Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.4 Beispiel Stuttgart

Stuttgart hat inzwischen seinen zweiten Voluntary Local Review unter dem Titel "Lebenswertes Stuttgart – Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene" Ende 2021 vorgestellt. Der Fokus dabei liegt auf der "Bestandsaufnahme" anhand der mit Bertelsmann und dem Deutschen Institut für Urbanistik entwickelten nationalen SDG-Indikatoren für Stuttgart. Ziele dieser Bestandsaufnahmen si...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.8 Wer war der Erste? VLRs als Marketingtool

Nachhaltigkeitsberichte sind für viele börsennotierte Unternehmen inzwischen Pflicht. Aus Marketinggründen oftmals machen dies auch solche Unternehmen, die es nicht müssten. Auch Städte nutzen VLRs zum Marketing um darzustellen, das sie an der Spitze beim Thema Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele stehen.[1] Als aktuell anerkannt erster VLR gilt der von New York City. New Yo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.4.2 Kommunikationsebene (§ 65a Abs. 1)

Rz. 17 Wortlaut und Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4067 S. 24 f.) belegen, dass die gesamte Kommunikation zwischen den Beteiligten, Dritten und dem Gericht dem elektronischen Rechtsverkehr zugeordnet werden kann. Allerdings gilt einschränkend, dass nur der Posteingang nicht hingegen der gerichtliche Postausgang betroffen ist (vgl. dazu Rz. 15). Rz. 18 Die Norm bezieht sich au...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Leitsatz 1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Normenkette § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. b, § 21 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 2 EGFreizügAbk Schweiz Sachverhal...mehr

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Wie überzeuge ich die Gesch... / 2.2 Wie auch die Umsetzung der Einbindung gelingt

Praxis-Beispiel Wie die Einbindung misslingen kann Herr Schmidt, Leiter Marketing beim Maschinenhersteller Probus hat sich jede Mühe gegeben. Er hat Schulungen angeboten, Life-Seminare ebenso wie virtuelle Webinare, Coachings und Workshops. Das ganze Team war dabei vertreten, jeder hatte die Chance sich einzubringen und zu beteiligen. Sie wollten zusammen erarbeiten, wie Nach...mehr

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Nachhaltigkeits-Kommunikati... / 4 Corporate Volunteering – "verordnete" Horizonterweiterung

Zunehmend verbreitet sind auch sogenannte Corporate Volunteering-Aktionen. Unternehmen geben dabei ihrer gesamten Belegschaft einen Tag frei, um Bäume zu pflanzen, eine Müllsammelaktion durchzuführen, für die Umwelt aktiv zu werden, einen Spielplatz zu renovieren oder einen Kindergarten zu streichen. Praxis-Beispiel Ehrenamtstag der Metropolregion Rhein-Neckar Ein Beispiel ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Entscheidung des FG Münster v. 25.7.2019

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.7.2019[9] entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als GF für die GmbH tätig ist und hierfür ein Gehalt erhält, nicht zwingend als vGA zu qualifizieren sind. In dem Urteilsfall war der Alleingesellschafter einer GmbH im Jahr 2010 aus Altersgründen abberufen worden und erhielt auf der Grundlage...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für Supersportwagen sind nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Kosten für einen Supersportwagen nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sind. Sachverhalt Eine GmbH erwarb einen Sportwagen zu einem Kaufpreis von 218.800 EUR. Das Fahrzeug war mit Formel-1-Technologie ausgestattet und das bisher einzige Serienfahrzeug seiner Art. Der Wagen wurde in der Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.3 Folgen der Zurückverweisung (Abs. 5)

Rz. 13 Die Zurückverweisung bewirkt, dass die Vorinstanz wieder eröffnet wird. Der Sachverhalt muss in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der Bindungswirkung des § 170 Abs. 5 neu verhandelt und entschieden werden (zur Bindungswirkung vgl. BVerwG, Beschluss v. 26.3.2004, 1 B 79/03). Die Zulässigkeit der Berufung ist nicht mehr zu prüfen. Nach einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 2 UmwStG enthält den Grundsatz der steuerlichen Rückwirkung des Umwandlungsvorgangs. Die Zuordnung der Vorschrift zum Ersten Teil des UmwStG spricht dafür, dass sie, wie auch § 1 UmwStG, auf alle Umwandlungsarten, die das UmwStG regelt, anwendbar ist. Dem Gesetzestext lässt sich aber entnehmen, dass dies nicht der Fall ist, das Gesetz vielmehr unsauber formuliert wur...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.3 Anfangsbilanz

Rz. 28 Die in die Steuerpflicht eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz aufzustellen. Mit dem Beginn der Steuerpflicht ist nach dem Sinnzusammenhang der Beginn der sich auf alle Einkünfte erstreckenden objektiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 KStG gemeint, weil die steue...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Durch Gesetz v. 13.9.1993[1] sind die S. 2–10 a. F. angefügt worden, die Sonderregelungen für den Eintritt von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik in die Steuerpflicht enthalten. Durch Gesetz v. 28.10.1994[2] wurde S. 11 a. F. angefügt. Rz. 34a § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 befreite gemeinnützige Wohnungsunternehmen i. S. d....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

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Jansen, SGG § 163 Bindung a... / 2 Vom LSG festgestellte Tatsachen

Rz. 2 Das Revisionsgericht hat grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht. Dies ist unabhängig davon, ob das LSG die Tatsachen ausdrücklich und mit einer entsprechenden Formulierung festgestellt hat (z. B.: "Der Senat stellt fest, dass ...") oder sic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.2 Klärungsfähigkeit

Rz. 11 Die Rechtsfrage muss klärungsfähig sein. Das ist der Fall, wenn der Ausgang des Rechtsstreits maßgebend von der Beantwortung dieser Rechtsfrage abhängt. Daran fehlt es, wenn die Entscheidung des LSG mit einer anderen rechtlichen Begründung bestätigt werden kann (vgl. BSG, Beschluss v. 30.8.2004, B 2 U 401/03 B ). Das Revisionsverfahren ist weder ein abstraktes Normenko...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170 war bereits im Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) ist Abs. 3 neu gefasst worden, die bisherigen Abs. 3 und 4 wurden zu den Abs. 4 und 5. Das Zivilprozessreformgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) hat als Folge der Änderung der ZPO – zuvor waren die ...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 13 Abs. 5 KStG regelt die Fälle, in denen die Steuerbefreiung nur teilweise beginnt oder erlischt. In diesen Fällen sollen die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Abs. 1–4 nur für den entsprechenden Teil des Betriebsvermögens gelten. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe[1] von Berufsverbänden[2], politischen Parte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verlängerte Frist für Immobilienverwalter-Zertifizierung

Der Deutsche Bundestag hat einer Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1.12.2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 69 Verbleibende Gesellschafter der übertragenden Körperschaft sind diejenigen, auf die das Vermögen der übertragenden Körperschaft übertragen wird, oder diejenigen, die Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers sind bzw. werden und bleiben. Bei der Umwandlung auf eine natürliche Person ist diese "übernehmender Rechtsträger", sodass die Rückwirkung in vollem Umfang e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.1 Allgemeines

Rz. 65 Gehören Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, so richten sich die Rechtsfolgen bei Beginn oder bei Ende einer Steuerbefreiung ausschließlich nach den Abs. 1–5. Gehören Wirtschaftsgüter nicht zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, sind Sonderregelungen entbehrlich, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Begriffsbestimmungen (Abs. 5)

Rz. 159 Abs. 5 enthält einige Begriffsbestimmungen. Die Nrn. 1–3 bezeichnen die Richtlinien und Verordnungen näher, auf die das UmwStG Bezug nimmt. Dies sind die Fusionsrichtlinie (Nr. 1)[1], die SE-Verordnung (Nr. 2) und die SCE-Verordnung (Nr. 3). Die Verweisung auf diese 3 Rechtsakte ist "dynamisch", d. h., es wird auf den jeweils geltenden Text des Rechtsakts verwiesen.[...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.2 Verfahrensrevision

Rz. 28 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3) die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl. BSG, Beschluss v. 19.11.2007, B 5a/5 R 382/06 B; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.5 Abgrenzung zum UmwStG 1995

Rz. 24 Das UmwStG 2006 ist als Art. 6 des "Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 7.12.2006[1] erlassen worden. Es ersetzt das UmwStG v. 28.10.1994[2], folgt ihm zwar in der Gliederung, stellt jedoch eine weitgehende Neufassung mit teilweise grundlegend abwe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.1 Allgemeines

Rz. 19 Die Verfahrensrevision setzt einen Verfahrensmangel, demnach einen Verstoß des LSG gegen das gerichtliche Verfahren regelnde bundesrechtliche Vorschriften, voraus. Die Verfahrensrevision betrifft das Vorgehen des Gerichts auf dem Weg zum Urteil, nicht hingegen dessen inhaltliche Richtigkeit. Dabei kommen nur Mängel in Betracht, die das gerichtliche Verfahren betreffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 133. Du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.2 Beispiele

Rz. 16 Die Revisionsbegründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Kläger in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründeten Rechtssatz (hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolgern bzgl. Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung) eingeht, der das L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.1 Allgemeine Kriterien der Vergleichbarkeit

Rz. 93 Eine Umwandlung, die nach dem Gesellschaftsstatut der beteiligten Rechtsträger nach ausl. Recht zu erfolgen hat, unterliegt dem UmwStG, wenn der Umwandlungsvorgang einer Verschmelzung, einer Spaltung oder einem Formwechsel nach deutschem Umwandlungsrecht vergleichbar ist.[1] Für die Anwendung des UmwStG kommt es nur darauf an, ob die beteiligten Rechtsträger nach deut...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 2 Zurückweisung der Revision (Abs. 1)

Rz. 2 Die unzulässige Revision wird nach § 169 durch Urteil oder Beschluss verworfen. Die zulässige, aber unbegründete Revision wird nach § 170 durch Urteil zurückgewiesen. In der zugelassenen Revision können sämtliche materiellen und formellen Rechtsverletzungen gerügt werden. Auf die Gründe für die Zulassung kommt es nicht an (§ 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 3 ZPO). Der Prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.2 Vergleichbarkeit der Rechtsträger

Rz. 98 Eine ausl. Umwandlung ist nur dann mit einer inl. Umwandlung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der beteiligten Rechtsträger nach dem ausl. Recht wirksam ist und die beteiligten Rechtsträger auch nach inl. Recht umwandelbar wären. Dabei ist auf die jeweilige Umwandlungsart abzustellen. Das erfordert eine mehrdimensionale Prüfung. Handelt es sich z. B. um die innersta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.2 Beginn der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 48 Die Ausnahmeregelung für die in Abs. 4 genannten förderungswürdigen Einrichtungen erstreckt sich nur auf die Bewertung der bei der Aufstellung der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 erfassten Wirtschaftsgüter. Diese Wirtschaftsgüter sind abweichend von Abs. 3 nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Buchwert, d. h. mit dem Wert anzusetzen, mit dem Wirtschaftsgüter nach allg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Laser: Gefährdungen und Sch... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Betrieben werden heute Laser eingesetzt. Die Einsatzbereiche der Laser reichen dabei vom Laserpointer als modernem Zeigestock über Barcodelaser zum Erfassen von Ware bis hin zum Laserschweißen und Laserschneiden. Der Einsatz von Lasern der unterschiedlichen Laserklassen erfordert jedoch technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen. Dieser Beitrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.4 Wahrscheinlich nicht zu erfüllende Verbindlichkeiten

Rz. 10 Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen, dürfen weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz passiviert werden. Hierbei ist aber der Grundsatz der Vorsicht zu beachten. Das gilt auch, wenn die nicht passivierbaren Verbindlichkeiten Teil eines Gesamtbestandes gleichartiger Verpflichtungen und angesichts ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.1.2 Aufschiebende Einrede

Rz. 5 Steht dem Kaufmann nur eine aufschiebende Einrede (temporäre, dilatorische, verzögernde Einrede) zu, z. B. die Einrede des nicht erfüllten Vertrags[1], die Einrede des Zurückbehaltungsrechts[2] oder die Einrede der Stundung, wird hierdurch wirtschaftlich nur die Fälligkeit der Leistung hinausgeschoben. Die Leistung ist also dem Grunde nach ebenso erzwingbar wie eine no...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 9.4 Aufwendungen müssen der Art und der Höhe nach bezeichnet werden

Der Arbeitnehmer muss die Aufwendungen im Einzelnen nach Art und Höhe bezeichnen. Allerdings verzichten die Finanzämter vielfach auf einen belegmäßigen Nachweis, wenn die Aufwendungen im Kalenderjahr 100 EUR nicht übersteigen. Allerdings genießt der Steuerpflichtige keinen Vertrauensschutz, wenn im Vorjahr bis zu 100 EUR anerkannt waren.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.1 Steuerersparnismöglichkeiten bei Anwendung der BFH-Rechtsprechung

Rz. 125 Durch viele Ausnahmeregelungen im Bilanzsteuerrecht gegenüber dem Handelsrecht wurden wie in dem Ausgangsbeispiel Gewinnminderungen, die aufgrund des Imparitätsprinzips in der Handelsbilanz bestehen, in der steuerlichen Gewinnermittlung auf spätere Veranlagungszeiträume verlagert. Bei einem auch in der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde zu legenden handelsrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.4 Behandlung beim Übernehmer einer Verpflichtung oder bei dem einer Schuld Beitretenden oder eine Erfüllung Übernehmenden

Rz. 133 Der Übernehmer der Verpflichtung oder der einer Schuld Beitretende oder eine Erfüllung Übernehmende bilanziert beim Übergang den Passivposten mit den Anschaffungskosten. Das ist der Betrag, zu dem er ihn übernimmt. Rz. 134 In der ersten Folgebilanz hat er den Passivposten mit den Ansatzverboten, Ansatzbeschränkungen und Bewertungsvorbehaltungen zu bilanzieren, die bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.1 Ausgangsbeispiel

Rz. 120 Praxis-Beispiel A veräußerte sein Unternehmen mit allen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten an den Unternehmer B zum 1.5.01. Als Kaufpreis wurde der nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnde Buchwert zum 30.4.01 in Höhe von 81.560 EUR zuzüglich einer Vergütung von insgesamt 70.000 EUR für die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven vereinbar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Adressat einer Prüfungsanordnung nach Insolvenzeröffnung ist der Insolvenzverwalter Sachverhalt Die Klägerin war eine KG, über deren Vermögen im November 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine Rechtsanwältin wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Im Jahr 2019 erließ das Finanzamt Betriebsprüfungsanordnungen für die Jahre 2012 und 2013. Diese waren an die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr