Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behördenleiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen für > Geschenke anlässlich persönlicher Feiern anderer Behördenleiter sind nicht als > Werbungskosten abziehbar (BFH 175, 85 = BStBl 1995 II, 273; > Repräsentationskosten Rz 2). Aufwendungen für Fahrten zur Teilnahme an entsprechenden Empfängen sind allerdings WK (so auch BFH 175, 85 aaO). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bewirtun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Pflege von typischer Berufskleidung

Rz. 17 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen für die Instandsetzung (Reparatur) und die Instandhaltung (Waschen, Reinigen, Bügeln) von typischer Berufskleidung sind > Werbungskosten. Hingegen gehören die Aufwendungen für die Instandhaltung der während der Berufsarbeit getragenen bürgerlichen Kleidung idR zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beköstigung am Arbeitsort

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Aufwand für Essen und Trinken gehört grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG. Er gehört nicht etwa deshalb zu den > Werbungskosten, weil ein > Arbeitnehmer eine Stärkung am Arbeitsplatz oder anderswo im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung zu sich nimmt (BFH 127, 402 = BStBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufshaftpflicht

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Allgemein > Haftpflichtversicherungsprämien. Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die ein > Arbeitnehmer als VN aufwendet, führen zu > Werbungskosten. Das gilt auch dann, wenn er zum Abschluss der Versicherung nicht gesetzlich verpflichtet ist. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Das für einen selbständig tätigen Rechtsanwalt nach § 5...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Meisterstück

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen eines Handwerksgesellen für sein Meisterstück können > Werbungskosten sein. Sie sind in voller Höhe abziehbar, wenn sich die Funktion des Meisterstücks auf die Präsentation bei der Prüfung beschränkt und es anschließend nicht mehr genutzt werden kann. Handelt es sich aber um ein marktgängiges Wirtschaftsgut wie zB ein Schmuckstück oder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betragsmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung

Rz. 39 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Stipendien dürfen einen für die Erfüllung der Forschungsaufgaben oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen (§ 3 Nr 44 Satz 3 Buchst a EStG). Die Steuerfreiheit eines Stipendiums zur Förderung der Forschung (> Rz 35) umfasst sowohl die der Erfüllung von Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen) als auc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entstehen, wenn die WK höher sind als der stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu negativen Einkünften führen zB Aufwendungen eines während des ganzen Kalenderjahres nicht erwerbstätigen (arbeitsuchenden) ArbN, zB für eine > Doppelte Haushaltsführung oder die > Arbeitsuche, wenn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Beiträge an Vereine

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Vereine, die nicht unmittelbar und ausschließlich aus beruflichen Gründen geleistet werden, zB Beiträge an Sportvereine usw gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG), > Sportverein. Sie sind keine > Werbungskosten, auch wenn berufliche Erwägungen für die Vereinsmitgliedschaft mitbestimm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit von typischer Berufskleidung nach § 3 Nr 31 EStG

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Überlässt der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung, zB auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnittene Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (zB Uniform) und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, so ist der si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die hier besprochenen Pauschbeträge wurden bis einschließlich 2020 in der Überschrift des § 33b EStG im Gesetz als Pauschbeträge für behinderte Menschen bezeichnet und werden seither – dem im Gesetz allgemein geänderten Sprachgebrauch folgend – dort Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen genannt (vgl auch Kanzler, NWB 2021, 840 [842]). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufskraftfahrer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufskraftfahrer haben im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte; sie brechen von ihrer Privatwohnung zu einer Auswärtstätigkeit auf. Für sie gelten die Regelungen für > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekosten; für Fahrten zwischen Wohnung und einem Ort, an dem das Fahrzeug arbeitstäglich abgeholt und zurückgebracht wird (z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsstände und Berufsverbände

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen und Unternehmen, der allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle oder wirtschaftliche Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnimmt (BFH 107, 223 = BStBl 1973 II, 39; BFH/NV 1990, 701). Dazu gehören zB die > Arbeitskamm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten bei typischen Berufskrankheiten

Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Eine besondere Rolle spielen die typischen Berufskrankheiten, dh Krankheiten, die nach medizinischen Erfahrungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen und für die Angehörigen bestimmter Berufe typisch sind. Die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit des Stpfl (= Beseitigung bereits entstandener Schäden) und zur Abwehr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.2 Weitergeltung der in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge

Rz. 40 Die weitere Kürzung des Sparer-Freibetrags durch G. v. 19.7.2006[1] führte mit Wirkung ab Vz 2007 zu einer Minderung des Freistellungsvolumens von 1.421 EUR auf 801 EUR bei Einzelveranlagung und von 2.842 EUR auf 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung. Freistellungsaufträge, die vor dem 1.1.2007 erteilt wurden, galten auch nach dem 31.12.2006 weiter – allerdings nur i. H. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.4 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 42 Dem Steuerabzug vom Kapitalertrag, dem Steuerabzug nach § 32 Abs. 3 KStG und dem Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. i. S. d. § 50a EStG unterliegen die vollen Einnahmen ohne jeden Abzug.[1] Damit bleiben etwaige Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, grundsätzlich außer Ansatz.[2] Eine analoge Regelung enthält § 8 Abs. 6 KStG. [3] Die KSt für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Werbungskosten (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grds sind alle WK iSd § 9 EStG (s Erläut zu § 9 (Teller)) berücksichtigungsfähig. Allerdings werden sie gemäß § 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG bei der Ermittlung des Freibetrags nur berücksichtigt, soweit sie den – in den Steuerklassen I–V bereits eingearbeiteten – ArbN-Pauschbetrag von derzeit 1 000 EUR ( § 9a Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG, s § 9a R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Revisionsbegründung

Rz. 232 Muster 39.20: Revisionsbegründung Muster 39.20: Revisionsbegründung An den Bundesfinanzhof Az. des BFH _____ In dem Finanzrechtsstreit Meyer u.a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt Namens und in Vollmacht der Kläger beantragen wir, das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.12.2020, Az. _____, und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 20.12.2019 aufzuheben und unter Abän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Alternative (1)

Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018. Zu Gunsten der Eheleute Meyer akzeptiert es nachträglich außerhalb des Prozesses Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuer ermäßigt sich durch die Werbungskosten um 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Nichtzulassungsbeschwerde (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) mit Begründung

Rz. 215 Muster 39.18: Nichtzulassungsbeschwerde (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) mit Begründung Muster 39.18: Nichtzulassungsbeschwerde (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) mit Begründung An den Bundesfinanzhof Ismaninger Straße 109 81675 München Nichtzulassungsbeschwerde In dem Finanzrechtsstreit der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 2 Die Steuerbefreiung erfasst Gewinnausschüttungen, Veräußerungs-, Auflösungs- und Kapitalherabsetzungsgewinne bzgl. ausl. Zwischengesellschaften, soweit für das Zufluss-/Bezugsjahr oder für die vorangegangenen 7 Jahre Hinzurechnungsbeträge in Bezug auf dieselbe Beteiligung der ESt unterlegen haben. Unter Gewinnausschüttungen sind alle Vorteile zu verstehen, die von der Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Eheleute M und F werden für den Veranlagungszeitraum 2018 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, §§ 26, 26b EStG. Das Finanzamt erkennt geltend gemachte Werbungskosten des M bei dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. 10.000 EUR für einen Unfallschaden am Pkw nicht an. Der Unfall habe sich zwar auf einer dienstlichen Fahrt ereignet, aber aus dem P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 16 In Abwandlung zum Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hatten die Eheleute M und F in ihrer Steuererklärung die Unfallkosten für die Reparatur des Pkw nicht als Werbungskosten des M geltend gemacht, da sie die Möglichkeit nicht erkannt hatten, neben der Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch außergewöhnliche Aufwendungen für den Pkw als Werbungskosten gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Klagebegründung und Antrag

Rz. 137 Muster 39.13: Klagebegründung und Antrag Muster 39.13: Klagebegründung und Antrag An das Finanzgericht Köln In dem Finanzrechtsstreit Meyer u.a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt nehmen wir Bezug auf die Klage vom 23.1.2020 und beantragen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 5. Muster: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 11 Muster 39.1: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Muster 39.1: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau) Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn Namens und mit Vollmacht unserer Mandanten legen wir gegen den Einkommensteuerb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 172 Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzgericht Köln Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides

Rz. 183 Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 180 Im Beispielfall (siehe Rdn 16) folgt das Finanzamt dem Antrag der Steuerpflichtigen auf Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheides und ihrem Einspruch nicht. Es meint, dass es für M und F auf der Hand gelegen hätte, die Unfallkosten bereits in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten aufzuführen. Denn sie hätten ja für das Jahr 2017 in ihrer Steuererklärung die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Ausgestaltung des Nießbrauchs

Rz. 57 Die übliche Ausgestaltung eines Nießbrauchsrechts in notariellen Schenkungsverträgen ändert dieses gesetzliche Leitbild in der Mehrheit der Fälle ab. Insbesondere aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, das Nießbrauchsrecht atypisch auszugestalten. Der Nießbrauchsberechtige sollte demzufolge auch alle außergewöhnlichen Lasten tragen, damit die Aufwendungen steuerm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / VI. Wer erzielt Einkünfte aus der Immobilie

Rz. 55 Bei einem Nießbrauch erzielt der Nießbrauchberechtigte die Einkünfte aus der Immobilie. Dies bedeutet, dass sich der Schenker das Recht vorbehält, alle Nutzungen an und Einkünfte aus der Immobilie weiter selbst auszuüben bzw. zu erhalten. Er erzielt insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann hiergegen die mit dem Grundstück zusammenhängenden Kosten ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / e) Widerstreitende Steuerfestsetzungen, § 174 AO

Rz. 23 § 174 AO ist eine der kompliziertesten Vorschriften des Steuerverfahrensrechts. Sie versucht, das Problem sich widerstreitender Steuerfestsetzungen in allen denkbaren Konstellationen zu lösen.[43] Hauptanwendungsfall ist die mehrfache Berücksichtigung ein und desselben tatsächlichen Sachverhalts in mehreren Bescheiden, z.B. wenn das Finanzamt dieselben Werbungskosten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Klageerhebung zur Fristwahrung

Rz. 135 Muster 39.12: Klageerhebung zur Fristwahrung Muster 39.12: Klageerhebung zur Fristwahrung An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-Innenstadt, vertreten durch den Vorsteher – Bekla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 201 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) hat sich das Finanzgericht nach dem Grundsatz in dubio pro fisco[292] entschieden, dass es auf die Frage, ob Herr M einen großen Umweg gefahren habe und ob die Rechnung überhöht sei, überhaupt nicht ankomme. Zwar sei die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 28.11.1977 bekannt (vgl. Rdn 11), doch die Entscheidung wolle man nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 110 Im Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hat sich das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht überzeugen lassen. Es erlässt am Donnerstag, 19.12.2019, die ablehnende Einspruchsentscheidung und verschickt diese wie üblich mit einfachem Brief per Post an M und F. Ein Bevollmächtigter hatte sich für die Eheleute nicht bestellt.[136] Am Montag, 27.1.2020, faxen die Eheleute M und F ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides

Rz. 30 Muster 39.2: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides Muster 39.2: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau); Eheleute M. und F. Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unserer Mandanten beantragen wir die Änderung des Einkommensteue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Abzugsverbot für Aufwendungen

Rz. 8 Mit den Gewinnausschüttungen zusammenhängende Aufwendungen sind entsprechend § 3c Abs. 2 EStG in voller Höhe nicht abziehbar (§ 3 Nr. 41 Buchst. a letzter Halbs. EStG). Eine entsprechende Regelung für Veräußerungsgewinne und Gewinne aus Kapitalherabsetzung und Auflösung besteht nicht. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Betriebsausgaben und Werbungskosten bei der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr