Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird angewandt zur Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Betriebsvermögen und Anteilen daran (z. B. Einzelunternehmen oder Anteile an Personengesellschaften). Sind branchentypisch ertragswertorientierte Verfahren ausgeschlossen, z. B. wenn Multiplikatoren- oder Substanzwertverfahren zur An...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 7 Anwendung des Niederstwertprinzips

Die Anschaffungskosten (auch wenn diese mithilfe eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens ermittelt wurden) sind zum Bilanzstichtag nach § 253 Abs. 4 HGB einem Niederstwerttest zu unterziehen. Danach sind bei RHB Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen-...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 6 Weiterführende Literatur

Erhard, StBp 1975, S. 28. Institut Finanzen und Steuern, Probleme bei der Teilwertabschreibung auf das Warenlager im Einzelhandel, 1987, Grüner Brief Nr. 266. Jaeger, Der Teilwert, 1984. Kallweit/Sisterhenn, DB 1985, S. 2209. Kallweit, In der Betriebsprüfung durchgesetzte Teilwertabschläge beim Warenlager, 2. Aufl. 1984. Krause, Die geltende Auslegung des steuerlichen Teilwertbeg...mehr

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Rechtsschutz gegen Bodenric... / a) Bodenrichtwerte als Typisierung und Vereinfachung der Bedarfsbewertung

Der zweite Senat des BFH entschied im Jahr 2005 – und bestätigte diese Rspr. in folgenden Entscheidungen, dass die Bodenrichtwerte nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (BFH v. 11.5.2005 – II R 21/02, DStR 2005, 1566 [1566 f.]; BFH v. 26.4.2006 – II R 58/04, DStRE 2006, 1078 [1080]; BFH v. 25.8.2010 – II R 42/09, DStR 2010, 2077 [2078]). Zur Begründung seiner Rechts...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Ausnahmen von der optionspreistheoretischen Bewertung

Tz. 75 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Es besteht kein Zweifel, dass der IASB eine konsistente Anwendung des beizulegenden Zeitwertes verlangt (vgl. Küting/Dürr, WPg 2004, S. 612). Daher ist festzuhalten, dass generelle Vorbehalte bezüglich einer zuverlässigen Bewertbarkeit der Eigenkapitalinstrumente nicht von der Pflicht zur Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle entb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 6. Reaktionen der Rechtsprechung

a) Vorlagebeschluss des BFH v. 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 96 [Autor/Stand] Nach alledem konnte es nicht verwundern, dass der II. Senat in seinem Beschluss vom 22.5.2002 – II R 61/99 [2] die Regelung des § 12 Abs. 5 ErbStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1997 i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. für gleichheitswidrig hielt. Er begründete dieses Erge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einfluss der Bedarfsbewertung

Rz. 516 [Autor/Stand] Die Anteilsbewertung ist bereits seit dem 1.1.2007 nicht mehr Sache der Erbschaft-/Schenkungsteuerstellen, sondern von ihnen lediglich zu veranlassen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, Satz 2 BewG).[2] Im Verfahren der sog. Bedarfsbewertung ermittelt das beauftragte Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 BewG) den Steuerwert des Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.4 Wertermittlung

Gesamtvermögen Bei § 1365 Abs. 1 BGB ausschließlich um das Aktivvermögen geht. Verbindlichkeiten des Verfügenden bleiben außer Betracht.[1] Doch wie wird das Gesamtvermögen, mit dem der Wert des Geschäftsobjekts verglichen werden soll, überhaupt ermittelt? Welche Vermögenswerte sind zu berücksichtigen? Zählt beispielsweise das laufende Einkommen oder der für das veräußerte Gr...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.1 Ermittlung des Grundstückswerts

Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene Berechnungsverfahren in Betracht.[1...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderpro...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.2 Bewertungsmaßstab gemeiner Wert

Das auf den Erwerber übergegangene Vermögen ist auf den Todestag bzw. den Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich durchgängig am gemeinen Wert des Vermögensgegenstands (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Dieser entspricht regelmäßig dem Verkehrswert. Für bestimmtes inländisches Vermögen gibt das BewG typisierende Bewertungsverf...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Antragstellung

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderpro...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.6 Antragstellung

