Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Abgrenzung Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 29 Bei der Erstaufteilung ist zwingend auch die rechtliche Nutzungsart festzulegen. Deren Grundbuchvollzug scheitert allerdings, wenn die baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung damit nicht übereinstimmt, also z.B. statt der gewünschten Wohnungsnutzung gewerbliche Nutzung bescheinigt. Rz. 30 Gemäß Ziffer 8 der bisherigen AVAwar bei zu errichtenden Gebäuden eine Abg...mehr

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zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her...mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Am 1. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WeMoG) in Kraft getreten. Das WeMoG verdient seinen Namen, enthält es doch umfangreiche Änderungen und Modernisierungen des Wohnungseigentumsrech...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 6.2 Umsatzsteuerpflicht

Führt der leistende Unternehmer im Inland eine steuerbare Leistung aus, muss geprüft werden, ob eine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt. Dabei ist aktuell Folgendes zu beachten: Berufung auf Unionsrecht für Vereine: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL sind bestimmte Dienstleistungen steuerfrei, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Streitigkeit?

1 Leitsatz Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird (hier: Regressprozess des Hausratversicherers). Der verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog kommt auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereina...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 2 Normenkette

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Vordergrund des Falls steht die Frage, welches Gericht dazu berufen ist, den Rechtsstreit zwischen der Versicherung eines Wohnungseigentümers und einem Wohnungseigentümer, der gegebenenfalls dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, zu entscheiden. Örtliche Zuständigkeit: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Will ein Gläubiger die Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Die sachliche Zuständigkeit für die WEG-Streitigkeiten i. S. v. § 43 Abs. 2 WEG bestimme § 23 Nr. 2 Buchstabe c) GVG. Danach umfasse die Zuständigkeit der Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 WEG. Diese Zuständigkeit sei ausschließlich. Die ...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 3 Das Problem

Im Jahr 2017 tritt aus der Wohnung des B Wasser aus (ggf. aus einer Geschirrspülmaschine) und es kommt – das ist noch unklar – durch das Wasser wohl zu Schäden in der Wohnung von Wohnungseigentümer V, der beim Hausratsversicherer K versichert ist. K zahlt an V für Schäden 6.500 EUR. Diese Summe verlangt K kraft gesetzlicher Übertragung der Forderung nach § 86 VVG von B erset...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 1 Leitsatz

Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird (hier: Regressprozess des Hausratversicherers). Der verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog kommt auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Be...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 6 Entscheidung

LG Karlsruhe, Beschluss v. 29.10.2021, 11 O 6/21mehr

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Klagefrist: Klage gegen die... / 5 Hinweis

Problemüberblick Seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) sind die Beschlussklagen, also die Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und Beschlussersetzungsklage, nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Bis dahin waren die Beschlussklagen gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Für eine Übergangszeit war zu erwarten, dass Wohnungseigentümer di...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Überprüfung der Satzung einer Gemeinde. Dies ist auf 3 Wegen möglich. Ein Weg ist ein Antrag zur Entscheidung über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt (abstraktes Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). Den Antrag kann jede natürliche oder jur...mehr

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Verkehrssicherungspflicht: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um 2 Mieter. Wir stellen diesen Fall dar, weil es sich auch um die Mieter von Sondereigentum handeln könnte. Ferner könnte es sich um 2 Wohnungseigentümer handeln, bei denen nichts anderes gelten würde. Es stellt sich nämlich jeweils die Frage, welche Sorgfaltspflicht auf das Wasseraufbereitungsgerät zu richten ist. Insoweit kommen vor...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden ...mehr

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Bauliche Veränderung: Anbri... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich ein Wohnungseigentümer gegen eine unzulässige bauliche Veränderung (hier: vor allem die Anbringung einer Markise) wehren kann, wenn diese sein Sondereigentum beeinträchtigt. Dazu ist zu klären, wann eine bauliche Veränderung zulässig ist. Ferner ist zu klären, ob das Sondereigentum oder das gemeinschaftliche Eigentum gest...mehr

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Veräußerungsverlangen: Vora... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 WEG a. F. waren die Wohnungseigentümer u. a. dann berechtigt, von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums zu verlangen, wenn er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Lasten- und Kostentragung (§ 16 Abs. 2 WEG a. F.) in Höhe eines Betrags, der 3 % des Einheitswerts seines Wohnungseigentums...mehr

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Einberufung der Versammlung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es erstens um die Frage, wer eine verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertritt, wenn diese von einem Wohnungseigentümer verklagt wird. Zum anderen geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer ermächtigt werden kann, eine Versammlung einzuberufen. Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die WEG-Reform hat für die Wohnun...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage – im Grundsatz. Wenn die Prozessführungsbefugnis des K durch § 9a Abs. 2 WEG entfallen wäre, hätte dies zur Folge, dass sein Verfahren nutzlos wäre. Gegen die Annahme, dass diese Folge gewollt sei, spreche, dass die Gesetzesbegründung sich zum Problem von "Altverfahren" nicht äußere. Die so benannte Regelungslücke hätte der Gesetzgeber, hätte er si...mehr

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Beseitigungsansprüche: Proz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 9a Abs. 2 WEG übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Durch diese Regelung wird die Ausübungskompetenz der Gemeinschaft d...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben Problemen des Nachbargesetzes in Baden-Württemberg, die hier nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Frage, welchen Einfluss das Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 auf bereits laufende Störungsbeseitigungsprozesse hatte. Bis Ende November 2020 war es nämlich kein Problem, dass ein Wohnungseigentümer gegen Dritte (auch) wegen einer ...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 1 Leitsatz

