Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Portugal sind steuerpflichtige Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 29 CIVA). Ausnahmen bestehen nur in äußerst geringem Umfang, beispielsweise für bestimmte steuerfreie Finanz- und Versicherungsumsätze. Rz. 56 Stand...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören (vgl. Art. 14 RITI und Art. 14 CIVA) i. g. Lieferung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem rumänischen Recht gibt es für kleine Unternehmen die Möglichkeit, auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern (vgl. Art. 282 Steuergesetz). Es gilt eine Umsatzgrenze von 4,5 Mio. RON bezogen auf das Vorjahr. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist die Steuerbehörde zu informieren. Die Besteuerung nach vereinnahm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.5 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen in Österreich ebenfalls der USt, berechtigen aber gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine Anzahlung hat genauso die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei als Zeitpunkt der Leistung der (vereinbarte) voraussichtliche Zeitpunkt anzugeben ist. In der Endrechnung sind die Anzahlung und die darauf en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte sowohl die GmbH als auch deren Geschäftsführerin verklagt. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen. Daraufhin meldete der gemeinsame Prozessbevollmächtigte der Beklagten deren Kosten zur Festsetzung an und erklärte, dass die GmbH, nicht aber die Geschäftsführerin, zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Das LG setzte die Umsatzsteuer daraufhin anteilig fest....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 UStG regelt die urkundsmäßige Abwicklung eines Umsatzes. Der BFH beurteilt die Rechnung aufgrund des Steuerausweises für den Vorsteuerabzug als Belegnachweis (BFH vom 21.01.1993, Az: V R 30/88, BStBl II 1993, 384).mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist zulässig, digitale Rechnungen zu verwenden, wenn der Kunde zugestimmt hat, was auch konkludent möglich ist (vgl. Art. 114 Mehrwertsteuergesetz). Ein verpflichtendes B2B-E-Invoicing wird für die Zukunft erwogen. Bisher gibt es auch für B2G-Leistungen (öffentliche Hand) keine Pflicht zur digitalen Rechnungstellung.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in den Niederlanden von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen sind definiert als die Übertragung des Rechts, über körperliche Gegenstände oder unbewegliches Vermögen als Eigentümer zu verfügen (vgl. A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Niederlanden besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Spanien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen seit dem 01.12.2019 verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über das Peppol-Netzwerk zu stellen. Schweden erwägt, eine verpflichtende digitale B2B-Rechnungstellung einzuführen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Veräußerung eines vorsteuerentlasteten Wirtschaftsguts als ein der Erbengemeinschaft zuzurechnender Umsatz

Rz. 165 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. (Hinweis: für das Streitjahr 1998 galt im Urteilsfall freilich noch der – insoweit identische – § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a US...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage v.a. bei Pauschalreisen zu vereinfachen, lässt § 25 Abs. 3 S. 3 UStG bislang die Bildung einer Gesamtmarge zu. Diese Regelung ist nach dem EuGH-Urteil vom 8. Februar 2018 in der Rs. C-380/16 (Kommission/Deutschland) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und daher zu streichen. Die Änderung des § 25 Abs....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis müssen zwingend auf Euro lauten. Fremdwährungen sind nach dem Marktwechselkurs oder dem Kurs der zyprischen Zollbehörde umzurechnen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch § 4 Nr. 9 UStG sollen diejenigen Umsätze von der Umsatzsteuer befreit werden, die gleichzeitig auch anderen Verkehrssteuern unterliegen, um eine mehrfache Besteuerung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer bzw. Rennwett- und Lotteriesteuer zu vermeiden. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Einzelnen sind es nach: § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG Ums...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Malta besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Schedule 14, Teil II, Art. 1 bis 12 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Regelungsinhalt

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt/ergänzt werden, wenn sie nicht alle nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14a UStG erforderlichen Angaben enthält (§ 31 Abs. 5 S. 1 Buchst. a UStDV). Ebenso ist eine Berichtigung zulässig, wenn eine Rechnung unzutreffende Angaben enthält (§ 31 Abs. 5 S. 1 Buchst. b UStDV). Bei der Berichtigung müss...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen ebenfalls der MWSt und berechtigen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine erhaltene Anzahlung hat die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei statt dem Tag der steuerbaren Leistung das Datum des Zahlungseingangs anzugeben ist und der Umfang der Leistung sowie der Einheitspreis nicht ausgewiesen w...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit 01.01.2019 digitale Rechnungen verpflichtend im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) oder nach UBL 2.1. und UN/CEFACT CII zu übermitteln.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (vgl. Ausführungen zur Unternehmereigenschaft unter Gliederungspunkt 2.1.2).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Es ist stets der Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Landes, in dem der Umsatz steuerbar ist, anzugeben. Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder dem Kurs der finnischen Nationalbank umzurechnen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

