Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Estland / 4. Gegenstand des Unternehmens

Rz. 28 Die Gesellschaft kann zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck gegründet werden. Die Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes muss möglichst genau sein, um dem Registergericht eine Prüfung der etwaigen Genehmigungspflichten zu ermöglichen, dem Handelsverkehr eine Bestimmung des Unternehmens zu gestatten und die Gesellschafter vor völlig veränderten Aktivitäten zu schützen....mehr

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Österreich / c) Kennzeichnungskraft

Rz. 40 Eignung zur Kennzeichnung bedeutet, dass die Firma als Name individualisiert werden kann. Reine Branchenbezeichnungen (z.B. Gaststätten, Bau) oder Gattungsbezeichnungen für Waren und Dienstleistungen sind ohne individualisierende Zusätze unzulässig.[25] Zulässig sind Personen-, Sach- und Fantasiebezeichnungen. Zulässig sind beispielsweisemehr

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Weißrussland / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 66 Grundsätzlich sind alle Gesellschaften der Republik Belarus, ebenso wie Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, zur Zahlung von republikanischen, aber auch von örtlichen Steuern und Abgaben (Gebühren) verpflichtet. Zu den wichtigsten republikanischen Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der GmbH gehören unter anderem Mehrwertsteuer und Gewinnsteuer.[54] Hinzu komm...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Marktentwicklung

Rz. 20 Das Land ist dabei, einen eigenständigen Industriesektor, eine Tourismus- und auch eine Nahrungsmittelwirtschaft aufzubauen, da sich die VAE in Zukunft von ausländischen Importen und Produkten unabhängiger aufstellen wollen. Derzeit wird ein Großteil der Waren eingeführt, die inländische Produktion kann die steigenden Ansprüche der Bevölkerung nur geringfügig erfüllen...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Darlehen der Gesellschaft an die Geschäftsführer

Rz. 432 Einem Geschäftsführer ist es kraft Gesetzes verboten, Darlehen und darlehensähnliche Rechtsgeschäfte mit seiner Gesellschaft zu tätigen. Das gesetzliche Verbot greift aber erst ab einem de minimis-Betrag von 5.000 britischen Pfund ein (Sec. 197, 204–209 CA 2006). Auch die Mustersatzung erlaubt hiervon keine weitere Ausnahme. Rz. 433 Von den gesetzlichen Vorschriften u...mehr

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Slowakei / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 21 Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag umfassen folgende Angaben:mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland

Rz. 16 Die Beziehungen zwischen Deutschland und den VAE sind geprägt durch eine strategische Partnerschaft, die noch unter der Regierung des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (1998 bis 2005) geschlossen wurde. Beide Länder streben auf vielen Gebieten – Politik, Gesundheit, Bildung – eine enge Kooperation an. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die gegenseitigen ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Investitionsklima

Rz. 1 Längst sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu einem der wichtigsten Wirtschaftszentren im Nahen und Mittleren Osten geworden und haben auch ihre internationale Bedeutung als Knotenpunkt des globalen Güter- und Finanzverkehrs konsolidieren können. Die VAE möchten die Lücke schließen, die zwischen den großen Wirtschaftszentren in Europa und Asien klafft. Im Sin...mehr

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Singapur / I. Kapitalaufbringung

Rz. 47 Das Kapital der Gesellschaft ist von ihren Anteilseignern aufzubringen. Dabei wird zwischen ausgegebenem Kapital (issued capital) und eingezahltem Kapital (paid-up capital) unterschieden. Das ausgegebene Kapital ist das von den Subscriber gezeichnete Kapital, während das eingezahlte Kapital den Stand widerspiegelt, zu dem die Subscriber ihre Gegenleistung durch Bar- o...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Die juristische Person hat in der Gründungsordnung/dem Gründervertrag sowie in der Satzung einen Namen, also eine Firma zu wählen, der sich von denen anderer juristischer Personen unterscheiden muss. Der Name steht im Eigentum der juristischen Person, jedoch kann er nicht getrennt von der juristischen Person veräußert werden. Der Name darf nicht der öffentlichen Ordnu...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Wirtschaftliche Entwicklung

