Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört auch das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem WEG.[2] Es wird Wohnungseigentum, Teileigentum und gemeinschaftliches Eigentum differenziert. Wohnungseigentum ist nach § 1 Abs. 2 WEG das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Literatur

Rn 25 Küpper, Das insolvenzrechtliche Instrument der Freigabe als Haftungsproblem des Insolvenzverwalters am Beispiel des Hausgeldes nach dem WEG, ZInsO 2010, 2009; Schmerbach, Grundbuchantrag auf Eintragung eines Insolvenzvermerks, InsbürO 2004, 68.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grund und Boden, Wohn- und Wirtschaftsgebäude

Rz. 31 [Autor/Stand] Grund und Boden stellt die wichtigste Betriebsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft dar. Darunter sind primär Äcker, Grünland, Forst-, Wein- und Gartenbauflächen zu fassen. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser.[2] Zum Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft gehören auch Flächen minderer Qualität (vgl. die Kommentierung zu § 34 BewG Rz. 113)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer. Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobjekt der Grundsteuer erfasst dasjenige Steuergut, das der Gesetzgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 75 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer sind neben den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 2 GrStG Grundstücke. Das Grundsteuergesetz nimmt keine eigene Begriffsabgrenzung vor, sondern verweist auf die Regelungen der §§ 68 und 70 BewG, die erstens das Grundvermögen gegenüber anderem Vermögen abgrenzen und zweitens den Grundstücksbegriff festleg...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 5. Schenkung von Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 45 Auch der Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[55] Grund hierfür ist der gleichzeitige Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft und die damit verbundenen Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung.[56] Hierzu zählen insbesondere die Pflicht der anteiligen Kostentragung für die Instandhaltung und -setzung, die sonstige Verwalt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftliche Einheiten beim Erbbaugrundstück

Leitsatz 1. Lasten auf einem Grundstück mehrere Wohnungs- oder Teilerbbaurechte, zerfällt die wirtschaftliche Einheit des Erbbaugrundstücks nach der Verkehrsauffassung in eine entsprechende Anzahl wirtschaftlicher Einheiten. 2. Mit jedem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht korrespondiert eine wirtschaftliche Einheit in Gestalt des anteiligen Erbbaugrundstücks. Normenkette § 2 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 13 Die für Grundstücke geltenden Bestimmungen finden auch Anwendung für verschiedene Rechte an Grundstücken. Für die Vollstreckung in diese Rechte bestimmt § 870 ZPO, dass auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für die die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.5.4 Dauerwohn- und -nutzungsrechte

Rz. 23 Dauerwohnrechte und Dauernutzungsrechte nach § 31 WEG sind übertragbar und damit auch nach § 321 AO pfändbar.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg Aussagen zur Modellhaftigkeit

Rn. 102 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die FinVerw (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 9) unterstreicht die Schädlichkeit von Zusatz- oder Nebenleistungen (zB Vermietungsgarantien), die zur Modellhaftigkeit führen. Die FinVerw vertritt hier eine sehr restriktive Auffassung zur Person des Leistenden der Zusatz- oder Nebenleistungen, zur Frage, ab wann bereits schädliche Zusatz-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.2 Miteigentum

Bei Miteigentümern muss zunächst geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermieten und somit den objektiven Tatbestand der Einkunftserzielung gemeinschaftlich verwirklicht haben. Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzi...mehr

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Integrative Unternehmensste... / 3.2.1 Controlling

Für unser Verständnis von Controlling nutzen wir im Kern den Controllingbegriff aus der DIN SPEC 1086: "Controlling bezeichnet [...] den auf die Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Management-Prozess der betriebswirtschaftlichen Zielfindung, Planung und Steuerung eines Unternehmens."[1] Controlling verstehen wir also – kurz gesagt – als Führen mit m...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.3 Grundstücksbezogenes Vermögen (Nr. 3)

Rz. 23 Nr. 3 soll der genannten Personengruppe den Bau eines angemessenen Hausgrundstücks durch die Privilegierung von Ansparungen, die nicht als Vermögen einzusetzen sind, ermöglichen. Das Vermögen muss dazu bestimmt sein, ein angemessenes Hausgrundstück i. S. d. Nr. 8 zu beschaffen oder zu erhalten. Unter dem Beschaffen eines Hausgrundstückes sind der Erwerb eines Hausgrund...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.8.1 Selbstbewohntes Hausgrundstück (Satz 1)

Rz. 37 Ein (Wohn-)Hausgrundstück ist nur privilegiert, wenn es der Leistungsberechtigte oder andere Personen der Einsatzgemeinschaft (nicht getrennt lebender Ehegatten, Lebenspartner oder eheähnliche Partner bzw. Eltern minderjähriger und unverheirateter Kinder) allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnen und nach dem Tod des Leistungsberechtigten weite...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Anlage im Rahmen eines Bauvorhabens

Rz. 101 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 VwL sind auch Leistungen, die der ArbG an den ArbN auszahlt, mit der – dem ArbG nachzuweisenden (§ 3 Abs 3 VermBG; > Rz 117) – Zweckbestimmung, sie aufzuwendenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2.1 Mehrere zivilrechtliche Sachen

Rz. 32 Besteht ein einheitlicher Gegenstand bereits zivilrechtlich aus mehreren selbstständigen Sachen, ist auch umsatzsteuerrechtlich eine Aufteilung des Gegenstands in mehrere Liefergegenstände i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG möglich. Praxis-Beispiel Gebäude, die aufgrund eines Erbbaurechts errichtet werden, sind wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts[1], zum Grundstück gehören...mehr

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AGS 05/2020, Auswahl des Anwalts durch den WEG-Verwalter

WEG § 50 Leitsatz Ein Interessengegensatz, der gem. § 50 WEG zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Anwälte auf Seiten der im Beschlussanfechtungsverfahren beklagten übrigen Eigentümer führt, muss sich aus dem konkreten Beschlussanfechtungsverfahren ergeben. Der Verwalter muss bei der Auswahl des Rechtsanwaltes, den er mit der Verteidigung für die übrigen Eigentümer gegen...mehr

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AGS 05/2020, Auswahl des An... / Leitsatz

Ein Interessengegensatz, der gem. § 50 WEG zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Anwälte auf Seiten der im Beschlussanfechtungsverfahren beklagten übrigen Eigentümer führt, muss sich aus dem konkreten Beschlussanfechtungsverfahren ergeben. Der Verwalter muss bei der Auswahl des Rechtsanwaltes, den er mit der Verteidigung für die übrigen Eigentümer gegen eine Beschlussa...mehr

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AGS 05/2020, Auswahl des An... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO statthaft und zulässig. Sie ist auch begründet. Entgegen der Auffassung des AG ist gerade bei der Beschlussanfechtungsklage der Anwendungsbereich des § 50 WEG eröffnet. Auch in der Sache liegen nach Auffassung der Kammer die Vorauss...mehr

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AGS 05/2020, Auswahl des An... / 1 Sachverhalt

Die Kläger haben Beschlussanfechtungsklage erhoben. Der Beklagte zu 4) hat andere Beschlüsse vorangegangener Versammlungen – u.a. die Verwalterbestellung – angefochten und – erfolglos – versucht, die Versammlung, auf welcher die streitgegenständlichen Beschlüsse gefasst worden sind, zu verhindern. In diesen Verfahren sind die beklagten übrigen Eigentümer von dem Prozessbevol...mehr

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AGS 05/2020, Keine Streitwe... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 68 GKG, § 32 RVG statthaft und zulässig. Die Kammer teilt die Auffassung, dass für die hier maßgebliche Festsetzung der Gerichtskosten eine abschnittsweise Festsetzung nicht geboten ist. Das KG hat dazu ausgeführt: Hinweis "a. Nach § 63 Abs. 2 GKG setzt das Gericht, sofern eine Entscheidung nach § 62 S. 1 GKG nicht ergangen ist oder nicht bindend gewor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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AGS 04/2020, Gebührenerhöhu... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2, 569 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch den weiteren Voraussetzungen nach zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Rechtspfleger hat zu Recht nicht die nach Maßgabe von Nr. 1008 VV erhöhte, sondern nur eine 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als erstattungsfähig berücksichtigt. Dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht (Abs. 6)

