Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

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Kapitalvermögen: Werbungskosten-ABC

Zusammenfassung Überblick Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung dieser Tätigkeit gemacht werden, wobei die subjektive Förderungsabsicht keine zwingende Voraussetzung ist und bei unfreiwilligen Aufwendungen auch ganz entfallen kann. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist ein...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / Zusammenfassung

Überblick Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung dieser Tätigkeit gemacht werden, wobei die subjektive Förderungsabsicht keine zwingende Voraussetzung ist und bei unfreiwilligen Aufwendungen auch ganz entfallen kann. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist eine Geltendmachun...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.2.2 Ausnahme: Werbungskostenabzug in bestimmten Einzelfällen

In bestimmten Einzelfällen kommt auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ein Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht. Der Sparer-Pauschbetrag steht dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen nicht zu. Stattdessen kann er die tatsächlich angefallenen Werbungskosten geltend machen. Bereits innerhalb des § 20 EStG erfährt das Abzugsverbot für Wer...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.2.1 Grundsatz: Kein Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften

Die vorstehend erläuterten Prinzipien finden grundsätzlich auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG Anwendung. Tätigt ein Steuerpflichtiger danach Aufwendungen, und sind diese durch die Erzielung privater Kapitalerträge veranlasst, liegen dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Gleichwohl kommt ein Ab...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.1 Allgemeines zum Werbungskostenbegriff

Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dagegen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Geht man allein vom Wortlaut des Gesetzes aus, ist der Begriff der Werbungskosten deutlich enger als der Begriff der Betriebsausgaben. Während das Gesetz d...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1 Grundsätze des ­Werbungskostenabzugs bei den Kapitaleinkünften­

1.1 Allgemeines zum Werbungskostenbegriff Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dagegen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Geht man allein vom Wortlaut des Gesetzes aus, ist der Begriff der Werbungskosten deutlich enger als der Begriff d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einnahmen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einnahmen sind alle Güter, die in > Geld oder Geldeswert (> Sachbezüge) bestehen und dem Stpfl im Rahmen einer der Überschusseinkunftsarten des § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1 aE) zufließen (§ 8 Abs 1 Satz 1 EStG). Nach Abzug der zugehörigen > Werbungskosten gemäß § 9 EStG (dazu > Einnahmen-Überschussrechnung) e...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einnahmen-Überschussrechnung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff ‚Einnahmen-Überschussrechnung’ (kurz EÜR) beruht auf § 4 Abs 3 EStG und ist eine Methode der Ermittlung des Gewinns iSv § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG; ergänzend > R 4.5 EStR. Aber auch bei den ‚Überschusseinkünften’ iSv § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG dient eine Überschussrechnung der Einkunftsermittlung; hier werden die > Einkünfte als Übersch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der BFH hat sich seit den 2000er Jahren bemüht, das Abzugsverbot in § 12 Nr 1 EStG an die veränderten Lebensverhältnisse anzupassen (Änderung der Rechtsprechung) und den Begriff der > Werbungskosten (§ 9 EStG) großzügiger auszulegen (vgl hierzu detailliert Wolf/Schäfer, DB 2004, 775). In der Folge hat das Gericht in BFH 216, 320 = BStBl 2007...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bewirtung während Auswärtstätigkeit

Rz. 28 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 a) Grundsätzliches Wird dem ArbN bei einer Auswärtstätigkeit vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt eine übliche Beköstigung gestellt, die zu einem besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Arbeitslohn) führt, gilt § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG für den LSt-Abzug. Auswärtstätigkeit idS ist die vorübergehe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewerbung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz sind für einen ArbN vorab entstandene > Werbungskosten , auch wenn diese Aufwendungen noch nicht mit einem konkreten, bestimmten Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen oder die Bewerbung fehlschlägt. Sie gehören zur beruflichen Sphäre, müssen dafür aber in einem hinreichend klaren Zusammenh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind regelmäßig mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG; > Existenzminimum). Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch dann nicht als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie sowohl in de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstige Hinweise

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ergänzend > Sportfest. BFH/NV 1995, 668 erkennt die Pkw-Unfallkosten bei einer Fahrt zu einer Jubilarfeier bei einem ArbN als > Werbungskosten an. Ergänzend > Kraftfahrzeugunfall Rz 2, 6/1, außerdem > Entfernungspauschale Rz 36. Wegen etwaiger Zuzahlungen des ArbN > Rz 19.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewährungshelfer

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen eines Bewährungshelfers für von ihm betreute Personen können > Werbungskosten (EFG 1983, 493 = DStR 1983, 720) oder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ehrenämter sein.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuerabzug mit einem Freibetrag (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN ist von Amts wegen zu veranlagen, wenn das FA einen Freibetrag iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG ermittelt hat (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG), der idR dem ArbG auf Abruf vom BZSt als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt worden ist. Die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG ist nur für ArbN durchzuführen, deren im VZ in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bewirtung in Gaststätten

Rz. 34 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtet ein ArbN Geschäftsfreunde des ArbG in dessen Auftrag in einer Gaststätte, so sind Ersatzleistungen des ArbG gegen Vorlage der Rechnung – auch soweit sie den Kostenanteil des ArbN betreffen – als > Auslagenersatz oder durchlaufende Gelder steuerfrei (§ 3 Nr 50 EStG). Ein als > Arbeitslohn besteuerbarer geldwerter Vorteil entsteht dem...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. WK/BA-Abzug geht vor

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die in § 10 EStG (> Rz 18–44) bezeichneten Aufwendungen zugleich WK/BA oder werden wie ebendiese behandelt, müssen sie als solche vorrangig abgezogen werden (§ 10 Abs 1 – Eingangssatz – EStG). Der Vorrang der WK/BA vor den SA wirkt grundsätzlich auch dann, wenn die WK/BA nicht abziehbar sind, zB weil eines der diesbezüglichen > Abzugsve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewachungsgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gehört der Wachhund dem ArbN selbst, gehören vom ArbG ohne Kostennachweis ersetzte Futter-, Unterhalts- und Pflegekosten für das Tier zum stpfl > Arbeitslohn. Das Gleiche gilt, wenn für die Gestellung des Hundes > Lohnzuschläge gezahlt werden. Die Steuerfreiheit als > Werkzeuggeld kommt nicht in Betracht, da ein Wachhund kein Werkzeug iSv § 3...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Zuwendungen/Zuzahlungen der ArbN bzw Dritter

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die (völlige) Finanzierung der Betriebsveranstaltung durch den ArbG ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag (vgl BFH 212, 48 = BStBl 2006 II, 437 zum ArbG-Zuschuss). So zB, wenn im öffentlichen Dienst der Personalrat lediglich einen Zuschuss zum Betriebsausflug erhält und die Kosten im Wesentlichen aus einer Freud-und-Leid-Kasse oder durc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewirtung in der Wohnung

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bewirtung von Geschäftsfreunden des ArbG im Haushalt des ArbN führt idR zu nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung , auch bei leitenden Angestellten (BFH 86, 642 = BStBl 1966 III, 607) und auch bei erfolgsabhängigen Bezügen (BFH 175, 88 = BStBl 1994 II, 896). R 4.10 Abs 6 Satz 8 EStR gilt uE analog. Das eigene Heim ist Mitt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einsatzwechseltätigkeit

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff der ‚Einsatzwechseltätigkeit’ wird nicht mehr offiziell benutzt. Bezeichnet wurde damit die Tätigkeit von ArbN ohne > Regelmäßige Arbeitsstätte, die typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt wurden, zB Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer oder Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe. Bereits m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einrichtung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum Abzug der Aufwendungen insbesondere für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers > Arbeitszimmer Rz 65 ff, ergänzend > Arbeitsmittel. Zur Gestellung von Einrichtungsgegenständen durch den ArbG > Arbeitslohn Rz 60, 110, > Arbeitszimmer Rz 80, > Computer Rz 15 ff, > Dienstwohnung Rz 41 ff, > Dienstzimmer, > Telekommunikationskosten. Zur Einr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abzug der Höhe nach (Aufteilung)

Rz. 46 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die Bewirtungsaufwendungen des ArbN sowohl beruflich als auch privat veranlasst, so ist aufzuteilen (BFH GrS 1/06, > Rz 43). Dh soweit die Kosten auf private Gäste (> Ehegatten, > Lebenspartner, Freunde, Bekannte) entfallen, sind sie insgesamt nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Die Aufteilung erfolgt nach Köpfen (pro rata capitum)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsbeschränkungen

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Geschäftliche Bewirtungskosten des ArbG (> Rz 7–9) dürfen nur zu 70 Prozent als > Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG) und dies auch nur, sofern die die nachfolgend dargelegten Anforderungen an den Nachweis (> Rz 57), an die Angemessenheit (> Rz 52) und an die Aufzeichnungspflichten (> Rz 54) beachtet wurden. Ist di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beweislast

Rz. Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Finanzamt ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen (§ 88 Abs 1 Satz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abzug der Höhe nach (Abzugsbeschränkung)

Rz. 47 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit nicht nur ArbN desselben ArbG (Kollegen) bewirtet werden, gilt die Beschränkung des WK-Abzugs nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG (70 %-Grenze). Auch die Angemessenheitsgrenze des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 EStG sowie (in eingeschränkter Form) die Nachweispflichten > Rz 57 ff sind zu beachten (ergänzend > Rz 50 ff), wenn Geschäftsfreunde durch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Angemessenheit

Rz. 52 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind geschäftliche Bewirtungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht (mehr) als angemessen anzusehen, dann ist der unangemessene Anteil nicht als Betriebsausgabe (WK) abzugsfähig. Eine feste Obergrenze gibt es nicht – Bewirtungskosten sind nicht generell unangemessen, soweit sie gewisse absolute Betragsgrenzen überschreiten (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den steuerpflichtigen Ne...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abzug dem Grunde nach

Rz. 44 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Es ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die Aufwendungen eher beruflich oder eher privat veranlasst sind. Dabei kommt es in erster Linie auf den Anlass der Feier an. Ein starkes Indiz gegen WK ist es, wenn der ArbN Personen anlässlich eines persönlichen Ereignisses (zB Geburtstag, Hochzeit, Trauerfeier, persönliche ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtung bedeutet die Darreichung von Speisen und/oder Getränken (R 4.10 Abs 5 EStR). Bewirtungskosten sind folglich Aufwendungen für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr durch die bewirteten Personen einschließlich des Bewirtenden bestimmt sind. Dazu gehören auch Garderobengebühren, > Trinkgelder und andere, mit der Bewirtung zw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.1 Begriff der Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.2.2 Ermittlung des Totalüberschusses

Sprechen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht, ist stets zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Ob die jeweilige Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss innerhalb des Zeitraums der tatsächlichen Vermögensnutzung erwarten lässt, hängt von einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer. Hauptgruppe dieser Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.3 Nutzungsrechte

Zugewendete Nutzungsrechte Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Nutzungsobjekt hat und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen Vertreter/Verwalter ausübt. Das kann auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.3 Verbilligte Überlassung

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, wird zwar die Einkunftserzielungsabsicht unterstellt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.7 Abschreibung von Gebäuden

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG im Weg der AfA als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit ...mehr