Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Wirtschaftsplan: Bestimmtheit

Leitsatz Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung "Wirtschaftsplan + Jahr" bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer V ist bis 9.11.2013 zum Verwalter bestellt. N...mehr

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Aufteilungsplan: Aufgaben

Leitsatz Wird eine Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen soll. Normenkette WEG § 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2,...mehr

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Sozialverbindlichkeiten: Haftung der Wohnungseigentümer?

Leitsatz Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgu...mehr

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Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

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Umlageschlüssel: Auslegung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der ein Wohnungseigentümer die Kosten für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums tragen muss, muss klar und eindeutig sein. Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit. Von der gesetzlichen Zuständigkeit und Kostenverteilung abweichende Vereinbarungen sind als Ausnahmeregelung eng auszulegen. Normenkette WEG § 5 Abs. 2, § 1...mehr

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Eigentümerliste: E-Mail-Adressen

Leitsatz Der Verwalter muss in der Eigentümerliste keine E-Mail-Adressen auflisten. Normenkette WEG § 21 Abs. 4, § 26 Abs. 1 Das Problem Verwalter B teilt den Wohnungseigentümern im Jahr 2012 in der Versammlung unter "Verschiedenes" mit, es solle nochmals versucht werden, von möglichst allen Wohnungseigentümern eine E-Mail-Adresse zu erhalten, sodass unter Verwendung dieser di...mehr

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AGS 10/2018, Bärmann, WEG – Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz

14. Aufl., 2018, Verlag C. H. Beck, München. LI, 1962 S., 149,00 EUR Der "große Bärmann" – seit vielen Jahren der Standardkommentar zum WEG – ist in der neu bearbeiteten 14. Aufl. 2018 erschienen. Die Neuauflage hat den Rechtsstand 1.6.2018 und berücksichtigt nicht nur zahlreiche, wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte und des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch Gesetzä...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen gelten für Grundstücke (auch Miteigentumsanteile an Grundstücken; Eigentum nach dem WEG) und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht), daneben aber auch für im Schiffsregister eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks, die im Schiffsbauregister eingetragen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 74 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahez...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung

Leitsatz Wohnungseigentümern ist bei Änderungen eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner fü...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Unteilbare Gegenstände

Rz. 256 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / A. Einleitung

Rz. 1 Verstirbt der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, muss das Grundbuch berichtigt werden. Es ist dann erforderlich, den oder die Erben anstelle des Erblassers eintragen zu lassen. Die Erforderlichkeit der Grundbuchberichtigung betrifft dabei nicht nur die auf den Erben übergegangene Eigentümerposition, sondern auch die Rechtsinhaberschaft beschränkt dinglich...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Höchstpersönliche Rechte

Rz. 79 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB), sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tode des Rechtsinhab...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Wohngeldschulden

Rz. 44 Soweit Wohngeld, das die Wohnungseigentümer gem. § 16 Abs. 2 WEG zu entrichten haben, vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld und reine Nachlassverbindlichkeit. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind demgegenüber jedenfalls auch Eigenverbindlichkeiten des Erben, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (a) Allgemeines

Rz. 202 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsbeteiligungen ist eine Form des Nießbrauchs an einem Recht (§§ 1030, 1069 ff. BGB). Wird der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil selbst und nicht am Vermögen der Gesellschaft bestellt, bedarf es hierzu der Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 1069 Abs. 2, 719 BGB) oder der Zulassung im Gesellschaftsvertrag.[225] Einen Verstoß gegen ...mehr

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Räume: Tausch

Leitsatz Tauschen Wohnungseigentümer 2 in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft – Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. 2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche T...mehr

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Entzug des Wohnungseigentums: Bruchteilseigentum

Leitsatz Wohnungseigentum, das mehreren gemeinschaftlich zusteht (Bruchteilseigentum), kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. Der nicht störende Miteigentümer ist entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zusc...mehr

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Verwalterhaftung: Beschlussfassung

Leitsatz Wenn der Verwalter verkennt, dass eine Beschlussfassung vom angekündigten Tagesordnungspunkt (TOP) nicht mehr gedeckt ist, so muss dies nicht auf grobem Verschulden beruhen. Wird ein Beschlussantrag aus den Reihen der Wohnungseigentümer im Anschluss an eine Diskussion formuliert, der entweder gerade noch oder nicht mehr hinreichend bestimmt gefasst ist, so handelt de...mehr

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Aufhebung des Sondereigentums: Zustimmung des Grundschuldgläubigers