Rz. 4 Enorme Umwälzungen haben seit Beginn der Erdölförderung in den 1960er Jahren die Wirtschaftsstruktur der VAE verändert. Basierte die emiratische Wirtschaft davor zumeist traditionell auf Fischerei und Perlenhandel sowie dem Karawanenhandel, durchliefen die Emirate mit den Öleinnahmen einen fundamentalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel, wurden zu einem de...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 130 Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit ...mehr

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Weißrussland / II. Buchführungspflicht

Rz. 56 Grundsätzlich besteht eine umfassende Buchführungspflicht, von der nur solche Gesellschaften befreit sind, die das vereinfachte Steuersystem anwenden.[45] Letztere führen ein Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Die Buchhaltung erfolgt kontinuierlich vom Moment der Gründung bis zur Reorganisation oder Liquidation der Gesellschaft in belarussischen Rubeln in einer de...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / B. Gemeinschaftsrechtliche Ausgangslage

Rz. 2 Nach Hinweisen zur Frage der Zulässigkeit von Unternehmensverträgen sucht man im Gemeinschaftsrecht vergeblich, obwohl bereits mehrfach Versuche unternommen wurden, eine diesbezügliche Gesetzgebung in die Wege zu leiten. So sollten ursprünglich in die Verordnung über die europäische Aktiengesellschaft auch ausführliche Regelungen zum Konzernrecht aufgenommen werden. En...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 3.5 Personenschäden von Kollegen desselben Betriebs oder auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

Bei Arbeitsunfällen wird durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur die Haftung des Arbeitgebers eingeschränkt, sondern auch die eines sonstigen Schädigers. Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Arbeitsunfall von Mitarbeitern desselben Betriebs verursachen, sind den geschädigten Kollegen oder deren Hinterbliebenen nur dann zum Ersatz d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Anwendungsvorrang

Rz. 2 Das Europarecht gewinnt für die deutsche Unternehmensbesteuerung in zunehmendem Maße an Bedeutung. Neben dem sekundären Unionsrecht, zu dem insbesondere die von der EU erlassenen Richtlinien zählen, gerät im Bereich des primären Unionsrechts die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung und Anwendung des Steuerrechts unter Beachtung der EU-Grundfreiheiten mehr und mehr in ...mehr

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Japan / II. Umwandlung in eine andere Rechtsform

Rz. 17 Die Gesellschaft kann als Ausnahme-GmbH in dem skizzierten Rechtszustand ohne Befristung verharren. Sie kann aus dem Status heraus indes auch eine Umwandlung anstreben. Dabei kommt insbesondere die Rechtsform der Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaisha hō in Betracht. Rz. 18 Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaish...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / cc) Möglichkeit des Verzichts auf Anteilsgewähr (§ 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG, § 225a Abs. 3 Nr. 3 österr. AktG)

Rz. 75 Grundsätzlich sind den Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft Anteile am übernehmenden Rechtsträger zu gewähren (vgl. § 225a Abs. 3 Nr. 3 österr. AktG, § 20 Abs. 1 Nr. 3 UmwG). Eine Anteilsgewähr darf nicht erfolgen, soweit die übernehmende Gesellschaft Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft ist (somit keine Anteilsgewähr bei Verschmelzung einer 100 %ig...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 7 Sonstige Leistungen an EU-Empfänger mit USt-IdNr.

Erbringt ein im Inland ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, unterliegen diese i. d. R. der Umsatzsteuer des EU-Lands, in dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dies gilt ebenso, wenn der Leistungsempfänger eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit erteilter USt-IdNr. ist. Für die ggf. im ande...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 3. Satzungssitzverlegung bei der GmbH & Co. KG

Rz. 86 Für das GmbH-Recht relevant können auch Konstellationen sein, in denen eine GmbH & Co. KG ihren Sitz formwechselnd über die Grenze verlegen soll. Einen derartigen Fall hatte das OLG Oldenburg[233] zu behandeln. Eine Société en commandite simple (S. C. S.) – das luxemburgische Pendant einer KG – mit Sitz in Luxemburg, an der insgesamt 18 Kommanditisten beteiligt waren ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / A. Einführung

Rz. 1 Das kroatische Gesellschaftsrecht ist im ZTD[2] geregelt. Die letzte Novelle des ZTD trat am 20.4.2019 in Kraft. Geregelte Gesellschaftsformen sind:mehr

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Liechtenstein / J. Mitbestimmung

Rz. 92 Es bestehen im liechtensteinischen Recht keine Regelungen über Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern, die im Entferntesten etwa mit dem deutschen Recht vergleichbar wären.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 235 Grundsätzlich muss der Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Insoweit trifft Abschnitt 9 auf die B.V. zu. Der Gesetzgeber unterscheidet aber in der 11. Abteilung u.a. zwischen kleinen und mittelgroßen Gesellschaften (Art. 2:396 und 2:397 NL-BGB). Eine Gesellschaft gilt als "klein", wenn sie ununterbrochen an zwei aufeinander folgenden Bilanzdaten mind...mehr

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Japan / I. Ausnahme-GmbH kraft Gesetzes

Rz. 14 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts bestehenden yūgen gaisha werden "alte GmbH" (kyū yūgen gaisha) genannt. Diese alten GmbHs wurden kraft Gesetzes formalrechtlich zu Aktiengesellschaften (kabushiki gaisha), oder anders ausgedrückt, es erfolgte eine (Rechtsform-)Umwandlung kraft Gesetzes. Damit findet grundsätzlich das neue, sich aus dem kaisha hō er...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Anlass

Rz. 4 Das jahrelange Schattendasein der Zweigniederlassungen wurde in der Vergangenheit für kurze Zeit, dafür aber umso heftiger unterbrochen. Auslöser für diese Entwicklung war die Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003). Danach waren Gesellschaften, die in einem Mitgliedst...mehr

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Finnland / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 78 Die Eintragung der Aktiengesellschaft hat konstitutive Wirkung. Die Aktiengesellschaft existiert somit nicht vor der Eintragung. Rz. 79 Die Eintragung ins Handelsregister hat außerdem eine positive Publizitätswirkung. Die eingetragenen und ordnungsgemäß bekannt gegebenen Tatsachen werden so behandelt, als ob sie von Dritten in Kenntnis genommen worden wären. Wenn jedoc...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 3. Nationale Umsetzungsakte

Rz. 35 Die Vorgaben der Verschmelzungsrichtlinie, die spätestens "bis zum Dezember 2007" umzusetzen waren (vgl. Art. 19 VerschmelzungsRL), wurden von allen Mitgliedstaaten der EU vertragsgemäß umgesetzt. Exemplarisch:mehr

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Dänemark / A. Einführung

Rz. 1 Das dänische Recht geht vom Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Vertragsfreiheit aus. Die Gesellschaftsgründer können grundsätzlich frei wählen, in welcher Gesellschaftsform sie die von ihnen verfolgten Zielsetzungen ausüben wollen. Im Unterschied zum deutschen Recht besteht auch kein numerus clausus zulässiger Gesellschaftsformen. In der Praxis wird von der Freihei...mehr

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Brasilien / A. Einführung

Rz. 1 Die Rechtsform der Sociedade Limitada ist in Brasilien im Jahre 1919 als "Sociedade por quotas de responsabilidade limitada" durch Decreto 3.708/1919 (sog. Limitada-Dekret) geschaffen worden und hat sich rasch verbreitet: In den Jahren 1985 bis 2002 wählten von 8.443.677 neu gegründeten Unternehmen 4.059.727 (48,08 %) die Rechtsform der Limitada. 18.807 (0,22 %) Untern...mehr

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Liechtenstein / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 98 Liechtenstein folgte bisher der Sitztheorie. Rz. 99 Die Sitzverlegung einer Liechtensteinischen Verbandsperson ins Ausland und somit die Unterstellung der Gesellschaft unter ausländisches Recht ist ohne Auflösung der Gesellschaft nur mit Bewilligung des Amtes für Justiz zulässig (vgl. Art. 234 Abs. 1 PGR). Rz. 100 Grenzüberschreitende Verschmelzungen wären nach national...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Grundaussagen der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 29 Die EuGH-Entscheidungen in Sachen Centros,[57] Überseering [58] und Inspire Art [59] betrafen Sachverhalte, bei denen eine Gesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat wirksam gegründet worden war, ihre Hauptverwaltung in einem anderen Staat ansiedeln wollte und daran von den betreffenden Aufnahmestaaten gehindert wurde (vgl. auch § 1 Rdn 17 ff.).[60] Die Rechts- und Par...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / IV. Praktische Bedeutung der Rechtsform der proprietary company in Australien

Rz. 27 Die praktische Bedeutung der proprietary company in Australien ist groß. Laut ABS[33] (Australian Bureau of Statistics) gab es im Juni 2020 insgesamt 2,422,404 "actively trading businesses" in Australien, davon waren 722.198 "proprietary companies"[34]mehr

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Kanada / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 75 Die Direktoren sind als Organ gemeinschaftlich zur vollumfänglichen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Mängel im Zusammenhang mit ihrer Wahl oder ihrer Bestellung stehen ebenso wie etwaige persönliche Ausschließungsgründe der Wirksamkeit ihrer Vertretung im Außenverhältnis nicht entgegen (Sect. 116 CBCA). Rz. 76 Abweichend hiervon können die Direktoren gemeinsam e...mehr

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Singapur / J. Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 137 Vorschriften über die Beteiligung von Arbeitnehmern oder Arbeitnehmervertretern an Managemententscheidungen oder deren Vertretung in Führungsorganen von Unternehmen gibt es in Singapur nicht. Sie wären mit dem in Singapur vorherrschenden Verständnis unternehmerischer Freiheit unvereinbar.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Funktionsverlagerung

Rz. 278 Seit dem Veranlagungszeitraum 2008[288] wird die sog. grenzüberschreitende Funktionsverlagerung als ein besonderer Fall der Verrechnungspreiskorrektur in § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG behandelt.[289] Mit der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) [290] hat der Verordnungsgeber sein Recht aus § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG ausgeübt und eine Rechtsverordnung erlassen, mit der e...mehr

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Finnland / II. Praktische Bedeutung der einzelnen Rechtsformen

Rz. 10 Zum 4.1.2021 waren im finnischen Handelsregister 23 Rechtsformen registriert:[8] In Finnland war im Januar 2021 eine europäische Aktiengesellschaft registriert. Somit betrug de...mehr

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Norwegen / 1. Gesellschafterversammlung

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung (Generalforsamling) ist das oberste Gesellschaftsorgan der AS.[238] Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres, das grundsätzlich dem Kalenderjahr entspricht,[239] ist die ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten, auf welcher der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht[240] festzustellen und über die Er...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Begriff der Gestaltung

Rz. 88 Der Begriff der Gestaltung wird in der Richtlinie nicht direkt definiert. Die Richtlinie spricht in den Erwägungsgründen zwar mehrfach von "potenziell aggressiven Steuergestaltungen"/"potentially aggressive tax planning arrangements" oder "potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuerplanungsgestaltungen"/"potentially aggressive cross-border tax planning arrange...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Inhaltliche Anforderungen an die Gründung

Rz. 64 Mit der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft unterliegen konsequenterweise auch alle zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt des Vertrags. Rz. 65 Aus dem Gesellschaftsstatut ergeben sich daneben auch die Möglichkeit des Entste...mehr

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Finnland / 2. Aktien gleicher Aktiengattung, die verschiedene Rechte gewähren

Rz. 46 Außer in den oben genannten Fällen können die Aktien unterschiedliche Rechte gewähren, ohne dass die Satzung bestimmt, dass sie unterschiedlichen Aktiengattungen angehören (vgl. OYL 3:15.1). Die Unterschiede im buchhalterischen Nennwert der nennwertlosen Aktien führen nicht dazu, dass die Aktien unterschiedlicher Gattung wären.[14]mehr

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Schweden / II. Verwaltungsrat

Rz. 109 Obwohl nach dem Grundgedanken des ABL der Verwaltungsrat das Leitungsorgan der Gesellschaft ist,[111] nimmt er auch Beratungs- und Kontrollfunktionen wahr. Verglichen mit dem deutschen Recht liegen die Funktionen des Verwaltungsrates zwischen denen des Vorstands und des Aufsichtsrates. Gerade bei kleineren Gesellschaften, die keinen Geschäftsführenden Direktor haben,...mehr

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Italien / 3. Vertretungsbeschränkungen

Rz. 156 In der Gründungsurkunde und bei der Ernennung können Beschränkungen der Vertretungsmacht der Geschäftsführer vorgesehen werden. Solche Beschränkungen sind Dritten gegenüber nicht gültig, auch wenn diese veröffentlicht worden sind, es sei denn, der Dritte handelte nachweislich im bösen Glauben und wollte absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügen (Art. 2475-bi...mehr

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Deutschland / 2. Haftung der Gründer

Rz. 77 Schließen sich die künftigen Gesellschafter zum Zwecke der Errichtung einer GmbH zusammen, so entsteht eine Vorgründungsgesellschaft. Werden in dieser Phase der Gesellschaftsgründung, die vom Entschluss der Gesellschafter zur Errichtung einer GmbH bis zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung reicht, Geschäfte vorgenommen, so haften die Gesellschafter der ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Ausgangssituation

Rz. 165 In deutschen Handelsregistern sollen derzeit immer noch rund 10.000 Zweigniederlassungen von englischen private limited companies eingetragen sein. Diese Eintragungen waren ursprünglich richtig. Seit dem 1.1.2021 sind diese Eintragungen aber unrichtig. Rz. 166 Eingetragen ist in aller Regel die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company (§...mehr

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Schweden / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 158 Das Konkursgesetz enthält die allgemeinen Regeln über das Konkursverfahren.[190] Einzelheiten zum schwedischen Konkursverfahren würden den Rahmen dieser Darstellung sprengen, jedoch sei auf einige Besonderheiten hingewiesen.[191] Rz. 159 Das schwedische Konkursrecht kennt als Konkursgrund nicht die Überschuldung des Gemeinschuldners; lediglich eine nicht nur vorüberge...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 73 Nach Art. 12 der Fusions-Richtlinie war diese bis zum 31.12.1991 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Auf Vorschlag der EU-Kommission[68] hat der Rat der EU-Finanzminister[69] einige Änderungen der Fusions-Richtlinie beschlossen. Die im Rahmen dieser Änderungen hinzugekommenen Anpassungen waren in Bezug auf die Regelungen betreffend die Europäisch...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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Österreich / a) Pflicht zur Leistung der Stammeinlage

Rz. 123 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die übernommene Stammeinlage in voller Höhe nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftsbeschlüsse einzubezahlen (§ 63 Abs. 1 GmbHG). Die Aufbringung der Stammeinlagen wird durch ein genaues Haftungssystem abgesichert. Da in der Praxis die Stammeinlagen oft nur zur Hälfte einbezahlt werden (zur Einforderung des a...mehr

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Estland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die mit Abstand populärste Gesellschaftsform in Estland ist die in §§ 135 ff. Handelsgesetzbuch (Äriseadustik; im Folgenden HGB) geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (estn. osaühing; im Folgenden OÜ). So waren am 1. Juni 2021 mehr als 228.000 OÜs, etwa 28.000 Einzelunternehmer und etwa 2.700 Aktiengesellschaften, gefolgt von einer erheblich kleineren Anzahl ...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 5. Protokoll, Einsichtnahme

Rz. 93 Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist mit der Unterschrift des Gesellschafters zu bestätigen. Die Liste der Gesellschafter mit den Unterschriften ist dem Protokoll beizulegen. Die Aufstellung und Unterzeichnung des Protokolls durch den ausgewählten Vorsitzenden und den Sekretär haben spätestens sieben Tage nach der Hauptversammlung zu erfolgen. Personen, die in de...mehr