Rz. 141 [Autor/Stand] Ein Wohnungserbbaurecht ist dann gegeben, wenn ein Erbbaurecht mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht und die Anteile in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem auf Grund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäudes eingeräumt wird. Von einem Teil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Rz. 102 [Autor/Stand] Auch beim Grundvermögen können wie beim ...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Honoraransprüche aus WEG-Mandaten betreffend Sondereigentum

WEG § 43 Nr. 5 Leitsatz Für Klagen des Rechtsanwalts gegen seinen vormaligen Mandanten auf Zahlung einer Vergütung aus einer Wohnungseigentumssache ist § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Eigentumswohnung befindet. AG Idstein, Beschl. v. 7.8.2019 – 3 C 165/19 (20) 1 Aus den Gründen Das angerufene Gericht ist für die Klage nicht zuständig...mehr

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AGS 03/2020, Zuständiges Beschwerdegericht in WEG-Sachen

GVG § 72 Abs. 2 Leitsatz Eine Zuständigkeit des WEG-Konzentrationsberufungsgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG) besteht auch für Streitwertbeschwerden. LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 4.12.2019 – 2-13 T 111/19 1 Sachverhalt Der Kläger hat Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Eigentümerversammlung erhoben, woraufhin das AG mit dem angefochtenen Beschluss den Streitwert vorläufig festges...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Das angerufene Gericht ist für die Klage nicht zuständig. Für Klagen Dritter gegen Wohnungseigentümer, die sich auf das Sondereigentum beziehen, ist nach § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Dies ist entgegen der Auffassung des Klägers auch bei Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts zu bejahen, der im Auftrag eines W...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Für Klagen des Rechtsanwalts gegen seinen vormaligen Mandanten auf Zahlung einer Vergütung aus einer Wohnungseigentumssache ist § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Eigentumswohnung befindet. AG Idstein, Beschl. v. 7.8.2019 – 3 C 165/19 (20)mehr

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AGS 03/2020, Zuständiges Be... / Leitsatz

Eine Zuständigkeit des WEG-Konzentrationsberufungsgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG) besteht auch für Streitwertbeschwerden. LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 4.12.2019 – 2-13 T 111/19mehr

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AGS 03/2020, Zuständiges Be... / 2 Aus den Gründen

Die Kammer ist für die Entscheidung zuständig, denn das LG Frankfurt am Main ist in Hessen das zuständige WEG-Berufungskonzentrationsgericht gem. § 72 Abs. 2 GVG, weshalb das LG Darmstadt die Sache zu Recht an die Kammer abgegeben hat. Insoweit ist eine zentrale Zuständigkeit für Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 5 WEG begründet. Das Besc...mehr

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AGS 03/2020, Zuständiges Be... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Eigentümerversammlung erhoben, woraufhin das AG mit dem angefochtenen Beschluss den Streitwert vorläufig festgesetzt hat. Die Kostenbeamtin hat hierauf gestützt eine Vorschussanforderung erlassen, der Kläger zahlte den Vorschuss. Mit der Beschwerde – an der er auch nach Hinweis auf die Unzulässigkeit festgehalten hat – w...mehr

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AGS 03/2020, Editorial

Zum 1.1.2020 ist das Tagegeld erhöht worden. Dies betrifft nicht nur die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, sondern auch den Erstattungsanspruch der Partei für die Teilnahme an Gerichtsterminen. Hagen Schneider (S. 105) erläutert die Auswirkungen dieser Änderungen für die Kostenerstattung. Im Aufsatzteil befasst sich Minisini (S. 108) mit der Frage, inwieweit Koste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.8 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Nr. 8)

