Fachbeiträge & Kommentare zu Wegeunfall

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit im Außendienst / 2 Besondere Anforderungen im Außendienst

Viele Außendienstler sind ständig mit dem Auto von Kunde zu Kunde unterwegs – und zwischendurch klingelt oft das Telefon. Sie sind häufiger in Unfälle mit schweren Folgen verwickelt als Innendienstmitarbeiter. Der "Arbeitsplatz Straße" ist sehr gefährlich: 42 % aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle geschehen laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV-Unfallstatis...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Indikatoren, Parameter und ... / 3.5 Indikator Beitrag zum Geschäftsergebnis

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbesserung der Effektivit... / 2 Nachweis des Nutzens bzw. der Effektivität und Effizienz erforderlich

Die Praxis zeigt, dass die Bedeutung betrieblicher Aktivitäten in starkem Maße von deren nachweislichem Beitrag zum Unternehmenserfolg abhängt. Natürlich ist es nicht die primäre Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den Ertrag, die Wirtschaftlichkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu verbessern. Durch eine gute Organisation von Sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero / 1 Eine Vision entsteht – ein historisches und ein aktuelles Beispiel

Gelegentlich auch als Philosophie oder als Vision bezeichnet, ist die "Vision Zero" tatsächlich eine Strategie. Diese Strategie, die wir seit einigen Jahren mit dem Begriff "Vision Zero" bezeichnen, hat ihren Ursprung in verschiedenen Kontinenten und unterschiedlichen Epochen, aber sie geht letztlich auf die chemische Industrie zurück. Ein historisches Beispiel aus dem Jahr 1...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1.2 Versicherte Tätigkeiten

Versichert sind alle betrieblichen Tätigkeiten, die in den o. g. Betrieben anfallen, einschließlich der im Interesse des Betriebs zurückzulegenden Wege (z. B. Fahrten zur Feldbearbeitung, zur Beschaffung und Lieferung von Gütern, zur Erledigung von betrieblichen Verwaltungsvorgängen) und Wegeunfälle, die auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte passieren. Achtung B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beinaheunfall / Zusammenfassung

Begriff Ein Beinaheunfall ist eine gefährliche Begebenheit bei der Arbeit, durch die beinahe ein Unfall mit Personenschaden einer versicherten Person verursacht worden wäre. Bei einem Beinaheunfall kann durchaus ein Sachschaden entstanden sein. Jeder Beinaheunfall ist ein Warnsignal, auf das – wie bei einem Arbeitsunfall – reagiert werden sollte. Gesetze, Vorschriften und Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall; Sturz beim Entfernen der Abdeckplane von der Windschutzscheibe des Pkw als Wegeunfall; eigenwirtschaftliche Betätigung; Abweichen vom unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt; wesentliche Ursache; Kasuistik zur Abgrenzung

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) § 35 36 Leitsatz Das Entfernen der Abdeckplane von der Windschutzscheibe ist eine Handlung, die der unmittelbaren Zurücklegung des Dienstweges zuzurechnen ist. (Leitsatz der Schriftleitung) VG Kassel, Urt. v. 1.11.2021 – 1 K 792/20.KS 1 Aus den Gründen: Zitat … Die Klage ist … begründet. Der Bescheid vom 8.1.2020 ist rechtswidrig und v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Anerkennung ei... / 2 Hinweis:

Ausführlich zum Wegeunfall: Haus/Gebhardt in NOMOS-Kommentar "Gesamtes Verkehrsrecht", 3. Aufl. 2022, Anhang VIII zum VerkehrsR und VerwaltungsR, Schnittstellen Verkehrsrecht-Beamtenrecht, Rn 17 ff. zfs 2/2022, S. 118 - 120mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Anerkennung ei... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Klage ist … begründet. Der Bescheid vom 8.1.2020 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. daher in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Anerkennung des am 12.12.2019 erlittenen Unfalls als Dienstunfall (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO). Die Kl. genießt als Beamtin des Landes Hessen Dienstunfallschutz gemäß § 35 Abs. 1 HBeamtVG in der Fassung des 2. Dienstrechtsmodernisieru...mehr

