Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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1 x 1 des Klimawandels und ... / 1 1 × 1 des Klimawandels

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Klimakatastrophe, Artenster... / 1.1 Die Klimakatastrophe

Die katastrophalste Nachricht zuerst: Die fortschreitende Klimakatastrophe besitzt zahlreiche "Kipp-Punkte" (oft auch mit dem Anglizismus "Tipping Point" bezeichnet). Ab diesen Ereignissen kippen ganze klimabeeinflussende Systeme des Planeten um und die Katastrophe ist durch unsere Maßnahmen nicht mehr aufzuhalten. In einem Hintergrundpapier des Bundesumweltamts wird der Kli...mehr

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Klimakatastrophe, Artenster... / 1.3 Die Umweltverschmutzung

Für alle diejenigen, die Umweltverschmutzung nur als dreckiges Ärgernis betrachten und deshalb diesen Baustein des Super-KAUs nicht so ernst nehmen wollen, sei gesagt: "Jeder 4. Mensch stirbt an Umweltverschmutzung"[1]. Im Bericht "Towards a pollution-free planet"[2] ist nachzulesen, dass laut UN-Umweltagentur 12,6 Millionen Menschen pro Jahr an den Folgen von Umweltverschmu...mehr

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Umweltmanagement: Zertifizi... / 2 Historie, Regelwerke und Zertifizierungsstandards zum Umweltmanagement

In den 1970er-Jahren wurden in den USA die ersten behördlich veranlassten Umweltaudits durchgeführt. In den 1980er-Jahren verfolgten in Deutschland verschiedene Pionierunternehmen (z. B. Neumarkter Lammsbräu, Wilkhahn, Kunert, Hipp u. v. a. m.) die ersten Ansätze für eine betriebliche Ökobilanzierung oder veröffentlichten auf freiwilliger Basis Umweltberichte. 1990 wurden in ...mehr

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Green Finance: der Umweltfo... / 5 Vorteile von Green Finance für Unternehmen

Warum also sollten sich Unternehmen für Green Finance begeistern? Es gibt mindestens 8 gute Gründe dafür: Wer sich auf grüne Finanzierungen einlässt, stößt damit einen Prozess an, der über die Umstellung von Instrumenten oder den Einkauf anderer Produkte weit hinausgeht. Und zwar in der Geschäftsführung ebenso wie in allen anderen Abteilungen. Denn die Bedeutung von Schnittst...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / aa) Utility Token (Tz. 3)

Vermittlung von bestimmten Nutzungsrechten (z.B. Zugang zu einem noch zu schaffenden Netzwerk) bzw. einen Anspruch darauf, die Token gegen eine bestimmte, ggf. noch zu schaffende Ware bzw. Dienstleistung einzutauschen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler

Rz. 27 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Das gilt sinngemäß für Bausparkassenvertreter.[2] Für eine im Zusammenhang mit Bausparkassen zusammenhängende Tätigkeit gilt in Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG, dass die Befreiungsvorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Abgrenzung Hauptstoff/Zutaten (Nebensache)

Rz. 25 Die Unterscheidung von Hauptstoffen und Zutaten ist im Umsatzsteuerrecht bedeutsam für die Frage, wem eine Leistung zuzurechnen ist, wo diese Leistung ausgeführt wird und ob eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung in Betracht kommt. Rz. 26 Bei der Unterscheidung zwischen Hauptstoff und Zutaten kommt es im Allgemeinen nicht auf einen Vergleich des Werts der aufgewendeten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zur Warenlieferung

Rz. 16 Werklieferungen i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG sind wegen der Bestimmung des Lieferorts und -zeitpunkts sowie der Anwendung des § 13b UStG von einfachen Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG abzugrenzen (Rz. 6). Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmer, der Gegenstände bezogen hat und diese be- oder verarbeitet, ohne dass ein Auftrag eines Abnehmers vorliegt, beim späteren V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Echte Materialbeistellung

Rz. 52 Wenn sowohl der Werkunternehmer als auch der Auftraggeber bei der Herstellung einer Sache Hauptstoffe dazutun, führt der Werkunternehmer eine Werklieferung aus; fraglich ist in diesem Fall, was Gegenstand des umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs ist und wie das Entgelt zu bemessen ist. Stoffe, die der Besteller dem Unternehmer zur Herstellung des Werks beigestellt h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / C. Rechte des Mündels, Pflichten des Vormundes, §§ 1788, 1790 BGB n.F.

Rz. 5 Die Rechte des Mündels waren bislang nicht im Gesetz ausformuliert, wie dies gegenüber Eltern der Fall war. Dies ist durch § 1788 BGB n.F. geändert worden, in dem u.a. seine Förderung und Achtung explizit erwähnt werden.[7] Betont wird auch das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund.[8] Rz. 6 Mit den Rechten des Mündels korrespondieren die Pflichten des Vormunde...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 4 Nr. 11 UStG war zum 1.1.1968 in das UStG 1967 aufgenommen worden. Die Vorschrift ist seither unverändert geblieben. Rz. 6 Ihren Vorgänger hatte die Steuerbefreiung in § 4 Nr. 17 UStG 1951, wonach bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen steuerbefreit waren. Diese Befreiung war erst durch das Sechzehnte UStÄn...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VII. Unberechtigte Vertretung

Rz. 53 Fraglich ist, was bei einer unberechtigten Vertretung geschieht. Es sind ohne weiteres Fälle denkbar, bei denen ein Widerspruch im ZVR nicht wahrgenommen wird (da die Einsichtnahme in das Register keine Pflicht für den Arzt ist) oder der vertretende Ehegatte einen entgegenstehenden Willen des vertretenen Ehegatten, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuung oder eine Tren...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / II. Einleitung

Rz. 29 § 30 BtOG enthält ein nach hier vertretener Ansicht überfälliges Verbot zur Entgegennahme von Schenkungen oder Zuwendungen aufgrund von Verfügungen von Todes wegen für Berufsbetreuer,[28] von dem mit gerichtlicher Genehmigung Ausnahmen zulässig sein werden. Damit soll einerseits ein Missbrauch der Betreuerstellung deutlich erschwert und andererseits die Testierfreihei...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / B. Arten von Vormündern

Rz. 2 Die verschiedenen Arten von Vormundschaften waren durch die Einführung der Amts- und Vereinsvormundschaft durch das Nichtehelichengesetz vom 19.8.1969[3] unübersichtlich im BGB verteilt und werden nun in § 1774 BGB n.F. neu sortiert.[4] Danach können zum vorläufigen Vormund gem. § 1781 BGB n.F. ein Vormundschaftsverein oder das Jugendamt bestellt werden, § 1774 Abs. 2 ...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / D. Pflegeperson und Vormund, §§ 1792 Abs. 2, 1796 f., 1777 BGB n.F.

Rz. 7 Mit dem am 10.6.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)[10] wurde begonnen, die Regelungen im Zusammenhang mit Pflegepersonen zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich deren Verhältnis zu dem Vormund und zum Kind.[11] Das wurde in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts fortgeführt. Rz. 8 Bei der Konzeption des BGB war beim Vormunds...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Verlustverrechnung (Rz. 118/119)

Die Ausführungen und Fallbeispiele wurden auf die aktuelle Rechtslage fortgeschrieben und ergänzt. Insbesondere sind die Übergangszeiträume, die noch im Schreiben des BMF v. 3.6.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 = ErbStB 2021, 253 [Günther]) dargestellt waren, nicht mehr Gegenstand des Anwendungsschreibens. Beraterhinweis Nicht ausgeglichene Verluste ei...mehr

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Die Verwendung der Marktdat... / c) Meinungsstand: Finanzverwaltung vs. BFH

Gemäß dem Grundsatz der Modellkonformität wendet die Finanzverwaltung bspw. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse nur an, soweit deren Ermittlung weitgehend nach demselben Modell erfolgt ist, wie die Bewertung nach dem BewG (zu den Liegenschaftszinssätzen: R B 188 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019; zu den Sachwertfaktoren: R B 191 Abs. 2 ErbStR 2019). De...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / I. Einleitung

Rz. 6 Die für Betreuer genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte waren bislang recht mühsam (und fehleranfällig)[2] über die Verweisungen in § 1908i BGB a.F. im Vormundschaftsrecht zu finden. Die Reform kehrt diese Verweisungsregelungen nun um, so dass die Genehmigungstatbeständen im Unterkapitel 4 "Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte" des Kapitel 3 "Vermögensangelegenheite...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 21 Pflegschaften, §§ 1809–1813 BGB