Rz. 11 Schließlich kann die Rücklage auch in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (wie z. B. dem Erbbaurecht, § 1 ErbbauRG, oder dem Wohnungseigentum, § 1 WEG) der Europäischen Gemeinschaften angelegt werden. In der Praxis dürfte der unter bestimmten Umständen genehmigungspflichtige Grunderwerb (vgl. Komm. zu § 85) überwiegend zum Zwecke einer wenigstens teilweisen N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.6 Durch Grundpfandrechte gesicherte Forderungen (Nr. 6)

Rz. 9 Die Sozialversicherungsträger dürfen die Rücklage auch in Forderungen anlegen, für die eine sichere Hypothek (vgl. § 1113 BGB), Grund- oder Rentenschuld (§§ 1191, 1199 BGB) an einem Grundstück, Wohnungseigentum (§ 1 WEG) oder ein Erbbaurecht (vgl. § 1 ErbbauRG) im Bereich der Europäischen Gemeinschaften besteht. Eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld ist nach § 8...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Absatz 1)

Rz. 2 Grundstück im Rechtssinn ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als ein Grundstück eingetragen ist, sei es, dass er nach § 3 GBO im Grundbuch eine besondere Stelle (eigenes Grundbuchblatt) erhalten hat, sei es, dass er auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt (§ 4 GBO) eine eigene Nummer führt. Entscheidend für die Klassifizierung als ein selb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4 Dauerwohn-, Dauernutzungsrecht

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1, 2 WEG kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung (Dauerwohnrecht) oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Dauernutzungsrecht, z. B. Läden, Büros, Lagerräume, Fabrikräume, Garagen etc.) in einem auf dem Grundstück e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Belastungsgegenstand

Rz. 5 Gegenstände einer Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können sein: Grundstücke im Rechtssinne, mithin Grundstücke, die im Bestandsverzeichnis des GB unter einer laufenden Nr. gebucht sind, soweit sie im (Mit-)Eigentum des Titelschuldners stehen (§ 864 ZPO; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.8.2012, I-3 Wx 191/12, 3 Wx 191/12 – Juris), grundstücksgleiche Rechte (Erbbau...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.17 Wohnungsrecht

Rz. 100 Das Wohnungsrecht ist nach § 857 ZPO pfändbar, wenn der Berechtigte die Ausübung des Rechts einem anderen überlassen kann und diese Überlassung gestattet ist (AG Köln, InVo 2003, 490). Die Pfändbarkeit setzt auch nicht die Eintragung der Gestattung im Grundbuch voraus. Nach der ganz überwiegenden Auffassung der Rspr. ist die Eintragung der Gestattung der Ausübung dur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Schuldtitel

Rz. 6 Der zugrunde liegende Titel muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes d. h. auf Besitzverschaffung lauten (BGH, Rpfleger 2017, 570 = DGVZ 2017, 169 = Grundeigentum 2017, 1156; BGH, InVo 2007, 338 = JurBüro 2007, 549). Ein Vollstreckungstitel über eine der genannten Verpflichtungen ist dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Bruchteilseigentum am unbeweglichen Vermögen (Absatz 2)

Rz. 4 Nach § 864 Abs. 2 ZPO ist die Zwangsvollstreckung in den Bruchteil eines Grundstücks grundsätzlich nur zulässig, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht. Das kann jeder Anteil i. S. v. §§ 741 ff., 1008 BGB sein, auch der nach § 3 Abs. 6 GBO gebuchte, nicht aber ein Gesamthandsanteil wie Gesellschaftsvermögen (§ 719 BGB, §§ 736, 859 Abs. 1 ZPO) oder das Nachl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsform

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Rechtsform des "Wohnungseigentums" und des "Teileigentums" wurden durch das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG –) v. 15.3.51 (BGBl. I, 175, ber. 209), zuletzt geändert durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 v. 14.12.84 (BGBl. I, 1493) neu geschaffen. Sie ermöglichen es, selbstständiges Eigentum an r...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungseigentum

Rz. 3 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Das Wohnungseigentum umfasst somit zwei Eigentumssphären: das Sondereigentum (ausschließliches Eigentum) an einer Wohnung und den Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Gegenstand des Sondereigentums ...mehr