Leitsatz Die Zustimmung des Grundschuldgläubigers ist für die Aufhebung des Sondereigentums entbehrlich, wenn alle Wohnungseigentumsrechte mit einem Gesamtrecht oder das Grundstück als Ganzes belastet sind. Normenkette GBO § 18; WEG § 9 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es (nur) 2 Wohnungseigentumsrechte. Eigentümer der Wohnungseigentumsrechte ist jeweils A. Be...mehr

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Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung: Gegen Nachbarn I

Leitsatz Jedem Wohnungseigentümer steht im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum ein Individualanspruch auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z.B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung, gegen den Grundstücksnachbarn zu. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3; BGB § 226, § 1004 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen den Eigentümer des benachbar...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Nachweis der Bestellung

Leitsatz Die Nachweiserleichterung gemäß den § 26 Abs. 3, § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Niederschrift nur von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist. Normenkette WEG § 16 Abs. 2, § 24 Abs. 6 Satz 2, § 26 Abs. 3 Das Problem In Eigentum des T stehen die Hausgrundstücke A und B. Diese Hausgrundstücke teilt T jeweils in Wohnungseigentum au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Begriff des unbeweglichen Gegenstandes

Rn 12 Der Begriff des "unbeweglichen Gegenstandes" ergibt sich aus der Legaldefinition in § 49,[18] so dass der Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen muss. Nach § 864 ZPO unterliegen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen Grundstücke mitsamt den in den Haftungsverbund nach den §§ 1120 ff. BGB fallenden Gegenständen, grundst...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zutreffend legt das BG seiner Entscheidung zugrunde, dass der Rechtsschutzfall erst in versicherter Zeit durch die Weigerung der Bank eingetreten ist, die Wirksamkeit des vom Kl. erklärten Widerrufs anzuerkennen." Für die Festlegung des dem Vertragspartner des VN vorgeworfenen Pflichtenverstoßes i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) ARB 2008 ist der Tatsachenvortrag entsche...mehr

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Unterteilung: Grenzen

Leitsatz Ein Unterteilungsantrag ist nicht vollzugsfähig, wenn sich aus den Unterlagen zum Vollzugsantrag (geänderter Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) die fehlende Abgeschlossenheit eines der durch Unterteilung neu zu schaffenden Wohnungseigentums daraus ergibt, dass dieses nur über einen im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Raum zug...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002 S. 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007 S. 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992 S. 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis...mehr

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zerb 8/2018, Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien

Burckhardt Löber/Erhard Huzel/Alexander Steinmetz Edition für internationale Wirtschaft, 6. Aufl. 2017, 278 Seiten, broschiert, 38 EUR ISBN 978-3-921326-70-1 Die sechste Auflage des von einem erfahrenen und für spanisches Recht sehr gut ausgewiesenen Autorentrio verfassten Handbuchs war insbesondere wegen einer größeren Novelle des spanischen Wohnungseigentumsrechts im Jahre 20...mehr

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Veräußerungszustimmung: Streitwert und Beschwer

Leitsatz Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, ist in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums beläuft sich der Streitwert in der Reg...mehr

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Grunddienstbarkeit: Schuldner

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht die Berechtigte der Grunddienstbarkeit. Eine Grunddienstbarkeit steht nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach § 8 WEG den Miteigentümern in Gemeinschaft. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Das Problem Auf dem Grundstück B findet s...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Tod des Zustimmungsberechtigten

Leitsatz Das Fehlen oder der Wegfall eines namentlich benannten Zustimmungsberechtigten, insbesondere dessen Versterben, hat nicht zur Folge, dass die Verfügungsbeschränkung erlöschen würde. Normenkette WEG § 12 Das Problem In der Wohnungseigentumsanlage X gibt es eine Veräußerungsbeschränkung mit folgendem Inhalt: "Zustimmung durch Eheleute Y und Z bzw. durch den Längstlebende...mehr

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Beschluss: Notwendigkeit der Verkündung

Leitsatz Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. Normenkette WEG § 23 Abs. 1, Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer B, dessen Wohnungseigentum in einem im Jahre 1962 errichteten Haus liegt, an dem im Ja...mehr

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Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

Leitsatz Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 2, § 13a EStG, § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO Sachverhalt Zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Klägers gehörte u.a. ein landwirtschaftlic...mehr

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AGS 7/2018, Fiktive Termins... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist nach den § 9 LwVG, § 85 FamFG, § 104 Abs. 3 S. 1, §§ 567 ff. ZPO zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Neben den bereits mit dem angefochtenen Beschluss festgesetzten Kosten i.H.v. insgesamt 7.389,42 EUR sind zugunsten des Beschwerdeführers die beiden Terminsgebühren i.H.v. jeweils 2.313,60 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteu...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG nicht gegeben sind. 1. Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 1 ErbStG der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im...mehr