2.2.4.1 Allgemeine Zuordnungsregeln Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nur für Leistungen beanspruchen, die für sein Unternehmen bezogen wurden (vgl. z. B. BFH vom 20.12.1984, BFHE 142, 524). Es muss somit bei jeder Eingangsleistung beurteilt werden, ob die bezogene Leistung dem Unternehmensbereich vollständig, teilweise oder nicht zugeor...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss aber immer in Euro angegeben werden. Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder, falls ein solcher nicht vorliegt, dem Kurs der belgischen Nationalbank umzurechnen. Alternativ ist es zulässig, einen zwischen den Parteien vereinbarten abweichenden K...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen auch in Fremdwährungen ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist aber stets in Euro anzugeben, wobei der amtliche EZB-Kurs für die Umrechnung zu verwenden ist (vgl. Art. 50 i. V. m. Schedule 12 Art. 7 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Luxemburg besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 56ter Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14c UStG n. F. beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 21 Abs. 1 Buchst. d, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL (Art. 203, Art. 217 ff. MwStSystRL) sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (Rechnungsrichtlinie/ABl. EG 2002 Nr. L 15, 24). Zur Auslegung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 der 6. EG-RL vgl. EuGH vom 18.06...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Italien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Beispiele

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Beispiele veranschaulichen noch einmal die Sachverhalte. Beispiel 1 (Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat): Der deutsche Energieversorgung EVU-X liefert Erdgas über das Erdgasnetz an das französische EVU-Unternehmen F-SAS in Paris. Lösung: Der Ort der Lieferung von EVU-X ist der Empfängerort in Paris. Die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.3 Nutzung von Gebäuden für private Wohnzwecke (§ 3a Abs. 1a Z 2 letzter Satz öUStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die private Verwendung eines zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes wird nach österreichischer Rechtslage als ein nicht steuerbarer Vorgang angesehen. Daraus folgt, dass nur für den unternehmerisch genutzten Teil ein Vorsteuerabzug zulässig ist, nicht jedoch für den privat genutzten Teil.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 61 des Erlasses zur Mehrwertsteuer). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über das Peppol-Netzwerk zu stellen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei stellt § 4 Nr. 3 UStG die aufgeführten Leistungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG dient einerseits der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, andererseits der Entlastung von i.Z.m. Exportumsätzen stehenden weiteren Leistungen von USt. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss aber immer in Euro angegeben werden. Fremdwährungen sind nach dem Verkaufskurs der spanischen Nationalbank für den Tag, an dem die Umsatzsteuer fällig ist, umzurechnen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge sind in den Nr. 1 bis 5 des § 15 Abs. 1 UStG abschließend aufgeführt. Dazu gehören zunächst die Vorsteuerbeträge, die sich auf die Eingangsleistungen eines der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmers beziehen und in einer Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG gesondert ausgewiesen sind. Abzugsfähig sind fer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Irland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 87 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 132 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sollen ab 2025 digitale Rechnungen verpflichtend im PEPPOL-3.0-Format übermittelt werden. Zum gleichen Termin ist ein verpflichtendes digitales Abrechnungsverfahren für B2B-Transaktionen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Widerrufsmöglichkeit und nachträgliche Änderung der Verhältnisse

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein einmal ausgesprochener Verzicht auf die Steuerbefreiung kann auch wieder rückgängig gemacht werden (Abschn. 9.1. Abs. 4 S. 1 UStAE). Solange die Option selbst möglich wäre, kann wirksam der Verzicht widerrufen werden. Dabei ist zu beachten: Der Widerruf kann einseitig erfolgen (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 4 S. 3). Die Rückgängigmachung wirkt auf ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.4 Abtretung von Forderungen

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Abtretung einer Forderung unter dem Nennwert ist für sich im Hinblick auf die Berichtigungspflichten des § 17 UStG unerheblich. Entscheidend für die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist allein, ob und inwieweit die Forderung gegen den Leistungsempfänger (Kunde) uneinbringlich ist. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen echt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Keine den Bürger belastende Wirkung der MwStSystRL

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der pflichtwidrig unterlassende Staat kann sich nie zum Nachteil des Bürgers auf eine nicht umgesetzte europäische RL berufen; ansonsten müsste der Bürger für die negativen Folgen des Fehlverhaltens seines Mitgliedstaates einstehen. Letzteres darf nicht sein, denn der Staat und nicht einzelne Bürger hat Einfluss auf die rechtzeitige Umsetzung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.1 Regelung bis zum 31.12.2003: Besorgungsleistung

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 11 UStG in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung regelt, dass im Falle der Besorgung einer sonstigen Leistung durch einen Unternehmer für Rechnung eines anderen Unternehmers die für die besorgte Leistung geltenden Vorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden sind. Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Umfang der...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Das ungelöste Praxisproblem des Besteuerungsnachweises

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besteuerung nach § 3d S. 2 UStG erfolgt nicht endgültig. Sie ist wieder rückgängig zu machen, wenn der Erwerber den Nachweis erbringt, dass der Erwerb in dem Mitgliedstaat besteuert worden ist, in dem die Beförderung oder Versendung geendet hat (auflösend bedingte Besteuerung). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsgrundlage hierzu bi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Estland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Rumänien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 312 Steuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Bulgarien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 143 bis 147 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug a...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind italienische Unternehmer verpflichtet, ihre Rechnungen in Euro auszustellen. Nicht ansässige Unternehmer, die eine Rechnung in einer Fremdwährung ausstellen, bewirken, dass der italienische Leistungsempfänger verpflichtet ist, eine Umrechnung in Euro nach dem Wechselkurs im Zeitpunkt des Umsatzes vorzunehmen. Alternativ wir...mehr