Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.1 Übersicht

Rz. 14 Wie im Falle der Personenvereinigungen fehlt auch für die nichtrechtsfähigen Vermögensmassen sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht[1] eine Legaldefinition. Aus § 3 Abs. 1 lässt sich herleiten, dass unter nichtrechtsfähigen Vermögensmassen nichtrechtsfähige Zweckvermögen zu verstehen sind. Diese unterteilt das Gesetz in nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen un...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollmacht (Mietrecht) / 3 Vertretung von Mietern untereinander

Oft ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass sich die Mieter gegenseitig zur Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigen. Hierzu hat das OLG Schleswig in einem Rechtsentscheid vom 22.3.1983[1] entschieden, dass ein Mieterhöhungsverlangen gegenüber allen Mitmietern rechtswirksam geltend gemacht ist, wenn das schriftliche Erhöhungsverlangen für alle Mieter ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.3 Wann Zuwendungen von Sachleistungen bei Betriebsveranstaltungen kein Arbeitslohn sind

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums[1] bei Betriebsveranstaltungen sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Übliche Zuwendungen in diesem Sinne sind u. a. Geschenke.[2] Das gilt aber nur dann, wenn die Bruttoaufwendungen pro Arbeitnehmer je Geschenk nicht mehr als 35 EUR (bei vorliegen eines persönlichen Anlasses = max. 6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.1 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Rz. 12 Dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine Veranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung auf Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet (§ 44 b EStG) bzw. in den Fällen des § 44 a EStG wird vom Steuerabzug von vornherein Abstand genommen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.5 Option einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 188a Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur KSt-Besteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine "Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG" vor, so gilt dies nach Ansicht der Finanzverwaltung als Widerruf der Erklärung.[1] Der Nachweis der Ausübung der Option zur KSt-Besteuerung gegenüber der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.2 Entwicklung zu § 43 EStG: Ausgewählte für die Praxis bedeutsame Änderungen des BMF-Schreibens

Rz. 4p Das 2012[1] veröffentlichte Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer ("Einzelfragen zur Abgeltungsteuer")[2] wurde mit BMF-Schreiben v. 18.1.2016 [3] neu bekannt gegeben. Rz. 4q In Rz. 176 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 wurde hinsichtlich der Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG entsprechend der Rspr. des...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.2 Besonderheiten des Leiharbeitsvertrags

Der Leiharbeitsvertrag ist, abgesehen von den nachfolgend dargestellten Besonderheiten, als "normaler" Arbeitsvertrag i. S. v. § 611a BGB grundsätzlich formlos wirksam. Er kann daher auch mündlich vereinbart werden. Es sind aber eine Reihe von Formalia zu beachten, die in § 11 AÜG niedergelegt sind. So hat der Verleiher gemäß § 11 Abs. 1 AÜG die wesentlichen Vertragsbedingun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.24 § 27 Abs. 22a UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 102 Mit Art. 1 des Gesetzes vom 19.6.2020 wurde § 27 Abs. 22a UStG neu eingefügt.[1] Mit dieser Vorschrift wurde die in §27 Abs. 22 UStG (Rz. 97) geregelte großzügige Übergangsregelung der für die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts geltenden Regelung des bereits im Jahr 2016 eingeführten § 2 Abs. 3 UStG zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Danac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 8 Entgeltkürzung

Eine einseitige Entgeltkürzung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht möglich. Entgeltreduzierungen können allerdings vertraglich vereinbart sein, ferner kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Letztere ist allerdings nur dann sozial gerechtfertigt, wenn bei Fortzahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung die wirtschaftliche Existenz des Betriebs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.6 Freistellung bei sonstigen Körperschaften

Rz. 189 Rechtsfähige und nichtrechtsfähige stpfl. Vereine, Stiftungen, Anstalten und Zweckvermögen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG können sich ebenfalls vom Steuerabzug auf die KapESt-Tatbestände (Rz. 178) befreien lassen. In der Praxis werden diese Tatbestände bei Körperschaften allerdings eher selten verwirklich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.8 Verfahren