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zfs 02/2022, Anerkennung ei... / Leitsatz

Das Entfernen der Abdeckplane von der Windschutzscheibe ist eine Handlung, die der unmittelbaren Zurücklegung des Dienstweges zuzurechnen ist. (Leitsatz der Schriftleitung) VG Kassel, Urt. v. 1.11.2021 – 1 K 792/20.KSmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB

Rz. 24 Die von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisikolehre ist mittlerweile in Satz 3 verankert. Durch § 615 Satz 3 BGB werden nun alle Fälle der Nichterbringung der Arbeitsleistung, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, umfassend geregelt.[1] Da die Vorschrift nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Lohnrisiko zu tragen hat, gelten di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 2. Haftung der Beschäftigten

Rz. 46 Soweit Beschäftigte ihre Arbeitsschutzpflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und hieraus dem Arbeitgeber, einem anderen Beschäftigten oder dritten Personen ein Schaden entsteht, sind sie grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen insoweit Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar. Allerdings unterscheiden sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / IV. Muster Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Rz. 132 Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch _________________________, und dem Betriebsrat des Betriebs, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Präambel Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, das "mobile Arbeiten" in einem für beid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / b) Zivilrechtliche Haftung und Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Im Übrigen spielen zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber eine große Rolle, allerdings auch Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII. Rz. 37 Erleidet ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls einen Gesundheitsschaden, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die unfallbedingten Kosten übernehmen muss. N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 6 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Beruflich veranlasste Krankheitskosten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Krankheitskosten sind idR Aufwendungen für die private > Lebensführung, die nicht als > Werbungskosten, aber ggf als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (zu Einzelheiten > Krankheitskosten). Hingegen sind Krankheitskosten, die aufgrund einer typischen Berufskrankheit oder unmittelbar durch die Ausübung des Berufs entstehen, Werbungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Forderungsausf... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär eintrittspflichtig sind. So heißt es in den Musterbedingungen AKB 2015[17] wie folgt: Zitat "Vorrangige Leistungspflicht Dritter" A.5.4.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit der Fahrer oder ein Insasse gegenüber Dritten, z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 30 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis der sog. haftungsbegründenden Kausalität i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII. In den Fällen der "unechten Unfallversicherung" kommt es entscheidend auf die Auslegung der den Versicherungsschutz regelnden Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 17 SGB VII an. Der gem. § 8 Abs. 2 SGB VII versicherte Heimweg beginnt regelmäß...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 29 A erleidet auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Unfall. Er verließ nach seiner betrieblichen Tätigkeit um kurz nach 16:00 Uhr seine Arbeitsstätte, kehrte ca. eine Stunde später noch einmal in den Betrieb zurück, um seinen dort zurückgelassenen Geldbeutel aus seinem Spind zu holen. Dabei traf er zwei Kollegen, mit denen er betriebliche Probleme erörterte. Danach...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Wegeunfall

Rz. 179 Nach dem Zweck des unter Geltung der RVO gegebenen Ausnahmetatbestands "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" sollten Haftungsbefreiungen, welche die §§ 636, 637 RVO a.F. an das betriebsbezogene Verhältnis zwischen dem versicherten Verletzten und dem Schädiger knüpften, für den Bereich entfallen, in dem der Versicherte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichstand.[205] R...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / J. Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Rz. 173 Schadensersatzansprüche des Verletzten bzw. seiner Hinterbliebenen sind vom Haftungsausschluss nicht betroffen, wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich oder bei einem Wegeunfall eingetreten ist ("Sperrwirkung", vgl. dazu oben Rdn 1). Nach dem Gesetzeswortlaut des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII kommt es insoweit darauf an, ob der Versicherungsfall "auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr....mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Betriebliche Tätigkeit

Rz. 219 Die Frage, ob eine betriebliche Tätigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 105 Abs. 1 SGB VII von primärer Bedeutung. Die Haftungsbeschränkung greift nur dann ein, wenn der Schädiger eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt hat. Rz. 220 Der Begriff "betriebliche Tätigkeit" bezieht sich also auf den Schädiger, während die Voraussetzungen für die Annahme eines Vers...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 153 Das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII setzt tatbestandlich – in seiner Bedeutung als wohl herausragendstes Merkmal – das Vorliegen eines Versicherungsfalls voraus. Damit stellt der Gesetzeswortlaut unmissverständlich auf die in § 7 SGB VII normierten Versicherungsfälle ab, zu denen einerseits Arbeitsunfälle, andererseits Berufskrankheiten zählen. Rz. 154 Der A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Haftungsausschluss nach §§ 104 und 105 SGB VII

Rz. 68 Ein Schadensersatzanspruch kann als solcher wegen Eingreifens des Haftungsprivilegs nach den §§ 104, 105 SGB VII (dazu § 38 Rdn 1 ff.) von vornherein nicht übergehen. Dies war zwar bereits in § 1542 Abs. 1 S. 2 RVO a.F. ausdrücklich normiert, nicht hingegen in § 116 SGB X. Nunmehr legt § 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII ausdrücklich fest, dass ein Forderungsübergang nach § 116...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Haftungsausschlüsse

Rz. 249 Nicht selten sind zivilrechtliche Ansprüche eines Unfallopfers gem. den §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen (näher dazu § 38 Rdn 1 ff.). Rz. 250 Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei "Arbeitsunfällen" aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich. Die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers bzw. Kollegen für fahrlässige...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Q. SchüIerunfalIversicherung

Rz. 269 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971[315] sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten während des Besuches allgemeinbildender Schulen in der Unfallversicherung gegen "Arbeitsunfälle" versichert. Die damit normierte Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung hatte zum Zi...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / II. Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage für nukleare Ereignisse

Rz. 88 Anspruchsgrundlage der Haftung sind die gemäß § 25 Abs. 1 AtomG unmittelbar anwendbaren Art. 3 ff. PÜ. Eine Gegenseitigkeit wird nicht vorausgesetzt. Der Schadensersatzanspruch setzt hiernach voraus, dass ein Schadenmehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftungsausschlüsse

Rz. 20 Die Ersatzpflicht wegen Umwelteinwirkungen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (§ 4 UmweltHG). Diese Regelung entspricht § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftpflG sowie § 89 Abs. 2 S. 3 WHG. Höhere Gewalt ist nach ständiger Rechtsprechung zum Haftpflichtgesetz und zum früheren § 22 WHG ein betriebsfremdes, von außen durch element...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / III. Die Haftung des Besitzers für sonstige Schäden infolge radioaktiver Einwirkung

Rz. 97 § 26 AtomG bildet als Auffangtatbestand eine Anspruchsgrundlage für sonstige Fälle, das heißt für alle anderen Gefahrenlagen, die nicht vom PÜ in Verbindung mit § 25 Abs. 1–4 AtomG erfasst sind (§ 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1a AtomG). Der Ersatzanspruch nach dieser Norm setzt voraus, dass durch die Wirkung eines Kernspaltungs- oder Kernvereinigungsvorganges oder der Stra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Haftung der Unternehme... / N. Leistungsanrechnung

Rz. 237 Im Falle der vorsätzlichen Herbeiführung des Unfalles oder bei Herbeiführung auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg verbleibt der Ersatzanspruch beim Geschädigten (Entsperrung). In diesem Fall vermindert sich ausweislich des § 104 Abs. 3 SGB VII der Schadensersatzanspruch des Versicherten im Fall der vorsätzlichen Herbeiführung des Arbeitsunfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9 Schüler (Nr. 8 Buchst. b)

Rz. 79 Nach Nr. 8 Buchst. b sind Schüler versichert. Schüler ist, wer – unabhängig vom Alter – als Lernender an einem der einbezogenen Schultypen eine Schulausbildung erhält. Versichert sind Schüler an öffentlichen oder privaten Schulen, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden schulrechtlich anerkannten Abschluss anstreben oder ihre Schulpflicht erfüllen (BSG, Urte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Safety Culture Ladder / 2 Verhaltensorientierter Arbeitsschutz

Wichtig Umfassender Ansatz im Arbeitsschutz erforderlich Dies zeigen Beobachtungen: Trotz hoch entwickelter Sicherheitstechnik, einer Vielzahl von Vorschriften, besserer Strukturen bei der Anwendung des Arbeitsschutzes, hochwertiger PSA und immer neuer Aufklärungs- und Sicherheitskampagnen scheinen die (gängigen) Arbeitsschutzbemühungen an Grenzen zu stoßen. Analysen von Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 3.2.5 Bewusstloser Motorradfahrer – Helm ab?

Unfälle mit Motorrad- oder Mopedfahrern treten immer wieder auf. Auch wenn es keine betriebstypischen Notfälle sind, treten derartige Unglücke hin und wieder als Wegeunfälle oder bei Dienstfahrten auf. Viele potenzielle Ersthelfer wissen nicht, was zu tun ist. Einige meinen, der Helm müsse abgenommen werden, andere wiederum denken, es ist besser, den Schutzhelm auf dem Kopf z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.3.2 Wegeunfall

Rz. 22 Die 2. Alternative zum Ausschluss des Haftungsausschlusses wurde mit der Neukodifizierung zum SGB VII neu formuliert. Nach § 636 RVO galt der Haftungsausschluss nicht bei Unfällen während der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr". Mit dieser Formulierung konnten auch solche Unfälle unter das Haftungsprivileg fallen, die zwar Wegeunfälle waren, aber wegen ihrer engen Bezi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.3 Nicht versicherte Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 nimmt auch die nicht versicherten Unternehmer mit in den Kreis der Geschädigten, die sich das Haftungsprivileg eines Schädigers desselben Betriebes entgegenhalten lassen müssen. Aus der Sicht des Schädigers soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das Haftungsprivileg greift, je nach dem, ob der Unternehmer kraft Gesetzes oder Kraft Satzung versichert ist o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.2 Erstreckung der Bindungswirkung

Rz. 12 Die Bindungswirkung erstreckt sich zum Ersten darauf, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Damit sind sowohl die positive Feststellung wie auch die Verneinung gemeint. Die unanfechtbare Entscheidung des Unfallversicherungsträgers oder des Sozialgerichts umfasst auch die Feststellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses (§ 2 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Liegt ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vor (§ 7: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), den der Unternehmer verursacht hat, löst die Vorschrift die Haftung des Unternehmers für eingetretene Personenschäden ab. Die Ablösung der zivilrechtlichen Haftung durch die Versicherungsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung stellt zusammen mit den üb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.4 Kein Forderungsübergang nach § 116 SGB X

Rz. 24 Die Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 2, wonach ein Forderungsübergang nach § 116 SGB X nicht stattfindet, hat mit Blick auf § 104 Abs. 3 nur klarstellende Bedeutung. Ein Anspruch, der übergehen könnte, kann nur entstehen, wenn der Unternehmer vorsätzlich gehandelt hat oder ein Wegeunfall entschädigt wird. Nur dann lässt § 104 eine Anspruchsentstehung gegen den Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.1 Unanfechtbare Entscheidung

Rz. 7 Bei der die Zivilgerichte bindenden Entscheidung kann es sich um eine Verwaltungsentscheidung oder ein Anerkenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers, um einen Vergleichsvertrag oder eine Entscheidung des Sozialgerichts handeln (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 108 Rz. 4). Die Entscheidung muss im Verhältnis Unfallversicherungsträger – Verletzter (oder Hinte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Wenn Geschädigte, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen haftungsprivilegierte Personen nach §§ 104 bis 107 tatsächlich auf Ersatz ihres Schadens in Anspruch nehmen, können diese die Feststellung ihrer Privilegierung selbständig verlangen. Die Schädiger müssen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die bloße Erwartung der Inanspruchnahme reicht nicht aus (Lauterbach/D...mehr