Die Förderung wird nur gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn dem Käufer für den Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, dass eine Förderung nicht erfolgt und ihm im Fall des Rücktritts keine weiteren Kosten entstehen. Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Antragsformular an die SIKB zu richten. Diese entscheidet...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.5 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das vereinfachte Ertragswertverfahren eröffnet eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine sachgerechte Wertermittlung durchzuführen.[1] Danach gilt: Für die Ermittlung des zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrags ist der in der V...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 9 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis.[1] Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 – 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen Bewertungsvorschriften des BewG.mehr

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Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

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Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6 ErbStG; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 ErbStH 2019), ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 2. Bewertungsstichtag und Entstehungszeitpunkt der Steuer

Nach § 11 ErbStG erfolgt die Wertermittlung – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird – zu dem Zeitpunkt, der für die Entstehung der Steuer maßgeblich ist. Die Steuer entsteht nach den Regelungen des § 9 ErbStG . Bei einem Erwerb von Todes wegen ist dies im Regelfall der Todestag des Erblassers.[1] Bei einer Schenkung unter Lebenden entsteht die Steuer in dem Zei...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Separat zu bewertende Vermögenspositionen

In die Wertermittlung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind bestimmte Vermögensteile und damit zusammenhängende Schulden nicht mit einzubeziehen, wenn sie aus dem zu bewertenden Unternehmen herausgelöst werden können, ohne die eigentliche Unternehmertätigkeit zu beeinträchtigen[1] – nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Diese Vermögens- und Schuldpositionen werden mit i...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.2 Allgemeine Regelungen über die Wertverhältnisse

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG ist immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festzustellen, sog. Anteilswert. Dabei ist der Anteilswert nach den in § 11 Abs. 2 BewG getroffenen Bewertungsvorschriften zu ermitteln.[1] Entsprechendes gilt für den Wert des Betriebsvermögens (g...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Sonderfall: Der Börsenkurs

Ein Sonderfall der Bewertung liegt vor, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft bewertet werden müssen, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt[1] zugelassen sind. In diesen Fällen ist der am Stichtag für dieses Wertpapier im regulierten Markt niedrigste notierte Kurs anzusetzen.[2] Wenn kein Kurs zum Bewertungsstichtag festgestellt wird, ist der letzt...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.3 Kapitalisierungsfaktor

Weiterer Kernpunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist der Kapitalisierungszinssatz, der bei Ermittlung des Ertragswerts angesetzt wird. Dabei war ursprünglich von der langfristigen Rendite für längerfristige öffentliche Anleihen ausgegangen worden, dieser Zinssatz war von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahr...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Dieser gemeine Wert soll durch die typisierenden Bewertungsvorschriften abgebildet werden. Durch diese typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten Fäll...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Das Gebäude ist mit dem Gebäudeertragswert zu bewerten, ein gesonderter Ansatz von sonstigen baulichen Anlagen – insbesondere Außenanlag...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) BMF v. 16.11.2021 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Auf den ersten Blick mag sich nicht erschließen, weshalb o.g. BMF (BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, EStB 2021, 19 [Apitz]) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 3 Nr. 39, § 19a EStG ab 2021 Rückschlüsse auf die Bewertung von Genossenschaftsanteilen zulassen sollte. In Rz. 18 heißt es jedoch expl...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung

Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gem. § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu. BGH v. 30.11.2022 – IV ZR 60/22 BGB § 2306, § 2314 Beraterhinweis Wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten im Falle der Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch einräumt, ist kein Grund erkennbar, warum ihm...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Herbeiziehung von tatsächlichen Verkaufspreisen?

Die ertragsteuerliche Rspr. zeigt, dass sie nicht unumstößlich am Nennwert bei der Bewertung von Genossenschaftsanteilen festhalten will, zusätzlich behält sich der Gesetzgeber offen, dass ertragsteuerliche Wertgewinne von Genossenschaftsanteilen zu versteuern sind, und zwar nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei veräußerungsgleichen Vorgängen i.S.d. § 17 EStG. Es wäre daher...mehr

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Genossenschaften und deren ... / b) R B 151.6 ErbStR 2019 zur gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften (im Betriebsvermögen)

Die sechs Sätze der R B 151.6 ErbStR 2019 sind eigens der gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften gewidmet und führen aus: "1Bei zum Betriebsvermögen gehörenden Genossenschaftsanteilen gilt grundsätzlich das Folgende: 2Diese sind im Rahmen der Ermittlung des Substanzwerts als Kapitalforderungen nach § 12 BewG mit dem Nennwert zu bewerten. 3Im verei...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.1 Wertermittlung bei sinkenden Verkaufspreisen

Bei Waren kann auch der Absatzmarkt von Bedeutung sein. Ist der Veräußerungspreis von Waren gesunken (z. B. wegen langer Lagerdauer, Veränderung des modischen Geschmacks), kann der Teilwert retrograd anhand des voraussichtlichen Veräußerungserlöses nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des noch anfallenden betrieblichen Aufwands bestimmt werden.[1] Der steu...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 2.1.2 Ausnahmen vom Einzelbewertungsprinzip

Als Ausnahmen von der Einzelbewertung sind zunächst nur solche Fälle zugelassen, in denen die Wertermittlung tatsächlich unmöglich oder wirtschaftlich zu aufwendig ist.[1] Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in speziellen Bewertungsvereinfachungsverfahren geregelt, wie von der Einzelbewertung abgewichen werden kann. Wird bei der Durchschnittsbewertung vorausgesetzt, dass die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

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ZErb 05/2023, Kostentragung... / 1 Gründe

Die Berufung der Klägerin beschränkt sich darauf, dass die ihr in dem angefochtenen Teilurteil auferlegte Vorauszahlungspflicht gestrichen werden soll, also das landgerichtliche Teilurteil mit Ausnahme der in der Einleitung des Tenors zu 1. aufgenommenen Formulierungen "das auf Kosten der Klägerin zu erstellen ist", bzw. "gegen Vorauszahlung der hierfür voraussichtlich anfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.4 Privatnutzung bei zum Teil nichtunternehmerisch genutzten Fahrrädern

Nachstehendes gilt für Fahrräder einschließlich Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad (keine Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht) einzuordnen sind. Auch bei der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrrades bzw. der o. g. Elektrofahrräder durch den Unternehmer ist die ertragsteuerlichen Kürzung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG (Ans...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.4 Die Eliminierung des sog. Funktionsgewinns

Rz. 48 Implikationen der gesetzlichen Regelung Bei der Anwendung der indirekten Methode ist im Grundsatz eine 4-fache Bewertung vorzunehmen. Hiernach sind für das abgebende wie für das aufnehmende Unternehmen die zukünftig erwarteten Gewinne zu prognostizieren, und zwar jeweils "auf Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse vor und nach der Funktionsverlagerung". Ohne Korr...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.1 Escape-Regelungen des § 10 Abs. 3b Satz 2 AStG

Rz. 67 Ursprüngliche gesetzliche Regelung § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F. ließ von der Gesamtbewertung Ausnahmen zu und gestattete alternativ eine Einzelbewertung. Hiernach war eine Abweichung von der Gesamtbewertung und stattdessen eine Einzelbewertung der betroffenen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlic...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2.1 Definition, Funktion und Ermittlung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Nach § 256 Abs. 1 S. 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Diese Begriffsbestimmung entspricht der Definition der Liegenschaftszinssätze in der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs.[1] Mit der vorstehenden – einfachen – g...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.23 DRS 23 – Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)

Rz. 64a Der Gesetzgeber hat insbesondere bei der Kapitalkonsolidierung viele Lücken im HGB gelassen, da er prinzipienorientiert nur die Basisfälle geregelt hat. Beispiele dafür sind etwa die Übergangskonsolidierung, die Frage der Abbildung von Veränderungen der Anteile an Tochterunternehmen ohne Statuswechsel oder die Vorgehensweise der Konsolidierung von mehrstufigen Konzer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG wurde mir Wirkung ab dem Vz 2023 durch JStG v. 16.12.2022[1] neu gefasst. Danach sind nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, bei denen es sich nicht um Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handelt, nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG jährlich mit 3 % abzuschreiben. Für entsprechende Gebäude, die vor dem 1.1.2023 und nach ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Wertermittlung des Gesellschaftsanteils

Rz. 176 Der Wert des Gesellschaftsanteils ist nach der aus Gründen der Rechtsklarheit erfolgten ausdrücklichen Regelung des § 135 Abs. 3 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 105 Abs. 3 HGB alt i.V.m. § 738 Abs. 2 BGB alt –, soweit erforderlich, im Wege der Schätzung zu ermitteln.mehr