Rz. 1 Bislang waren die Pflegschaften in den §§ 1909 ff. BGB a.F. normiert. Sie sind nun unterteilt.[1] Die Pflegschaft für Minderjährige wird nun in den §§ 1809–1813 BGB n.F. geregelt:[2]mehr

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§ 1 Einleitung / C. Sprachliche und inhaltliche Modernisierung

Rz. 12 Auch wenn Kryptowährungen wie Bitcoins bewusst weiter nicht erwähnt werden, ist die Eliminierung des Begriffs des "Mündels" aus dem Betreuungsrecht mehr als zeitgemäß. Mit der terminologischen gehen strukturelle Modernisierungen einher, die insbesondere im Vermögensbereich überfällig waren. So gilt die Pflicht zum bargeldlosen Geldverkehr (§ 1840 BGB n.F.) mit nur weni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nebenleistungen

Rz. 14 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG kann sich im Einzelfall auch auf unselbstständige Nebenleistungen von unter § 4 Nr. 11 UStG fallenden Hauptleistungen beziehen, auch wenn die Nebenleistungen an sich nicht steuerfrei wären. Soweit im Rahmen der berufstypischen Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters auch Verwaltungstätigkeiten gegenüber Versicherungsunternehm...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 16 Die strengen Regelungen für Betreuer bei Genehmigungen, Berichten und Rechenschaftslegung werden insbesondere für ehrenamtliche Betreuer schon jetzt vielfach abgemildert. Die Vorschriften dazu waren aber bislang unübersichtlich und verstreut. Über § 1908i Abs. 2 S. 2 BGB a.F. erfolgte eine Verweisung auf § 1857a BGB a.F., von dort wiederum zu §§ 1852 Abs. 2, 1853 f. B...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / 2. Registrierung

Rz. 4 Ein großer Schritt zur Professionalisierung der Berufsbetreuungen ist die Registrierungspflicht[2] mit ihren Voraussetzungen wie dem Sachkundenachweis gem. §§ 23 ff. BtOG, wobei Einzelheiten einer Verordnung vorbehalten sind (§ 23 Abs. 4 BtOG, BtRegV). Die Registrierung erfolgt nach Sitz oder Wohnsitz des Betreuers bei seiner "Stammbehörde" und hat verschiedene Anzeige...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Konkrete Anhaltspunkte, § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F.

Rz. 6 Gemäß § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. müssen zu der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit "konkrete Anhaltspunkte" hinzutreten, nach welchen der Bevollmächtigte "nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers" handelt. Damit wird der Rechtsprechung des BGH der letzten Jahre gefolgt,[10] die unter Berücksichtigung des in F...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / III. Befreite Personen, § 1859 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Zusätzlich zu den schon in § 1908i Abs. 2 S. 2 BGB a.F. genannten Personen sind nun auch Geschwister grundsätzlich befreit, § 1859 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB n.F. Zudem können weitere Personen befreit werden, die der Betreute vor der Betreuung schriftlich benannt hat, § 1859 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. Nach hier vertretener Ansicht führt die Erweiterung auf Verwandte in gerader L...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / 3. Andere Hilfen

Rz. 8 Die "anderen Hilfen", bislang etwas versteckt in § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB a.F., werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung in § 1814 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betreuern in der Beantragung von S...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / H. Informationsrechte durch Vermögensverzeichnis, § 1835 BGB n.F., und Auskunftsrecht Angehöriger, § 1822 BGB n.F.

Rz. 50 Streitige Erbfälle beginnen regelmäßig schon vor dem Erbfall. Letztwillige Verfügungen werden errichtet und lebzeitige Übertragungen finden statt, die gegen bindende, letztwillige Verfügungen verstoßen und spätere Ansprüche gem. § 2287 BGB (ggf. analog) begründen können.[65] Lebzeitige Verfügungen können auch indirekt die Nachfolge von Todes wegen ändern. Das kann ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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§ 3 Der Betreute im Prozess... / II. Ausschließlichkeitserklärung, § 53 Abs. 2 ZPO n.F.

Rz. 9 Mit § 53 Abs. 2 ZPO n.F. wird als neues Instrument die Möglichkeit der Abgabe einer Ausschließlichkeitserklärung für den Betreuer eingeführt. Zunächst muss er den Betreuten in dem Rechtstreit und damit auch in dem Aufgabenkreis vertreten, dann kann er die Erklärung in jeder Lage des Prozesses abgeben, § 53 Abs. 2 S. 1 ZPO n.F. Er muss dazu schriftlich gegenüber dem Pro...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Gesetzgebungsgeschichte

Rz. 23 Die Reformbedürftigkeit des Vormundschaftsrechts wurde schon in den achtziger Jahren thematisiert und diskutiert.[27] Nach dem Tod des 2-jährigen Kevin in Bremen, dessen Amtsvormund mit 240 Fällen überlastet war, im Jahr 2006 gab es zahlreiche Aktivitäten zum Kinderschutz und im Jahr 2011 wurde eine Teilreform mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreu...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / V. Zeitliche Grenze, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F.

Rz. 27 Sind sechs (ursprünglich waren drei geplant, was aber an die Höchstdauer der einstweilig angeordneten vorläufigen Betreuung angeglichen wurde)[48] Monate ab dem Zeitpunkt vergangen, an dem nach der ärztlichen Feststellung die Voraussetzungen für das Ehegattenvertretungsrecht vorlagen, entfällt das Recht automatisch,[49] § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F. Es kommt als...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / II. Überblick

Rz. 7 § 1851 BGB n.F. fasst die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte zusammen, für die Genehmigungen erforderlich sind. Sie waren bislang im BGB verstreut. Sie wurden nun zum ersten aus § 1822 Nr. 1, 2 BGB a.F. und zum zweiten aus den §§ 2282, 2290–2292, 2342, 2447 BGB a.F. entnommen. Die Paragrafen im Erbrecht werden entsprechend verändert.[3] Rz. 8 Soweit es zu Änderungen kommt, ...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / A. Wunsch statt Wohl, § 1821 BGB n.F.

Rz. 1 Schon bisher waren die Betreuer verpflichtet, bei der Betreuungsführung nicht ihre eigenen Vorstellungen, sondern möglichst die des Betreuten umzusetzen. Gem. § 1901 Abs. 2, 3 BGB a.F. war allerdings zuvorderst das Wohl des Betreuten der Maßstab (Abs. 2) und die Wunschentsprechung konnte als nachrangig im Rahmen von Wohl des Betreuten und Zumutbarkeit für den Betreuer ...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / D. Schenkungen, § 1854 Nr. 8 BGB n.F.

Rz. 19 Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots im Betreuungsrecht gem. § 1854 Nr. 8 BGB n.F. eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Für Vormünder bleibt es bei der bisherigen Form des Schenkungsverbotes, also der Untersagung mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen, § 1798 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11 UStG sind von der USt befreit die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die begünstigten Berufsgruppen sind abschließend aufgezählt. Auf andere Berufe, z. B. Bankenvertreter, auch wenn sie ähnliche Tätigkeitsmerkmale aufweisen, kann § 4 Nr. 11 UStG nicht angewendet werden.[1] Welche Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Besonders eingerichtete Transportfahrzeuge

Rz. 37 § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG befreit die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind. Ein Fahrzeug erfüllt diese Voraussetzung, wenn es durch die vorhandenen Einrichtungen die typischen Merkmale eines Krankenfahrzeugs aufweist, z. B. Liegen, Spezialsitze. Zu den Krankenfahrzeugen gehören danach grundsätzlich nur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist - unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte durch diese allgemein gehaltene Wendung der Vorschrift (des damaligen § 367 RAO 1919) ein möglichst weites Anwendungsgebiet eröffnen[2]. Der Begriff "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl." ist deshalb extensiv auszulegen[3]. Er umfasst bei weitgehender Auslegung jede Person, die dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Sonderregelung in den neuen Bundesländern

Rz. 27 Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke in den neuen Bundesländern, die staatlich verwaltet waren oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung bestand, konnte auf Antrag ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden (§ 20 Abs. 1 VermG). Wenn also der enteignete Eigentümer restituiert worden war, konnte der M...mehr