Für die bereits vor dem 1.12.2020 (WEG-Reform) bei Gericht anhängigen WEG- Streitigkeiten besteht die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, zunächst fort. Sie endet erst, wenn dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegensteh...mehr

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Beseitigungsansprüche: Proz... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Wohnungseigentümer K sei nämlich nicht mehr prozessführungsbefugt. Zwar hätten die Wohnungseigentümer die gegen B gerichteten Beseitigungsansprüche im Jahre 2018 nicht – wie dieser behaupte – der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen. Denn die Wohnungseigentümer hatten es nur abgelehnt, wegen der baulichen Veränderungen gegen B vorzugehen. M...mehr

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Veräußerungsverlangen: Vora... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K stehe ein Anspruch gem. § 17 WEG in der ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) geltenden Fassung zu. Es sei auch Beschluss über die Entziehungsklage gefasst worden, sodass es auf die streitig gewordene Frage, ob dieser im neuen Recht erforderlich sei, nicht ankomme.mehr

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 18.8.2021, 1 S 2103/20 WEGmehr

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie ein Teileigentümer die in seinem Sondereigentum stehenden Räume nutzen darf. Teileigentum (Zweckbestimmung im weiteren Sinne) Findet sich in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Anordnung, die einem Miteigentumsanteil zugeordneten Räume dürften nicht bewohnt werden, sieht man hierin überwiegend eine sog. Zweckbestim...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anbri... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Kosten i... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anbri... / 4 Die Entscheidung

Die Klage auf Beseitigung hat Erfolg! Das Recht, von B Beseitigung zu verlangen, stehe K individuell zu. K berufe sich auf eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums. B sei auch zur Beseitigung verpflichtet. Ein (förmlicher) Beschluss, der die in Rede stehende bauliche Veränderung legalisiert habe, bestehe nicht. Soweit B auf eine Zustimmungserklärung des K abhebe, habe K a...mehr

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Verwalter: Abberufung aus w... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Entsprechend § 48 Abs. 5 WEG sei noch § 49a GKG a. F. anwendbar. § 48 Abs. 5 WEG verdränge die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG, wonach in der Rechtsmittelinstanz neues Recht anwendbar ist. Hierfür spreche zum einen der Wortlaut des § 49 GKG. Zum anderen entspreche nur diese Sichtweise dem Willen des Gesetzgebers. Dieser...mehr

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Klagefrist: Klage gegen die... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen am 17.12.2020 mehrere Beschlüsse. Gegen diese geht Wohnungseigentümer K vor. Seine Klage geht am Montag, dem 18.1.2021 bei Gericht ein. Sie ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet. Als Zustellanschrift nennt K den Verwalter. K kündigt an, eine Eigentümerliste nachzureichen. Nach Einzahlung der Gebühr im Allgemeinen weist das Gericht au...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 3 Das Problem

K und K1 bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Grundstück grenzt in dem Bereich des Gartens unmittelbar an das Grundstück des B. Im Jahr 2011 pflanzt B auf seinem Grundstück entlang der Grenze 4 Zypressen mit einem Grenzabstand von unter 4 Metern. Wohnungseigentümer K verlangt von B, diese Zypressen zu beseitigen. Das AG gibt der Klage statt. Das LG weist die Beruf...mehr

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Verwalter: Abberufung aus w... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Problematik, die sich im aktuellen Recht meines Erachtens nicht mehr stellen kann. Denn die Wohnungseigentümer sind seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) befugt, einen Verwalter aus jedem beliebigen Grund abzuberufen. Man kann aber über den Verwaltervertrag nachdenken. Verwaltervertrag Für die Kündigung des Verwaltervertrags bedarf es regelmäß...mehr

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Veräußerungsverlangen: Vora... / 2 Normenkette

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Beseitigungsansprüche: Proz... / 2 Normenkette

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Einberufung der Versammlung... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Antrag sei zulässig. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei prozessfähig. Sie werde durch die anderen Wohnungseigentümer vertreten. Ein Prozesspfleger müsse also nicht bestellt werden. Der Antrag sei auch begründet. Wohnungseigentümer K habe gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch, dass ein "tauglicher" Verwalter bestellt werde und die anstehenden Verwa...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Klag... / 2 Normenkette

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 2 Normenkette

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Klagefrist: Klage gegen die... / 2 Normenkette

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Verwaltungsunterlagen: Klag... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben Fragen des Prozessrechts, das hier nicht vertieft werden soll, um die am Ende dargestellte Frage, gegen wen der Anspruch auf Einsichtnahme besteht, und ob es für die Einsichtnahme eines Dritten eines nachvollziehbaren und berechtigten Interesses bedarf. Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen: Verpflichteter Nach § 18 Abs. 4 WEG ist die Gem...mehr

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Einberufung der Versammlung... / 1 Leitsatz

Ohne Verwalter wird die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG grundsätzlich vom Verwalter vertreten wird und bei Lagerbildung eine Gesamtvertretung erschwert ist.mehr

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Jahresabrechnung: Darstellu... / 2 Normenkette

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Verwaltungsunterlagen: Klag... / 1 Leitsatz

Der Anspruch aus § 18 Abs. 4 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 2 Normenkette

§§ 49, 49a a. F., 71 Abs. 1 Satz 2 GKG; §§ 44, 46 a. F. WEGmehr

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Einberufung der Versammlung... / 2 Normenkette

§§ 9b Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG; §§ 935, 940 ZPOmehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 1 Leitsatz

Ist eine Anfechtungsklage vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG a. F. und nicht nach § 49 GKG.mehr