Rz. 279 Der Erwerber muss dem zuständigen FA für Erbschaftsteuer den Eintritt einer auflösenden Bedingung schriftlich anzeigen (§ 28a Abs. 5 ErbStG). Rz. 280 Der Steuererlass ist bei Eintritt einer auflösenden Bedingung ganz oder teilweise zu widerrufen (§ 28a Abs. 4 S. 2 ff. ErbStG). Der Widerruf ist zwingend. Der Widerruf erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit (und nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 236 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ist kraft Gesetzes zwingend an die Einhaltung von mehreren Bedingungen geknüpft (§ 28a Abs. 4 ErbStG). Rz. 237 Dabei handelt es sich (zunächst) um die folgenden 3 Bedingungen kein Unterschreiten der Mindestlohnsumme innerhalb von 7 Jahren nach dem Erwerb (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ErbStG) und kein Verstoß gegen die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 7 Günstige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen mit nur 30 % ist möglich

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit 30 % ist bei steuerpflichtigen "betrieblich veranlassten" Sachzuwendungen oder bei Geschenken möglich. Dies gilt nicht nur bei Zuwendungen an Geschäftspartner, sondern auch an die eigenen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss solche Zuwendungen, wie z. B. Sachgeschenke, die keine bloßen Aufmerksamkeiten mehr sind, zusätzlich zum ohnehin ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11 Verjährung (§ 28a Abs. 6 ErbStG)

Rz. 307 Die Zahlungsverjährung (und deren Hemmung) ist allgemein in der Abgabenordnung geregelt (§§ 228 ff., 230 AO). Rz. 308 Für die nach einem Steuererlass verbleibende Steuer sieht das Gesetz eine eigene Regelung der Ablaufhemmung vor (§ 28a Abs. 6 ErbStG).[1] In den Fällen des Widerrufs des Steuererlasses besteht eine besondere Regelung für die Zahlungsverjährung (§ 28a A...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 28a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 285 Jeden Erwerber, der einen Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch genommen hat, treffen besondere Anzeigepflichten (§ 28a Abs. 5 ErbStG).[1] Rz. 286 Die sonstigen Anzeige-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten (z. B. nach § 13a Abs. 7, § 13a Abs. 9 S. 6, §§ 30 ff. ErbStG und §§ 90 ff. AO) bleiben davon unberührt. Dies gilt insbesondere auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eignungsuntersuchung / 3.2 Einwilligung

Die "wirksame Einwilligung" zur Untersuchung und zur Weitergabe des Untersuchungsergebnisses nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz an den Arbeitnehmer erfordert folgende Voraussetzungen: die ordnungsgemäße Aufklärung über Sinn, Ziel und Zweck der Untersuchung durch den Arzt (das freiwillige Erscheinen zur Untersuchung ist nicht ausreichend / die Beweislast liegt beim Arzt), d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 41 Die Verschonungsbedarfsprüfung findet auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entstanden ist (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG). Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers und bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.[1] Rz. 42 Die im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Rechtsfolge (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 123 Dem Erwerber steht ein Rechtsanspruch auf Erlass der Steuer zu, wenn er nachgewiesen hat, dass er die Steuer nicht begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Dem FA steht insoweit keinerlei Ermessen zu. Rz. 124 Die Höhe der zu erlassenden Steuer ist nicht begrenzt (auch nicht auf 90 Mio. EUR, durch die Höhe des Erwerbs oder die Größe des Unternehmens). Zur Berechnung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Bedingung Nacherwerb durch Schenkung oder von Todes wegen (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 257 Der Steuererlass (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) steht schließlich unter der (weiteren) auflösenden Bedingung, dass der Erwerber innerhalb von 10 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weiteres Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen erhält, das verfügbare Vermögen (§ 28a Abs. 2 ErbStG) darstellt (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG).[1] De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.4 Änderungen im Datenaustauschverfahren zu Angaben im Arbeitgeberkonto (DSAK)

Bereits seit dem 1.1.2023 haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung der Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. Zudem sind über das Datenaustauschverfahren proaktive Änderungsmeldungen der Arbeitgeber ohne vorherige elektronische Anforderung der Einzugsstellen möglich....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Widerruf des Prüfungsauftrags

Rn. 59 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach Annahme des Prüfungsauftrags sind sowohl der AP als auch die zu prüfende Gesellschaft an den abgeschlossenen Prüfungsvertrag gebunden. § 318 Abs. 1 Satz 5 lässt einen Widerruf des Prüfungsauftrags nur unter der Voraussetzung zu, dass gemäß § 318 Abs. 3 Satz 1 ein neuer AP gerichtlich bestellt worden ist. Dies bedeutet, dass die Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.2 Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerruf

Freiwilligkeitsvorbehalte sowie ein freier, einseitiger Widerruf ohne vertraglichen Widerrufsvorbehalt durch den Arbeitgeber sind aufgrund des Entgeltcharakters bei zulässiger Privatnutzung nicht möglich.[1] Ein Widerrufsvorbehalt kann aber zwischen den Arbeitsvertragsparteien wirksam vereinbart werden. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an Widerrufsvorbehalte im Entge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Erteilung, Annahme und Widerruf des Prüfungsauftrags (Abs. 1 Satz 4f.)

1. Erteilung des Prüfungsauftrags Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Gesellschaft muss dem AP unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Zuständig für die Auftragserteilung sind grds. die gesetzlichen Vertreter, sofern nicht dem AR dieses Recht zugewiesen ist. Bei einer AG, KGaA und dualist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Grenzen, Widerruf und Beendigung der Dienstwagennutzung

3.1 Dauer der Überlassung Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Vorzeitige Beendigung (Nr. 2)

Rn. 26 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG muss im Vergütungsbericht für jedes einzelne Vorstandsmitglied über die Zusage von Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit berichtet werden. Dies umfasst auch die Berichterstattung über Änderungen dieser Zusagen im letzten GJ. Fälle einer solch vorzeitigen Beendigung der Tätigk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Annahme des Prüfungsauftrags

Rn. 55 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Prüfungsauftrag wird durch die Annahme des gewählten AP rechtswirksam (vgl. schon MünchKomm. AktG (1973), § 163 AktG, Rn. 18; Baumbach/Hopt (2024), § 318 HGB, Rn. 2). Die Annahme des Prüfungsauftrags durch den gewählten AP ist formlos möglich, sollte aber aus Nachweisgründen in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen (vgl. I...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1] Auf Antrag verlängert sich die 8-wöch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Erteilung des Prüfungsauftrags

Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Gesellschaft muss dem AP unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Zuständig für die Auftragserteilung sind grds. die gesetzlichen Vertreter, sofern nicht dem AR dieses Recht zugewiesen ist. Bei einer AG, KGaA und dualistisch strukturierten SE liegt die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.1 Dauer der Überlassung

Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest auch Zeiträume, in denen d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Unterrichtung der Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 8)

Rn. 161 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wird ein bestehender Prüfungsauftrag von einem UN widerrufen oder seitens des gewählten AP gekündigt, ist die WPK von der Beendigung des Prüfungsauftrags unverzüglich und schriftlich begründet zu unterrichten. Künftig soll das Schriftformerfordernis entfallen, so dass es ausreichend ist, wenn die Begründung dann textlich erfolgt (vgl. HdR-E,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung?

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich jederzeit herausverlangt oder in der Nutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.1.2 Steuerliche Behandlung

Hat der Arbeitgeber die Direktzusagen schriftlich erteilt, darf er mit steuerlicher Wirkung eine Pensionsrückstellung bilden.[1] Neben der Schriftform sind auch in Bezug auf die Widerrufsvorbehalte gewisse Kriterien zur Rückstellungsbildung zu beachten. So werden Vorbehalte zum freien Widerruf während der Anwartschaftszeit als steuerschädlich angesehen, während ein Vorbehalt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 5 Widerruf

Ansprüche auf bAV können nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt oder widerrufen werden. Deshalb enthalten Versorgungsordnungen häufig einen Widerrufsvorbehalt, der die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Widerruf des Leistungsversprechens durch den Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber kann aber auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie z. B. Stö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.4 Versicherungsfreie/von der Versicherungspflicht befreite Personen

Rz. 24 Nach dem bis zum 10.8.2010 geltenden Recht waren versicherungsfreie (§§ 5, 230) oder von der Versicherungspflicht befreite Personen (§§ 6, 231) grundsätzlich nur zur freiwilligen Versicherung berechtigt, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt hatten (§ 7 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. v. 1.1.1992 bis 31.7.2010). Durch das 3. SGB-IV ÄndG v. 5.8.2010 (BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 5 Widerruf

Widerruf durch den Arbeitgeber Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11.5 Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung (Absatz 4)

Zu den Inhalten der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto enthält Absatz 4 Mindestvorgaben, die jedoch keine abschließende Aufzählung ("insbesondere") darstellen. Danach ist für das Arbeitszeitkonto mindestens zu regeln: Nach Buchst. a der Kontenrahmen, d. h. die höchstmögliche Zeitschuld und das höchstzulässige Zeitguthaben, die innerhalb eines vorzugebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr