Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Vorsteuerabzug / 1 Überblick für den typischen Inlandsfall

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Vorsteuerabzug / 6 Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG

In bestimmten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer (Reverse-Charge-Verfahren; § 13b UStG). Das Reverse-Charge-Verfahren kommt u. a. bei Werklieferungen, sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer[1] und in bestimmten inländischen Sonderfällen wie z. B. Bauleistungen[2] zur Anwendung. Der Unternehmer kann in diesen Fällen die Steuer für Leistungen, die für sei...mehr

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Vorsteuerabzug / 4 Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

Der Unternehmer kann auch die entstandene Einfuhrumsatzsteuer[1] für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.[2] Eine Besonderheit ist bei dieser Fallgruppe, dass die Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll gezahlt wird, während der Vorsteuerabzug über die Umsatzsteuervoranmeldung der Finanzverwaltung erfolgt. Di...mehr

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Vorsteuerabzug / 7 Steuer für Umsätze i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG

Nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG ist in den Fällen des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG (Umsatzsteuerlager) Steuerschuldner der Unternehmer, dem die Auslagerung zuzurechnen ist (Auslagerer). Der Auslagerer kann die hierfür geschuldete Umsatzsteuer für Umsätze, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.[1]mehr

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Belege / 4 Belege aus dem Internet/via E-Mail

Auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen werden als Kostennachweis und umsatzsteuerlich anerkannt. Eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein elektronisches Datenaustauschverfahren ist nicht erforderlich. Bereits seit 1.7.2011 sind Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln.[1] Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, di...mehr

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Belege / 1.3 Folgerungen bei fehlenden oder fehlerhaften Belegen

Die Belege und ihre Aufbewahrung müssen so ausgestaltet sein, dass die Buchhaltung für einen fachkundigen Dritten innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar ist.[1] Wird bei Betriebsprüfungen aufgedeckt, dass Buchungen ohne Belege vorgenommen wurden (oder dass die Belege nicht mehr zu finden sind), kann das Finanzamt den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben versagen. Das führt zu...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 5 Ausführliches BMF-Schreiben gibt hilfreiche Informationen

Mit dem lang ersehnten Schreiben vom 15.10.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen. Die Aussagen dieses Schreibens sind für die rechtssicherere Anwendung der E-Rechnung von wichtiger Bedeutung. Nachfolgend die wichtigsten Aussa...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 4 Handlungsbedarf für jeden Unternehmer trotz großzügigen Übergangsregelungen

Wie in Kapitel 3 aufgezeigt, gibt es großzügige Übergangsregelungen. Diese Wahlrechte übt jedoch der Rechnungsersteller aus. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bereits ab dem 1.1.2025 E-Rechnungen einen Rechnungsempfänger erreichen können. Dabei besteht seitens des Rechnungsempfängers keine Möglichkeit zur Ablehnung. D.h. jeder Unternehmer ab dem 1.1.2025 in Deutschland empf...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 1 Die E-Rechnung bietet einige Vorteile und ist schon heute neben der Papierrechnung häufig im Einsatz

Hier geht's zur Checkliste zur Beurteilung der E-Rechnungspflicht Die elektronischen Rechnungen sind aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Schon heute werden viele Rechnungen in einem elektronischen Format ausgestellt und ausgetauscht, sofern beide Parteien (Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger) hierüber eine Einigung gefunden haben. Dabei bestehen seitens des ...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.2 Was sind diese strukturierten elektronischen Formate?

Vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit bedingt sich der deutsche Gesetzgeber hierbei eines europäischen Formats. Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.201...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Reihenfolge für die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften

Rz. 10 Nach § 3 Abs. 5a UStG ist für die Bestimmung des Orts einer Lieferung zu prüfen, welcher Fall der Lieferung vorliegt. Das Gesetz teilt die umsatzsteuerlichen Lieferungen in folgende Fallgruppen ein: Grundnorm (ruhende bzw. unbewegte Lieferungen): § 3 Abs. 7 S. 1 UStG: Fälle ohne Beförderung oder Versendung Sonderfälle für die Bestimmung des Orts der Lieferung:mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 6 Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Die Einfuhrumsatzsteuer konnte früher als Vorsteuer nur geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich entrichtet wurde. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] verstieß diese Voraussetzung gegen das Unionsrecht. Auf die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer kommt es demnach nicht mehr an.[2] Danach kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.1 Die Sphären im Umsatzsteuerrecht

Beim Bezug einer Leistung hängt die weitere umsatzsteuerliche Behandlung der bezogenen Leistung davon ab, wofür der Empfänger die Leistung zu verwenden beabsichtigt. Danach entscheidet sich die Zuordnung zur unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Sphäre. Der nichtunternehmerische Bereich gliedert sich weiter auf in die nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne (...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.7 Keine Einlagenentsteuerung bei vorheriger ausschließlicher nichtunternehmerischer Verwendung

Den umgekehrten Fall bildet die Einlage in das Unternehmensvermögen. Wer Gegenstände zunächst privat verwendet, kann sie durch eine Änderung zur unternehmerischen Nutzung als Einlage in das Unternehmensvermögen einbringen. Durch die Einlage ist der Unternehmer fortan berechtigt, einen Vorsteuerabzug für laufende Kosten im Zusammenhang mit dem Unterhalt des Gegenstands gelten...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 1 Problematik

Erwirbt ein Unternehmer einen Gegenstand, muss geprüft werden, ob der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet werden kann oder zugeordnet werden muss. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] muss der Gegenstand für eine Zuordnung zum Unternehmen mindestens zu 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Wichtig Nichtwirtschaftliche Verwendung für Zuordnungsmöglichkeit entscheiden...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuerrecht differenziert grds. zwischen der unternehmerischen und der nichtunternehmerischen Sphäre. Werden Dienstleistungen oder Gegenstände bezogen, stellt sich die Frage, welchem dieser Bereiche die Leistung zuzuordnen ist. Dabei ist auf die beabsichtigte Verwendung abzustellen.[1] Wird eine Leistung gänzlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet, eröffnet dies zw...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.2 Zuordnungsentscheidung

In Abschn. 15.2c UStAE finden sich Grundsätze für die Zuordnung von Leistungen in bestimmten Fällen. Eine Lieferung, Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer z. B. zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, gilt grundsätzlich nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Durch das Zuordnungsverbot bei Unterschreiten der unternehm...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6.2 Gegenstandsverwendung

Auch die Gegenstandsverwendung bzw. Nutzungsentnahme unterliegt der Umsatzbesteuerung. Wie bei der Entnahmebesteuerung ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum Unternehmensvermögen gehört und die unternehmerische Nutzung des Gegenstandes zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bemessungsgrundlage sind die bei der Ausführung der Leistung entstandenen Ausgab...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.3 Bindungswirkung der Zuordnungsentscheidung

Eine Zuordnungsentscheidung findet nicht nach der tatsächlichen Nutzung statt, sondern direkt bei Anschaffung des gemischt-genutzten Gegenstands, d. h. auf Basis der beabsichtigten Verwendung. Entscheidend sind daher die Verhältnisse im Jahr des Vorsteuerabzugs. Dies beruht auf dem Sofortabzug der Vorsteuer. Eine einmal getroffene Zuordnungsentscheidung ist folglich bindend ...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.5 Entnahmebesteuerung abhängig von der Leistungsart

Das deutsche Umsatzsteuerrecht unterscheidet bei der Besteuerung von Wertabgaben hinsichtlich der Leistungsarten zwischen Gegenstandsentnahmen, Gegenstandsverwendungen und anderen sonstigen Leistungen. Werden Gegenstände aus dem Unternehmen entnommen oder Unternehmensgegenstände für außerunternehmerische Zwecke oder für den privaten Bedarf seines Personals verwendet, setzt ei...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6.3 Andere sonstige Leistungen

Die Bemessungsgrundlage bilden bei der Entnahme anderer sonstiger Leistungen die bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben.[1] Erfasst werden damit nicht nur Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigten, sondern sämtliche Kosten, wie auch anteilige Personalkosten oder Kosten für Versicherungen. Praxis-Beispiel Privateinsatz von Personal Der Garten- und Landschafts...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.4 Frist für die Zuordnungsentscheidung

Die Zuordnungsentscheidung ist, um ihre abschließende Wirkung entfalten zu können, fristgebunden. Eine rechtzeitige Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn sie bis zur gesetzlichen Regelabgabefrist für Steuererklärungen (regelmäßig 31.7. des Folgejahres)[1] erfolgt. Zweifel bestanden eine Zeit lang darüber, ob diese starre Frist mit Unionsrecht vereinbar ist...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 2 Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gehört zwar in das System der Umsatzsteuer, weil sie beim Import der Gegenstände für die gleiche steuerliche Belastung wie bei Inlandswaren sorgt. Gleichwohl zeichnen sie bestimmte Besonderheiten aus. Das UStG verweist in § 21 Abs. 2 UStG auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle und meint damit, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht nur in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6.1 Gegenstandsentnahme

Zwar setzt eine Wertabgabenbesteuerung bei einer Gegenstandsentnahme voraus, dass der Gegenstand ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.[1] Zu beachten ist jedoch, dass es auch bei der Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu einer Umsatzversteuerung kommen kann, die vom ursprünglichen Vorsteuerabzug abweicht. Denn bei der Entnahme eines Gegenstands au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.8 Zuordnung zum privaten Bereich im Zweifel zu unterstellen

Auf eine Vorlagefrage des BFH hat sich der EuGH zudem mit der Frage befasst, ob eine Zuordnung zum privaten Bereich unterstellt wird bzw. eine dahingehende Vermutung besteht, wenn keine (ausreichenden) Indizien für eine unternehmerische Zuordnung vorliegen.[1] Gibt es keine Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen, kann diese nach Auffassung der bisherigen BFH-Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliches Unterneh... / Zusammenfassung

Die Begriffe Einlage und Entnahme entstammen dem Ertragsteuerrecht, jedoch kommt insbesondere der Sach- oder Nutzungsentnahme von Gegenständen sowie der Entnahme anderer sonstiger Leistungen auch im Umsatzsteuerrecht erhebliche Bedeutung zu, da mittels der Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben ein unversteuerter Letztverbrauch verhindert werden soll. Beziehen Unternehmer W...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.2 Fragestellung

R möchte wissen, in welchem Umfang er aus dem Kauf des Ferrari zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und ob sich aus der Rechnung für ihn Probleme ergeben könnten. Darüber hinaus möchte R wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich aus der Anschaffung des Fahrrads und der Nutzungsüberlassung an die angestellte Rechtsanwältin ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6 Bemessungsgrundlage für die Entnahme

Ziel der Versteuerung unentgeltlicher Wertabgaben ist grds. die Verhinderung eines unversteuerten Letztverbrauchs. Zu beachten ist dabei, dass nicht nur ein geltend gemachter Vorsteuerabzug für die Anschaffung, ggfs. gemindert um eine Absetzung für Abnutzung, zurückgedreht wird. Vielmehr ergeben sich auch hier Unterschiede in der Bemessung je nachdem, ob eine Gegenstandsentn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 10 Korrektur von Abschreibungen

Korrekturen von Abschreibungen kommen vor allem dann in Betracht, wenn deren Bemessungsgrundlage oder deren Nutzungsdauer falsch angesetzt wurde. Wurde die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts falsch geschätzt, sind die Abschreibungsbeträge ab dem Zeitpunkt, in dem die Fehleinschätzung bekannt wird, neu zu berechnen, indem der Restbuchwert entsprechend der bisher angewendeten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.2 Anmeldung durch Zusteller

Nach § 21a UStG gilt ein besonderes Verfahren für die Einfuhr von Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 EUR durch einen Dienstleister. I.d.R. kann es sich hier nur um Post- oder Kurierdienste handeln, die schon in der Vergangenheit die Waren dem Zoll gestellt haben. Sie können im Namen und für Rechnung der Empfänger die Gegenstände zum freien Verkehr in der Gemeinschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement / 3 Pauschales Outplacement-Angebot – kein Arbeitslohn

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das alle Arbeitnehmer kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und betreuen soll, stellten schon vor der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 keinen Arbeitslohn dar. Insoweit sind nämlich die Zahlungen des Arbeitgebers keine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der indivi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Steuerberater können ab dem 1.7.2020 Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-­Mail, an die Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieterstrom und Vorsteuerabzug

Zusammenfassung Der BFH musste sich mit der Frage befassen, ob die Lieferung von selbst erzeugtem Strom eine Hauptleistung ist, selbst wenn dem Leistungsempfänger des Stroms daneben umsatzsteuerfrei Wohnraum vermietet wird und der Strom vom Mieter dort genutzt wird. Er entschied, dass die Lieferung von Mieterstrom nicht zwingend eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieterstrom und Vorsteuerabzug / Zusammenfassung

Der BFH musste sich mit der Frage befassen, ob die Lieferung von selbst erzeugtem Strom eine Hauptleistung ist, selbst wenn dem Leistungsempfänger des Stroms daneben umsatzsteuerfrei Wohnraum vermietet wird und der Strom vom Mieter dort genutzt wird. Er entschied, dass die Lieferung von Mieterstrom nicht zwingend eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung ist. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieterstrom und Vorsteuerabzug / Hintergrund

Der Kläger erbringt steuerfreie Vermietungsleistungen aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses. Der Kläger ließ auf den Dächern dieser Objekte jeweils PV-Anlagen mit Speichern installieren. Für beide Photovoltaikanlagen wurden jeweils 2 Messungen verbaut. Die erste Messung erfasst die Gesamtproduktion des Stroms. Der erzeugte Strom, der direkt über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieterstrom und Vorsteuerabzug / Entscheidung

Der BFH hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen und den begehrten Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von PV-Anlagen nebst Batteriespeicher gewährt. Bei der Abgrenzung, ob es sich um mehrere Hauptleistungen oder ein Hauptleistung und eine Nebenleistung handelt, sind bei Vermietung von Immobilien 2 Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Wenn der Mieter über die Möglichk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Bedeutung der Steuerbefreiung

Rz. 13 § 8 UStG bezweckt neben anderen Vorschriften (Rz. 24, Rz. 25) die Begünstigung der unternehmerischen Seefahrt und internationalen Luftfahrt. Er trägt zu einer Sonderstellung der Unternehmer der Seeschifffahrt und der internationalen Luftfahrt bei, durch die diese Unternehmer weitgehend gleichsam außerhalb des Umsatzsteuerrechts gestellt werden. Da die Unternehmer der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Keine Krankentransporte i. S. v. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG

Rz. 151a Vom 1.1.1994 – 30.6.2013 waren von der Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rettungsflüge, auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift, ausgenommen. Die durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz [1] eingeführte Ergänzung der Vorschrift durch die Einfügung "und keine nach § 4 Nr. 17 Buchst. b steuerfreie Beförderungen dur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kann eine fehlerhafte Rechn... / Hintergrund

In den Jahren 2008 bis 2013 betrieb der Kläger einen Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen. Die Maschinen wurden vom Kläger bei den Herstellern bestellt und von dort direkt an die Kunden in verschiedenen Mitgliedstaaten geliefert. Die Versendung erfolgte unter Verwendung der USt-IdNr. des Ansässigkeitsstaates. Auch die Endkunden verwendeten jeweils die USt-IdNr. ihres ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Handelsvertreter

Rz. 114 Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.[1] Im Allgemeinen sind die Leistungen des Versicherungsvertreters nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 2 UStG, weil die Versicherungen i. d. R. nur mittelbar dem Bedarf von Seeschiffen dienen, z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.10 Handelsübliche selbstständige Nebenleistungen

Rz. 132 Wie bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 8 UStG 1967/1973 sind auch handelsübliche selbstständige Nebenleistungen, die mit einer der vorbezeichneten begünstigten Leistungen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist zunächst auf die jeweilige Hauptleistung abzustellen. Diese Leistungen f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Vorsteuerabzug

Das FG geht davon aus, dass die mit nicht steuerbaren Umsätzen (Ausgabe und Nichteinlösung von Wertgutscheinen bzw. Mehrzweck-Gutscheinen) in Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge nicht abziehbar sind, da keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt würde[20]. Folgt man dem Urteil, würde dies dazu führen, dass jedem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug anteilig versagt werden ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bil...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung: Mit Urteil vom 14.10.2021 (EuGH v. 14.10.2021 – C-45/20, C-46/20 – Finanzamt N und Finanzamt G, BStBl. II 2024, 461 = UR 2021, 867) hat der EuGH entschieden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / V. Weitere Rechtsfragen aus dem FG-Urteil

Eine weitere rechtliche Beurteilung hat das FG bezüglich der Wertgutscheine (bzw. Mehrzweck-Gutscheine) und dem damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuerabzug vorgenommen. Dies hatte im Urteilsfall keine größere Bedeutung (aufgrund des vergleichsweise niedrigen Anteils an Wertgutscheinen im Vergleich zu Erlebnisgutscheinen), könnte jedoch für die gesamte Branche der Gutschei...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 4. Mögliche praktische Folgen

Um einen Lösungsansatz zu bewerten, bietet es sich regelmäßig an, diesen anhand extremer Beispiele zu durchdenken und das daraus folgende Ergebnis mit der Realität und den geltenden Grundsätzen zu vergleichen. Ähnlich verhält es sich bei dem, im Urteil vom BFH[15]"vorgeschlagenen" Lösungsweg entsprechend dem UStAE Abschn. 3.17 Abs. 7 Bsp. 2: "Der Unternehmer G betreibt ein Gut...mehr