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Abrechnung: Inhalte

Leitsatz In die Abrechnung sind sämtliche im Wirtschaftsjahr getätigte Ausgaben einzustellen, und zwar unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind. Auch solche Ausgaben sind in die Abrechnung aufzunehmen, die zu Unrecht erfolgt sind oder bei denen wegen fehlender Kontounterlagen oder Belege jedenfalls eine Prüfung, ob sie sachlich zu Recht er...mehr

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Zwangshypothek: Berechtigter

Leitsatz Als Berechtigter einer Zwangshypothek kann nur die Person eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist. Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt daher nicht die Eintragung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Berechtigte einer Zwangshypothek. Normenkette ZPO § 867;...mehr

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Abrechnung: Umgebuchte Gelder

Leitsatz Umgebuchte Gelder bleiben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhalten. Sie können daher in der Abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten behandelt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen den ehemaligen Verwalter B auf Schadensersatz in Höhe von 18.000 EUR wegen Verletzung des Verwaltervertr...mehr

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Abrechnung: Unzutreffender Umlageschlüssel – Folgen?

Leitsatz Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Abrechnung – von den Vorgaben der HeizkostenV abweichen, ist anfechtbar, aber nicht nichtig. Normenkette WEG § 16 Abs. 3; HeizkostenV § 7, § 9a Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten für Wärme und die Bereitung von Warmwasser auf der Grundlage der gesetzlichen Be...mehr

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Beschwer: Anfechtung einer Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahme

Leitsatz Bei der Anfechtung eines Beschlusses über eine Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahme, die der klagende Wohnungseigentümer als optische Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Farbwahl des Fassadenanstrichs) ansieht, können die auf den Kläger entfallenden Kosten der Maßnahme jedenfalls als Hilfsmittel für die Schätzung der klägerischen Beschw...mehr

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Umlageschlüssel: Transparente Änderung

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels durch einen auf § 16 Abs. 3 beruhenden Beschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, die bisherige Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu ändern. Normenkette WEG § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 7 Das Problem Eine Wohnungseigentumsanlage – ein Hochhaus...mehr

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Beschluss: Wer muss ihn durchführen?

Leitsatz Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft den Verwalter. Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, begründen daher keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter verlangen, dass er se...mehr

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Versammlung: Redezeit

Leitsatz Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so schonend wie möglich erfolgen. Normenkette WEG § 24 Das Problem Verwalter V lädt zu einer außerordentlichen Versammlung am 6.9.2016. Er weist darauf hin, dass die Versammlung am 8.9.2017 fortgesetzt werde, sollte die Versammlung am 6.9.2016 ni...mehr

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AGS 6/2018, Schmidt-Futterer, Mietrecht

13. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. 3.065 S., 185,00 EUR Der Großkommentar zum gesamten Wohn- und Gewerbemietrecht, einschließlich der wichtigsten Nebengesetze ist ein regelrechter "Klassiker" und in 13. Aufl. mit dem Stand vom Frühsommer 2017 erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Entwicklung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprec...mehr

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Verwalter: Gesetzliche Vertretungsmacht

Leitsatz Die gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG ist sachlich beschränkt. Sie setzt voraus, dass es sich um eine "laufende" Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung handelt und die Instandhaltung "erforderlich" sowie außerdem "ordnungsmäßig" ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Das Problem B kauft 2012 v...mehr

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Vereinbarung: Umsetzung

Leitsatz Gemäß § 21 Abs. 4 WEG i.V.m. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßstab für den planmäßigen Zustand sind die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, der Aufteilungsplan und die Baupläne. Normenkette WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 4 Das Problem Wohnungseigent...mehr

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Sonderumlage: Begründung von Schulden

Leitsatz Ein Sonderumlagenbeschluss stellt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan dar. Er begründet ebenso wie ein Beschluss über einen Wirtschaftsplan eine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B wegen ausstehenden Hausgelds vor. Im Laufe des Berufungsverfahrens zahlt...mehr

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Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

Leitsatz Der Verwalter ist nur dann berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Prozesse zu führen, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 7 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen im Jahr 2010 Verwalter...mehr

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Vergemeinschaftung: Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können ihre Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter vergemeinschaften. Normenkette WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5, § 49 Abs. 2 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verauslagt in 3 Anfechtungsklagen (Gegenstand sind jeweils Genehmigungsbeschlüsse nach § 28 Abs. 5 WEG gegenüber den Abrechnungen) die Kosten der Prozessbevollmächtigten d...mehr