 1a Satz 3 Nr. 6 haben die KVen (KZVen) die Möglichkeit, mit Mitteln des Strukturfonds auch einen freiwilligen Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt (bzw. Vertragspsychotherapeut) finanziell zu fördern. Möglich ist danach eine Förderung des freiwilligen Verzichts sowohl in Gebieten ohne Zulassungsbeschränkungen, als auch in Gebieten mit Zulassungsbeschr...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr